Transcription of Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel „SK 3602“ zu den ...
1 H. Bluhm, Postfach 17 03 12, 47183 Duisburg, ihb mb01:2009-01 (02) Seite 1 von 3 Pr fung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 zu den Allgemeinen Bedingungen f r die Feuerversicherung (Abschnitt A, 11 AFB 2008) Holger BluhmHistorie der Pr fpflicht elektrischer Anlagen durch den Feuerversicherer Schon fr h wurde von den Versiche-rungen, insbesondere von den Feuer-versicherungen, erkannt, dass ein gro er Prozentsatz der registrierten Br nde auf M ngel in elektrischen Anlagen zur ckzuf hren ist. Im Um-kehrschluss bedeutet dies, dass Br n-de vermieden werden k nnen, wenn elektrische Anlagen fachgerecht ge-plant, errichtet und betrieben werden und weitergehend einer regelm i-gen, fachgerechten Wartung, In-standhaltung und Pr fung unterzogen werden.
2 Die Versicherungen reagierten 1971 auf diese Erkenntnis mit Beschluss der "Zusatzbedingungen f r Fabriken und gewerbliche Anlagen (ZfgA 71)". Un-ter Ziffer 18 der Zusatzbedingungen wurden Wiederholungspr fungen der Licht- und Kraftanlagen in industriel-len und gewerblichen Betrieben ge-fordert. Mit berarbeitung der Zu-satzbedingungen im Jahre 1981 (ZfgA 81) wurde die Pflicht der Wiederholungspr fung von elektri-schen Anlagen im 13 verankert. 1987 wurden dann weiterf hrend die "Allgemeinen Bedingungen f r die Feuerversicherung (AFB 87)" be-schlossen, die in ihrer aktuellen Versi-on von Januar 2008 als AFB 2008 (GDV 0100) G ltigkeit besitzen.
3 Unter Abschnitt A, 11 der AFB 2008 wird auf die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verwiesen, die Gegenstand eines jeden Versiche-rungsvertrages sein k nnen. Zu den Sicherheitsvorschriften z hlen insbe-sondere die "Sicherheitsvorschrift f r Starkstromanlagen bis 1000 Volt (VdS 2046)" in der unter Abschnitt die Pr fung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sach-verst ndigen gefordert wird. Im Versicherungsvertrag kann auch erg nzend oder losgel st die Klausel SK 3602 Elektrische Anlagen ver-einbart sein, wonach ebenfalls der Versicherungsnehmer (VN) die elekt-rischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverst ndigen pr fen lassen muss.
4 Werden bei dieser Pr -fung der elektrischen Anlagen keine erheblichen M ngel festgestellt, so kann der Feuerversicherer unter Be-rufung auf die Klausel SK 3603 Pr -fung elektrischer Anlagen auf die n chstf llige Pr fung nach Klausel SK 3602 verzichten. Zwar k nnen Feuerversicherer unter Berufung auf Abschnitt A, 11 AFB 2008 und den Klauseln SK 3602 und SK 3603 bei jedem Versicherungs-nehmer individuell entscheiden, ob und wie oft eine Pr fung der elektri-schen Anlagen notwendig ist, es bleibt jedoch die Frage offen, ob bei gro z gigen Entscheidungen hinsicht-lich der Pr fpflicht tats chlich objek-tiv der elektrotechnische Zustand der elektrischen Anlage ma gebend ist oder kaufm nnische und marketing-bezogene Aspekte im Vordergrund stehen.
5 Genau im Rahmen dieser Diskussion stellte der Zentralverband der Deut-schen Elektrohandwerke im Fr hjahr 1996 den E-Check vor. Durch den E-Check wurde Elektrounternehmen die M glichkeit gegeben in gewerblichen Betrieben im Rahmen der durch die VDE-Bestimmungen geforderten War-tung und Instandhaltung Pr fungen der elektrischen Anlagen durchzuf h-ren. Seit geraumer Zeit verbreitet sich f lschlicherweise die Meinung dass der E-Check prinzipiell nichts anderes darstellt als eine Pr fung der elektri-schen Anlagen nach Klausel SK 3602 . Diese Meinung ist eindeu-tig falsch und an dieser Stelle sei aus-Historie der Pr fpflicht elektrischer Anlagendurch die FeuerversichererZusatzbedingungenf r Fabriken undgewerblicheAnlagen (ZfgA 71)Ziffer 18 Wiederholungspr fungder Licht- undKraftanlagen 13 Allgemeine Bedingungen f r dieFeuerversicherung (AFB 2008 / GDV 0100)Abschnitt A, 11 Zusatzbedingungenf r Fabriken undgewerblicheAnlagen (ZfgA 81)Wiederholungspr fungder Licht- undKraftanlagenSicherheitsvorschriften(u .)
6 A. VdS 2046)KlauselSK 3602 KlauselSK 3603 Abb. 1: Historie der Pr fpflicht elektrischer Anlagen durch den Feuerversicherer H. Bluhm, Postfach 17 03 12, 47183 Duisburg, ihb mb01:2009-01 (02) Seite 2 von 3 dr cklich vor einer weiteren Verbrei-tung gewarnt. Der E-Check ist eine Pr fung der elektrischen Anlagen , unter ausschlie licher Ber cksichti-gung ausgew hlter DIN VDE-Bestimmungen, w hrend die Pr fung der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 durch einen VdS-anerkannten Sachverst ndigen unter Ber cksichtigung der beh rdlichen Vorschriften, s mtlicher relevanter DIN VDE-Bestimmungen und den Sicherheitsvorschriften der Feuerver-sicherer durchgef hrt werden muss.
7 Der Pr fumfang f r die Pr fung der elektrischen Anlagen nach Klausel SK 3602 ist damit umfassender und, aufgrund der Ber cksichtigung der VdS-Richtlinien des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt-schaft (GDV), stark auf die Prob-lemstellung der Brandschadenverh -tung in elektrischen Anlagen ausge-richtet. VdS-Richtlinien Die technischen Publikationen (VdS-Richtlinien) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gelten streng juristisch ge-sehen als Regelungen einer rein pri-vatrechtlichen Institution, womit ihre Anwendung jedem freisteht. Dies hat in der Vergangenheit oftmals dazu gef hrt, dass sie nicht ber ck-sichtigt wurden.
8 Doch bei genauerer Betrachtung dieser Richtlinien, ist festzustellen, dass fast alle Erl ute-rungen und Forderungen dieser Richt-linien durch Querverweise auf die entsprechenden DIN VDE-Bestim-mungen begr ndet sind. Ein Au erachtlassen der in den VdS-Richtlinien festgelegten Anforderun-gen ist damit gleichbedeutend mit einer Au erachtlassung der entspre-chenden DIN VDE-Bestimmungen. Juristisch wird dies als eine Vernach-l ssigung oder Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne des Energiewirt-schaftsgesetzes ausgelegt und kann somit im Schadensfall zu zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen f h-ren.
9 Weiterhin ist zu beachten, dass Ob-jekte, die nach ihrer Fertigstellung versichert werden m ssen, in der Re-gel nur dann in den Genuss von sp r-baren Rabatten der Versicherungs-pr mien kommen, wenn Sie auch den Anforderungen der VdS-Richtlinien gen gen. Somit schafft der Blick von Planern, Errichtern und Betreibern elektrischer Anlagen auf geltende VdS-Richtlinien, auch nach der Bau-phase und Endabnahme potenziell zufriedene Kunden, was in unserer Dienstleistungsgesellschaft in der Re-gel zu attraktiven Folgeauftr gen f hrt. VdS-anerkannte Sachver-st ndige zum Pr fen elekt-rischer Anlagen Wer darf nun die Pr fung elektrischer Anlagen f r die Feuerversicherung nach Klausel SK 3602 durchf hren?
10 Eine einfache Frage mit einer einfa-chen Antwort. Nur die durch die VdS Schadenverh tung GmbH anerkann-ten Sachverst ndigen sind bundes-weit zur Pr fung elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 oder den Sicherheitsvorschriften der Feuerver-sicherer zugelassen und berechtigt. Die Voraussetzungen f r die Aner-kennung sowie die Pflichten und Auf-gaben der VdS-anerkannten Sachver-st ndigen sind in der Verfahrensricht-linie "Anerkennung von Sachverst n-digen zum Pr fen elektrischer Anlagen (VdS 2228)" eindeutig festgelegt. In dieser Verfahrensrichtlinie wird zum einen eindeutig definiert, welche Messinstrumente mindestens erfor-derlich sind und damit bei der Pr -fung auch Anwendung finden m ssen.