Example: tourism industry

Notariats-Lexikon - ReNo-Intensivkurs | Bochum

1 Notariats-Lexikon ( bedeutet: Weitere Informationen unter diesem Stichwort) Abschrift/Ablichtung 42 BeurkG: einfache Abschrift Kopie, beglaubigte Abschrift = Kopie mit Beglaubigungsvermerk; Muster: Die bereinstimmung der vorstehenden Abschrift mit der mir vorliegenden Urschrift (oder Ausfertigung) beglaubige ich hiermit. Der Notar erh lt eine Geb hr von 1 je angefangener Seite (mind. 10 ) nach Nr. 25102 KVGNotKG (keine UR-Eintragung!) Abtretung (Zession) 398 BGB: Vertrag zwischen Altgl ubiger und Neu- gl ubiger auf bertragung einer Forderung gegen einen Schuldner.

Erbvertragsverzeichnis § 9 DONot: Falls der Notar einen Erbvertrag gemäß §34 III BeurkGselbst in Verwahrung nimmt und nicht an das Nachlassgericht abliefert, muss er ihn in das gesonderte Erbvertragsverzeichnis eintragen. Erbvertrag Bücher des Notars Genehmigungserklärung §§ 182 ff. BGB: Wenn nicht alle Beteiligten einer Beur- …

Tags:

  Einen

Information

Domain:

Source:

Link to this page:

Please notify us if you found a problem with this document:

Other abuse

Advertisement

Transcription of Notariats-Lexikon - ReNo-Intensivkurs | Bochum

1 1 Notariats-Lexikon ( bedeutet: Weitere Informationen unter diesem Stichwort) Abschrift/Ablichtung 42 BeurkG: einfache Abschrift Kopie, beglaubigte Abschrift = Kopie mit Beglaubigungsvermerk; Muster: Die bereinstimmung der vorstehenden Abschrift mit der mir vorliegenden Urschrift (oder Ausfertigung) beglaubige ich hiermit. Der Notar erh lt eine Geb hr von 1 je angefangener Seite (mind. 10 ) nach Nr. 25102 KVGNotKG (keine UR-Eintragung!) Abtretung (Zession) 398 BGB: Vertrag zwischen Altgl ubiger und Neu- gl ubiger auf bertragung einer Forderung gegen einen Schuldner.

2 Grunds tzlich formfrei, aber h ufig notariell. Schuldner muss nicht zustimmen; insoweit wird die Abtretung kostenrechtlich wie ein einseitiges Rechtsgesch ft behandelt. Der in der Notarpraxis h ufigste Fall ist die Abtretung einer Briefgrundschuld ohne Grundbucheintragung (1,0 Geb hr gem. Nr. 21200 KV GNotKG oder einer Buchgrundschuld mit Grundbucheintragung (0,5 Geb hr gem Nr. 21201 KVGNotKG). Der Wert ergibt sich aus 53 I GNotKG (Nennbetrag der Grundschuld). Akten des Notars Urkundensammlung ( 18 DONot), Nebenakten ( 22 DONot), Generalakten ( 23 DONot), Wechselprotestsammlung ( 21 DONot) Amtssiegel des Notars 2 DONot: Als Tr ger eines ffentlichen Amtes f hrt der Notar ein Amtssiegel (wie Gericht, Standesamt).)

3 Das Amtssiegel gibt es als Lacksiegel (Umschlag bei Testamenten, Erbvertr gen, 34 BeurkG), Oblatensiegel (Verbindung mehrerer Seiten mit Schnur und Oblatensiegel, 44 BeurkG) und als Gummisiegel (neben der Unterschrift des Notars). Anderkontenliste 12 V, VI DONot: Verzeichnis aller Kreditinstitute, bei denen Notaranderkonten gef hrt werden (nach Erledigung das entsprechende Konto rot durchstreichen) Verwahrung Notaranderkonto Verwahrungsbuch Massenbuch Apostille Die Apostille ist die Echtheitsbest tigung einer notariellen Urkunde durch den Landgerichtspr sidenten (vgl.)

4 AuslUrk = Verwendung von Urkunden im Ausland). Auflassung Zur Eigentums bertragung eines Grundst cks ist, bevor das Grundst ck im Grundbuch umgeschrieben wird, eine ausdr ckliche Einigung erforderlich ( 873 BGB). Diese Einigung nennt man Auflassung. Sie muss notariell beurkundet werden ( 925 BGB). Muster: Verk ufer und K ufer sind sich einig, dass das Eigentum an dem Grundst ck auf den K ufer bergehen soll. Notar erh lt 0,5 Geb hr (mind. 30 ) gem. Nr. 21101 KVGNotKG. Wird allerdings die Auflassung zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet, darf diese Geb hr nicht gesondert berechnet werden ( 109 I GNotKG).

5 Auflassungsvormerkung Auflassungsvormerkung Zwischen Abschluss des Grundst ckskaufvertrages und der Eigentumsumschreibung im Grundbuch liegt ein langer Zeitraum, in dem der Verk ufer theoretisch das Grundst ck anderweitig verkaufen k nnte. Deshalb wird h ufig bei Abschluss des Kaufvertrages in Abt. II des Grundbuches eine Vormerkung zur Sicherung des Eigentumsverschaffungsanspruches (= Auflassungsvormerkung) eingetragen, die dann bei Eigentumsumschreibung wieder gel scht wird. Muster: Die Beteiligten bewilligen und beantragen zur Sicherung des Anspruchs des K ufers auf Eigentumsverschaffung die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch.

6 Sie bewilligen und beantragen die L schung dieser Vormerkung gleichzeitig mit der Eigentumsumschreibung. Auflassung Ausfertigung 47 ff. BeurkG: Die Ausfertigung der Niederschrift tritt im Rechtsverkehr an die Stelle der Urschrift (des Originals), welche i. d. R. in der Urkundensammlung des Notars verbleibt. Ausfertigungsvermerk: Vorstehende, mit der Urschrift bereinstimmende Ausfertigung wird hiermit Herrn .. erteilt. Die Erteilung der Ausfertigung ist auf der Urschrift zu vermerken ( 49 V BeurkG).

7 Vollstreckbare Ausfertigung Beglaubigung Neben den Beurkundungen in Form einer Niederschrift nimmt der Notar ffentliche Beglaubigungen vor, und zwar Beglaubigungen von Unterschriften Unterschrifts-beglaubigung und Beglaubigungen von Abschriften ( 42 BeurkG) Abschrift/Ablichtung Beurkundung 20 BNotO: Beurkundungen sind Niederschriften ber Willenserkl rungen ( 8 ff. BeurkG). (Verfahren) Nur von einer Niederschrift kann eine Ausfertigung bzw. vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. F r bestimmte Rechtsgesch fte ist diese Form vorgeschrieben (z.)

8 B. Grund-st ckskaufvertrag, Erbvertrag). Die Geb hren des Notars richten sich nach dem Inhalt der Urkunde (vgl. 97 ff. GNotKG). Briefgrundschuld/ Grundpfandrechte Briefhypothek B cher des Notars 7 ff. DONot: Urkundenrolle ( 8 DONot), Namensverzeichnis ( 13 DONot), Erbvertragsverzeichnis ( 9 DONot), Verwahrungsbuch ( 11 DONot), Massenbuch ( 12 DONot), Anderkontenliste ( 12 V, VI DONot) 2 Buchgrundschuld/ Grundpfandrechte Buchhypothek Dienstaufsicht 92 ff. BNotO: Als Tr ger eines ffentlichen Amtes unterliegt der Notar der Dienstaufsicht durch den Landgerichtspr sidenten.

9 In regelm igen Abst nden (i. d. R. alle 4 Jahre) wird die Amtsf hrung des Notars durch einen Notarrevisor berpr ft ( 32 DONot). Dienstbarkeit Eine Dienstbarkeit wird als bestimmte Befugnis zur Nutzung eines Grundst cks in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Wir unterscheiden a) Grunddienstbarkeit ( 1018 ff. BGB), z. B. We- gerecht, Kanalrecht, Leitungsrecht zu Gunsten keiner bestimmten Person, sondern des jeweiligen Eigent mers des herrschenden Grundst cks, damit ein ewiges Recht b) pers nliche Dienstbarkeit ( 1030 ff.

10 BGB), z. B. Nie brauch, Wohnrecht zu Gunsten einer bestimmten Person, damit h chstpers nlich, nicht bertragbar, erlischt mit dem Tode des Berechtigten F r den Grundbuchantrag in Form eines Entwurfs erh lt der Notar 0,3 - 0,5 Geb hr (mind. 30 ) gem. Nrn. 24102/21201 KVGNotKG. Der Wert richtet sich nach 52 GNotKG. Eidesstattliche 22 BNotO, 38 BeurkG. Hauptanwendungsfall ist der Erbscheinsantrag ( 352 FamFG). Versicherung Muster: Nach Belehrung ber die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und ber die Strafbarkeit unrichtiger eidesstattlich versicherter Angaben versichere ich hiermit an Eides statt, dass mir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit vorstehender Angaben entgegen steht.


Related search queries