Transcription of 1.3 Methodisches Vorgehen und …
1 St 2240 Verlegung bei Dormitz, Lkr. Forchheim Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Pr fung (saP) ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, N rnberg 3 TRAUTNER et al. (2006): Gesch tzte Arten in Pla-nungs- und Zulassungsverfahren K HLER & KLAUSNITZER (1998): Das Verzeichnis der K fer Deutschlands VOITH, J., BOLZ, R. & WOLF, W. (2007): Arbeitsatlas - Tagfalter in Bayern Methodisches Vorgehen und Begriffsbestimmungen Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen der nachfolgend Untersuchung st tzen sich auf die mit Schreiben der Obersten Baubeh rde vom 12. Februar 2013 Az.: eingef hrten Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachli-cher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Pr fung in der Stra enplanung (saP) mit Stand 01/2013.
2 Diese Hinweise ber cksichtigen das Urteil vom 14. Juli 2011 BVerwG, 9 A 12/10), in dem das Bundesverwaltungsgericht feststellt, dass 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG im Hinblick auf unvermeidbare Beeintr chtigungen nach 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG EU-Recht entgegensteht. Die Eingriffsempfindlichkeit der Fledermausarten mit Blick auf das T tungsverbot sowie die Entwicklung der Ma nahmen richtet sich nach den Vorgaben des Ent-wurfs zur Arbeitshilfe Flederm use und Stra enverkehr (F A Landschaftsplanung, 2011). Aufgrund des Freiberg-Urteils (BVerwG, 9 A 12/10), das ein sehr eng gefasstes T -tungsrisiko beinhaltet, wurde w hrend der Vegetationsperiode in 2013 Zauneidech-sen nochmals erfasst. St 2240 Verlegung bei Dormitz, Lkr. Forchheim Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Pr fung (saP) ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, N rnberg 4 2 Wirkungen des Vorhabens Wirkfaktoren Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgef hrt, die Beeintr chtigungen und St -rungen der streng und europarechtlich gesch tzten Tier- und Pflanzenarten verur-sachen k nnen.
3 Als Beurteilungsgrundlage f r den Verbotstatbestand gem. 44 (1) BNatSchG ist dabei auf die vorhabensbedingten Wirkungen und damit Ver nderungen des Ein-griffsbereichs abzuzielen und diese von bereits vorhandenen Beeintr chtigungen zu trennen. Baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Fl cheninanspruchnahme Auf gr ere Baustelleneinrichtungen (Lagerfl chen f r Erdmassen, Baustra en, usw.) in kologisch wertvollen Bereichen und W ldern wird verzichtet. Vorgesehen ist eine vor bergehende Inanspruchnahme neben der Stra e auf einer Breite von 10 m. Damit betr gt die bauzeitliche Fl chenbeeintr chtigung 7,09 ha. Im Rahmen der Planfeststellung ist eine Optimierung der Baufelder vorgesehen. Tempor r ge-nutzte Fl chen werden nach der Bauphase wieder in den urspr nglichen Zustand zur ckversetzt werden.
4 Diese Nutzung f hrt dennoch zu St rungen und tempor rem Verlust von Lebensr umen f r Arten der Flora und Fauna in den betroffenen Fl -chen, die jedoch im Vergleich zu den langfristigen Fl chenverlusten durch das sp -tere Bauwerk an sich in den Hintergrund treten. Eine getrennte Behandlung er brigt sich daher. Barrierewirkungen/ Zerschneidung Tempor r erh hte Trennwirkungen werden durch Baul rm, Staub und Baustellen-verkehr (LKW) verursacht. L rm-, Abgas- und Staubimmissionen Die w hrend der Bauphase zu erwartenden Ger usch-, Abgas- und Staubimmissio-nen sind begr ndet durch die Art und Anzahl der verwendeten Baumaschinen sowie durch den LKW-Verkehr auf den Zufahrtsstra en und die benutzten Bauweisen. F r die Tierarten, deren Lebensst tten, Nistpl tze oder Quartiere direkt im Eingriffsbe-reich liegen, k nnen die Bauarbeiten stark st rend und vertreibend wirken.
5 Letzt-endlich berwiegt hier jedoch der Faktor des damit einhergehenden Lebens-raumverlustes. St 2240 Verlegung bei Dormitz, Lkr. Forchheim Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Pr fung (saP) ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, N rnberg 5 Optische St rungen Bauzeitlich relevante visuelle Wirkungen werden durch den Einsatz von Baufahr-zeugen und den Baustellenfl chen w hrend der verschiedenen Bauphasen hervor-gerufen. Mit n chtlichen Bauaktivit ten mit Scheinwerferbeleuchtung, die zu Irritati-onen nachtaktiver Tierarten, wie z. B. jagenden Fledermausarten f hren, ist im Rahmen einer solchen Bauma nahme nicht zu rechnen. Anlagenbedingte Wirkprozesse Fl chenbeanspruchung Durch den Stra enk rper der Ortsumgehung (Fahrbahn und begr nte Stra enne-benfl chen, Regenr ckhaltebecken etc.)
6 Wird insgesamt eine Fl che von ca. 8,80 ha neu beansprucht (Fl chenbedarf des Vorhabens ohne Fl chen f r landschafts-pflegerische Ma nahmen abz glich ehemaliger Stra enfl chen, vgl. Kap. , Un-terlage ). Davon entfallen rund 2,22 ha auf die Netto-Neuversiegelung. Die An-bindung an die St 2243 im S den soll ebenso ber einen Kreisverkehr erfolgen wie die Nordanbindung nach Dormitz, Neunkirchen am Brand und die geplante westli-che Ortsumfahrung Neunkirchen am Brand. Die vorhandene Verbindungsstra e Weiher - Dormitz wird um ca. 20 m nach Norden verlegt. Diese Verlegung betrifft auch den seitlich gef hrten Radweg. Der ffentliche Flurweg nach Rosenbach wird mittels einer Br cke unterf hrt. Insgesamt ist die Stra e ca.
7 2 km lang und quert landwirtschaftliches Offenland, zwei sehr schmale Auens ume aus berwiegend Er-len und mehrere Streuobstbest nde. Obstwiesen werden auf einer Fl che von ca. m berbaut (vgl. Kap. , Unterlage ). Im Bereich der Rosenbacher Stra e ist ein Verlust einzelner H hlenb ume bei Querung der dortigen Hecke, ebenso wie bei der Querung der Streuobstwiesen anzusetzen. F r den Geh- und Radweg Kalchreuth-Weiher wird insgesamt eine Fl che von ca. 0,63 ha neu beansprucht. Die Netto-Neuversiegelung liegt bei 0,075 ha (vgl. Kap. , Unterlage ). Barrierewirkungen/Zerschneidung Eine Barrierewirkung durch das Bauwerk selbst wird vor allem f r die bodengebun-dene Tierarten entstehen, die trockene vegetationsfreie Fl chen zu queren vermei-den.
8 In den Bereichen zwischen dem Ortsrand von Dormitz und geplanter Stra e nimmt die Bedeutung der Fl chen durch die Zerschneidung f r die Avifauna ab. Betriebsbedingte Wirkprozesse L rmimmissionen Durch den Stra enneubau entstehen neue Ger uschemissionen weitgehend auf der gesamten L nge des geplanten Abschnitts. Der prognostizierte DTV f r das Jahr 2025) f r den neuen Abschnitt betr gt > Kfz/Tag. An den beiden An-schl ssen der Planung an die bestehende St 2243 bzw. 2240 ergeben sich kaum St 2240 Verlegung bei Dormitz, Lkr. Forchheim Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Pr fung (saP) ANUVA Stadt- und Umweltplanung GbR, N rnberg 6 Neubeeintr chtigungen gegen ber den bisherigen Verh ltnissen.
9 Bisher ungest rte Obstwiesen, das Feldgeh lz an der Rosenbacher Stra e und landwirtschaftliche Nutzfl chen im gesamten Eingriffsbereich werden durch die Planung belastet. Die L rmwirkung f hrt zu einer Verringerung des nutzbaren Lebensraumes f r einzelne Arten und kann Schreck- oder Fluchtreaktionen bei Tieren hervorrufen. Allerdings ist festzuhalten, dass im Tagesgang aufgrund der hier sehr deutlich ausgepr gten und kurzen, jeweils etwa zweist ndigen morgendlichen und abendlichen Spitzen f r den gr ten Teil der Tageszeit (etwa 20 Stunden) die Verkehrsst rken und damit die St rungen weit unter denen liegen, die bei einem durchschnittlichen t glichen Ver-kehrsaufkommen von Kfz/Tag charakteristisch w ren. F r die meisten, so auch die hier betroffenen Vogelarten ist vor allem die Dauer der durchgehenden Schallkulisse der entscheidende Faktor der St rung.
10 Erst ab einer stetigen St rku-lisse sind deutliche Reaktionen der Vogelarten zu erkennen. Daher ist unter ande-rem bei Bahnlinien kaum ein Meidungsverhalten zu beobachten. Liegen die t gli-chen Verkehrsst rken in einem Bereich von Kfz/Tag oder weniger so sind in der Regel so viele ger usch- und st rungsarme L cken im Tagesverlauf vorhanden, dass kaum oder gar kein Meidungsverhalten der V gel zu beobachten ist. GARNIEL & MIERWALD (2010) schlagen in Abh ngigkeit von der Empfindlichkeit der Arten und der jeweiligen Verkehrsst rke Effektdistanzen mit unterschiedlicher prozentua-ler Abnahme der Habitateignung f r alle Vogelarten vor. Diese Effektdistanzen so-wie die prozentuale Abnahme der Habitateignung und der daraus errechnete theo-retische Verlust von Brutpaaren betroffener Vogelarten ist in Kap.