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Durchlaufende Posten als umsatzsteuerbare Leistung des Rechtsanwalts (von RAuN Peter Bohnenkamp) 1. Warum gibt es hierzu ein Problem? Die T tigkeit des Anwalts und Notars unterliegt grunds tzlich der Umsatzsteuer, da zwischen Anwalt und Auftraggeber ein Leistungsaustausch i. S. d. 1 UStG erfolgt. Ausnahmen sind Kleinunternehmer ( 19 Abs. 1 UStG) und F lle der Auslandsber h-rung. Neben den Geb hren und Auslagen f r seine T tigkeit kann der Anwalt nach Nr. 7008 VV RVG auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen, entsprechendes gilt f r den Notar gem 151 a KostO. Die Zuordnung der umsatzsteuerpflichtigen Ums tze war in der Vergangenheit nicht problematisch. Gesch ftsreisen und damit verbundene Aufwendungen sowie Tage-gelder ( 28 BRAGO, Nr.)
Durchlaufende Posten als umsatzsteuerbare Leistung des Rechtsanwalts (von RAuN Peter Bohnenkamp) 1. Warum gibt es hierzu ein Problem? Die Tätigkeit des Anwalts und Notars unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer, da
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