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Handbuch Familienzulagen 2018 - ak-banken.ch

FAMILIENAUSGLEICHSKASSE BANKEN CAISSE D ALLOCATIONS FAMILIALES BANQUES CASSA ASSEGNI FAMILIARI BANCHE Handbuch Familienzulagen 2019 f r Mitglieder der Familienausgleichskasse Banken berarbeitete und erg nzte 11. Auflage vom 1. Januar 2019 Ausgleichskasse f r das schweizerische Bankgewerbe - Handbuch FZ 2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 2 I. VORWORT 5 II. EINF HRUNG 6 1. Vorbemerkungen zu den Familienzulagen 6 2. Zweck und Entwicklung der Familienzulagen in der Schweiz 6 Ursprung der Familien- bzw. Kinderzulagen in Europa 7 System und Entwicklung der Familienzulagen in der Schweiz 7 Bundesgesetz ber die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) 8 Regelungen in der Privatwirtschaft 8 Die Entwicklung der kantonalen Familienzulagengesetzgebung 8 Entwicklung des FamZG, ATSG und AHVG massgebende Bundesgesetze 9 III.

Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe - Handbuch FZ 2018 Seite 3 2.4.2 Ausbildungszulagen 22 2.4.3 Geburts- und Adoptionszulagen 25

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1 FAMILIENAUSGLEICHSKASSE BANKEN CAISSE D ALLOCATIONS FAMILIALES BANQUES CASSA ASSEGNI FAMILIARI BANCHE Handbuch Familienzulagen 2019 f r Mitglieder der Familienausgleichskasse Banken berarbeitete und erg nzte 11. Auflage vom 1. Januar 2019 Ausgleichskasse f r das schweizerische Bankgewerbe - Handbuch FZ 2019 Seite 2 Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS 2 I. VORWORT 5 II. EINF HRUNG 6 1. Vorbemerkungen zu den Familienzulagen 6 2. Zweck und Entwicklung der Familienzulagen in der Schweiz 6 Ursprung der Familien- bzw. Kinderzulagen in Europa 7 System und Entwicklung der Familienzulagen in der Schweiz 7 Bundesgesetz ber die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) 8 Regelungen in der Privatwirtschaft 8 Die Entwicklung der kantonalen Familienzulagengesetzgebung 8 Entwicklung des FamZG, ATSG und AHVG massgebende Bundesgesetze 9 III.

2 PRAXIS DER Familienzulagen 10 1. Arbeitsprozesse Was ist zu tun? 10 Die Pflichten der Arbeitnehmenden 10 Die Pflichten der Selbst ndigerwerbenden und Nichterwerbst tigen 10 Die Pflichten der Arbeitgeber als Mitglied der Familienausgleichskasse Banken 11 Die gegenseitige Informationspflicht 11 Der betriebsinterne Arbeitsprozess bei den Familienzulagen 12 Beitrags - und Leistungsabrechnungsprozess gegen ber der Familienausgleichskasse 13 Die Ermittlung der 13-stelligen Versichertennummer der Kinder 14 F r in der Schweiz wohnhafte Kinder 14 F r im Ausland wohnhafte Kinder 14 Die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers und der Datenschutz 14 Datenschutz und Schweigepflicht 16 Die weiteren Mitwirkungspflichtigen 18 2. Anspruch auf Familienzulagen : Pr fung der Entstehung und Entwicklung 19 Anspruchsberechtigte 19 Beginn & Ende des Anspruches auf Familienzulagen 19 Arbeitnehmende 20 Selbst ndigerwerbende 20 Nichterwerbst tige 20 Voraussetzungen beim Kind / Zulagenberechtigung 21 R ckwirkender Anspruch/R ckforderung von Familienzulagen 21 Die verschiedenen Familienzulagen nach FamZG 22 Ausgleichskasse f r das schweizerische Bankgewerbe - Handbuch FZ 2019 Seite 3 Kinderzulagen 22 Ausbildungszulagen 22 Geburts- und Adoptionszulagen 26 Geburtszulage / Voraussetzungen und Anspruchskonkurrenz 27 Adoptionszulage / Voraussetzungen und Anspruchskonkurrenz 27 Zulagenberechtigung und Doppelbezugsverbot 28 Weitere Arten von Familienzulagen 28 Beginn.

3 Entwicklung und Ende des Anspruches 29 Grundsatz 29 Ausnahmen bei Arbeitnehmer/innen 32 Ausnahmen beim Unterbruch der Ausbildung des Kindes 32 Zulagenanspruch von NE und SE 34 3. Die Anspruchskonkurrenz - Abkl rung und Pr fung 34 4. Aufgaben der Familienausgleichskasse 35 Die Rolle der Familienausgleichskasse Banken 35 Zusammenarbeit mit anderen Familienausgleichskassen 36 Das Familienzulagenregister (FamZReg) 36 5. Anwendbares Recht Welche Gesetze sind massgebend? 37 Grundsatz und Vorgehen: Erwerbsortsprinzip 37 Schweizerisches Familienzulagen -Recht 38 Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts 38 Bundesgesetz ber die Alters- und Hinterlassenenversicherung 38 Das massgebende kantonale Gesetz 39 6. Ausland Beziehungen 39 Wohnort im Ausland: Abkl rungen und Auswirkungen 39 Anspruchsberechtigte Person mit Wohnsitz im Ausland 39 Kinder mit Wohnsitz im Ausland 40 Bilaterale Abkommen der Schweiz mit EU und EFTA 41 Grunds tzliches 41 Gleichbehandlungsprinzip, Leistungsexport, Wohnsitzklausel 41 Regelung der Anspruchskonkurrenz internationale Differenzzahlungen 42 Die Rolle der Familienausgleichskasse Banken bei der Umsetzung von Auslandbeziehungen 43 7.

4 Verfahren und Rechtsmittel Welche Schritte beachten? 44 Grundsatz und Vorgehen: Anmeldung, Abkl rung und Offizialmaxime 44 Anmeldung und Mutationen 45 Abkl rungen 45 Offizialmaxime 45 Vorgehen im Widerspruch Anspruch auf eine Verf gung 46 Das Rechtsmittelverfahren (nach ATSG und kantonalem Recht) 47 Einspracheverfahren 47 Beschwerdeverfahren kant. Versicherungsgericht 47 Ausgleichskasse f r das schweizerische Bankgewerbe - Handbuch FZ 2019 Seite 4 Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht 48 IV. GRUNDLAGEN DER FAMILIENZULAGENORDNUNG 49 1. Verfassung, Organisation und Tr ger 49 Der verfassungsm ssige Rahmen der Familienzulagen 49 Die schweizerische Organisation der Familienzulagen 49 Die drei Gruppen von Familienausgleichskassen 49 Die interne Organisation der Familienausgleichskasse 50 Organisation der Familienzulagen bersicht 51 Die Tr ger der Familienzulagenordnung 51 2.

5 Die Finanzierung der Familienzulagen 51 Allgemeines 51 Finanzielle Situation 52 Finanzierung durch Beitr ge 52 Finanzierung durch die ffentliche Hand 52 Bundesrechtliche Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) 52 ABK RZUNGEN 53 LITERATURVERZEICHNIS 55 Anhang 1 Detaillierte Daten f r Bez ger- und Kinder-Register 57 Anhang 2 Tabelle zu Export der Familienzulagen 58 Anhang 3 Tabelle W hrungsumrechnungskurs Familienzulagen 59 Anhang 4 Dokumentvorlagen f r Familienzulagen 60 Gesuche um Drittauszahlung der Kinderzulagen (Direktzahlung) 60 Verf gung - Rolle der Familienausgleichskasse Banken 61 Raster: Vorlagen/Anfragen an Familienausgleichskasse Banken 63 Anhang 5 Anmeldeformular f r Familienzulagen 64 Anhang 6 Arbeitsprozess Familienzulagen 65 Aktivit ten der Arbeitgeber: Anmeldung bis Auszahlung / Dossierablage 66 Aktivit ten der Selbst ndigerwerbenden als Bez ger von Familienzulagen : Anmeldung bis Verrechnung 67 Aktivit ten der Familienausgleichskasse: Ablehnungs-/Bewilligungs- verf gung bei Begehren der Betroffenen 68 Aktivit ten der Arbeitgeber: monatliche Abrechnung (FZ-Deklaration) 69 Aktivit ten Familienausgleichskasse /Arbeitgeber und Selbst ndigerwerbende: Familienzulagenregister (FamZReg) 70 Aktivit ten Familienausgleichskasse /Arbeitgeber und Selbst ndigerwerbende.

6 Regelung der Fristen bei der berpr fung eines laufenden Familienzulagenanspruchs 71 Ausgleichskasse f r das schweizerische Bankgewerbe - Handbuch FZ 2019 Seite 5 I. Vorwort Die Familienausgleichskasse Banken hat am 1. Januar 2009 ihre Gesch ftst tigkeit in 9 Kantonen (Z rich, Bern, Basel-Stadt, Aargau, Luzern, Schwyz, Graub nden, St. Gallen und Thurgau) aufge-nommen. Seit der Einf hrung des zentralen Familienzulagenregisters (FamZReg) per Januar 2011 ist unsere Familienausgleichskasse zus tzlich in 15 weiteren Kantonen t tig (Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft, Freiburg, Glarus, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Schaffhausen, Uri, Waadt, Wallis und Zug). Somit ist es Ihnen als Mitglied der Familienausgleichskasse Banken m glich, - mit Ausnahme der Kantone Genf und Tessin -, schweizweit Familienzulagen ber unsere Familienausgleichskasse abzurechnen.

7 Unser bew hrtes Handbuch Familienzulagen wurde in dieser 11. Auflage berarbeitet. Aufgrund unserer Erfahrungen aus der t glichen Praxis wurde im Rahmen dieser Auflage ein besonderes Augenmerk auf folgende Themenbereiche gerichtet: Ausbildungszulagen, Anspruch f r erwerbsun-f hige Kinder und Kinder mit Wohnsitz im Ausland, Anspruch im Fall von Krankheit, sowie der Ob-hutsbegriff, welche entsprechend aktualisiert und in erweiterter Form aufbereitet wurden. An der Bedeutung der von unserer Familienausgleichskasse in wichtigen Teilen delegierten Durch-f hrung der Familienzulagen (FZ) an die Arbeitgeber ndert sich nichts. Diese Arbeitsteilung hat sich seit 2009 denn auch bestens bew hrt. Die Ausgleichskasse erm chtigt damit die angeschlos-senen Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmenden direkt zu entsch digen; ohne formelle Verf gung bzw.

8 Mitteilung ber den Anspruch der Familienzulagen . Die Angaben und Unterlagen der Arbeit-nehmenden verbleiben beim Arbeitgeber und m ssen in der Regel nicht an die Familienaus-gleichskasse weitergeleitet werden. Somit bleibt im Normalfall die Selbst ndigkeit in der Durchf h-rung f r den Arbeitgeber weitgehend gewahrt. Dieses Handbuch mit den nachstehenden Informationen gibt Ihnen den f r die Durchf hrung n ti-gen berblick ber die Familienzulagen und die damit verbundenen Arbeitsprozesse. Es wird Ihnen die Durchf hrung der Anspruchspr fung und Festsetzung der Familienzulagen im Betrieb erm glichen. Falls Sie weitere Themen/Fragen haben, welche Ihres Erachtens ebenfalls im Handbuch er rtert werden m ssten, so bitten wir Sie, uns diese direkt an unser f r die Familienzulagen zust ndiges Gruppenpostfach zu melden: Z rich, im Dezember 2018 Herausgegeben von der Ausgleichskasse f r das schweizerische Bankgewerbe 11.

9 Auflage vom 1. Januar 2019. Auszugsweiser Abdruck unter Quellenangabe erlaubt. Ausgleichskasse f r das schweizerische Bankgewerbe - Handbuch FZ 2019 Seite 6 II. Einf hrung 1. Vorbemerkungen zu den Familienzulagen Auch nach der Einf hrung des Bundesgesetzes ber die Familienzulagen (FamZG) bleiben die Familienzulagen (FZ) ein sehr un bersichtlicher Zweig des Schweizerischen Sozialversicherungs-rechts. Der Begriff Familienzulagen umfasst alle nach den verschiedenen gesetzlichen und ge-samtvertraglichen Grundlagen bestehenden Leistungsanspr che zur finanziellen Entlastung der Familien. Das Bundesgesetz ber die Familienzulagen vom 24. M rz 2006 ist anl sslich der Volksabstim-mung vom 26. November 2006 vom Volk mit 68% Ja-Stimmen deutlich angenommen worden.

10 Nach dem Gesetz sind seit dem 1. Januar 2009 in allen Kantonen Mindestzulagen von CHF bzw. CHF pro Monat und Kind auszurichten. Seit 2009 pr gt das Bundesgesetz ber die Familienzulagen (FamZG), als schweizerisches Rah-men- und Koordinationsgesetz, die bisher rein kantonalen Zulagenordnungen f r Arbeitnehmer stark. Die 26 kantonalen Zulagengesetze bleiben aber f r die Leistungszusprechung von entschei-dender Bedeutung; die wesentlichen kantonalen Aspekte werden deshalb auch in diesem Hand-buch erl utert. Massgebend f r die Beurteilung sind nat rlich immer die entsprechenden kantona-len und schweizerischen Gesetzesbestimmungen. Das Bundesgesetz ber die Familienzula-gen in der Landwirtschaft (FLG) wird nicht dargestellt, da es f r die Mitglieder der Familienaus-gleichskasse Banken h chstens in Ausnahmef llen (landwirtschaftliche Teilzeitanstellungen, selb-st ndigerwerbende Landwirte) von Bedeutung ist.