Transcription of Einheitlicher Manteltarifvertrag (EMTV)
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Einheitlicher Manteltarifvertrag ( emtv ) Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen und der IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen wird folgender Einheitlicher Manteltarifvertrag ( emtv ) abgeschlossen: Inhaltverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Beginn des Arbeitsverh ltnisses 3 Dauer der regelm igen Arbeitszeit / Ausbildungszeit 4 Verteilung der regelm igen Arbeitszeit / Ausbildungszeit 5 Mehr-, Sp t-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit / Reisezeit 6 Zuschl ge f r Mehr-, Sp t-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit 7 Kurzarbeit 8 Freistellung von der Arbeit / Ausbildung 9 Arbeitsverhinderung / Ausbildungsverhinderung 10 Ausfall der Arbeit / Ausbildung 11 Grunds tze der Urlaubsgew hrung 12 Allgemeine Urlaubsbestimmungen 13 Urlaubsdauer 14 Urlaubsverg tung 15 Monatsentgelt 16 Berechnung des weiterzuzahlenden regelm igen Arbeitsentgelts / der weiterzuzahlenden regelm igen Ausbildungsverg tung 17 Sonstige Bestimmungen 18 Entgeltsicherung f r ltere Besch ftigte 19 Geltendmachung und Ausschluss von Anspr chen aus dem Arbeitsverh ltnis / Ausbildungsverh ltnis 20 Beendigung des Arbeitsverh ltnisse 21 Sonderbestimmungen f r Auszubildende 22 Zahlung im Sterbefall an Hinterbliebene 23 Verfahren bei Streitf llen 24 Einigungsstelle / Betriebsratslose Betriebe 25 Schlussbestimmungen 26 In-Kraft-Treten und K
Tarifvertrag nur für die Betriebe, die das Entgeltrahmenabkommen betrieblich eingeführt haben. Diese sachliche Beschränkung des Geltungsbereichs entfällt am Ende der ERA-Einführungsphase gemäß § 2 Nr. 2 ERA-ETV. § 2 Beginn des Arbeitsverhältnisses1 1 Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten spätestens innerhalb eines Monats nach dem
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