Kennzeichnung von Gefahrstoffen - Raiffeisen
Kennzeichnung von Gefahrstoffen Arbeitshilfe zum DRV-Leitfaden f r Bau und Betrieb von Gefahrstoffl gern und f r die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte Stand: 25. September 2018 Einf hrung Gefahrstoffe k nnen durch Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen, Gefahrenhinweise sowie durch Angaben zu Gefahr- und Lagerklassen gem Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), europ ischer CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), gem dem Gefahrgut-Transportrecht (Europ i-sches bereinkommen ber die Bef rderung gef hrlicher G ter auf der Stra e ADR) oder entspre-chend der Lagerklassensystematik der TRGS 510 gekennzeichnet sein. Dar ber hinaus k nnen An-gaben zur Wassergef hrdungsklasse (WGK) gemacht werden. Selbst die einstufung aus der vor vie-len Jahren aufgehobenen Verordnung ber brennbare Fl ssigkeiten (VbF) ist noch vielfach auf Ge-fahrstoffverpackungen zu finden.
Zur Vereinfachung des Welthandels und zum Schutz von Gesundheit und der Umwelt haben die Ver- einten Nationen harmonisierte Kriterien für Einstufung und Kennzeichnung entwickelt und zum G lo- bally H armonised S ystem of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) zusammengefasst.
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