Transcription of Allgemeine Reisebedingungen 140604 - Service - …
1 Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gew hrleistungsrechts- nderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat desBundesministers f r Gesundheit, Sport undKonsumentenschutz in Entsprechung des 73 Abs. 1 GewO1994 und des 8 der Verordnung des Bundesministers f rwirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 berdie Aus bungsvorschriften f r das Reiseb rogewerbe(nunmehr 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98).Das Reiseb ro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oderals Veranstalter (Abschnitt B) Vermittler bernimmt die Verpflichtung, sich um dieBesorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer(Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zubem ist das Unternehmen, das entweder mehreretouristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet(Pauschalreise/Reiseveranstaltun g) oder einzelnetouristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringenverspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte,Ausschreibungen usw.
2 Zur Verf gung Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kannauch als Vermittler t tig werden, wenn Fremdleistungenvermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug amUrlaubsort), sofern es auf diese nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstextdar, zu dem blicherweise Reiseb ros als Vermittler(Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihrenKunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Vertr geabschlie besonderen Bedingungen- der vermittelten Reiseveranstalter,- der vermittelten Transportunternehmungen ( Bahn,Bus, Flugzeug u. Schiff) und- der anderen vermittelten Leistungstr gergehen DAS REISEB RO ALS VERMITTLERDie nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen desVertrages (Gesch ftsbesorgungsvertrag), den Kunden miteinem Vermittler schlie Buchung/VertragsabschlussDie Buchung kann schriftlich oder (fern)m ndlich erfolgen.(Fern-)m ndliche Buchungen sollten vom Reiseb roumgehend schriftlich best tigt ros sollen Buchungsscheine verwenden, die allewesentlichen Angaben ber die Bestellung des Kundenunter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegendeReiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.)
3 Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistungund auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstaltersentsprechend 6 der Aus bungsvorschriften f r dasReiseb rogewerbe auf die gegenst ndlichen ALLGEMEINENREISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichendeReisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machenund sie in diesem Fall vor Vertragsabschlu auszuh Leistungen ausl ndischer Unternehmer(Leistungstr ger, Reiseveranstalter) vermittelt werden,kann auch ausl ndisches Recht zur Anwendung , der f r sich oder f r Dritte eine Buchungvornimmt, gilt damit als Auftraggeber und bernimmtmangels anderweitiger Erkl rung die Verpflichtungen ausder Auftragserteilung gegen ber dem Reiseb ro(Zahlungen, R cktritt vom Vertrag usw.).Bei der Buchung kann das Reiseb ro eineBearbeitungsgeb hr und eine (Mindest) Anzahlungverlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz vonBarauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sindbeim Aush ndigen der Reisedokumente (dazu geh rennicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstaltersoder Leistungstr gers beim Reiseb ro f , die Buchungen entgegennehmen,sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverz glichnach Vertragsabschlu eine Best tigung ber denReisevertrag (Reisebest tigung) zu Informationen und sonstige Informationen ber Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- undgesundheitspolizeiliche VorschriftenAls bekannt wird vorausgesetzt, dass f r Reisen ins Auslandin der Regel ein g ltiger Reisepass erforderlich Reiseb ro hat den Kunden ber die jeweiligen dar berhinausgehenden ausl ndischen Pass-, Visa- undgesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie aufAnfrage ber Devisen- und Zollvorschriften zu informieren,soweit diese in sterreich in Erfahrung gebracht werdenk nnen.
4 Im brigen ist der Kunde f r die Einhaltung dieserVorschriften selbst verantwortlich. Nach M glichkeit bernimmt das Reiseb ro gegen Entgelt die Besorgungeines allenfalls erforderlichen Anfrage erteilt das Reiseb ro nach M glichkeitAuskunft ber besondere Vorschriften f r Ausl nder,Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsb Informationen ber die ReiseleistungDas Reiseb ro ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistungdes Reiseveranstalters oder Leistungstr gers unterBedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweilsvermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten desjeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Rechtsstellung und HaftungDie Haftung des Reiseb ros erstreckt sich auf- die sorgf ltige Auswahl des jeweiligen Veranstalters gers sowie die sorgf ltige Auswertung vongewonnenen Erfahrungen;- die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschlie licheiner entsprechenden Information des Kunden undAusfolgung der Reisedokumente;- die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen,Willenserkl rungen und Zahlungen zwischen Kunden undvermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z.)
5 B. von nderungen der vereinbarten Leistung und desvereinbarten Preises, R cktrittserkl rungen,Reklamationen).Das Reiseb ro haftet nicht f r die Erbringung der von ihmvermittelten bzw. besorgten Reiseunternehmen hat dem Kunden mit derReisebest tigung den Firmenwortlaut (Produktname), die2 Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls einesVersicherers unter einem bekanntzugeben, sofern sichdiese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog odersonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterl sstes dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter Leistungsst rungenVerletzt das Reiseb ro die ihm aus dem Vertragsverh ltnisobliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatzdes daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn esnicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobeFahrl ssigkeit zur Last r Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldensist das Reiseb ro dem Kunden zum Ersatz eines darausentstandenen Schadens bis zur H he der Provision desvermittelten Gesch ftes DAS REISEB RO ALS VERANSTALTERDie nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen desVertrages - in der Folge Reisevertrag genannt -, denBuchende mit einem Veranstalter entweder direkt oderunter Inanspruchnahme eines Vermittlers schlie en.
6 F rden Fall des Direktabschlusses treffen den Veranstalter dieVermittlerpflichten sinngem .Der Veranstalter anerkennt grunds tzlich diegegenst ndlichen ALLGEMEINEN REISEBEDIN-GUNGEN,Abweichungen sind in allen seinen detailliertenWerbeunterlagen gem 6 der Aus bungsvorschriftenersichtlich Buchung/Vertragsabschlu Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und demVeranstalter dann zustande, wenn bereinstimmung berdie wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung undTermin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte undPflichten f r den Wechsel in der Person des ReiseteilnehmersEin Wechsel in der Person des Reisenden ist dann m glich,wenn die Ersatzperson alle Bedingungen f r die Teilnahmeerf llt und kann auf zwei Arten Abtretung des Anspruchs auf ReiseleistungDie Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertragbleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Anspr che ausdiesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Falltr gt der Buchende die sich daraus bertragung der ReiseveranstaltungIst der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltunganzutreten, so kann er das Vertragsverh ltnis auf eineandere Person bertragen.
7 Die bertragung ist demVeranstalter entweder direkt oder im Wege des Vermittlersbinnen einer angemessenen Frist vor dem Abreiseterminmitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Fristvorweg bekanntgeben. Der bertr ger und der Erwerberhaften f r das noch unbeglichene Entgelt sowiegegebenenfalls f r die durch die bertragung entstandenenMehrkosten zu ungeteilter Vertragsinhalt, Informationen und sonstigeNebenleistungen ber die auch den Vermittler treffendenInformationspflichten (n mlich Informationen ber Pass-,Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeilicheEinreisevorschrif ten) hinaus hat der Veranstalter inausreichender Weise ber die von ihm angebotene Leistungzu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zumZeitpunkt der Buchung g ltigen Katalog bzw. Prospektsowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sindGegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei derBuchung anderslautende Vereinbarungen getroffenwurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungenunbedingt schriftlich Reisen mit besonderen RiskenBei Reisen mit besonderen Risken ( )
8 Haftet der Veranstalter nicht f r dieFolgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben,wenn dies au erhalb seines Pflichtenbereiches hrt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters,die Reise sorgf ltig vorzubereiten und die mit derErbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragtenPersonen und Unternehmen sorgf ltig auszuw Rechtsgrundlagen bei Leistungsst Gew hrleistungDer Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachterLeistung einen Gew Kunde erkl rt sich damit einverstanden, dass ihm derVeranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlungoder Preisminderung in angemessener Frist einemangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafteLeistung kann in der Weise erfolgen, dass der Mangelbehoben wird oder eine gleich- oder h herwertigeErsatzleistung, die auch die ausdr ckliche Zustimmung desKunden findet, erbracht SchadenersatzVerletzen der Veranstalter oder seine Gehilfen schuldhaftdie dem Veranstalter aus dem Vertragsverh ltnisobliegenden Pflichten, so ist dieser dem Kunden zumErsatz des daraus entstandenen Schadens der Reiseveranstalter f r andere Personen als seineAngestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen inF llen eines Personenschadens - nur, wenn er nichtbeweist, dass diese weder Vorsatz noch grobeFahrl ssigkeit er bei Vorsatz und grober Fahrl ssigkeit trifft denReiseveranstalter keine Haftung f r Gegenst nde, die blicherweise nicht mitgenommen werden, au er er hatdiese in Kenntnis der Umst nde in Verwahrung wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenst ndebesonderen Werts mitzunehmen.
9 Weiters wird empfohlen,die mitgenommenen Gegenst nde ordnungsgem Mitteilung von M ngelnDer Kunde hat jeden Mangel der Erf llung des Vertrages,den er w hrend der Reise feststellt, unverz glich einemRepr sentanten des Veranstalters mitzuteilen. Dies setztvoraus, dass ihm ein solcher bekanntgegeben wurde unddieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte M heerreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ndertnichts an den unter beschriebenenGew hrleistungsanspr chen des Kunden. Sie kann ihm aberals Mitverschulden angerechnet werden und insofern seineeventuellen Schadenersatzanspr che schm lern. DerVeranstalter muss den Kunden aber schriftlich entwederdirekt oder im Wege des Vermittlers auf diese3 Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss derKunde gleichzeitig dar ber aufgekl rt worden sein, dasseine Unterlassung der Mitteilung seineGew hrleistungsanspr che nicht ber hrt, sie allerdings alsMitverschulden angerechnet werden empfiehlt es sich, in Ermangelung eines rtlichen Repr sentanten entweder den jeweiligenLeistungstr ger (z.)
10 B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direktden Veranstalter ber M ngel zu informieren und Abhilfezu Haftungsrechtliche SondergesetzeDer Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nachdem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen,bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- Geltendmachung von allf lligen Anspr chenUm die Geltendmachung von Anspr chen zu erleichtern,wird dem Kunden empfohlen, sich ber die Nichterbringungoder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftlicheBest tigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise,Zeugen zu hrleistungsanspr che von Verbrauchern k nneninnerhalb von 2 Jahren geltend gemacht che verj hren nach 3 empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Anspr cheunverz glich nach R ckkehr von der Reise direkt beimVeranstalter oder im Wege des vermittelnden Reiseb rosgeltend zu machen, da mit zunehmender Verz gerung mitBeweisschwierigkeiten zu rechnen R cktritt vom R cktritt des Kunden vor Antritt der Reisea) R cktritt ohne Stornogeb hrAbgesehen von den gesetzlich einger umtenR cktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass derVeranstalter gegen ihn Anspr che hat, in folgenden, vorBeginn der Leistung eintretenden F llen zur cktreten:Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denenauch der Reisepreis z hlt erheblich ge ndert jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecksbzw.