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WENN DER STAAT T TET. ZAHLEN UND FAKTEN BER DIE TODESSTRAFE. STAND 22. JUNI 2018. ZAHLEN UND FAKTEN BER DIE TODESSTRAFE SEITE 2 / 11. DIE POSITION VON amnesty INTERNATIONAL ZUR TODESSTRAFE. Irren ist menschlich die Todesstrafe nicht. Sie ist ein unmenschlicher Irrtum, unw rdig einer zivilisierten Gesellschaft. amnesty International f hlt mit den Opfern von Gewaltverbrechen und ihren Angeh rigen. Die Men- schenrechtsorganisation erkennt selbstverst ndlich auch das Recht und die Verantwortung von Staaten an, Straftatverd chtige vor Gericht zu stellen. Gleichwohl wendet sich amnesty International stets und ohne Vorbehalt gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere eines Verbrechens, der Schuld oder Unschuld des Verurteilten oder der Hinrichtungsmethode. amnesty International lehnt die Todesstrafe ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.

ZAHLEN UND FAKTEN ÜBER DIE TODESSTRAFE SEITE 3 / 11 WAS TUT AMNESTY INTERNATIONAL Amnesty International ruft alle Regierungen, die die …

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1 WENN DER STAAT T TET. ZAHLEN UND FAKTEN BER DIE TODESSTRAFE. STAND 22. JUNI 2018. ZAHLEN UND FAKTEN BER DIE TODESSTRAFE SEITE 2 / 11. DIE POSITION VON amnesty INTERNATIONAL ZUR TODESSTRAFE. Irren ist menschlich die Todesstrafe nicht. Sie ist ein unmenschlicher Irrtum, unw rdig einer zivilisierten Gesellschaft. amnesty International f hlt mit den Opfern von Gewaltverbrechen und ihren Angeh rigen. Die Men- schenrechtsorganisation erkennt selbstverst ndlich auch das Recht und die Verantwortung von Staaten an, Straftatverd chtige vor Gericht zu stellen. Gleichwohl wendet sich amnesty International stets und ohne Vorbehalt gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere eines Verbrechens, der Schuld oder Unschuld des Verurteilten oder der Hinrichtungsmethode. amnesty International lehnt die Todesstrafe ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.

2 Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erkl rung der Menschenrechte der Verein- ten Nationen (UN) in den Artikeln 3 und 5 verankert. Zur Einhaltung dieser Erkl rung haben sich alle UN-Mitgliedstaaten verpflichtet. Die Todesstrafe ist wie die Folter ein nicht zu rechtfertigender Eingriff des Staates in die unverletzli- chen Rechte des Individuums. Nach berzeugung von amnesty International darf staatliches Straf- handeln Leben und W rde des Menschen nicht antasten. Nur ein kategorisches Verbot der Todes- strafe bringt die Idee zum Ausdruck, dass menschliches Leben das h chste Rechtsgut ist. Die Bef rworterinnen und Bef rworter der Todesstrafe unterstellen, dass von der Todesstrafe ein gr e- rer Abschreckungseffekt ausginge als von anderen Strafen. Sie berufen sich auf das allgemeine Gerech- tigkeitsempfinden, das f r schwerste Verbrechen Vergeltung verlange. Andere meinen, die Sicherheit einer Gesellschaft und die Autorit t des Staates k nnten nur durch das Recht, ber menschliches Le- ben verf gen zu k nnen, gewahrt werden.

3 Wenn man sich jedoch mit diesen Argumenten und anderen Begr ndungen auseinandersetzt, die Re- gierungen f r ihr Festhalten an der Todesstrafe anf hren, so stellt man fest, dass sie entweder von der Praxis l ngst widerlegt worden sind oder Ma st ben der Logik beziehungsweise einer wissenschaftli- chen berpr fung nicht standhalten. F r die These etwa, die Todesstrafe sei abschreckender als jede andere Strafe, fehlt jeglicher wissenschaftlicher Beweis. Ohnehin m sste dieses Argument immer gegen andere abgewogen werden, wie beispielsweise das Risiko der Hinrichtung Unschuldiger, oder gegen die Willk r und Diskriminierung bei der Anwendung der Todesstrafe, gegen die Gefahr des politischen Miss- brauchs und gegen die verrohende Wirkung, die die Todesstrafe auf alle daran beteiligten Menschen aus bt. Staatliches T ten ist keine angemessene Antwort auf Mord und andere Verbrechen. Dem Strafbed rfnis und dem Verlangen nach Gerechtigkeit kann auch durch andere Sanktionsformen entsprochen werden, wie die Praxis einer wachsenden Zahl von Staaten zeigt, die die Todesstrafe ablehnen.

4 F r die rechts- ethische Einsicht, dass die Todesstrafe jenseits der Grenze liegt, an der Bestrafung Halt machen muss, muss jedoch weiter geworben werden. Auch wenn die Mehrzahl der Staaten die Todesstrafe inzwischen aus ihren Gesetzb chern verbannt hat, steht ihre weltweite chtung noch immer aus. ZAHLEN UND FAKTEN BER DIE TODESSTRAFE SEITE 3 / 11. WAS TUT amnesty INTERNATIONAL. amnesty International ruft alle Regierungen, die die Todesstrafe noch per Gesetz vorsehen oder in der Praxis anwenden auf, alle Hinrichtungen sofort und auf Dauer zu stoppen, alle noch anh ngigen Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln und die Todesstrafe aus den Rechtsordnungen zu streichen. Auf dem Weg zur Abschaffung der Todesstrafe begr t es amnesty , wenn Staaten Hinrichtungs- stopps erlassen oder Ma nahmen ergreifen, um die Zahl der mit der Todesstrafe zu ahndenden Tatbe- st nde zu verringern. Die Organisation appelliert an alle Staaten, die noch an der Todesstrafe festhalten, aussagekr ftige statistische Angaben ber die Zahl der verh ngten und vollstreckten Todesurteile zu ver ffentlichen.

5 Dar ber hinaus bem ht sich amnesty in jedem bekannt werdenden Einzelfall, ein Todesurteil oder eine Hinrichtung zu verhindern, und zwar unabh ngig davon, ob die betreffende Person Gewalt ange- wendet oder bef rwortet hat. FAKTEN UND ZAHLEN BER DIE TODESSTRAFE. DIE WELTWEITE SITUATION. Die neuesten Informationen der Menschenrechtsorganisation amnesty International zeigen: 106 Staaten haben die Todesstrafe vollst ndig abgeschafft. 8 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch f r au ergew hnliche Straftaten wie etwa Kriegsver- brechen oder Vergehen nach Milit rrecht vor. 28 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft. Somit wenden momentan insgesamt 142 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an. 56 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest. Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft haben. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbev lkerung in Staaten, die nicht hinrichten.

6 FORTSCHRITTE. Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derje- nigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, gr er. 1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verk ndung der Allgemeinen Erkl rung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht L nder angewachsen. 1977, als amnesty ihre Kampagne gegen die Todesstrafe startete, hatten erst 16 L nder sie f r alle Verbrechen abgeschafft. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als zwei Staaten pro Jahr die Todes- ZAHLEN UND FAKTEN BER DIE TODESSTRAFE SEITE 4 / 11. strafe ganz aus ihren Gesetzb chern gestrichen. Allein seit Beginn der 1990er Jahre haben ber 60. Staaten die Todesstrafe f r alle Delikte abgeschafft, zuletzt Guinea im Dezember 2017. Etliche L nder haben die Todesstrafe in der Praxis au er Vollzug gesetzt. 2017 kamen weitere Staaten hinzu, die 2016 noch Hinrichtungen durchgef hrt hatten.

7 Staaten unternahmen auch 2017 gesetzgeberische Schritte, um die Anwendung der Todesstrafe zu beschr nken (u. a. Afghanistan, Iran, Malaysia) oder verabschiedeten Vorschriften mit dem Ziel, die Garantien f r faire Gerichtsverfahren zu st rken (China). REGIONALE TRENDS IM JAHR 20171. Im s dlich der Sahara gelegenen Afrika ging die Zahl der Staaten zur ck, die Hinrichtungen durchf hr- ten (2016: 5; 2017: 2). Insgesamt 28 Hinrichtungen fanden in den zwei L ndern Somalia und S dsu- dan statt, ein leichter Anstieg gegen ber 2016, als insgesamt 22 Exekutionen in der Region registriert wurden. Die Gesamtzahl der Todesurteile sank um 19 Prozent von mindestens im Jahr 2016 auf mindestens 878. Todesurteile wurden in 15 Staaten verh ngt, 2016 waren es 17. Auf Nigeria allein entfielen 71 Prozent aller in der Region bekannt gewordenen Todesurteile des Jahres 2017. Guinea schaffte die Todesstrafe f r alle Straftaten ab, w hrend Burkina Faso, Gambia, Kenia und Tschad Schritte zu ihrem Ende einleiteten.

8 Kenia untersagte, Mord zwingend mit der Todesstrafe zu ahnden. Sierra Leone hingegen lehnte die Empfehlung der Kommission zur berpr fung der Verfassung ab, die Todesstrafe aufzugeben. Auf dem amerikanischen Kontinent waren die USA weiterhin das einzige Land, in dem Todesurteile vollstreckt wurden (2017: 23; 2016: 20). Neben den USA verh ngten 2017 nur zwei weitere Staaten Guyana sowie Trinidad und Tobago insgesamt 53 neue Todesurteile (2016: 38). Guatemala schaff- te die Todesstrafe f r gew hnliche Verbrechen wie Mord ab. Die Verh ngung der Todesstrafe blieb in Lateinamerika und der Karibik effektiv auf drei L nder beschr nkt: Barbados, Guyana sowie Trinidad und Tobago. Sieben L nder meldeten 2017 komplett leere Todestrakte. Gegen den Trend in Richtung auf ein Ende der Todesstrafe handelte Trinidad und Tobago. Dort nahm die Zahl der Todesurteile deut- lich zu (2016: 2; 2017: 9). In der Region Asien & Pazifik sank die Anzahl der bekanntgewordenen Hinrichtungen, was haupts ch- lich an einem R ckgang in Pakistan lag.

9 In neun Staaten dieser Region fanden insgesamt mindestens 93 Exekutionen statt (2016: 130 in elf Staaten). Unber cksichtigt in der Bilanz blieb wegen der Ge- heimhaltung die Zahl der Hinrichtungen in China, die auch 2017 mutma lich in die Tausende gingen. Unvollst ndige Hinrichtungszahlen liegen auch zu Nordkorea und Vietnam vor. Die Anzahl der regis- trierten Todesurteile ging in der Region ebenfalls zur ck. China unber cksichtigt wurden 2017 mindes- tens Todesurteile in 18 L ndern verh ngt (2016: Todesurteile in 18 L ndern). Papua- Neuguinea war das einzige Land in der Pazifik-Region, das von der Todesstrafe Gebrauch macht. Die Mongolei schaffte im Juli 2017 die Todesstrafe f r alle Verbrechen ab. Die Philippinen und die Maledi- ven unternahmen dagegen Schritte zur Wiedereinf hrung beziehungsweise Wiederanwendung der To- desstrafe. Indien, Singapur und Thailand weiteten den Anwendungsbereich der Todesstrafe aus, indem 1. Siehe amnesty -Bericht Death sentences and executions 2017, Index ACT 50/7955/2018, April 2018.

10 Er steht im Internet unter in englischer Sprache sowie unter in Ausz - gen in deutscher Sprache zum Download bereit. ZAHLEN UND FAKTEN BER DIE TODESSTRAFE SEITE 5 / 11. sie neue Gesetze gegen Entf hrungen, Nuklearterrorismus und Korruption verabschiedeten. In vielen Staaten der Region verletzte die Anwendung der Todesstrafe weiterhin das V lkerrecht, weil die Todes- strafe oft auch als zwingend vorgeschriebenes Strafma f r nicht-t dliche Verbrechen, wie etwa Drogenhandel, verh ngt wurde. In der Region Europa & Zentralasien war Belarus das einzige Land, das die Todesstrafe verh ngte und vollstreckte. Mindestens zwei Gefangene wurden dort bis Jahresende exekutiert (2016: 4). Belarus verh ngte mindestens vier neue Todesurteile. Kasachstan, die Russische F deration und Tadschikistan hielten unver ndert Hinrichtungsmoratorien ein. In der Russischen F deration wurden Forderungen, das Moratorium zur Anwendung der Todesstrafe aufzuheben, von der Regierung zur ckgewiesen. Die Gesamtzahl der Hinrichtungen, die im Mittleren Osten & Nordafrika verzeichnet wurden, ging im Vergleich zum Vorjahr kaum zur ck, von 856 Hinrichtungen im Jahr 2016 auf 847 im Jahr 2017.


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