Transcription of Strafrecht AT - studunilu.ch
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Strafrecht AT Theorieteil Repetition der Grundlagen und Relevantes f r die Falll sung Quelle: Einteilung der Delikte I Verbrechen: Freiheitsstrafe ber 3 Jahre (Art. 10 Abs. 2 StGB) Vergehen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (Art. 10 Abs. 3 StGB) bertretungen: Busse (Art. 103 StGB) Einteilung der Delikte II Von welcher Bedeutung ist die Einteilung bei der Falll sung? Einteilung der Delikte III bertretung: Versuch und Gehilfenschaft sind ausgeschlossen Art. 105 Abs. 2 StGB: Versuch und Gehilfenschaft werden nur in den vom Gesetz ausdr cklich bestimmten F llen bestraft.
Einteilung der Delikte I •Verbrechen: Freiheitsstrafe über 3 Jahre (Art. 10 Abs. 2 StGB) •Vergehen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe (Art. 10 Abs.
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