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1 Herausgeber Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau FLL Colmantstra e 32 D-53115 Bonn Tel. 0228-690028 Fax 0228-690029 e-mail: Verfasser Fachvereinigung Bauwerksbegr nung FBB Hemminger Stra e 46 D-71254 Ditzingen Tel. 07152-353003 Fax 07152-353004 e-mail: Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BGL Alexander-von-Humboldt-Stra e 4 D-53602 Bad Honnef Tel. 02224-77070 Fax 02224-770777 e-mail: Zentralverband des Deutschen Dachdecker- handwerks ZVDH Fritz-Reuter-Stra e 1 D-50968 K ln Tel. 0221-3980380 Fax 0221-39803899 e-mail: Die Dachdecker Bearbeitung Rainer Bohlen, Ladbergen, FBB Dr. Gunter Mann, Krauchenwies, FBB Dr. Ursel J rges, Reichenshof-Allensbach, FBB Volker Schuhmann, Bad Honnef, BGL Werner Raisch, Ostfildern, BGL Kurt Michels, K ln, ZVDH Bildnachweis: Titelbild und Seiten 8, 9, 18, 20, 21: FBB, Seite 7: BGL Copyright und Auflage Alle Rechte des Nachdruck oder der Vervielf ltigung vorbehalten. 1. Auflage: September 2002 Hinweise zur Pflege und Wartung von begr nten D chern Hinweise zur Pflege und Wartung von begr nten D chern2 BegleitwortDie Begr nung von D chern als eine M glichkeit zur kologischen, funktionalen und gestalterischen Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
2 Vor der fachgerechten Begr nung durch die Landschaftsg rtner ist zun chst die ordnungsgem e Abdichtung eines Daches durch den Dachdecker erforderlich. Beide sind an der dauerhaften Funktionsf higkeit des begr nten Daches interessiert. Die regelm ige fachgerechte Pflege der Vegetation und Wartung der technischen Einrichtungen sind Voraussetzungen hierf r. Mit diesen Hinweisen wollen der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau BGL -, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH und die Fachvereinigung Bauwerksbegr nung FBB gewerke bergreifend Bauherren, Architekten und Ausf hrungsbetriebe ber die Notwendigkeit dieser regelm igen und fachgerechten Pflege und Wartung informieren und ihnen Hilfen f r die Vergabe und zur Vertragsgestaltung zur Verf gung stellen. Technische Grundlagen f r die Dachabdichtung sind die Fachregeln f r D cher mit Abdichtungen Flachdachrichtlinien ZVDH , f r die Begr nung die FLL-Richtlinie f r die Planung, Ausf hrung und Pflege von Dachbegr nungen - Dachbegr nungsrichtlinie.
3 Die vorliegenden Hinweise bauen auf diesen Werken auf. Mitarbeiter an diesen Regelwerken waren auch an der Erarbeitung dieser Hinweise beteiligt, so dass die Werke aufeinander abgestimmt sind und sich erg nzen. Die FLL begr t diese gewerke bergreifende Zusammenarbeit der Verb nde und w nscht, dass die Hinweise eine erfolgreiche Anwendung finden. Prof. Albert Schmidt Pr sident der FLL 3 InhaltSeite1 Vorwort .. 5 Ziele .. 5 Verfasser und Herausgeber .. 5 Anforderungen der Bauherren an Planer und Ausf hrungsbetriebe .. 6 Notwendigkeit und Vorteile von Pflege und Wartung .. 7 Gegen berstellende Information (Positiv/Negativ) .. 9 2 Geltungsbereich ..103 Begriffe, Bedeutung .. Bauausf hrung, Dacherneuerung .. 10 Dachabdichtung .. 10 Dachbegr nungsarbeiten .. Begr nungsarten .. 11 Abnahmef higer Zustand neu hergestellter Dachbegr 11 Instandhaltung.
4 12 Inspektion .. 12 Wartung .. 12 Pflege .. 12 Fertigstellungspflege .. 12 Entwicklungspflege, Unterhaltungspflege .. 13 Instandsetzung .. 13 13 4 Normen und andere Regelwerke .. 13 Technische Regelwerke .. Verdingungsordnung f r Bauleistungen .. 14 Leistungsbeschreibungen .. 14 14 5 Vergabe von Leistungen zur Inspektion, Pflege und Wartung .. 15 Voraussetzungen f r wirtschaftliche Pflege und Wartung .. 15 Bestandsaufnahme/Voruntersuchungen .. 15 Hinweise f r das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen .. 16 Abnahme nach der Bauausf 16 Abnahme der Dachabdichtung und zugeh riger technischer 16 Abnahme der Dachbegr nungsarbeiten und Fertigstellungspflege; abnahmef higer Zustand .. 16 Eignung der Unternehmen .. 16 6 Art und Umfang der Vertr ge .. 17 Inspektion .. 17 Fertigstellungspflege von Dachbegr nungen .. 17 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Dachbegr 17 Allgemeines.
5 17 Extensivbegr 18 Intensiv- und Einfache Intensivbegr nung .. 19 Pflanzfl chen von Intensiv- und Einfachen Intensivbegr nungen .. 19 Rasenfl chen und wiesen hnliche Fl chen von Intensiv- und Einfachen Intensivbegr nungen .. 19 Wartung .. 20 Wartung von Sicherheitseinrichtungen und technischen 20 Wartung der 21 Instandsetzung .. 21 M ngel w hrend der Verj hrungsfrist f r die Gew 22 Besondere Leistungen .. Abnahme, Gew hrleistung von Pflege- und 22 Abrechnung .. 22 7 Suchregister .. 23 8 Anhang .. 24 Anhang 1: Hinweis des Auftragnehmers an den Bauherrn/Auftraggeber zur .. Erfordernis von Pflege und Wartung begr nter D cher nach der Abnahme .. 24 Anhang 2: Feststellung des Zustandes der Dachbegr nung und der technischen .. Einrichtungen .. 25 Anhang 3: Pflege- und Wartungsprotokoll Dachbegr nung .. 27 Anhang 4: Absturzsicherung bei Dach- und Fassadenarbeiten.
6 29 Anhang 5: Wartungsvertrag/Inspektionsvertrag .. 30 Anhang 6: Definition der Begr nungsarten .. 35 Anhang 7: Abnahmef higer 36 Anhang 8: Pflegevertrag f r Dachbegr nungen (Vorschlag) .. 38 51 Vorwort Ziele Die Autoren-Verb nde der vorliegenden Hinweise haben ein besonderes Interesse an einer fr hzeitigen Aufkl rung und Information ber die Vorteile von und die Anforderungen an Dachbegr nungen sowie die Sicherstellung der dauerhaften Funktionsf higkeit von Abdichtungen und Begr nungen. Mit dieser Information soll deshalb auf rechtliche Aspekte und Konsequenzen sowie die unterschiedlichen Planungs- und Ausf hrungsgrundlagen der beteiligten Gewerke hingewiesen und sollen die fachlichen Zusammenh nge zwischen Planung, Ausf hrung, Pflege und Wartung von Dachbegr nungen verdeutlicht werden. Das ist erforderlich, um das gute Image von Dachbegr nungen zu erhalten und Auftraggeber bzw.
7 Bauherren vor kostenintensiven Ma nahmen zur Behebung von Folgesch den zu bewahren, die durch Nachl ssigkeiten, Vers umnisse oder allein kurzfristig kostenorientierte Entscheidungen entstehen k nnen. Neben dem Bauherren-Wunsch zur Begr nung eines Daches werden D cher in erheblichem Umfang auf Grund einschl giger Auflagen begr nt. Dar ber hinaus gibt es auch ffentliche Programme zur F rderung der Dachbegr nung. In beiden F llen ist es notwendig, dass die ordnungsgem e Herstellung und die anschlie ende Pflege und Wartung kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele nachhaltig erreicht werden. Gleichzeitig sollen die Hinweise den am Bau Beteiligten als Richtschnur f r erfolgsorientiertes Handeln bei der Beratung, Planung und Ausf hrung dienen, um Dachbegr nungen durch rechtzeitige Abstimmung von Wartungs- und Pflegearbeiten im Sinne ihrer Aufgabenstellung zu erhalten.
8 Verfasser und Herausgeber Nach dem Baugesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland (BauGB) muss mit Grund und Boden sparsam umgegangen und sollen Bodenversiegelungen auf das unvermeidbar not-wendige Ma begrenzt werden. Dies steht im Einklang mit den Forderungen des Gesetzes ber Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), nach dem Eingriffe in den Naturhaus-halt und das Landschaftsbild zu unterlassen sind oder aber, bei unvermeidbaren Eingriffen, ein wirkungsvoller Ausgleich erforderlich ist. Im Sinne dieser Rechtsgrundlagen werden Dachbegr nungen als wirkungsvoller Teil der na-turschutzrechtlichen Ausgleichsma nahmen f r die berbauung oder Oberfl chenversiege-lung von Grund und Boden anerkannt. Zunehmende Bedeutung hat die Dachbegr nung als ein Segment der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung. Umweltschutz muss nachhaltig sein. Deshalb muss bei Dachbegr nungen eine dauerhafte Funktionsf higkeit sichergestellt nungen sind landschaftsg rtnerische Arbeiten, die abweichend von sonstigen Ma nahmen des Garten- und Landschaftsbaues ohne den blichen Bodenanschluss und auf einer Abdichtung, die vom Dachdeckerhandwerk erstellt wird, ausgef hrt werden.
9 Die Planung und Ausf hrung einer Dachbegr nung muss den unterschiedlichen Kriterien und Besonderheiten der Gewerke gerecht werden. Vorliegende Informationsschrift wurde deshalb in Zusammenarbeit der Interessenverb nde der Dachbegr nung im Sinne der am Bau Beteiligten erarbeitet: 6 DieFachvereinigung Bauwerksbegr nung (FBB) ist ein Zusammenschluss von Wis-senschaftlern, Planern, Ausf hrenden und Produzenten der an Dachbegr nungen beteiligten Fachrichtungen, der sich die F rderung von Dachbegr nungen zum Ziel gesetzt hat. Dabei wird im Sinne des Verbraucherschutzes insbesondere die Sicherstellung vern nftiger Quali-t tskriterien sowie eine umfassende und objektive Informationspolitik angestrebt. DerZentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik vertritt die gemeinsamen fachlichen, wirtschaftli-chen, sozialen und kulturellen Interessen des Dachdeckerhandwerks.
10 Hierzu nimmt der Ver-band unter anderem Aufgaben wie Betreuung der Mitglieder, F rderung der Berufsbildung, Aufstellen von fachlichen Regeln, Mitarbeit in Gremien nationaler und internationaler Normen und Mitherausgabe von technischen Schriften wahr. DerBundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) ist die Interes-senvertretung des deutschen Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaues auf Bundesebene und in Europa gegen ber dem Gesetzgeber, der Regierung, der Verwaltung sowie bei anderen wirtschaftlichen und sozialen Organisationen. Die vorgenannten Verb nde unterst tzen die Arbeit der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL).Die von der FLL herausgegebene Richtlinie f r die Planung, Ausf hrung und Pflege von Dachbegr nungen -Dachbegr nungsrichtlinie- beinhaltet umfassende Grundlageninformati-onen und Regelungen zu Dachbegr nungen. Sie entspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der Praxis und erf llt so die Voraussetzungen, die an eine anerkannte Regel der Technik gestellt werden.