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1. Aufgabe Situation zur 2. bis 5. Aufgabe

Bueffelcoach Online Service Wirtschafts- und Sozialkunde bungsaufgaben Wirtschaftspolitik - Seite 1 1. Aufgabe Urspr nglich waren im Stabilit tsgesetz (Gesetz zu F rderung der Stabilit t und des Wachstums der Wirtschaft) vier Einzelziele genannt, deren Erreichen den Ma stab f r die Stabilit t der Wirtschaft darstellten. Durch welche zwei zus tz-lichen Ziele wurde das magische Viereck" zum magischen Sechseck" erweitert? 1. au enwirtschaftliches Gleichgewicht 2. Erhaltung einer lebenswerten Umwelt 3. gerechte Einkommens- und Verm gensverteilung 4. hoher Besch ftigungsstand 5.

Bueffelcoach Online Service Wirtschafts- und Sozialkunde Übungsaufgaben Wirtschaftspolitik www.bueffelcoach.de - Seite 2 (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zu dem in Absatz 2 bezeichneten Zweck Kredite über die im

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1 Bueffelcoach Online Service Wirtschafts- und Sozialkunde bungsaufgaben Wirtschaftspolitik - Seite 1 1. Aufgabe Urspr nglich waren im Stabilit tsgesetz (Gesetz zu F rderung der Stabilit t und des Wachstums der Wirtschaft) vier Einzelziele genannt, deren Erreichen den Ma stab f r die Stabilit t der Wirtschaft darstellten. Durch welche zwei zus tz-lichen Ziele wurde das magische Viereck" zum magischen Sechseck" erweitert? 1. au enwirtschaftliches Gleichgewicht 2. Erhaltung einer lebenswerten Umwelt 3. gerechte Einkommens- und Verm gensverteilung 4. hoher Besch ftigungsstand 5.

2 Preisniveaustabilit t 6. stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum Situation zur 2. bis 5. Aufgabe Das Stabilit tsgesetz von 1967 definiert in der sozialen Marktwirtschaft Aufgaben des Staates, die er durch Ordnungs- und Prozesspolitik anzustreben hat, um der Marktwirtschaft die erforderliche Stabilit t f r ein optimales Funktionieren zu geben. Bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben anhand des Auszugs aus dem Stabilit tsgesetz. Stabilit tsgesetz (Auszug) 1 Bund und L nder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Ma nahmen die Erfordernisse des gesamtwirt-schaftlichen Gleichgewichts zu beachten.

3 Die Ma nahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftli-chen Ordnung gleichzeitig zur Stabilit t des Preisniveaus, zu einem hohen Besch ftigungsstand und au enwirtschaftli-chem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. 2 (1) Die Bundesregierung legt im Januar eines jeden Jahres dem Bundestag und dem Bundesrat einen Jahreswirt-schaftsbericht vor. Der Jahreswirtschaftsbericht enth lt: 1. die Stellungnahme zu dem Jahresgutachten des Sachverst ndigenrates 2. eine Darlegung der f r das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele (Jahresprojektion); die Jahresprojektion bedient sich der Mittel und der Form der volkswirtschaftlichen Gesamt-rechnung, gegebenenfalls mit Alternativrechnungen; 3.

4 Eine Darlegung der f r das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik. (2) Ma nahmen .. d rfen nur getroffen werden, wenn die Bundesregierung gleichzeitig gegen ber dem Bundestag und dem Bundesrat begr ndet, dass diese Ma nahmen erforderlich sind, um eine Gef hrdung der Ziele des 1 zu verhin-dern. 3 (1) Im Falle der Gef hrdung eines der Ziele des 1 stellt die Bundesregierung Orientierungsdaten f r ein gleichzeiti-ges aufeinander abgestimmtes Verhalten (konzertierte Aktion) der Gebietsk rperschaften, Gewerkschaften und Unter-nehmensverb nde zur Erreichung der Ziele des 1 zur Verf gung.

5 Diese Orientierungsdaten enthalten insbesondere eine Darstellung der gesamtwirtschaftlichen Zusammenh nge im Hinblick auf die gegebene Situation . (2) Das Bundesministerium f r Wirtschaft hat die Orientierungsdaten auf Verlangen eines der Beteiligten zu erl utern. 4 Bei au enwirtschaftlichen St rungen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, deren Abwehr durch binnenwirt-schaftliche Ma nahmen nicht oder nur unter Beeintr chtigung der in 1 genannten Ziele m glich ist, hat die Bundesre-gierung alle M glichkeiten der internationalen Koordination zu nutzen. Soweit dies nicht ausreicht, setzt sie die ihr zur Wahrung des au enwirtschaftlichen Gleichgewichts zur Verf gung stehenden wirtschaftspolitischen Mittel ein.

6 5 (1) Im Bundeshaushaltsplan sind Umfang und Zusammensetzung der Ausgaben und der Erm chtigungen zum Ein-gehen von Verpflichtungen zu Lasten k nftiger Rechnungsjahre so zu bemessen, wie es zur Erreichung der Ziele des 1 erforderlich ist. (2) Bei einer die volkswirtschaftliche Leistungsf higkeit bersteigenden Nachfrageausweitung sollen Mittel zur zus tzli-chen Tilgung von Schulden bei der Deutschen Bundesbank oder zur Zuf hrung an eine Konjunkturausgleichsr cklage veranschlagt werden. (3) Bei einer die Ziele des 1 gef hrdenden Abschw chung der allgemeinen Wirtschaftst tigkeit sollen zus tzlich erfor-derliche Deckungsmittel zun chst der Konjunkturausgleichsr cklage entnommen werden.

7 6 (1) Bei der Ausf hrung des Bundeshaushaltsplans kann im Falle einer die volkswirtschaftliche Leistungsf higkeit bersteigenden Nachfrageausweitung die Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen erm chtigen, zur Er-reichung der Ziele des 1 die Verf gung ber bestimmte Ausgabemittel, den Beginn von Bauma nahmen und das Ein-gehen von Verpflichtungen zu Lasten k nftiger Rechnungsjahre von dessen Einwilligung abh ngig zu machen. Die Bun-desministerien der Finanzen und f r Wirtschaft und Arbeit schlagen die erforderlichen Ma nahmen vor. Das Bundesmi-nisterium der Finanzen hat die dadurch nach Ablauf des Rechnungsjahres freigewordenen Mittel zur zus tzlichen Til-gung von Schulden bei der Deutschen Bundesbank zu verwenden oder der Konjunkturausgleichsr cklage zuzuf hren.

8 (2) Die Bundesregierung kann bestimmen, dass bei einer die Ziele des 1 gef hrdenden Abschw chung der allgemei-nen Wirtschaftst tigkeit zus tzliche Ausgaben geleistet werden .. Die zus tzlichen Mittel d rfen nur f r im Finanzplan vorgesehene Zwecke oder als Finanzhilfe f r besonders bedeutsame Investitionen der L nder und Gemeinden (Ge-meindeverb nde) zur Abwehr einer St rung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Artikel 104a Abs. 4 Satz 1 GG) verwendet werden. Zu ihrer Deckung sollen die notwendigen Mittel zun chst der Konjunkturausgleichsr cklage entnom-men werden.

9 Bueffelcoach Online Service Wirtschafts- und Sozialkunde bungsaufgaben Wirtschaftspolitik - Seite 2 (3) Das Bundesministerium der Finanzen wird erm chtigt, zu dem in Absatz 2 bezeichneten Zweck Kredite ber die im Haushaltsgesetz erteilten Krediterm chtigungen hinaus bis zur H he von f nf Milliarden Deutsche Mark, gegebenenfalls mit Hilfe von Geldmarktpapieren, aufzunehmen. Soweit solche Kredite auf eine nachtr glich in einem Haushaltsgesetz ausgesprochene Krediterm chtigung angerechnet werden, kann das Recht zur Kreditaufnahme erneut in Anspruch genommen werden.

10 2. Aufgabe Welches der folgenden wirtschaftspolitischen Ziele geh rt nach dem Stabilit tsgesetz zum magischen Viereck"? 1. Umweltschutz 2. Steuergerechtigkeit 3. qualitatives Wachstum 4. gerechte Verm gensverteilung 5. gerechte Einkommensverteilung 6. au enwirtschaftliches Gleichgewicht 3. Aufgabe Welches der folgenden stabilit tspolitischen Ziele wird im Stabilit tsgesetz nicht genannt? 1. au enwirtschaftliches Gleichgewicht 2. gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht 3. hoher Besch ftigungsstand 4. kologisches Gleichgewicht 5. Stabilit t des Preisniveaus 6. stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum 4.


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