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PA: gesetzliche Behandlungsrichtlinien

PA: gesetzliche Behandlungsrichtlinien Richtlinien Punkt A : .. Die Versicherten sind f r Ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensf hrung, durch fr hzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgema nahmen sowie durch aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit zu vermeiden oder ihre Folgen zu berwinden. Ob die Behandlung zum Erfolg f hrt, ist auch von der aktiven Mitwirkung des Patienten abh ngig; deshalb soll der Zahnarzt (Vertragszahnarzt) den Patienten auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Mundhygiene hinweisen. Au erdem soll der Zahnarzt den Patienten darauf hinweisen, dass eine zahn rztliche Behandlung einer entsprechenden Mitarbeit des Patienten Richtlinien Punkt B Nr. VI Abs. 1: Zur vertragszahn rztlichen Versorgung geh ren das Entfernen von harten, verkalkten Bel gen und die Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut.

PA: gesetzliche Behandlungsrichtlinien Richtlinien Punkt A Nr.2: ….. Die Versicherten sind für Ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an

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1 PA: gesetzliche Behandlungsrichtlinien Richtlinien Punkt A : .. Die Versicherten sind f r Ihre Gesundheit mit verantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensf hrung, durch fr hzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgema nahmen sowie durch aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit zu vermeiden oder ihre Folgen zu berwinden. Ob die Behandlung zum Erfolg f hrt, ist auch von der aktiven Mitwirkung des Patienten abh ngig; deshalb soll der Zahnarzt (Vertragszahnarzt) den Patienten auf die Notwendigkeit einer ausreichenden Mundhygiene hinweisen. Au erdem soll der Zahnarzt den Patienten darauf hinweisen, dass eine zahn rztliche Behandlung einer entsprechenden Mitarbeit des Patienten Richtlinien Punkt B Nr. VI Abs. 1: Zur vertragszahn rztlichen Versorgung geh ren das Entfernen von harten, verkalkten Bel gen und die Behandlung von Erkrankungen der Mundschleimhaut.

2 Richtlinien Bereich V : .. Regelm ige Voraussetzung f r die durchzuf hrende Parodontitistherapie ist das Fehlen von Zahnstein und sonstiger Reizfaktoren sowie die Anleitung des Patienten zur richtigen Mundhygiene. Richtlinien Bereich V Nr. 5: Die systematische Parodontitistherapie umfasst: a. Geschlossenes Vorgehen Bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondiertiefe von und mehr, wobei alle supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Bel ge Biofilm und Zahnstein - nach M glichkeit innerhalb von 4 Wochen entfernt werden. b. Offenes Vorgehen Bei Sondiertiefen von mehr als kann das geschlossene Vorgehen vor dem offenen Vorgehen durchgef hrt werden. Nach dem geschlossenen Vorgehen ist zu pr fen, ob an einzelnen Parodontien ein offenes Vorgehen zus tzlich durchzuf hren ist. In Ausnahmef llen kann das offene Vorgehen auch ohne vorheriges geschlossenes Vorgehen erfolgen.

3 Vor Durchf hrung eines offenen Vorgehens ist zu pr fen, ob die Mitwirkung des Patienten im bisherigen Verlauf der Behandlung gegeben war. Im Frontzahnbereich besteht aus sthetischen Gr nden eine strenge Indikation zum offenen Vorgehen. Richtlinien Bereich V : Antibiotische Therapie .. Eine mikrobiologische Diagnostik sowie die lokale Antibiotikatherapie sind grunds tzlich nicht Bestandteil der vertragszahn rztlichen Versorgung Richtlinien Bereich V Anlage: PSI Parodontal Screening Index. Bei Pa muss PSI 3 oder 4 vorliegen. Im gesamten neuen Bema (staatlicher Bewertungsma stab) und in den Richtlinien wird stereotyp die Mitverantwortung des Patienten und die Verpflichtung des Zahnarztes zur Mundhygieneaufkl rung wiederholt. Drei Ansatzpunkte sind deshalb f r die Patienten wichtig: 1. Zahnstein ist nur noch einmal j hrlich als Kassenleistung erbringbar.

4 Diese einfache Kassenleistung beinhaltet ausdr cklich nur den harten Zahnstein, aber NICHT den Biofilm, die Plaque. 2. Die zweite j hrliche Kontrolle kann beim Zahnarzt nur mit privater Berechnung der Zahnsteinentfernung oder im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung erfolgen. 3. Der PSI, als Kassenleistung nur alle zwei Jahre erbringbar, sollte aber halbj hrlich bzw. mindestens j hrlich wiederholt werden. Das Ergebnis wird in Form des neuen Info mitgegeben.


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