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ENTGELTTARIFVERTRAG f r das Gastst tten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen G ltig ab 01. Mai 2016 K ndbar zum 31. Juli 2018 K ndigungsfrist 1 Monat Zwischen dem DEHOGA Nordrhein-Westfalen , Neuss - einerseits - und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst tten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, D sseldorf - andererseits - wurde folgender ENTGELTTARIFVERTRAG geschlossen: 1 Geltungsbereich Dieser Vertrag gilt: r umlich: f r das Land Nordrhein-Westfalen. fachlich: f r alle Betriebe, die gewerbsm ig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getr nke abgeben. Hierzu geh ren auch Betriebe der Handelsgastronomie, der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer. Zum fachlichen Geltungsbereich geh ren ebenfalls sonstige Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen bernehmen.

ENTGELTTARIFVERTRAG für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen Gültig ab 01. Mai 2016 Kündbar zum 31. Juli 2018

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1 ENTGELTTARIFVERTRAG f r das Gastst tten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen G ltig ab 01. Mai 2016 K ndbar zum 31. Juli 2018 K ndigungsfrist 1 Monat Zwischen dem DEHOGA Nordrhein-Westfalen , Neuss - einerseits - und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastst tten, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, D sseldorf - andererseits - wurde folgender ENTGELTTARIFVERTRAG geschlossen: 1 Geltungsbereich Dieser Vertrag gilt: r umlich: f r das Land Nordrhein-Westfalen. fachlich: f r alle Betriebe, die gewerbsm ig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getr nke abgeben. Hierzu geh ren auch Betriebe der Handelsgastronomie, der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer. Zum fachlichen Geltungsbereich geh ren ebenfalls sonstige Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen bernehmen.

2 Weiter sind Reservierungs- und Verwaltungsbetriebe des Gastgewerbes oder gastgewerbliche Nebenbetriebe erfasst. pers nlich: f r alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Auszubildende der unter Ziffer fallenden Betriebe, jedoch nicht f r Musiker und Artisten. 2 Gleichbehandlungsgrundsatz Unterschiedliche Bezahlung wegen Alter oder Geschlecht ist bei gleichen ausge bten T tigkeiten unzul ssig. Soweit Entgeltunterschiede durch verschiedenartige T tigkeiten bedingt sind, sind sie in den Tarifgruppen nach 4 dieses Tarifvertrages gen gend ber cksichtigt. Die Auff hrung von T tigkeiten in der Systemgastronomie in besonderen Abschnitten einzelner Tarifgruppen schlie t die Besch ftigung nach den brigen T tigkeitsbeschreibungen in Unternehmen der Systemgastronomie nicht aus. 3 Bewertungsgrunds tze 1.

3 Jede/r Arbeitnehmer/-in ist vom Arbeitgeber unter Beachtung des nachfolgend beschriebenen Verfahrens in eine Tarifgruppe einzugruppieren. F r die Eingruppierung in eine Tarifgruppe ist nicht die berufliche oder betriebliche Bezeichnung, sondern allein die T tigkeit des/der Arbeitnehmer(s)/-in ma gebend. Diese Eingruppierung erfolgt bei der Einstellung, bei einer Versetzung bzw. wesentlichen Ver nderungen der Arbeitsinhalte sowie bei der Einf hrung dieses Tarifvertrages. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt dies unter Beachtung von 99 Betriebsverfassungsgesetz. 2. Die Arbeitnehmer/-in werden entsprechend der von ihnen berwiegend ausge bten T tigkeiten in die Tarifgruppen eingruppiert. Die Zuordnung der Arbeitnehmer/-in in die Tarifgruppen erfolgt unter Anwendung der jeweiligen Bewertungskriterien in den Oberbegriffen des 4.

4 Die Beispiele der T tigkeiten sind kein abschlie ender Katalog und dienen der Erl uterung. 3. Die Nennung von T tigkeitsbeispielen in diesem Tarifvertrag verpflichtet das Unternehmen nicht, diese berall anzuwenden, insbesondere nicht, wenn auf Grund fehlender T tigkeitsfelder eine Eingruppierung nicht m glich bzw. die tats chlich ausge bten T tigkeiten auf bestimmte Tarifgruppen begrenzt sind. 4. Der/die Arbeitnehmer/-in ist verpflichtet, auf Anweisung andere T tigkeiten auszu ben, die innerhalb seiner/ihrer Tarifgruppe liegen, soweit diese zumutbar sind. Bei Vertretungen, bei dem ein/e Arbeitnehmer/-in eine h herwertige T tigkeit ber einen Zeitraum von einem Monat hinaus aus bt, wird f r den Zeitraum dieser Vertretung das entsprechend h here Tarifentgelt gezahlt. 5. T tigkeitszeiten in Unternehmen der Systemgastronomie werden angerechnet, sofern gleichartige T tigkeiten in den letzten 12 Monaten im r umlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages nachgewiesen werden.

5 6. Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes wird f r Nachtportier und Nightauditor mit einem Zuschlag von 15% verg tet. Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen d rfen aus Anlass des Abschlusses dieses Vertrages nicht verschlechtert werden. 4 Tarifgruppen F r die Feststellung des tariflichen Entgelts werden folgende Tarifgruppen gebildet: Tarifgruppe 1 Arbeitnehmer/-in mit einfachen T tigkeiten, die durch Anlernen erworben werden k nnen. T tigkeitsbeispiele Abr umer/-in; Auff ller/-in; Doorman; Garderobenfrau/-mann; Hilfskraft (f r z. B. Bankett, Au enanlagen, Kantine, K che, Lager, Reinigung, Service, Buffet, Restaurant, W scherei); Hoteldiener; Personalpf rtner; Pizzafahrer; Pizzazubereiter/-in; Prospektverteiler; Set-up-man (Bankettaufsteller); Sp lkraft / Stewardhilfskraft; Toilettenfrau/-mann Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Allg.

6 Hilfskr fte, Crew-Mitarbeiter/-in, Sp l-, Abr um- und K chenhilfskr fte (auch mit wechselnder T tigkeit); Mitarbeiter/-in im Free-Flow-System; Verkaufshelfer/-in mit Kassent tigkeit Tarifgruppe 2 Arbeitnehmer/-in mit T tigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. T tigkeitsbeispiele B gler/-in, Mangler/-in, N her/-in, W scher/-in; Gartenpfleger/-in; Helfer/-in (f r z. B. Haustechnik, Housekeeping, W scherei, Lager, Service, K che, Au enbereich, Kiosk, auch mit wechselnder T tigkeit); Pizzab cker/-in; Steward; Topfsp ler/-in (Casserolier); Wagenmeister; Zimmerfrau Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Griller/-in*); Hilfskr fte, Crew-Mitarbeiter/-in, Sp l-, Abr um- und K chenhilfskr fte (auch mit wechselnder T tigkeit) nach den ersten 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden; K chen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder T tigkeit) in den ersten 12 Monaten; Verkaufshelfer/-in mit Kassent tigkeit nach 12 Monaten.

7 Verk ufer/-in zwischen 18 bis 60 Monaten Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel *) siehe 10 Tarifgruppe 3 Arbeitnehmer/-in mit T tigkeiten, die erweiterte Kenntnisse oder Fertigkeiten und l ngere Erfahrung hierin erfordern. T tigkeitsbeispiele Beikoch/-k chin1); Hostess/G stebetreuer/-in; Kosmetiker/-in; Nachtportier, Uniform-/W scherei-beschlie er/-in; Poolattendant; Schreibkraft; Servicekraft; Zapfer Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Griller/-in; K chen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder T tigkeit) nach 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden; Verk ufer/-in mit 5-j hriger Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel.

8 Vorarbeiter, Koch/K chin, B cker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie in den ersten 12 Monaten 1) verk rzte Ausbildung Tarifgruppe 4 Arbeitnehmer/-in mit T tigkeiten und Voraussetzungen, die ber die Bewertungsgruppe 3 hinausgehen und durch eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder Berufserfahrung (analog 45 Abs. 2 BBiG) verf gen, die im fachlich entsprechenden T tigkeitsbereich erworben werden. T tigkeitsbeispiele Beikoch/-k chin 1) ; Chef Steward Assistent; Commis de bar; Commis de cuisine; Commis de rang; Di tassistent/-in; Empfangs-, Reservierungs-, Verkaufsassistent/-in; Etagenhausdame; Florist/-in, G rtner/-in; Glas- und Geb udereiniger/-in; Hausdamenassistent/-in; Hausmeister *); Kaufm. Assistent/-in, Hotelkaufmann/-frau; Kioskleiter/-in; Koch/K chin; Kosmetiker/-in, Friseur/-in; Kraftfahrer (Klasse CE) ); Magaziner; Restaurantfachmann/-frau; Servierer/-in / Kellner/-in; Telefonist/-in; Wirtschafter/-in Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Fachmann/-frau f r Systemgastronomie; Fachverk ufer/-in (mit abgeschlossener Berufsausbildung), die im erlernten Beruf eingesetzt wird; Griller/-in mit besonderen Aufgaben; K chen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder T tigkeit) nach 36 Monaten; Restaurantkassierer/-in; Trainee in den ersten 12 Monaten der T tigkeit.

9 Vorarbeiter, Koch/K chin, B cker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie nach 12 Monaten *) siehe 10 1) im 2. Jahr nach der Ausbildung ) siehe 1. Protokollnotiz Tarifgruppe 4a Arbeitnehmer/-in mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung ( 45 Abs. 2 BBiG) - ab dem 2. Jahr - und mit mindestens 6 monatiger T tigkeit in diesem Betrieb in dieser Abteilung. T tigkeitsbeispiele Chef Steward Assistent; Commis de bar; Commis de cuisine; Commis de rang; Empfangs-, Reservierungs-, Verkaufsassistent/-in; Etagenhausdame; Hausdamenassistent/-in; Kaufm. Assistent/-in, Hotelkaufmann/-frau; Koch/K chin; Restaurantfachmann/-frau Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung Fachmann/-frau f r Systemgastronomie; Fachverk ufer/-in (mit abgeschlossener Berufsausbildung), die im erlernten Beruf eingesetzt wird.

10 Tarifgruppe 5 Fachkr fte mit eigener Verantwortung innerhalb allgem. Anweisungen. T tigkeitsbeispiele Barmixer/Barmann/-frau; Buchhalter/-in im Gastgewerbe; B ffetier; Demichef de bar; Demichef de cuisine; Demichef de rang; Di tassistent/-in; F&B Assistent/-in; Fleischer-, B cker-, Konditor/-in; Hotel-Kioskleiter/-in mit mehr als 2 MA; Koch/K chin; Magazinverwalter/-in; Night Auditor; Physio-therapeut/-in, Masseur/-in; Portier/Concierge; Sachbearbeiter/-in; Sekret r/-in; Schichtf hrer/-in Empfang; Stellv. Chef Steward; Stellv. Hausdame*) Entgelte f r das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) Assistent/-in in der Systemgastronomie in den ersten 12 Monaten; 1. Verk ufer/-in/Substitutanw rter/-in; Vorarbeiter, Koch/K chin, B cker/-in, Konditor/-in in der Systemgastronomie nach 36 Monaten *) siehe 10 Tarifgruppe 6 Fachkr fte mit erweiterten Fachkenntnissen und erh hter Verantwortung.