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Tipps zum Umgang mit den Arbeitsagenturen und …

Tipps zum Umgang mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern(Info 6, Stand M rz 2009)Zu zweit aufs Amt gehen Du kannst eine Person Deines Vertrauens mit zur Arbeitsagentur nehmen einen so genannten Beistand. Das ist Dein gutes Recht (und steht im Paragraf 13 im zehnten Sozialgesetzbuch). Sage Deinem Sachbearbeiter zu Beginn des Gespr chs, dass Du Herrn oder Frau Hilfreich als Deinen Beistand mitgebracht hast. Solange Du noch Arbeitslosengeld I beziehst, dann ist ein Beistand ratsam, wenn ein schwieriges Gespr ch bevorsteht wie beispielsweise, wenn das Amt mit Dir eine Eingliederungsvereinbarung abschlie en hilft es schon und st rkt es Dir den R cken, wenn der Beistand nur als stummer Zeuge beim Gespr ch dabei ist. Der Beistand kann aber auch f r Dich sprechen, also stellvertretend f r Dich ein Anliegen vorbringen. Dann wird alles, was der Beistand sagt, so gewertet, als h ttest Du es selbst gesagt es sei denn, Du widersprichst ausdr ist besser jemand aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis als Beistand mitzunehmen als den Ehepartner oder Verwandte.

Tipps zum Umgang mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern (Info 6, Stand März 2009) Zu zweit aufs Amt gehen Du kannst eine Person Deines Vertrauens mit zur Arbeitsagentur nehmen – einen so

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