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zur Beratung von Menschen im Kontext von

Passage MAREN GAG & BARBARA WEISER. LEITFADEN. zur Beratung von Menschen mit einer behinderung . im Kontext von MIGRATION UND FLUCHT. MAREN GAG & BARBARA WEISER. LEITFADEN. zur Beratung von Menschen mit einer behinderung . im Kontext von MIGRATION UND FLUCHT. Impressum Herausgeberin und Herausgeber: passage gGmbH. Migration und Internationale Zusammenarbeit Maren Gag Nagelsweg 10. 20097 Hamburg Caritasverband f r die Di zese Osnabr ck e. V. Fachbereich Projektentwicklung Dr. Barbara Weiser Knappsbrink 58. 49080 Osnabr ck Autorinnen: Maren Gag Dr. Barbara Weiser Titelgestaltung, Layout: Thurner Design, M nchen Diese Publikation ist abrufbar unter: Der Beratungsleitfaden wurde aus Eigenmitteln der passage, Hamburg und des Caritasverbandes f r die Di zese Osnabr ck finanziert. Hamburg, Osnabr ck 1. Auflage September 2017. Alle Rechte vorbehalten. 4. Vorwort Seit Jahrzehnten ist die Zuwanderung von Migrant/inn/en nach Deutschland eine Realit t.

L E TI F A D E N zur Beratung von Menschen mit einer BEHINDERUNG im Kontext von MIGRATION UND FLUCHT MAREN GAG & BARBARA WEISER passage

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  Behinderung

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1 Passage MAREN GAG & BARBARA WEISER. LEITFADEN. zur Beratung von Menschen mit einer behinderung . im Kontext von MIGRATION UND FLUCHT. MAREN GAG & BARBARA WEISER. LEITFADEN. zur Beratung von Menschen mit einer behinderung . im Kontext von MIGRATION UND FLUCHT. Impressum Herausgeberin und Herausgeber: passage gGmbH. Migration und Internationale Zusammenarbeit Maren Gag Nagelsweg 10. 20097 Hamburg Caritasverband f r die Di zese Osnabr ck e. V. Fachbereich Projektentwicklung Dr. Barbara Weiser Knappsbrink 58. 49080 Osnabr ck Autorinnen: Maren Gag Dr. Barbara Weiser Titelgestaltung, Layout: Thurner Design, M nchen Diese Publikation ist abrufbar unter: Der Beratungsleitfaden wurde aus Eigenmitteln der passage, Hamburg und des Caritasverbandes f r die Di zese Osnabr ck finanziert. Hamburg, Osnabr ck 1. Auflage September 2017. Alle Rechte vorbehalten. 4. Vorwort Seit Jahrzehnten ist die Zuwanderung von Migrant/inn/en nach Deutschland eine Realit t.

2 Es sind Zuwanderergruppen, die aus EU-Staaten oder aus anderen L ndern einwandern, um eine Besch f- tigung, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen oder aber als nachgezogene Familienangeh rige nach Deutschland kommen. Gefl chtete sind aufgrund der Krisensituation in diversen Regionen der Welt inzwischen fester Bestandteil der Zugewanderten. Die Lebenslage von Menschen , die einen Migrationshintergrund und eine behinderung haben, ist in der Debatte um die richtigen Konzep- te zu sozialer Versorgung und gesellschaftlicher Teilhabe bislang kaum thematisiert worden. Bis heute liegen keine verl sslichen Daten zur Zahl der in Deutschland lebenden Menschen mit ausl ndi- scher Staatsangeh rigkeit und einer behinderung vor, dies gilt auch f r Gefl chtete. Erst allm hlich kommen jedoch aus der Praxis der Behinderten- sowie der Migrationssozialarbeit Problemanzeigen zu den Auswirkungen einer unzureichenden Versorgung und rechtlicher Ausschl sse von Sozialleistungen sowie zu den Versorgungsbedarfen der verschiedenen Teilgruppen von Migrant/inn/en in den Blickpunkt der ffentlichen Diskussion.

3 Dabei zeigen sich erhebliche Informati- onsdefizite auf Seiten der Institutionen in den Feldern der Migra- tions- und Fl chtlingsarbeit sowie in der Behindertenhilfe, die ber- wiegend in voneinander getrennten Versorgungs- und Kooperationsstrukturen t tig sind. Da der Zugang zu Leistungen f r Migrant/inn/en sowie explizit auch f r Gefl chtete im Schnittpunkt des Aufenthalts- und Behinderten- rechts geregelt ist, und somit Kenntnisse zu beiden Rechtsgebieten erforderlich sind, soll dieser Beratungsleitfaden den Einstieg in die Thematik erleichtern und einen berblick ber sozialrechtliche Leistungen f r die verschiedenen Migrant/inn/engruppen erm gli- chen. Denn Zugewanderte mit einer behinderung aus EU-L ndern oder sogenannten Drittstaaten brauchen Unterst tzung, damit Teilhaberechte im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention sowie Europ ischer Richtlinien verbessert gew hrt werden und Chancen- gleichheit gef rdert wird.

4 5. Vorwort Der Leitfaden wurde auf der Grundlage einer juristischen Expertise erarbeitet, die von der passage gGmbH und der Hamburger Universi- t t herausgegeben Die Expertise beinhaltet eine Zusammen- fassung der komplexen Rechtslage und analysiert gesetzliche Aus- schl sse hinsichtlich des Personenkreises Migrant/inn/en sowie explizit auch Fl chtlinge und Asylsuchende. Die bersetzung der juristischen Er rterungen in Form dieser Arbeitshilfe soll dazu beitra- gen, die Beratung im Kontext der Migrationssozialarbeit sowie in der Behindertenhilfe zu fundieren und die zust ndigen Stellen bei der Arbeit mit einer f r sie neuen Zielgruppe unterst tzen. Maren Gag & Barbara Weiser 1 Der Mitherausgeber Prof. Dr. Joachim Schroeder ist an der Fakult t f r Erziehungswissen- schaft der Universit t Hamburg angesiedelt. Bezug der Expertise: Weiser, Barbara (2016): Sozialleistungen f r Menschen mit einer behinderung im Kontext von Migration und Flucht.

5 Eine bersicht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Dokument steht als Download zur Verf gung und kann kostenfrei heruntergeladen werden unter: http://www. 6. Inhalt Einleitung 8. I. Diverse Migrant/inn/engruppen verschiedene Aufenthaltspapiere, 14. h herrangiges Recht und gew hnlicher Aufenthalt II. Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts 23. III. Gesundheitsversorgung Medizinische Rehabilitation 33. IV. Berufsbildung und Arbeitsmarktintegration Teilhabe am Arbeitsleben 61. V. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie an schulischer Bildung 79. und schulischer Ausbildung VI. Pflege 91. VII. Feststellung einer Schwerbehinderung 101. VIII. Wie lassen sich die Rechte der Betroffenen durchsetzen? 103. Stichwortverzeichnis 7. Einleitung Die in Deutschland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsange- h rigkeit unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedin- gungen. F r die Beratung dieses Personenkreises mit einer Behinde- rung oder derjenigen, die von einer behinderung bedroht sind, ist es wichtig, die aufenthaltsrechtlichen Unterschiede zu kennen.

6 Denn die Inanspruchnahme von sozialrechtlichen Leistungen kann unter anderem von ihrem Aufenthaltstitel, der Aufenthaltsdauer und der vermeintlichen Bleibeperspektive abh ngen. Die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit einer behinderung ist im Sozialge- setzbuch (SGB) IX geregelt. Nach der Definition in 2 Abs. 1 SGB IX. sind Menschen behindert, wenn ihre k rperliche Funktion, ihre geistige F higkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrschein- lichkeit l nger als sechs Monate von dem f r das Lebensalter typi- schen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr chtigt ist. Dies kann sich somit auch auf Men- schen beziehen, die schwere Traumatisierungen erlitten haben. Vor diesem Hintergrund k nnen sich in der Beratung m glicherweise folgende Fragen stellen: Welche Aufenthaltstitel und Aufenthaltspapiere werden an die verschiedenen Zuwanderergruppen vergeben und welche Bedeutung haben sie?

7 (siehe Kapitel I). Welche Mindeststandards aus dem V lker-, Unions- und Verfas- sungsrecht (UN-Kinderrechtskonvention etc.) spielen f r die Gew hrung von Sozialleistungen bei der Rechtsanwendung, insbesondere bei Ermessensentscheidungen, eine Rolle und welche Begr ndungen k nnen aus einem h herrangigen Recht abgeleitet werden? (siehe Kapitel I). Welche Relevanz hat der Bezug von Leistungen zur Lebensun- terhaltssicherung und was bedeutet Eingliederungshilfe ? (siehe Kapitel II). 8. Einleitung Welche Leistungen zur medizinischen oder therapeutischen Behandlung oder zum Bezug von Heil- und Hilfsmitteln ( Geh- oder H rhilfen) k nnen in Anspruch genommen und bei welchem Kostentr ger k nnen sie beantragt werden? (siehe Kapitel III). Welche Ma nahmen und Hilfen k nnen im Bereich der Berufs- vorbereitung, einer Qualifizierung oder Ausbildung gew hrt werden und welche Unterst tzungsma nahmen k nnen gef rdert werden, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder eine selbstst ndige Erwerbst tigkeit zu realisieren?

8 Welche Stellen sind daf r zust ndig? (siehe Kapitel IV). Welche Leistungen und Hilfen tragen dazu bei, dass Menschen mit einer behinderung eine kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe und insbesondere Kindern schulische Bildung und die Entfaltung ihrer Pers nlichkeit erm glicht wird? Wo k nnen die Anspr che geltend gemacht werden? (siehe Kapitel V). Wie sieht der Leistungskatalog im Bereich der Pflege aus und welche Dienstleistungen k nnen f r pflegebed rftige behinderte Menschen bei welchen Kostentr gern beantragt werden? (siehe Kapitel VI). Unter welchen Voraussetzungen kann eine Schwerbehinde- rung festgestellt und ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden? (siehe Kapitel VII). Welche Rechtsmittel stehen zur Verf gung und welche Schritte k nnen eingeleitet werden, wenn ein Antrag auf Leistungen abgelehnt wurde? (siehe Kapitel VIII). Zu diesen Fragen m chte der Beratungsleitfaden sachdienliche Informationen und bersichtliche Hinweise f r die Beratungsarbeit zur Verf gung 2 Aufgrund der Komplexit t des Themas wurden bei der Erstellung des Leitfadens nicht alle sozialrechtlichen Anspr che und Leistungsgruppen ber cksichtigt, die in der Expertise thematisiert werden.

9 Die Themen Unterhaltssichernde und andere erg nzende Leistungen sowie Sozialleistungen zur Lebensunterhaltssicherung infolge der Erwerbsminderung werden hier ausgelassen. 9. Einleitung Vorbemerkungen zum Umgang mit dem Beratungsleitfaden: Gebrauchsanleitung . In den Kapiteln III - VI wird beschrieben, welche behinderungs- spezifischen Sozialleistungen die verschiedenen Migrant/inn/. engruppen erhalten k nnen in den Bereichen: medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, bzw. Teilhabe an schulischer Bildung und Ausbildung Pflege Dabei orientiert sich der Leitfaden in seinem Aufbau am Ablauf eines Beratungsprozesses, f r den empfohlen wird, die in diesem Kontext wesentlichen Fragen in folgenden Schritten zu kl ren: SCHRITT 1: Welche konkrete Leistung wird ben tigt? Zun chst werden in dem Leitfaden die konkreten Sozialleistun- gen genannt, um die es in den einzelnen Bereichen geht, wie um einen Rollstuhl, die Aufnahme in den Bildungsbereich einer Werkstatt f r behinderte Menschen , einen Schulbegleiter oder die Pflege in einer station ren Einrichtung.

10 Die Zuordnung der einzelnen Leistungen zu den verschiedenen Bereichen (sog. Leistungsgruppen) soll durch das Stichwortverzeichnis im Anhang erleichtert werden: Schulbegleiter geh rt zur Leistungsgruppe Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . SCHRITT 2: Zu welcher Migrant/inn/engruppe geh rt der Ratsuchende? Da der Zugang zu der konkreten Sozialleistung oft vom jeweili- gen Aufenthaltsstatus abh ngt, ist im n chsten Schritt zu kl ren, zu welcher der vier folgenden Gruppen (vgl. Kap. I) der Ratsuchende geh rt. 10. Einleitung Unionsb rger/innen mit einem Aufenthaltsrecht Unionsb rger/innen ohne materielles Aufenthaltsrecht Drittstaatsangeh rigen mit Aufenthaltstitel Drittstaatsangeh rigen mit Ankunftsnachweis, einer Aufent- haltsgestattung oder mit einer Duldung, also Asylsuchende und Geduldete SCHRITT 3: Welcher Tr ger ist f r die Erbringung der konkreten Sozialleistung zust ndig? Anschlie end ist festzustellen, bei welcher Institution (sog.)


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