Transcription of (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV) Vollzitat ...
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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts f rJustiz Seite 1 von 25 -Verordnung zur F rderung der G te von Rohmilch(Rohmilchg teverordnung - RohmilchG tV)RohmilchG tVAusfertigungsdatum: :"Rohmilchg teverordnung vom 11. Januar 2021 (BGBl. I S. 47)"Ersetzt V 7842-1-7 v. I 878, 1081 (MilchG V)Fu note(+++ Textnachweis ab: +++) Die V wurde als Artikel 1 der V v. I 47 vom Bundesministerium f r Ern hrung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit demBundesministerium f r Wirtschaft und Energie nach Bekanntgabe an den Deutschen Bundestag und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 Abs. 1 dieser V am in Kraft getreten. Inhalts bersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Zweck 2 Anwendungsbereich 3 Begriffsbestimmungen; Zug nglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen 4 Grunds tzliche Pflichten des Abnehmers 5 rtliche Zust ndigkeit der Landesstellen f r die Abnehmer Abschnitt 2 Probenahme und Transport der Proben 6 Probenahme 7 Sachkunde der Probenehmer 8 Lehrg nge und Bescheinigungen ber die Sachkunde 9 Nachweise ber die Einf hrung in die or
bei der Bezahlung der Rohmilch getrennt zu berücksichtigen. (4) Die Kosten der Güteprüfung trägt der Abnehmer. § 5 Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer (1) Die örtliche Zuständigkeit der Landesstelle richtet sich nach dem Hauptsitz des Abnehmers.
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