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Muster-Brandschutzordnung für Alten- und …

Muster-Brandschutzordnungf r Alten- und PflegeheimeBrandschutzordnungf r das Alten- und PflegeheimName: ..Ort: ..Stra e: ..a) brandschutzordnung AllgemeinIn einem Alten- und Pflegeheimgeb ude befinden sich Heimbewohner, die alters- und gesund-heitsbedingt, mehr oder weniger in ihrer k rperlichen und geistigen Beweglichkeit einge-schr nkt sind. Insbesondere gibt es schwerpflegige Personen, die st ndig im Bett liegen und in jeder Hinsicht auf fremde Hilfe angewiesen werden an das Pflegepersonal hohe Anforderungen hinsichtlich der Betreuung dieser hilfebed rftigen Menschen gestellt, insbesondere aber in Gefahren- und Personal ist deshalb gefordert, sich auf diese besondere Situation einzustellen. Zur In-formation soll dann die folgende brandschutzordnung entsprechend der DIN 14096-2 ) Brandverh tung1.

3 d) Flucht- und Rettungswege Die Flucht- und Rettungswege sind auf den ausgehängten Flucht- und Rettungswegeplänen eingezeichnet und an jeweils zwei exponierten Stellen in jedem Geschoss ausgehängt.

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1 Muster-Brandschutzordnungf r Alten- und PflegeheimeBrandschutzordnungf r das Alten- und PflegeheimName: ..Ort: ..Stra e: ..a) brandschutzordnung AllgemeinIn einem Alten- und Pflegeheimgeb ude befinden sich Heimbewohner, die alters- und gesund-heitsbedingt, mehr oder weniger in ihrer k rperlichen und geistigen Beweglichkeit einge-schr nkt sind. Insbesondere gibt es schwerpflegige Personen, die st ndig im Bett liegen und in jeder Hinsicht auf fremde Hilfe angewiesen werden an das Pflegepersonal hohe Anforderungen hinsichtlich der Betreuung dieser hilfebed rftigen Menschen gestellt, insbesondere aber in Gefahren- und Personal ist deshalb gefordert, sich auf diese besondere Situation einzustellen. Zur In-formation soll dann die folgende brandschutzordnung entsprechend der DIN 14096-2 ) Brandverh tung1.

2 Umgang mit Feuer, brandgef hrlichen Ger ten, Gegenst nden und StoffenDas Personal ist verpflichtet, mit Z ndmitteln, Feuer, brandgef hrlichen Ger ten, Gegenst nden und Stoffen sorgf ltig umzugehen, so dass Br nde vermieden werden. Feuerarbeiten, wie Trennschleifen, Schwei en oder L ten d rfen nur mit schriftlicher Ge-nehmigung der Heimleitung und nur unter Aufsicht durchgef hrt werden. Brennbare Stoffe, sofern diese nicht aus dem gef hrdeten Umkreis entfernt werden k nnen und ffnungen in W nden und Decken zu anderen R umen oder Sch chten sind vor Beginn der Arbeiten mit feuchten Abdeckplanen oder Asbestdecken zu sichern. Feuerl scher oder sonstiges geeignetes L schger t sind bereitzuhalten. Die angrenzenden sowie die ber und unter der Reparaturstelle liegenden R ume m ssen st ndig beobachtet RauchenDas Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer ist in Lager-, Abstell- und Vorrats-r umen verboten.

3 In allen R umen mit Rauchverbot sind entsprechende Hinweisschilder anzubringen. In R umen, in denen geraucht werden darf (Aufenthaltsr ume) sind aus-reichend Aschenbecher Koch-, Heiz- und W rmeger teOrtsver nderliche Koch-, Heiz und W rmeger te sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie keine Brandgefahr bilden. Die Betriebsanweisungen der Hersteller sind zu Elektrische Anlagen und Elektroger teElektrow rmeger te sind im Abstand von mindestens 0,5 m von brennbaren Materialien, auch brennbaren Baustoffen, aufzustellen. In Strahlungsrichtung hat der Abstand mindestens 1 m zu betragen. M ngel an elektrischen Anlagen und Ger ten sind sofort der Heimleitung zu melden. Reparaturen d rfen nur von hierzu befugten Fachkr ften ausge-f hrt Verwahrung von Aschenresten und brennbarem Abfall#Tabakreste und brennbare Abf lle sind nur in Metallbeh ltern mit selbstschlie enden Metalldeckeln zu entleeren.

4 Unzul ssig ist die Aufbewahrung von Tabakresten und sonstigen brennbaren Abf llen in Gl sern, Kunststoff- und keramischen Beh ltern, sowie in eingebauten Beh ltern, auch wenn diese mit Blech ausgeschlagen Umgang mit Siedefettger tenTropfnasses Bratgut darf nicht in hei es Fett gelegt werden. Herausspritzendes Fett kann zur offenen Flamme f hren. Brat- und Backger te sind nach Gebrauch auszuschalten. In nicht ausgeschalteten Ger ten kann es nach Betriebsschluss durch berhitzen des Fettes zu einer Herabsetzung des Brenn- und Z ndpunktes kommen. Es besteht die Gefahr einer Selbstentz ndung. Die gleiche Gefahr besteht bei stark gealterten Fetten und bei Ablagerungen von l, Schlamm und Bratgutresten an den Wandungen der Friteusen. Stark braun verf rbtes Fett ist auf dem Boden und an den Heizwendeln sind restlos zu entfernen.

5 Das dabei anfallende unbrauchbare Fett und die zum Reinigen benutzten Lappen d rfen wegen der Gefahr der Selbstentz ndung nur kurzseitig in nichtbrennbaren Beh ltern mit Deckeln aufbewahrt werden und sind nach Betriebsschluss aus dem Geb ude zu Fett nie mit Wasser l Reinigung der K chen-BetriebseinrichtungenAbzugshauben und leitungen sind regelm ig zu reinigen. In die Reinigung sind auch der Endausla , der Ventilatorfl gel und das Ventilatorgeh use mit einzubeziehen. T cher oder Papier nicht zum Aufsaugen des Fettes in die Abzugshaubenrinnen Entfernen brennbarer Abf lleEs sind alle brennbaren Abf lle aus dem Geb ude zu entfernen und in die daf r vorge-sehenen Beh lter zu Lagerung brennbarer Fl ssigkeiten und GaseDie Aufbewahrung von brennbaren Fl ssigkeiten und Gasen darf nur in daf r bestimmten R umen DekorationenF r Dekorationen, bei Festveranstaltungen, sind nur schwerentflammbare Materialien zul ) Brand- und RauchausbreitungBei einer Brandentstehung bildet sich schnell Rauch der sich sofort ausbreitet und Flucht- und Rettungswege sowie Ausg nge und Notausg nge unbenutzbar machen.

6 Daher ist es unbe-dingt notwendig, dass Brand- und Rauchschutzt ren im geschlossenen Zustand gehalten und Rauchabschnittst ren, Tore oder Klappen d rfen niemals mit Keilen o.. fixiert werden. Die Brandschutzt ren in allen Bereichen m ssen immer frei von Gegenst nden gehalten Brand- und Rauchabschnittst ren m ssen bei Feueralarm bzw. Ausbruch eines Brandes geschlossen werden. Dazu ist die Handausl sung zu bet tigen, falls diese sich nicht auto-matisch schlie ) Flucht- und RettungswegeDie Flucht- und Rettungswege sind auf den ausgeh ngten Flucht- und Rettungswegepl nen eingezeichnet und an jeweils zwei exponierten Stellen in jedem Geschoss ausgeh ngt. Deutlich sichtbare beleuchtete Hinweisschilder f hren zu den Notausg ngen. Das Personal ist verpflichtet, die Bewohner hier ber zu unterweisen.

7 Im Brandfalle ist das Personal verpflichtet, nicht allein gehf higen Personen zu helfen die Notausg nge zu erreichen. Die Notausg nge sind zum Teil durch Panikschl sser gesichert, die jedoch durch einfaches Herunterdr cken der Klinke ge ffnet werden k nnen. Bei unbefugter Benutzung wird dabei ein akustischer Alarm ausgel Personal ist verpflichtet darauf zu achten, dass Flucht- und Rettungswege nicht zugestellt noch mit Gegenst nden eingeengt werden. Gegenst nde in Rettungswegen bilden Stolper-gefahren. Sie k nnen auch zur Brandausbreitung nge sind stets frei und benutzbar zu T ren in den Flucht- und Rettungswegen d rfen niemals verschlossen sein!Flucht- und Rettungswege sind durch gr ne Fluchtwegkennzeichnungen (Piktogramme mit der Fluchtrichtung) gekennzeichnet.

8 Diese d rfen niemals verdeckt ) Meld- und L scheinrichtungen1. BrandmeldungAls Meldeeinrichtungen stehen in jedem Geschoss mehrere Druckknopfbrandmelder zur Verf gung, die in den Flucht- und Rettungswegeplan zus tzlich gekennzeichnet sind. Au erdem sind in den Fluren automatische Rauchmelder installiert. Das Bet tigen der Druckknopfmelder sowie das Ansprechen der Rauchmelder f hrt zu einem akustischen Alarm in der Brandmeldezentrale im Erdgeschoss (Verwaltung) und dem Nebentableau (Schwesterndienstzimmer). Gleichzeitig wird optischer und akustischer Alarm in der Brandmeldezentrale (Haupttableau Verwaltung) und im Schwesterndienstzimmer (Nebentableau und st ndig besetzte Stelle des Pflegedienstleiters) ausgel Pflegedienstleiter gibt den Alarm nach Kl rung der Situation (Fehlalarm ?

9 An die Einsatzleitstelle der Feuerwehr ber 112 L scheinrichtungenAls L scheinrichtungen stehen in jedem Geschoss mehrere Pulver-Feuerl scher zur Ver-f gung, die ber deutlich sichtbare Hinweisschilder gekennzeichnet Personal muss mit der Wahl der richtigen L schmittel (Brandklassenschema) und der Handhabung dieser L schger te vertraut gemacht werden. Hierzu werden alle 3 Jahre Schulungen durchgef ) Verhalten m BrandfallRuhe bewahren und schnell aber berlegt handeln. Un berlegtes Handeln kann zu Panik f hren. Beruhigend auf andere Personen einwirken. Sofort erkunden, ob Menschleben in Ge-fahr sind Menschenrettung geht vor Brandbek mpfung. Die R umung bedrohter R ume veranlassen. Unverz glich Hilfe herbeirufen. Alle Mitarbeiter sorgen daf r, dass die Bewohner in den gef hrdeten Bereichen auf dem k rzesten Weg das Haus ber die ausgeschilderten Fluchtwege verlassen, bzw.

10 Einen nicht gef hrdeten Bereich aufsuchen. Auf Behinderte und ltere Personen ist besonders zu achten, diese sind mitzunehmen. Fenster und T ren sind zu schlie en. L schversuche unternehmen, soweit die eigene Sicherheit nicht gef hrdet ) Brand meldenBei Bemerken eines Brandes ist der n chstliegende Druckknopfmelder zu bet tigen. Dadurch wird ein optischer und akustischer Alarm (intern) in der Brandmeldezentrale (Haupttableau Verwaltung) und im Schwesternzimmer (Nebentableau und st ndig besetzte Stelle im ) ausgel dadurch alarmierte Wohnbereichsleitung (1. OG) hat den Alarm nach Kl rung der Situation (Fehlalarm ?) telefonisch an die Einsatzleitstelle der Feuerwehr ber 05121/308288 (extern) Meldung geh ren folgende Angaben: Wo ist etwas passiert? Was ist passiert?


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