Transcription of Fahrtenbuch – das Buch mit sieben Siegeln Führe …
1 Alle Gegenst nde die der Unternehmer zu mehr als 50% betrieblich nutzt geh ren gezwungener Ma en zum Betriebsverm gen. Eine Nutzung unter 10% f r Betriebszwecke f hrt immer zu Privatverm gen. Dazwischen hat der Unternehmer die Wahl: Mehr als 50% = notwendiges Betriebsverm gen 10 bis 50% = gewillk rtes Betriebsverm genZweck des Fahrtenbuches ist die Aufteilung in betriebliche Fahrten - Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb - Privatfahrten - gegebenenfalls FamilienheimfahrtenAchtung: Fehlt es dem Fahrtenbuch schon an den geforderten Formalien ist die Richtigkeit des Inhaltes nicht mehr zu pr fen!
2 (FG Baden-W rttemberg v. , 2 K 235/00) Fahrtenbuch das Buch mit sieben Siegeln F hre ich mein Fahrtenbuch richtig? Die Anforderung an ein ordnungsgem es Fahrtenbuch Jeder Unternehmer kennt die Problematik die, die Privatnutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs mit sich bringt. Geh rt ein Fahrzeug zum notwendigen oder auch nur zum gewillk rten Betriebsverm gen (siehe Kasten), so sind grunds tzlich alle mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehenden Kosten als Betriebsausgabe abziehbar.
3 Damit durch diese Behandlung als Betriebsfahrzeug keine Kosten f r privat bedingte Fahrten, also Kosten der privaten Lebensf hrung, die pers nliche Steuerschuld mindern, ist hierf r der Gewinn durch eine sogenannte Nutzungsentnahme zu erh hen. Grunds tzlich hat der Gesetzgeber hier als pauschale Ermittlungsmethode die so genannte 1%-Regelung festgelegt. Hier wird 1% des Bruttolistenneuwagenpreises f r jeden Monat in dem das Fahrzeug privat mitbenutzt wird gewinnerh hend ber cksichtigt.
4 Dabei ist grunds tzlich der Listenneuwagenpreis zum Ansatz zu bringen, auch wenn das Fahrzeug selbst schon in die Jahre gekommen ist. Auf der anderen Seite kann der tats chliche Aufwand der Privatfahrten ber ein Fahrtenbuch ermittelt werden. Welche Ermittlungsmethode nun die g nstigere ist, ist sicherlich von Fall zu Fall zu entscheiden. Vom Grundsatz gilt: Je weniger Privatfahrten desto g nstiger ist das Fahrtenbuch . Neben der gegebenenfalls vorteilhafteren steuerlichen Auswirkung eines Fahrtenbuches ist jedoch der damit verbundene Aufwand nicht zu untersch tzen.
5 Auch sollten die rechtlichen Risiken mitbedacht werden, denn bei Nichtanerkennung des Fahrtenbuches wird zur pauschalen 1%-Regelung bergegangen. Der Arbeitsaufwand f r das Erstellen des Fahrtenbuches war dann v llig umsonst und die teure Pauschalregelung muss auch noch ertragen werden. Ob das Fahrtenbuch nun ber die Betriebspr fung Bestand hat h ngt ausgehend von Verwaltungsanweisungen und Rechtssprechung- von der formellen und materiellen Richtigkeit des Fahrtenbuches ab.
6 Das Finanzamt pr ft also, ob alle geforderten Angaben vorliegen und ob diese auch inhaltlich der Wahrheit entsprechend k nnen. Wie so oft h lt sich das Gesetz selber sehr bedeckt und nennt keine formellen Voraussetzungen. Im Einkommensteuergesetz hei t es nur, dass das Fahrtenbuch ordnungsgem sein muss. Steuertipp: G nstig ist somit die pauschale 1% Regelung in der Regel lediglich bei Oldtimern da die einen geringeren Neuwagenpreis hatten als die heutigen aktuellen Fahrzeuge und die Inflation unber cksichtigt bleibt.
7 Achtung in der Praxis: Insbesondere problematisch ist diese Voraussetzung bei der F hrung eines elektronischen Fahrtenbuches, da dies dann nur mit Hilfe eines PDA`s oder gegebenenfalls noch eines Laptops berhaupt m glich ist. Grunds tzlich ist jedoch ein elektronisches Fahrtenbuch anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell gef hrten gewinnen lassen. Eine nachtr gliche nderung der urspr nglichen Eingaben muss jedoch ausgeschlossen oder mindestens dokumentiert werden.
8 (BMF vom ) Praxistipp Daher empfiehlt es sich das Fahrtenbuch unmittelbar vor Beginn und Ende einer jedenFahrt zu f hren. Achtung: Die inhaltliche Richtigkeit des Fahrtenbuchs muss somit an Hand von Belegen nachvollzogen werden k nnen. (FG Saarland vom , K/ 98) Details zur formellen Ordnungsm igkeit sind schlie lich nur in Verwaltungsanweisungen und der Rechtssprechung zu finden, so dass abstrakt folgende Punkte hervorgestellt werden m ssen: a) Eine zeitnahe Erstellung des Fahrtenbuchs ist erforderlich.
9 ( FG Niedersachsen vom , 4 K 11106/00) b) Die Aufzeichnungen m ssen gesondert und fortlaufend gef hrt werden. Unter gesondert ist hier wohl die Trennung in dienstlich und private Fahrten zu verstehen. Fortlaufend bedeutet hingegen das Auszeichnungen nicht nur von Zeit zu Zeit gef hrt werden, sondern regelm ig. c) Eine l ckenlose Erfassung s mtlicher Fahrten muss vorgenommen werden. ( FG M nchen vom 1996, 1 K 1234 93) d) Jede Fahrt muss einzeln aufgelistet werden.
10 E) Aus Gr nden der Nachvollziehbarkeit muss das Fahrtenbuch eine ausreichend genaue Bezeichnung der einzelnen betrieblichen Fahrt enthalten. f) Die Angaben m ssen leicht und einwandfrei nachpr fbar sein Im Schreiben vom listet das Finanzministerium schlie lich konkrete Mindestbestandteile auf. In der Praxis kann hier nicht vorsichtig und sorgsam genug vorgegangen werden. Insbesondere ist, die Aufzeichnung der Kilometerst nde zu Beginn und am Ende s mtlicher betrieblicher Fahrten eines Tages nicht ausreichend.