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MURI RECHTSANWÄLTE

MURI. RECHTSANW LTE. Immobilienerwerb in der Schweiz durch EU-B rger (2001). Die Nachfrage nach schweizerischem Grundbesitz durch Ausl nder ist seit jeher gross. Um einer " berfremdung des einheimischen Bodens" vorzubeu- gen, sind die Erwerbsm glichkeiten von Schweizer Immobilien durch Ausl n- der eingeschr nkt. Seit 1997 gilt aber die sogenannte "lex koller", mit der die Beschr nkungen zum Teil erheblich gelockert wurden. I. Der bewilligungsfreie Immobilienerwerb 1. Erwerb einer Hauptwohnung Der Erwerb eines Grundst cks, das einer nat rlichen Person als Haupt- wohnung am Ort ihres rechtm ssigen und tats chlichen Wohnsitzes dient, st bewilligungsfrei. Nach schweizerischem Recht liegt der Wohn- sitz einer Person dort, wo sich ihr allgemeiner Lebensmittelpunkt befin- det.

MURI RECHTSANWÄLTE Immobilienerwerb in der Schweiz durch EU-Bürger (2001) Die Nachfrage nach schweizerischem Grundbesitz durch Ausländer ist seit

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