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Aus gutem Grund! Gustav Lehmann Mörtel-, Sand- und ...

Gustav Lehmann M rtel-, Sand- und Kieswerke GmbHIm Langen M hlenfeld 18 | 31303 Burgdorf | Tel.: 05136 880080 | Fax: 05136 82553 Werk: Immenser Landstra e | 31303 Burgdorf | Tel.: 05136 2680 | Fax: 05136 | gutem Grund! Sand | Kies | Sportplatzb den | Mineralgemisch | Container | Erdarbeiten | TransportePreisliste | Netto | Stand 05/20181. Anwendungsbereich Nachstehende Allgemeine Gesch ftsbedingungen gelten f r alle f r alle Vertr ge der Gustav Lehmann M rtel- Sand- und Kieswerk GmbH. Die nachfolgenden Gesch ftsbedingungen f r Vertragsbeziehungen mit Unter- nehmern 14 BGB gelten auch f r alle k nftigen Gesch ftsbezieh- ungen mit diesen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr cklich vereinbart werden. Gegenbest tigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufbedingungen wird hiermit ausdr cklich widersprochen. 2. Angebot und Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt sp testens durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande.

1. Anwendungsbereich 1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle für alle Verträge der Gustav Lehmann Mörtel- Sand- und Kieswerk GmbH.

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1 Gustav Lehmann M rtel-, Sand- und Kieswerke GmbHIm Langen M hlenfeld 18 | 31303 Burgdorf | Tel.: 05136 880080 | Fax: 05136 82553 Werk: Immenser Landstra e | 31303 Burgdorf | Tel.: 05136 2680 | Fax: 05136 | gutem Grund! Sand | Kies | Sportplatzb den | Mineralgemisch | Container | Erdarbeiten | TransportePreisliste | Netto | Stand 05/20181. Anwendungsbereich Nachstehende Allgemeine Gesch ftsbedingungen gelten f r alle f r alle Vertr ge der Gustav Lehmann M rtel- Sand- und Kieswerk GmbH. Die nachfolgenden Gesch ftsbedingungen f r Vertragsbeziehungen mit Unter- nehmern 14 BGB gelten auch f r alle k nftigen Gesch ftsbezieh- ungen mit diesen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr cklich vereinbart werden. Gegenbest tigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufbedingungen wird hiermit ausdr cklich widersprochen. 2. Angebot und Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt sp testens durch die Auslieferung der bestellten Ware zustande.

2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Anspr che aus dem Vertragsverh ltnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten. Alle Best tigungen und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Best tigung verbindlich. Individuelle Vereinbarungen und auch spezielle Eigenschaftszusicherungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich durch uns best tigt worden Preise Unsere Preise verstehen sich bei der Verladung durch LKW frei Wagen oder frei Baustelle abgekippt Enstehende Mehrkosten durch Erschwernisse bei der Anfuhr ( Eis und Schnee- fall, Gl tte, schlechte Anfahrtsverh ltnisse usw.) sind vom Kunden zu tragen. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Die Gew hrung von Skonto bedarf der ausdr cklichen, schriftlichen Be- st tigung. Wir sind nicht zur Annahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet, die Annahme erfolgt jedoch stets nur erf llungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zu entrichten.

3 Soweit sich unsere Einkaufspreise, Transportkosten, betriebsbezogenen Steuern oder sonstige Kosten, die sich auf den einzelnen Preis auswirken, zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin f r uns unvorher sehbar ver ndern, kann jede der Vertragsparteien eine entsprechende Preis- anpassung verlangen. Eine Preiserh hung um mehr als 5 % netto teilen wir dem Kunden vor Lieferung mit; er kann dann durch schriftliche Erkl rung, die innerhalb 10 Tagen ab Zugang dieser Mitteilung bei uns eingehen muss, vom Vertrag zur cktreten. Dies gilt bei einem Handelsgesch ft jedoch- nur, wenn die von uns geforderte Preiserh hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und vereinbarter Lieferung nicht unerheblich bersteigt. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist der Kaufpreis w hrend des Verzugs mit 8% ber Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen h heren Verzugsschaden geltend zu Zur ckbehaltungsrechte; Aufrechnungsverbot Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegen- anspr che rechtskr ftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

4 Ein Zur ckbehaltungsrecht kann nur ausge bt werden, soweit die Anspr che aus dem gleichen Vertrags Vertragsverh ltnis resultieren. 5. Lieferung und Lieferzeit Technisch bedingte Konstruktions- oder Fertigungs nderungen sowie Abwei- chungen von Mustern bleiben vorbehalten, solange dies f r den Kunden zu- mutbar ist. Teillieferungen sind zul ssig und selbst ndig abrechenbar, insofern dies f r den Kunden zumutbar ist und er ein objektives Interesse an der Teilliefer- ung hat. Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde nur nach fruchtlosem Ablauf einerschriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens zwei Wochen Monat betragen muss, vom Vertrag insoweit zur cktreten, als die Ware bis dahin nicht als versandbereit gemeldet wurde. Im Falle eines Teilverzuges oder einer Teilunm glichkeit kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zur cktreten und/oder nur dann Schadens- ersatz wegen Nichterf llung der ganzen Verbindlichkeit verlangen, wenn er an der teilweisen Erf llung des Vertrages kein Interesse hat.

5 Sollten wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil unsere Lieferanten ihre vertraglichen Verpflich- tungen nicht erf llen, sind wir dem Kunden gegen ber zum R cktritt berech- tigt. Dieses Recht zum R cktritt besteht jedoch nur dann, wenn wir mit dem betreffenden Lieferanten einkongruentes Deckungsgesch ft (verbindliche, rechtzeitige und ausreichende Bestellungder Ware) abgeschlossen und die Nichtlieferung der Ware auch nicht in sonstiger Weise zu vertreten haben. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverz glich dar ber informieren, dass die bestellte Ware nicht verf gbar ist. Etwaige, bereits erfolgte Zahlungen des Kunden werden unverz glich zur ckerstattet. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt einen ungest rten Arbeitspro- zess, ungehinderte Versandm glichkeiten und verkehrsdienliches Wetter voraus. Ereignisse h herer Gewalt, insbesondere Krieg, Aufruhr, Brand, berschwemmungen, Hoch- oder Niedrigwasser, Streik, Aussperrungen, nicht vorhersehbare Betriebst rungen jeder Art, versp tete oder ungen gend- Gestellung von Transportmitteln, Verkehrsst rungen und hnliches, geben uns das Recht, entsprechende Verl ngerungen der Lieferzeit zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zur ck zutreten, ohne dass der unde einen Anspruch auf Schadensersatz Gefahr bergang Die Gefahr geht auf den Kunden ber mit bergabe der Ware an die den Trans- port ausf hrende Person, sp testens mit dem Verlassen der Verladestelle.

6 Verz gert sich der Versand auf Wunsch des Kunden so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn ber. Dasselbe gilt bei der Geltendmachung von Zur ckbehaltungsrechten. In diesem Falle sind wir berechtigt Lagergeld in angmessener H he zu verlangen. Die Lieferung gilt als erf llt bei LKW-Verladung mit Abfahrt des Fahrzeuges von der Verladestelle, bei Lieferung frei Baustelle mit Ankunft des Fahr- zeuges auf der Eigentumsvorbehalt Bis zur Erf llung aller Forderungen, einschlie lich s mtlicher Saldofoder- ungen aus einem Kontokorrent, die uns aus der Gesch ftsbeziehungen gegen den Kunden jetzt oder k nftig zustehen, gew hrt der Kunde uns die folgenden Sicherheiten, die wir auf Verlangen frei geben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % bersteigt. Die Ware bleibt bis zur v lligen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist, sofern er H ndler ist, berechtigt, die Vorbehaltsware im ord- nungsgem en Gesch ftsverkehr weiterzuverkaufen.

7 S mtliche aus dem Wei- tervekauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez glich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen ein- schlie lich s mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kun- de bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir erm ch- tigen ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen f r unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungserm chtigung kann nur wider- rufen werden, wenn sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug befindet. Er ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungsh he aller Personen mitzuteilen,an welche die Vorbehaltsware durch ihn ver u ert wur- de. Verpf ndung oder Sicherung bereignung sind unzul ssig. Solange der Kunde sich nicht in Zahlungsverzug befindet, werden wir die Abtre- tung nicht offen legen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbe- sondere Pf ndung, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverz glich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen k nnen.

8 Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammen- hang entstehenden gerichtlichen oder au ergerichtlichen Kosten zu er- statten, haftet hierf r der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungs- verzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantragstellung sind wir berech- tigt, die Vorbehaltsware zur ckzunehmen oder ggf. Abtretung der Her- ausgabeanspr che des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zur cknahme sowie in der Pf ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein R cktritt vom Vertrag. Be- und Verarbeitungen der Vorbehaltsware erfolgen in unserem Auftrag als Hersteller im Sinne von 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verar- beitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne Ziffer Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendete Ware. Erlisch unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so ber- tr gt uns der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.

9 Der Kunde verwahrt sie unentgeltlich f r uns. Die hierdurch entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer Gew hrleistung Die Lieferung erfolgt in handels blicher Beschaffenheit, d. h. mit eventuellen Schwankungen denen die Branche-Produkte naturgem unterliegen Muster stellen immer nur den durchschnittlichen Ausfall der Ware dar. Als Qualit tsgarantie und f r alle Kontrolluntersuchungen gelten nur die nach DIN bestehen den Mindestanforderungen und Toleranzen f r die je- weils benannte oder analoge Materialqualit t. Dar berhinausgehende oder da- von abweichende Vereinbarungen bed rfen einer schriftlichen Best tigung unsererseits. Der Kunde hat alle erkennbaren M ngel nach Eingang der Waren, sp - testensjedoch binnen 7 Werktagen anzuzeigen. Bei berechtigten Bean- standungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatz- lieferung verpflichtet. Gibt der Kunde uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu berzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverz glich zur Verf gung, entfallen alle Ge- w hrleistungsanspr che.

10 Beanstandungen von Teillieferungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Diese Bedingungen gilt auch bei Lieferung anderer als vertragsgem er Ware. Sofern auf der Baustelle kein Personal zur bernahme oder Einweisung anwesend ist, wird die Entladung durch unseren Fahrer vorgenommen. Beanstandungen, die sich aus dieser Situation ergeben, gehen nicht zu unseren Haftung Wir schlie en unsere Haftung f r leicht fahrl ssige Pflichtverletzungen aus, es sei denn, diese Pflichtverletzungen beruhen auf - Verletzung von Kardinalpflichten - Verletzung von Leben, K rper oder Gesundheit - Produkthaftung In jedem Falle ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn die Pflichtverletzung beruht auf der Verletzung von Kardinals- pflichten, der Verletzung von Leben, K rper oder Gesundheit oder Produkt- haftung. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch f r Pflichtverletzungen unserer Erf llungsgehilfen. 10. Schadenersatzanspr che Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterf llung der vom Kunden vertraglich geschuldeten Pflichten, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 30 % des Nettokaufpreises.


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