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1 Industrielle Metallberufe Industriemechaniker industriemechanikerin Ausbildungsrahmenplan Zu vermittelnde F higkeiten und Kenntnisse Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker /Industriemechanikeri n Seite 2 von 8 Anlage I: Gemeinsame Kernqualifikationen Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 1 2 3 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 11 Abs. 1 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbeson- dere Abschluss, Dauer und Beendigung, erkl ren b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Aus- bildungsvertrag nennen c) M glichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der f r den ausbilden- den Betrieb geltenden Tarifvertr ge nennen 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 11 Abs.
2 1 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erl utern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erkl ren c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des ausbildenden Betriebes be- schreiben 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( 11 Abs.
3 1 Nr. 3) a) Gef hrdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Ma nahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverh - tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unf llen beschreiben sowie erste Ma nahmen einleiten d) Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbei- ten an elektrischen Anlagen, Ger ten und Be- triebsmitteln beachten e) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Br nden be- schreiben und Ma nahmen zur Brandbek mpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( 11 Abs.
4 1 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastun- gen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, ins- besondere Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker /Industriemechanikeri n Seite 3 von 8 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 1 2 3 a) m gliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umwelt- schutz an Beispielen erkl ren b) f r den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) M glichkeiten der wirtschaftlichen und umwelt- schonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abf lle vermeiden.
5 Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuf hren 5 Betriebliche und technische Kommunikation ( 11 Abs. 1 Nr. 5) a) Informationsquellen ausw hlen, Informationen be- schaffen und bewerten b) technische Zeichnungen und St cklisten auswer- ten und anwenden sowie Skizzen anfertigen c) Dokumente sowie technische Unterlagen und be- rufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, er- g nzen, auswerten und anwenden d) Daten und Dokumente unter Ber cksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren e)
6 Gespr che mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert f hren, kulturelle Identit ten ber cksichtigen f) Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden g) Informationen auch aus englischsprachigen tech- nischen Unterlagen oder Dateien entnehmen und verwenden h) Besprechungen organisieren und moderieren, Er- gebnisse dokumentieren und pr sentieren i) Konflikte im Team l sen 6 Planen und Organisieren der Ar- beit, Bewerten der Arbeitsergebnis- se ( 11 Abs.
7 1 Nr. 6) a) Arbeitsplatz unter Ber cksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten b) Werkzeuge und Materialien ausw hlen, terminge- recht anfordern, pr fen, transportieren und bereit- stellen c) Arbeitsabl ufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und durchf hren Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker /Industriemechanikeri n Seite 4 von 8 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 1 2 3 d) Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden e) betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten f) L sungsvarianten pr fen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen g) im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorg ngen beitragen h) Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungs- m glichkeiten nutzen i)
8 Unterschiedliche Lerntechniken anwenden j) Pr fverfahren und Pr fmittel ausw hlen und an- wenden, Einsatzf higkeit von Pr fmitteln feststel- len k) Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren l) Aufgaben im Team planen und durchf hren 7 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfs- stoffen ( 11 Abs. 1 Nr. 7) a) Werkstoffeigenschaften und deren Ver nderun- gen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwen- dung ausw hlen und handhaben b) Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen 8 Herstellen von Bauteilen und Bau- gruppen ( 11 Abs.
9 1 Nr. 8) a) Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschlie lich der Werkzeuge sicherstellen b) Werkzeuge und Spannzeuge ausw hlen, Werk- st cke ausrichten und spannen c) Werkst cke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen d) Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen e) Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen f gen 9 Warten von Betriebsmitteln ( 11 Abs. 1 Nr. 9) a) Betriebsmittel inspizieren, pflegen, warten und die Durchf hrung dokumentieren b) mechanische und elektrische Bauteile und Ver- bindungen auf mechanische Besch digungen sichtpr fen, instand setzen oder die Instandset- zung veranlassen c) Betriebsstoffe ausw hlen, anwenden und entsorgen Ausbildungsrahmenplan Industriemechaniker /Industriemechanikeri n Seite 5 von 8 Lfd.
10 Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 1 2 3 10 Steuerungstechnik ( 11 Abs. 1 Nr. 10) a) steuerungstechnische Unterlagen auswerten b) Steuerungstechnik anwenden 11 Anschlagen, Sichern und Transpor- tieren ( 11 Abs. 1 Nr. 11 a) Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge aus- w hlen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Ber cksichtigung der einschl gigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen b) Transportgut absetzen, lagern und sichern 12 Kundenorientierung ( 11 Abs.