Transcription of DIE SCHLUSSRECHNUNG - wolf-partner.at
1 DIE SCHLUSSRECHNUNG In der Praxis kommt es h ufig vor, dass aufgrund des Umfangs oder der Dauer eines Auftrags Anzahlungs-rechnungen ausgestellt und entsprechende Vorauszahlungen geleistet werden. Nach Fertigstellung der Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) wird im Rahmen einer SCHLUSSRECHNUNG der Auftrag abgerech-net, wobei die bereits geleisteten Anzahlungen in Abzug gebracht werden. Wird die Endrechnung nicht korrekt ausgestellt, k nnte es bei einer Betriebspr fung ein b ses Erwachen geben. Der vorliegende Artikel hilft Ihnen dabei, formale Fehler zu vermeiden, die zu einer zus tzlichen Umsatzsteuerschuld kraft Rech-nungslegung f hren k nnen. 1. Voraus- oder Anzahlungsrechnung Grunds tzlich m ssen auch Voraus- oder Anzahlungsrechnungen die 11 Rechnungsmerkmale des 11 UStG enthalten (siehe RWP 2007/8).
2 Zus tzlich ist bei Ausstellung von derartigen Rechnungen Folgendes zu beachten: .. Angabe des (vereinbarten) voraussichtlichen Zeitpunkts oder Zeitraums der Leistung oder Hinweis, dass zum Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistung noch keine Vereinbarungen getrof-fen wurden Anstelle des Entgeltes und des darauf entfallenden Steuerbetrages tritt das vor Ausf hrung der Leistung vereinnahmte oder angeforderte (Teil-)Entgelt sowie der darauf entfallende Steu-erbetrag Klare Bezeichnung der Rechnung als Anzahlungsrechnung oder Teilzahlungsrechnung Hinweis Geht aus der Rechnung nicht eindeutig hervor, dass es sich dabei um eine Voraus- bzw. Anzahlungs-rechnung handelt, wird die ausgewiesene Umsatzsteuer aufgrund der Rechnung geschuldet. Aller-dings kann sich der Rechnungsempf nger die ausgewiesene und eventuell bereits bezahlte Umsatz-steuer nicht als Vorsteuer abziehen, da die Leistung noch nicht erbracht wurde und kein Hinweis auf ei-ne Anzahlung bzw.
3 Vorauszahlung erkennbar ist. Vorsteuerabzug Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist bereits vor Leistungserbringung gegeben, wenn ber die An-zahlung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis gelegt und die Anzahlung bezahlt wurde. Die Vorsteuer ist fr hestens dann geltend zu machen, wenn beide Voraussetzungen erf llt werden. Abfuhr der Umsatzsteuer Die Umsatzsteuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Vereinnahmung. Ist das im Voraus vereinnahmte Ent-gelt niedriger als das in Rechnung gestellte, so entsteht die Steuerschuld nur f r den niedrigeren bezahlten Teil. Ebenso berechtigt auch nur dieser Teil zum Vorsteuerabzug. Eine Berichtigung der Rechnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. 2. Schluss- oder Endrechnung Neben den allgemeinen Rechnungsmerkmalen sind in der SCHLUSSRECHNUNG alle vereinnahmten Teilentgelte (Anzahlungen) und die darauf entfallenden Steuerbetr ge abzusetzen, wenn ber diese Teilentgelte ent-sprechende Voraus- oder Anzahlungsrechnungen mit gesondertem Steuerausweis ausgestellt wurden.
4 Der Abzug der Anzahlungen und der darauf entfallenden Steuerbetr ge kann entweder einzeln f r jede Anzah-lung oder in Summe f r alle Anzahlungen vorgenommen werden. Seite 1/4 Beispiele Die drei folgenden Beispiele zeigen korrekte schlussrechnungen . Rechnung 1 unter Anf hrung der einzel-nen Anzahlungen, Rechnung 2 mit Ausweis der Gesamtanzahlung und Rechnung 3 unter Bezugnahme auf die einzelnen Akontorechnungen. In Abzug gebracht werden d rfen nur die tats chlich geleisteten Zah-lungen!
5 Rechnung 1: SCHLUSSRECHNUNG Lieferung und Annahme: 15. April 2007 Entgelt USt (20 %) brutto Endrechnungsbetrag ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Abschlagszahlungen vom 13. Februar 2007 ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR vom 22. M rz 2007 ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Restforderung ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Rechnung 2: SCHLUSSRECHNUNG Lieferung und Annahme: 15. April 2007 Entgelt USt (20 %) brutto Endrechnungsbetrag ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Abschlagszahlungen Seite 2/4 13.
6 Februar 2007 und 22. M rz 2007 ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Restforderung ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Rechnung 3: SCHLUSSRECHNUNG Lieferung und Annahme: 15. April 2007 Entgelt USt (20 %) brutto Endrechnungsbetrag ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Anzahlungsrechnungen Nr. 2007001 vom 5. Februar 2007 bezahlt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Nr. 2007002 vom 10. M rz 2007 bezahlt ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Restforderung ,00 EUR ,00 EUR ,00 EUR Hinweis Werden in der SCHLUSSRECHNUNG die vereinnahmten Teilentgelte und die entsprechenden Steuerbetr ge nicht oder falsch abgezogen, wird die Umsatzsteuer aufgrund der Rechnung f r den Gesamtbetrag ge-schuldet. Die Steuerschuld besteht bis zum Zeitpunkt der Berichtigung der SCHLUSSRECHNUNG .
7 Im Ge-genzug dazu besteht jedoch kein Vorsteuerabzug f r den Gesamtbetrag, wenn die Rechnung offen-sichtlich unrichtig ist. Um diese Folgen und eventuell nachtr gliche Berichtigungen zu vermeiden, ach-ten Sie bei Rechnungsausstellung auf die richtige Gestaltung der Rechnung. Seite 3/4 Seite 4/4
8 Entsprechen die bereits ausgeh ndigten Voraus- oder Anzahlungsrechnungen und die geleisteten Anzah-lungen den tats chlich erbrachten Leistungen oder wird hinsichtlich des noch offenen Restbetrages eine "Restrechnung" ausgestellt, kann auf die Ausstellung einer SCHLUSSRECHNUNG verzichtet werden. Vorsteuerabzug Der Vorsteuerabzug aus einer SCHLUSSRECHNUNG steht nach den allgemeinen Vorschriften bei Vorliegen einer ordnungsgem en Rechnung und nach Erbringung der Leistung zu. Abfuhr der Umsatzsteuer Die Steuerschuld entsteht ebenfalls nach den allgemeinen Vorschriften mit Ausf hrung der Leistung bzw einen Kalendermonat sp ter, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonats erfolgt, in dem die Leistung erbracht worden ist (Soll-Versteuerung). 3. Zusammenfassung Umsatzsteuerliche Risiken wie zus tzliche Umsatzsteuerschuld kraft Rechnungslegung oder Versagung des Vorsteuerabzugs lassen sich, wie man sieht, mit sorgf ltiger Gestaltung von Anzahlungs- und Schlussrech-nungen ganz einfach vermeiden!
9