Transcription of DEHOGA-Standpunkt Jugendschutz Oktober 2010
1 DEHOGA Bundesverband, Stand: Oktober 2010 Jugendschutz Worum geht es? Keine Frage: Jugendschutz hat Priorit t. Des-halb steht die Branche auch zu ihrer besonde-ren Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes in der Gastronomie und engagiert sich, um Missst nde zu beseitigen. Jedem muss klar sein: Wer gegen das Ju-gendschutzgesetz verst t, muss mit Bu gel-dern und im Wiederholungsfall mit dem Kon-zessionsentzug rechnen. Aber wer jetzt nach dem Gesetzgeber ruft, der l st nicht das Prob-lem des berm igen Alkoholkonsums Ju-gendlicher. Denn Verst en gegen geltendes Recht und Kontrolldefiziten bei den Ordnungs-beh rden kann man nicht mit sch rferen Ge-setzen wirksam begegnen.
2 Was fordern wir und warum? Keine neuen Verbote! Die bestehenden Regelungen des Jugend-schutz- und des Gastst ttengesetzes reichen prinzipiell aus, um Jugendschutz sicherzustel-len und Alkoholmissbrauch zu bek mpfen. Das Jugendschutzgesetz sieht klare und ausrei-chende Regelungen zum Konsum und Verkauf von Alkohol und Tabak sowie zum Aufenthalt in Gastst tten vor. Der Ausschank von Alkohol an erkennbar Betrunkene ist unabh ngig von deren Alter nach dem Gastst ttengesetz verboten. Die Rechtsprechung hat gezeigt, dass mit diesen Regelungen auch Flatrate-Partys, bei denen unkontrolliert Alkohol ausge-schenkt wird, untersagt werden k nnen. Bei Verst en drohen Bu gelder bis zu Euro und der Konzessionsentzug.
3 Die allermeisten Gastronomen wissen um ihre besondere Verantwortung, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen wirksam zu bek mpfen. Kontrolldefizit abbauen! Es ist Aufgabe der Beh rden vor Ort, die Ein-haltung des Jugendschutzes sicherzustellen. Fakt ist, dass das problematische so genannte Vorgl hen au erhalb des Verantwortungsbe-reichs der Gastronomie stattfindet. Rufe nach weiteren und sch rferen Gesetzen helfen nicht weiter, wenn schon heute die Ordnungs mter mit dem Vollzug der bestehenden Gesetze berfordert sind. Gesetzliche Klarstellung f r Rockfestivals und Vereinsfeste! Der DEHOGA unterst tzt eine gesetzliche Klarstellung im Rahmen des Jugendschutzge-setzes, wonach die Bestimmungen zum Ju-gendschutz und damit unter anderem zum Alkoholkonsum nicht nur f r konzessionierte Gastst tten im Sinne des Gastst ttengesetzes, sondern auch f r Rockfestivals, Vereins- und Scheunenfeste gelten sollten.
4 Jugendschutz geht alle an! Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgeru-fen, Aufkl rungsarbeit zu leisten und sich den Problemen mit dem Alkoholkonsum Jugend-licher zu stellen. Eltern, Lehrer, Ausbilder und Trainer in Vereinen m ssen sich ihrer Vorbild-funktion bewusst sein und Kindern und Ju-gendlichen einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol vermitteln. Jugendschutz hat Priorit t! Aber: Aufkl ren und Kontrollieren statt Verbieten! Keine Ausnahmen f r Rockfestivals oder Vereinsfeste DEHOGA Bundesverband, Stand: Oktober 2010 2 Auch der DEHOGA leistet Aufkl rungsarbeit: Wir setzen weiter auf intensive Information von Gastronomen und ihren Mitarbeitern zu diesem Thema. Bundesweit hat der DEHOGA wiederholt an die Betriebe appelliert, Angebote wie Flatrate-Partys oder All you can drink zu unterlassen.
5 Der Verpflichtung eines jeden Gastronomen zum Aushang des Jugendschutzgesetzes kann mit Hilfe der INTERHOGA, des Fachverlags f r Hotellerie und Gastronomie, dauerhaft und kosteng nstig nachgekommen werden. Im DEHOGA-Shop k nnen Gastronomen den Gesetzestext als kartonierte, abwaschbare und ge ste Variante bestellen. Auch ein gro es und auff lliges Plakat mit einer bersicht der geltenden Bestimmungen steht zur Verf gung. Seit 2005 unterst tzt der DEHOGA Bundes-verband zudem aktiv die Informationskampag-ne Jugendschutz Wir halten uns daran des Bundesfamilienministeriums. Zuletzt wurde im Rahmen dieser Kampagne gemeinsam der Film Die Wette entwickelt ein gutes Bei-spiel, wie man gelebten Jugendschutz prak-tisch und sichtbar macht.
6 Der DEHOGA ist seit Beginn der Schulungsini-tiative Jugendschutz (SchuJu) im Oktober 2007 Kooperationspartner dieser Kampagne des Bundesverbandes der Deutschen Spirituo-sen-Industrie und -Importeure (BSI). Seitdem sind zahlreiche weitere Partner dazugekom-men. ber attraktiv gestaltete, zeitgem e Informationsmaterialien und deren Integration in die Aus- und Weiterbildung st rkt SchuJu das Bewusstsein f r einen verantwortungsvol-len Umgang mit Alkohol und vertieft das Wis-sen der Mitarbeiter in der Gastronomie. Unter wird ber rechtliche Vorga-ben informiert und es gibt Tipps zur prakti-schen Umsetzung. Die kostenlose Teilnahme an einem internetgest tzten Trainingskurs mit Zertifikat ist m glich, insgesamt wurden rund Zertifikate ausgestellt (Stand Juni 2010).
7 Der DEHOGA empfiehlt den Einsatz von SchuJu in Berufsschulen, Weiterbildungs-einrichtungen und in der betrieblichen Unter-weisung von Auszubildenden, Hilfs- und Fach-kr ften. Denn qualifizierte und sensibilisierte Mitarbei-ter sind die Voraussetzung daf r, dass Alkohol nicht unberechtigt an Kinder und Jugendliche abgegeben wird. Mehr Informationen: Das Jugendschutzgesetz auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums Download des Flyers und des Plakats zur Kampagne Jugendschutz Wir halten uns daran auf den Internetseiten des Bundesfamilienministeriums Einen laminierten Aushang mit der bersicht der wichtigsten Bestimmungen zum Jugendschutz in der Gastronomie im Format DIN A3 im Unterlagen der Schulungsinitiative Jugendschutz unter.
8 Und ber Frau RAin Sandra Warden, Fon 030/72 62 52-46, Hier erhalten Sie auch den aktuellen Film Die Wette des BMFSFJ.