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SWISS MEDTECH-Kodex zum ethischen …

SWISS medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 1 von 31 SWISS MEDTECH-Kodex zum ethischen Gesch ftsverhalten Verabschiedet an der Gr ndungsversammlung von SWISS medtech 12. Juni 2017 medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 2 von 31 InhaltVORBEMERKUNG .. 4 EINLEITUNG .. 5 F rderung einer ethisch handelnden Medizintechnikindustrie .. 5 Grundlegende Vorschriften .. 5 Ziele und Prinzipien des Kodexes .. 6 Auslegung des Kodexes .. 7 Geltungsbereich des Kodexes .. 7 Inkrafttreten .. 8 TEIL 1: Interaktionen mit medizinischen Fachpersonen und medizinischen Einrichtungen .. 9 Kapitel 1: Allgemeine Kriterien f r Veranstaltungen .. 9 .. 9 ste .. 10 Bewirtung .. 10 .. 10 .. 11 Kapitel 2: Von Dritten organisierte Bildungsveranstaltungen.

SWISS MEDTECH Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 office@swiss-medtech.ch www.swiss-medtech.ch

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1 SWISS medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 1 von 31 SWISS MEDTECH-Kodex zum ethischen Gesch ftsverhalten Verabschiedet an der Gr ndungsversammlung von SWISS medtech 12. Juni 2017 medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 2 von 31 InhaltVORBEMERKUNG .. 4 EINLEITUNG .. 5 F rderung einer ethisch handelnden Medizintechnikindustrie .. 5 Grundlegende Vorschriften .. 5 Ziele und Prinzipien des Kodexes .. 6 Auslegung des Kodexes .. 7 Geltungsbereich des Kodexes .. 7 Inkrafttreten .. 8 TEIL 1: Interaktionen mit medizinischen Fachpersonen und medizinischen Einrichtungen .. 9 Kapitel 1: Allgemeine Kriterien f r Veranstaltungen .. 9 .. 9 ste .. 10 Bewirtung .. 10 .. 10 .. 11 Kapitel 2: Von Dritten organisierte Bildungsveranstaltungen.

2 11 Dritten organisierte Bildungskonferenzen .. 11 Dritten organisierte Anwendungsschulungen .. 12 Kapitel 3: Interne Unternehmensveranstaltungen .. 12 Grunds tze .. 12 und Anwendungsschulungen und Bildungsveranstaltungen .. 12 , Marketing- und andere Gesch ftsmeetings .. 13 Kapitel 4: Zuwendungen und Spenden .. 13 Grunds tze .. 13 .. 14 .. 15 f r von Dritten organisierte Bildungsveranstaltungen .. 15 b. Stipendien und Fellowship-Programme .. 15 c. Zuwendungen f r Aufkl rungskampagnen .. 15 .. 16 Kapitel 5: Vereinbarungen mit Beratern .. 17 Grunds tze .. 17 medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 3 von 31 f r Beratungsvereinbarungen .. 17 tung und blicher Marktwert .. 18 und Transparenz .. 18 Kapitel 6: Forschung .. 19 Unternehmen beauftragte Forschungsarbeiten.

3 19 durch das Unternehmen nach dem Inverkehrbringen .. 20 Dritten in Auftrag gegebene Forschungsstudien .. 20 Kapitel 7: Lizenzgeb hren .. 20 Kapitel 8: Material f r fachliche Weiterbildung und Geschenke .. 21 Kapitel 9: Demonstrationsprodukte und Muster .. 22 Grunds tze .. 22 .. 23 .. 23 TEIL 2: Auslegungs- und Mediationsverfahren .. 25 Kapitel 10: Allgemeine Rahmenbedingungen .. 25 Kapitel 11: Zust ndige Stellen .. 25 Kapitel 12: Verfahrensprinzipen zu Auslegungsfragen .. 25 Kapitel 13: Mediation .. 25 TEIL 3: Glossar .. 27 medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 4 von 31 VORBEMERKUNG FASMED und Medical Cluster haben sich zum Verband SWISS medtech zusammengeschlossen. FASMED war vor der Fusion Mitglied von medtech Europe. Diese Mitgliedschaft im europ ischen Dachverband geht mit der Fusion auf SWISS medtech ber.

4 medtech Europe hat per 1. Januar 2016 den medtech Europe Code of Ethical Business Practice in Kraft gesetzt. Die Inkraftsetzung erfolgt in mehreren Schritten. Der medtech Europe Code of Ethical Business Practice hat G ltigkeit sowohl f r Mitglieder des Verbands medtech Europe als auch f r nationale Organisationen wie SWISS medtech , die verpflichtet sind, den Europ ischen Kodex auf nationaler Ebene ebenfalls als Mindestanforderungen f r ihre Mitglieder zu erlassen. SWISS medtech m chte grunds tzlich keine vom Europ ischen Kodex abweichenden Bestimmungen erlassen und hat den Europ ischen Kodex soweit wie m glich und sinnvoll unver ndert bernommen und zu vorliegendem SWISS MEDTECH-Kodex zum ethischen Gesch ftsverhalten ( Kodex ) ausgestaltet. Im Glossar dieses Kodexes werden die im Europ ischen Kodex verwendeten Definitionen (auf Englisch) in Klammern mit aufgef hrt werden, was die Arbeit mit dem Kodex erleichtert.

5 Alle kursiv und fett hinterlegten Begriffe und Wortfolgen sind im Teil 3: Glossar definiert. Zudem erscheinen in der elektronischen Acrobat PDF-Version auf Schaltfl chen Kurzversionen der Definitionen, wenn der Mauszeiger ber die Begriffe oder Wortfolgen positioniert wird. Rechtliche Verbindlichkeit hat ausschliesslich die im Glossar enthaltene Definition und nicht die auf der Schaltfl che hinterlegte Kurzdefinition. Im Hinblick auf k nftige Entwicklungen ist der Vorstand von SWISS medtech erm chtigt, Ausf hrungserlasse, die sich auf den Kodex st tzen, zu erlassen. In diesem Kodex wird aus Gr nden der einfacheren Lesbarkeit auf die geschlechtsspezifische Differenzierung ( rzte und rztinnen ) verzichtet. Es wird die m nnliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Die entsprechenden Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung f r alle Geschlechter.

6 Vorliegender Kodex wurde anl sslich der Gr ndungsversammlung des Vereins SWISS medtech am 12. Juni 2017 genehmigt. Mit ihrer Mitgliedschaft im Verband SWISS medtech verpflichten sich dieUnternehmen zur Einhaltung des medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 5 von 31 EINLEITUNG F rderung einer ethisch handelnden Medizintechnikindustrie SWISS medtech repr sentiert die Medizintechnikindustrie in der Schweiz. Unser Ziel ist neben der Vertretung, der Vernetzung und der Weiterentwicklung der Medizintechnikindustrie auch die F rderung eines ausgewogenen regulatorischen Umfeldes, das die Medizintechnikindustrie dabei unterst tzt, die steigenden Anforderungen des Gesundheitswesens und die steigenden ethischen Erwartungen ihrer Interessenspartner zu erf llen. F r SWISS medtech sind die Einhaltung geltender Gesetze, Richtlinien sowie die Beachtung ethischer Standards sowohl Verpflichtung als auch wesentlicher Schritt zum Erreichen der zuvor aufgef hrten Ziele; sie unterst tzen gleichzeitig die Reputation und den Erfolg der Unternehmen.

7 Der vorliegende Kodex legt die Mindestanforderungen entsprechend der verschiedenen T tigkeiten der Unternehmen dar. Der Kodex soll weder geltende Gesetze oder Richtlinien, noch Berufsordnungen (sowie Verhaltenskodexe der Unternehmen selbst), die strengere Anforderungen an die Unternehmen stellen, ersetzen oder abl sen. Alle Unternehmen sollen sicherstellen, dass ihre T tigkeiten mit allen geltenden Gesetzen, Richtlinien und Berufsordnungen bereinstimmen. Engagiert ein Unternehmen Dritte ( Verkaufs- und Marketingvermittler, Berater, H ndler, Vertriebsmitarbeiter, Absatzmittler, Broker, Handelsvertreter und unabh ngige Verkaufsvertreter) die mit medizinischen Fachpersonen oder medizinischen Einrichtungen bez glich Verkauf, Marketingaktivit ten oder anderen T tigkeiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens in Kontakt treten, wird empfohlen diese Dritten vertraglich zu verpflichten, diesen Kodex als Verhaltensleitlinie zu beachten, sofern diese Dritte nicht selbst Mitglied von SWISS medtech sind.

8 Grundlegende Vorschriften SWISS medtech unterst tzt die Einhaltung der folgenden Gesetze, die besondere Relevanz f r die Unternehmen haben: Gesetze zu Sicherheit, Qualit t und Produktion; Gesetze zu Werbung und Rabatten; Datenschutzgesetze; Antikorruptionsgesetze; Umweltschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsgesetze; Wettbewerbsgesetze (Kartellgesetz, Gesetz ber den unlauteren Wettbewerb).Das Kartellgesetz gilt nicht nur f r die Gesch ftst tigkeiten der Unternehmen, sondern auch f r SWISS medtech und alle ihre Fachgruppen, unabh ngig von ihrer Gr sse und Bezeichnung. Ein medtech Schweizer Medizintechnikverband Schwarztorstrasse 31 3007 Bern Schweiz Tel. +41 31 330 97 79 Seite 6 von 31 Unternehmen kann f r Verletzungen des Kartellgesetzes durch andere Unternehmen in Haftung genommen werden. Daher m ssen die Unternehmen Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Kartellgesetzes bei allen ihren T tigkeiten eingehalten werden.

9 Ziele und Prinzipien des Kodexes Die Interaktionen zwischen Unternehmen und medizinischen Fachpersonen sowie medizinischen Einrichtungen dienen der Erreichung des Ziels, mehr Menschen Zugang zu sicheren, innovativen und verl sslichen Technologien und zugeh rige Leistungen zu erm glichen, durch: Entwicklung medizinischer TechnologienDie Entwicklung innovativer medizinischer Ger te, Technologien und In-vitro-Diagnostikasowie die Verbesserung bestehender Produkte erfordern die Zusammenarbeit zwischen denUnternehmen, medizinischen Fachpersonen und medizinischen Einrichtungen. Innovationund Kreativit t sind grundlegend f r die Entwicklung und Weiterentwicklung medizinischerTechnologien und/oder zugeh riger Leistungen. Sichere und nachhaltige Nutzung der MedizinprodukteUm eine sichere und wirksame Nutzung der Medizinprodukte und der zugeh rigen Leistungenzu garantieren, sollen die Unternehmen den medizinischen Fachpersonen undmedizinischen Einrichtungen angemessene Instruktionen, Bildung, Schulungen,Serviceleistungen und technische Unterst tzung bieten.

10 Forschung und BildungDie von den Unternehmen geleistete Unterst tzung von medizinischen Forschungs- undBildungsprojekten tragen dazu bei, die klinischen F higkeiten medizinischer Fachpersonen zu verbessern. Zus tzlich wird dadurch die Patientensicherheit gesteigert und ein bessererZugang zu neuen Technologien und/oder zugeh rigen Leistungen erm jeder Art von Interaktionen m ssen die Unternehmen ber cksichtigen, dass medizinische Fachpersonen unabh ngige Entscheidungen f r Behandlungen treffen. Zudem soll die Interaktion in einer angemessenen Umgebung stattfinden, um die Integrit t der Branche zu gew hrleisten. Um diese Ziele zu erreichen, liefert der Kodex Anleitungen zur Zusammenarbeit der Unternehmen mit medizinischen Fachpersonen und medizinischen Einrichtungen, basierend auf den folgenden zugrundeliegenden Prinzipien: Prinzip der Aussenwahrnehmung:Die Unternehmen sollen im Umgang mit medizinischen Fachpersonen und medizinischen Einrichtungen f r die Reputation und Wahrnehmung der Medizintechnikindustrie in der ffentlichkeit Sorge tragen.


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