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1 _____ Seite 1 von 3 Seiten Vertrag zwischen der Renngemeinschaft Bergisch Gladbach mit Sitz in Bergisch Gladbach vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Jochen Broichhaus, - nachfolgend RGB genannt - und Herrn wohnhaft in - nachfolgend "Fahrer" genannt wird nachfolgender Vertrag geschlossen: Pr ambel 1. Die RGB hat sich zum Ziel gesetzt, den Nachwuchs im Motorsport zu f rdern. Zu diesem Zweck setzt die RGB ein eigenes Fahrzeug in diversen Slalom-Wettbewerben ein. Die RGB stellt die Fahrerpl tze hoffnungsvollen Nachwuchsfahrern zur Verf gung und finanziert anteilig die Kosten der Rennsaison. 2. Die RGB stellt w hrend der Rennen einen kostenlosen Betreuer f r die Fahrer zur Verf gung (Fahrzeug-Verantwortlicher). Der Fahrer bernimmt ebenfalls einen Anteil an den Kosten der Rennsaison.
2 Der Fahrer muss im Besitz einer g ltigen Lizenz und Mitglied der RGB sein/werden. 1 Vertragsgegenstand 1. Zwischen der RGB und dem Fahrer wird eine Vereinbarung ber den gemeinsamen Einsatz in diversen Slalom-Wettbewerben der Saison 2007 geschlossen. 2 Leistung der RGB 1. Die RGB wird zu ausgesuchten L ufen diverser Slalom-Wettbewerbe in der Rennsaison 2007 den Fahrer zu L ufen einsetzen, die von der RGB festgelegt werden. Zu diesem Zweck setzt RGB einen BMW 318 iS in der Klasse 3 bzw. ein. Dar ber hinaus stellt die RGB einen Betreuer zu diesen ausgesuchten L ufen. 2. H here Gewalt oder Absage des Veranstalters etc. bleiben vorbehalten. 3. Die RGB wird zu allen geplanten Rennen das Fahrzeug in technisch und m glichst optisch einwandfreiem Zustand vorbereiten und nachbereiten.
3 4. Die RGB wird den Fahrer f r alle in diesem Vertrag beschriebenen Rennen als Fahrer einzusetzen, soweit die zul ssige Fahreranzahl nicht berschritten wird. Sind mehr Fahrer als zul ssig vorhanden, _____ Seite 2 von 3 Seiten werden Planungen zum gerechten Einsatz aufgestellt. 5. Die RGB beh lt sich vor, den Fahrer bei absolut ungen gender Leistung oder grobem Missverhalten ganz oder vor bergehend von den geplanten Eins tzen zu entbinden. Gleiches gilt bei Unzuverl ssigkeit oder wenn der Fahrer die Anweisungen der Fahrzeug-Verantwortlichen nicht befolgt. Weiterhin bei Rufsch digung der RGB oder Fehlverhalten gegen ber den anderen Fahrern. 6. Die Kosten der Anreise und andere Reisekosten werden vom Fahrer getragen. 3 Leistung des Fahrers 1. Die Kosten-Beteiligung des Fahrers betr gt 40,00 je Rennen.
4 Dieser Betrag ist sp testens mit der Papierabnahme an den Fahrzeug-Verantwortlichen zu entrichten. 2. Der Fahrer hat rechtzeitig vor der f r Ihn geplanten Veranstaltung vor Ort zu erscheinen und den Anordnungen des Fahrzeug-Verantwortlichen Folge zu leisten. Der Fahrzeug-Verantwortliche bestimmt dabei den Zeitpunkt des Erscheinens des Fahrers unter Ber cksichtigung der Sportgesetze. Erscheint der Fahrer ohne sachgerechte Entschuldigung nicht oder so sp t, dass es nicht mehr am Training teilnehmen kann, hat der Fahrer die Kosten Beteiligung dennoch zu zahlen. Weitergehende Anspr che der RGB gegen den Fahrer bleiben vorbehalten (Kosten der Verbringung des Rennfahrzeugs zum Veranstaltungsgel nde etc.). 3. Der Fahrer verpflichtet sich ausdr cklich, in der ffentlichkeit, insbesondere gegen ber Medien keine negativen uflerungen ber die RGB und den Sponsoren zu t tigen.
5 Es ist ihm untersagt, sofern ihm Gesch ftsgeheimnisse der RGB oder der Sponsoren zug nglich gemacht werden, diese an Dritte m ndlich oder schriftlich weiterzureichen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags. 4 Der Fahrer verpflichtet sich dar ber hinaus zur Verschwiegenheit gegen ber Dritten, nicht zum Rennteam geh renden Personen, betreffend technischer Abstimmung des Wagens oder anderer Informationen, die das Rennteam oder Rennfahrzeug betreffen. 4 Haftung 1. Der Fahrer anerkennt ausdr cklich die Tatsache, dass er das von der RGB eingesetzte Rennfahrzeug ausschliefllich auf eigenes Risiko und in dem Bewusstsein f hrt, dass es sich dabei um ein Rennfahrzeuge mit den entsprechend verbundenen Gefahren f r Leib und Leben handelt. Insoweit verzichtet er gegen ber der RGB und dem Fahrzeug-Verantwortlichen auf alle Anspr che, die sich aus der Gef hrlichkeit des Betriebs eines Rennfahrzeugs und der Teilnahme an Test- und Renn-veranstaltungen ergeben.
6 2. Der Fahrer haftet im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sowie auf nachweislich technischem Fehlverhalten, wie berdrehen des Motors nach Schaltfehler, in H he von bis zu ,00 f r alle Unfall-/Techniksch den. dar ber hinaus gehende Sch den tr gt die RGB, ebenso laufende Allgemeinreparaturen, die auf die vertragsgem fle Nutzung zur ckzuf hren sind. Die Rechnungsgestellung f r die Instandsetzung des Fahrzeuges erfolgt durch die RGB. _____ Seite 3 von 3 Seiten 5 Vertragsdauer 1. Der Vertrag wird auf ein Rennen der Saison festgelegt. Sollte der Fahrzeug-Verantwortliche nach dem Rennen entscheiden, dass der Fahrer ausreichend Talent besitzt und sein Verhalten den Anforderungen, die die RGB an den Fahrer stellt gen gen, so kann die RGB entscheiden, den Fahrer in der Saison zu weiteren Rennen einzusetzen.
7 Der Vertrag endet zum des Jahres in dem der Vertrag geschlossen wurde, ohne dass es einer K ndigung durch einen der Vertragspartner bedarf. 6 Salvatorische Klausel 1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die G ltigkeit der brigen Bestimmungen nicht ber hrt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinn gem fl zur Durchf hrung zu bringen. Beruht die Ung ltigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zul ssig Mafl. 2. Die Aufhebung, nderung oder Erg nzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. M ndliche Vereinbarungen sind wirksam, soweit diese im Sinne des Vertrages bzw. erg nzend zum Vertrag erfolgen. Bergisch Gladbach.
8 (Verantwortlicher der RGB) (Fahrer)