Transcription of A1, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-100 …
1 Bestellung zur verantwortlichen Elektrofachkraft nach 13 ArbSchG, 13 BGV. A1, DIN VDE 1000-10 und DIN VDE 0105-1001). 1) Autoren: S. Euler und S. Hechler Bestellung mehrerer verantwortlicher Elektrofachkr fte Frage: Besteht entsprechend den gesetzlichen Grundlagen und Normen die M glichkeit, dass die Anwendungsbereiche aus der DIN VDE 1000-10 auf mehrere Personen innerhalb des Unternehmens und Bereiche aufgeteilt wird und somit mehrere verantwortliche Elektrofachkr fte benannt werden? Hohe Auswahlverantwortung des Unternehmers/Arbeitgebers f r die VEF. Auswahlverantwortung des Unternehmers/Arbeitgebers Diese Fachfrage besch ftigt sich mit der Thematik der hohen Auswahlverantwortung des Unternehmers/Arbeitgebers bez glich der Bestellung seiner verantwortlichen Elektrofachkraft (VEF) respektive verantwortlichen Elektrofachkr fte sowie der M glichkeit, f r mehrere Betriebsteile/-bereiche eine eigene verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Des Weiteren wird der Inhalt der Bestellung einer verantwortlichen Elektrofachkraft n her erl utert.
2 Organisationspflichten des Arbeitgebers im Arbeits- und Gesundheitsschutz Organisationspflicht aus dem ArbSchG. Die eigentliche Rechtsgrundlage f r die Organisationspflicht des Arbeitgebers im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist 3 Abs. 2. Arbeitsschutzgesetz. Nach dieser Vorschrift ist der Arbeitgeber generell verpflichtet, unter Ber cksichtigung der Art der T tigkeiten und der Zahl der Besch ftigten f r eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen. Weiterhin sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Ma nahmen erforderlichenfalls bei allen T tigkeiten und eingebunden in die betrieblichen F hrungsstrukturen beachtet werden und die Besch ftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen k nnen. Stellenwert der DIN VDE 1000-10 und 0105-100 . In diesem Zusammenhang m chten wir auch darauf hinweisen, dass die DIN VDE 1000-10 wie auch die DIN VDE 0105-100 keine Rechtsnorm darstellen, sondern wie alle DIN-Normen eine technische Regel zum Gesundheitsschutz.
3 Sie haben allerdings einen gleichsam zwingenden Charakter, da es sich um ein technisch anerkanntes Regelwerk handelt, bei dessen Befolgung die Verpflichtungen des Arbeitgebers zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erf llt sind. Die Unternehmensleitung tr gt die oberste Verantwortung im Unternehmen Somit muss der Unternehmer/Arbeitgeber die Organisation der elektrotechnischen Sicherheit rechtssicher gestalten. Der Unternehmer kann F hrungskr fte im zugewiesenen Verantwortungsbereich in seine Gesamtverantwortung einbinden. Die Beauftragung mit Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz Grundlegende Vorschrift ist hier 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz. Diese Vorschrift gibt dem Arbeitgeber die M glichkeit zuverl ssige und fachkundige Personen schriftlich mit den ihm obliegenden Aufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz zu beauftragen, und zwar in eigener Verantwortung. Hierbei ist zu ber cksichtigen, dass gem 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber generell verpflichtet ist, die erforderlichen Ma nahmen des Arbeitsschutzes unter Ber cksichtigung der Umst nde zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Besch ftigten bei der Arbeit beeinflussen.
4 Mit dieser Generalklausel des Arbeitsschutzgesetzes lassen sich s mtliche Ma nahmen, die dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dienen erfassen, also auch die hier zu betrachtende Organisationsstruktur bei der zwingend erforderlichen elektrotechnischen Sicherheit im Unternehmen. Transparente Unternehmensorganisation ist erforderlich Das erfordert eine transparente Unternehmensorganisation und im Unternehmen entstehen so Delegationsketten. Der Delegierende (Unternehmer/-vertreter) hat, aus seiner F rsorgeverpflichtung resultierend, die Verantwortung f r die: Organisation ( sagen, wo es langgeht ). Auswahl ( den richtigen Mitarbeiter auf die richtige Position ) und Kontrolle ( sich davon berzeugen, ob ). Der Unternehmer/Arbeitgeber sollte die Auswahlverantwortung seiner f r ihn t tigen, verantwortlichen Elektrofachkraft (VEF) nicht auf die leichte Schulter nehmen und bei der Auswahl sehr sorgf ltig vorgehen. Pers nliche und fachliche Eignung sowie die hierarchische Stellung im Unternehmen ( sozial ad quat ) m ssen Beachtung finden!
5 Die eingesetzte verantwortliche Elektrofachkraft muss sich mit den aktuellen Normen und Vorschriften im Bereich der Elektrotechnik, VDE-Vorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung und den dazugeh rigen technischen Regeln f r Betriebssicherheit (TRBS) wie auch den Vorgaben der Unfallversicherungstr ger sehr gut auskennen. Erforderliche Qualifikation einer verantwortlichen Elektrofachkraft Welche Qualifikation muss der Mitarbeiter besitzen, um f r die Position der VEF respektive f r den Auswahlprozess des Unternehmers infrage zu kommen? Es kommt darauf an, welche Verantwortung der jeweilige Mitarbeiter im zugewiesenen Bereich bernehmen soll. Das hei t, geht es um die Fach- und Aufsichtsverantwortung im zugewiesenen Bereich, reicht als Grundqualifikation eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung mit Kenntnissen der aktuellen Normen und Erfahrung im jeweiligen Einsatzgebiet. Der Mitarbeiter muss in der Lage sein, die ihm bertragenen Arbeiten beurteilen und m gliche Gefahren erkennen zu k ).
6 Geht es hingegen um die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils, so muss der Mitarbeiter mindestens eine der folgenden Qualifikationen nachweisen k nnen:3). Erforderliche Basisqualifikation einer VEF. Ausbildung zum/zur staatlich gepr ften Techniker/Technikerin Elektrotechnik Ausbildung zum/zur Industriemeister/Industriemeisterin Elektrotechnik Ausbildung zum/zur Handwerksmeister/Handwerksmeisterin Elektrotechnik Ausbildung zum/zur Diplomingenieur/Diplomingenieurin, Bachelor oder Master Elektrotechnik Aus der Auflistung ist keine Rangfolge abzuleiten. Es ist durchaus m glich, dass ein Meister oder Techniker aufgrund seiner bestehenden Netzwerke in allen Ebenen sowie seiner sozialen wie auch fachlichen Kompetenz (vor allem dem aktuellen Normenwissen) besser f r die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils geeignet ist als ein vom ersten Anschein nach h her qualifizierter Diplomingenieur, Bachelor oder Master.
7 Die h here Qualifizierung beschr nkt sich meist ausschlie lich auf theoretisches Schulwissen und sagt nichts ber das tats chliche Wissen und die unabdingbar erforderliche Erfahrung (vor allem Normenwissen wie auch Praxiserfahrung) der Person aus. Diese Entscheidung muss aber der Unternehmer/Arbeitgeber f r den jeweiligen Bereich individuell treffen. Abb. 1: Beispiel der Hierarchie in der Elektrotechnik VEF verantwortliche Elektrofachkraft EF SK Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen ( AuS-Pass). EF Elektrofachkraft GE/FA Geselle/Facharbeiter (nach Ausbildungsabschluss). EfT Elektrofachkraft f r festgelegte T tigkeiten EuP elektrotechnisch unterwiesene Person 2) siehe DIN VDE 1000-10 :2009-01, Abschn. 3) siehe DIN VDE 1000-10 :2009-01, Abschn. sowie Anhang A (Erl uterung zu ). Rechtssichere Unternehmensorganisation im Bereich der Elektrotechnik Mehrere verantwortliche EF in einem Unternehmen In der Praxis kommt es h ufig vor, dass mehrere verantwortliche Elektrofachkr fte sowohl nach den verschiedenen elektrotechnischen T tigkeitsfeldern des Unternehmens wie Niederspannungsbereich, Mittelspannungsbereich oder Mess- und Regeltechnik als auch nach den verschiedenen organisatorischen Unternehmensebenen wie Fachkraft vor Ort, Meisterebene oder Abteilungsleiterebene benannt/bestellt und eingesetzt werden.
8 Dar ber hinaus gibt es auch Unternehmen, die eine territoriale Gliederung bevorzugen. Abb. 2: Beispiel einer funktionalen Organisationsform Abb. 3: Beispiel einer territorialen Organisationsform Schriftliche Bestellung durch den Unternehmer/Arbeitgeber notwendig VEF wird man nicht automatisch Zur verantwortlichen Elektrofachkraft wird man jedoch nicht automatisch durch die Erf llung der in der VDE 1000-10 genannten Vorbedingungen. Da ein Gro teil der Aufgaben der verantwortlichen Elektrofachkraft ber die Arbeitsschutzvorschriften, Betriebssicherheitsverordnung etc. direkt an den Arbeitgeber adressiert sind, ist die schriftliche Bestellung/Beauftragung (mit allen Pflichten und Konsequenzen) zur verantwortlichen Elektrofachkraft durch den Arbeitgeber notwendig. Bestellung der verantwortlichen Elektrofachkraft Grundlagen zur Bestellung/Beauftragung einer VEF. Der Unternehmer muss die verantwortliche Elektrofachkraft auf Grundlage des 13 Arbeitsschutzgesetz, 13 BGV A1 und gem der DIN.
9 VDE 1000-10 schriftlich bestellen. Folgende Gesetze und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geh ren ebenso zu den Rechtsgrundlagen der Bestellung/Beauftragung: 9 Ordnungswidrigkeitengesetz 3 BGV A3. DIN VDE 0105-100 . Checkliste als Hilfsmittel bei der Auswahl einer VEF. Eine Checkliste (siehe Abb. 4) kann den Unternehmer bei dem wichtigen Auswahlprozess seiner verantwortlichen Elektrofachkraft unterst tzen. Diese kann dann als Anhang der Bestellung beigef gt werden. Ein wichtiger Abschnitt aus der DIN VDE 1000-104) muss auch in der Bestellung erw hnt werden, denn er besagt, dass f r die elektrotechnische Sicherheit nur die verantwortliche Elektrofachkraft und nicht die disziplinarisch bergeordnete Person verantwortlich ist. Es geht um die Weisungsfreistellung der verantwortlichen Elektrofachkraft. Das hei t, die zust ndige verantwortliche Elektrofachkraft darf bez glich ihres Verantwortungsbereichs keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.
10 Ebenso wichtig ist die Angabe/Beschreibung des klar abgegrenzten Verantwortungsbereichs. Weiterhin sollte die Angabe der vom Unternehmen zur Verf gung gestellten Mittel (Budget, Befugnisse, Zeit etc.) nicht fehlen, sonst hat man, wie so oft, einen Titel ohne Mittel und automatisch wieder ein Organisationsverschulden im Unternehmen. Der letzte Punkt der Bestellung/Beauftragung gibt einen Hinweis auf die regelm ige Weiterbildung der verantwortlichen Elektrofachkraft (Seminare, Schulungen, Workshops, Fachtagungen etc.), sodass die Aktualit t der Normen- und Vorschriftenkenntnisse gew hrleistet wird. Die Bestellung/Beauftragung kann auch in Form einer ausf hrlichen Stellenbeschreibung zusammen mit dem Arbeitsvertrag erfolgen. Die Inhalte m ssen jedoch den bereits zuvor genannten Punkten entsprechen. Abb. 4: Beispiel einer Checkliste f r den Auswahlprozess der VEF5). Abb. 5: Beispiel einer Bestellung zur VEF6). 4) siehe DIN VDE 1000-10 :2009-01, Abschn. 6. 5) Die editierbare Checkliste f r die Auswahl einer verantwortlichen Elektrofachkraft ist dem ElektroCheck entnommen (erh ltlich bei WEKA MEDIA GmbH & Co.