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208-016 DGUV Information 208-016 - BG BAU

Handlungsanleitungf r den Umgang mit Leitern und TrittenDGUV Information 208-016208-016 April 2007 aktualisierte Fassung Januar 2008 ImpressumHerausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ( dguv )Glinkastra e 4010117 BerlinTel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808E-Mail: Bauliche Einrichtungen und Handel , Fachbereich Handel und Logistik der : April 2007 aktualisierte Fassung Januar 2008 dguv Information 208-016 (bisher BGI 694) zu beziehen bei Ihrem zust ndigen Unfallversicherungstr ger oder unter Diese Handlungsanleitung gibt erl uternde Hinweise zu den Vorschriften derBetriebssicherheitsverordnung ( betrsichv ) ber die Bereitstellung und Benutzungvon tragbaren Leitern und Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der betrsichv Handlungsanleitung dient als Hilfe f r eine erfolgreiche Anwendung der betrsichv und wurde unter Mitwirkung von Vertretern- des Bundesministerium f r Arbeit und Soziales,- der Bundesanstalt f r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,- der oberste Arbeitsschutzbeh rden der L nder,- der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ( dguv )

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die Bereitstellung und Benutzung von tragbaren Leitern und Tritten. Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind. Die Handlungsanleitung dient als Hilfe für eine erfolgreiche Anwendung der

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1 Handlungsanleitungf r den Umgang mit Leitern und TrittenDGUV Information 208-016208-016 April 2007 aktualisierte Fassung Januar 2008 ImpressumHerausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ( dguv )Glinkastra e 4010117 BerlinTel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808E-Mail: Bauliche Einrichtungen und Handel , Fachbereich Handel und Logistik der : April 2007 aktualisierte Fassung Januar 2008 dguv Information 208-016 (bisher BGI 694) zu beziehen bei Ihrem zust ndigen Unfallversicherungstr ger oder unter Diese Handlungsanleitung gibt erl uternde Hinweise zu den Vorschriften derBetriebssicherheitsverordnung ( betrsichv ) ber die Bereitstellung und Benutzungvon tragbaren Leitern und Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der betrsichv Handlungsanleitung dient als Hilfe f r eine erfolgreiche Anwendung der betrsichv und wurde unter Mitwirkung von Vertretern- des Bundesministerium f r Arbeit und Soziales,- der Bundesanstalt f r Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,- der oberste Arbeitsschutzbeh rden der L nder,- der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ( dguv )

2 , Fachbereich Bauliche Einrichtungen und Fachbereich Bau,- der IG Bauen-Agrar-Umwelt,- des Hauptverbandes des Deutschen Bauindustrie,- des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,- der Bundesinnung f r das Ger stbauer-Handwerk,- des Verbandes Deutscher Leitern- und Fahrger stehersteller,- des Hauptverbandes der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie,- des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks,- des Vereins Deutscher an der Erarbeitung beteiligten Kreise k nnen die Handlungsanleitung in eigener Zust ndigkeit in textgleicher Form ver unterrichten sich gegenseitig ber eine erfolgte Ver Informationen( dguv Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zueinem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern .. 2An wen wendet sich diese Handlungsanleitung?.. 5 Wof r ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?

3 5 Was sollte der Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einschlie lich des Zubeh rs ber cksichtigen?.. Nach welchen Kriterien sind Leitern und Tritte auszuw hlen? .. Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubeh r sind gebr uchlich? .. Welche Gr e wird ben tigt? .. Aus welchem Werkstoff soll der Aufstieg sein? .. Wie viele Aufstiege sind bereitzustellen? .. 24 Was ist bei der Unterweisung der Besch ftigten zu beachten?.. 25 Was ist beim Ungang mit Leitern und Tritten zu beachten?.. 26 Allgemeines.. Bauartunabh ngige Hinweise zur bestimmungsgem en Benutzung.. Bauartbedingte Hinweise zur bestimmungsgem en Benutzung .. 30 Transport und Lagerung von Leitern und Tritten .. 35 Was ist bei der Pr fung und Instandhaltung zu beachten?.. 35 Und wenn Leitern und Tritte Sch den aufweisen?.. 37 Anhang1 Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften.

4 382 Leitern-Kontrollblatt.. 391234567AB512An wen wendet sich diese Handlungs -anleitung?Diese Handlungsanleitung wendet sich haupts chlich an Unternehmer, dietragbare Leitern und Tritte f r ihre Besch ftigten bereitstellen oder selbstbenutzen. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitschutzgesetzes(ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung ( betrsichv ), Berufsgenossen-schaftlichen Regelungen und einschl gigen Normen, die beim Bereitstellenund Benutzen von Leitern und Tritten zu ber cksichtigen Umgang mit Leitern und Tritten schlie t die Bereitstellung sowie derensichere Benutzung Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen undInformationsschriften enth lt Anhang r ist der Unternehmer verantwortlich,der Leitern und Tritte bereitstellen undbenutzen will?Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder alsZugang zu hochgelegenen Arbeitspl tzen bereitstellen und benutzen will, hater im Rahmen der Gef hrdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderesArbeitsmittel f r diese T tigkeit sicherer ist.

5 Die Betriebssicherheitsverordnung fordert in Abschnitt des Anhangs 2:Die Benutzung einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz ist auf Um -st nde zu beschr nken, unter denen die Benutzung anderer, sicherererArbeitsmittel wegen der geringen Gef hrdung und wegen der geringenDauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten,die der Arbeitgeber nicht ndern kann, nicht ge rechtfertigt f r bauliche Gegebenheiten k nnen sein enge Treppenh user (Wendeltreppen), enge R ume (Toilettenr ume), enge Regalg nge, Zugang zu D chern /Dach ffnungen, Unzug nglichkeiten f r Befahranlagen (Fahrger ste oder Hubarbeitsb hnen)aufgrund von Treppen, Abs tzen oder der Be schaffenheit des dieser Gef hrdungsbeurteilung werden die Arbeitsmittel und -verfahrensowie die Arbeitsumgebung beurteilt mit dem Ziel, Ma nahmen zur Beseitigungvon Gef hrdungen Arbeitsmittel sind : Ger ste, Hubarbeitsb hnen, Arbeitsk rbe in Verbindung mit Gabelstaplern, Hochziehbare PersonenaufnahmemittelZug nge sind : Treppen, Rampen, Leitern und f r geeignete Zug nge sind: Treppen an Ger sten, wenn hiervon umfangreiche Arbeiten ausgef hrt werden, Treppen zu Arbeitspl tzen an maschinellen Anlagen, Rampen (ggf.)

6 Mit Trittleisten) als Zug nge zu Arbeitspl tzen, Leitern, die in Ger sten als Ger st-Innenleitern eingebaut werden und nichtmehr als zwei Ger stlagen miteinander verbinden, Leitern und Tritte als Zugang zu Fahrzeugladefl der Auswahl der geeignetenZug nge zu hoch gelegenen Arbeits-pl tzen sind zu ber cksichtigen: der zu berwindende H hen -unterschied, die Dauer und H ufigkeit der Benutzung, die Fluchtm glichkeit bei drohenderGefahr und umfangreiche Werkzeug- undMaterial transporteDabei d rfen keine zus tzlichenAbsturzgefahren :1. Leiter im Bereich des innerbetrieblichenVerkehrsBeispiele f r zus tzliche Absturzgefahren sind: Aufstellung der Leiter neben ungesicherten ffnungen, Innerbetrieblicher Verkehr, Aufstellung neben Gel ndern oder an Absturzkanten zu tiefer liegenden Arbeiten geringen Umfangs und geringer Gef hrdung durchzuf hren,k nnen auch Leitern und Tritte benutzt der Beurteilung, ob es sich um kurzzeitige Arbeiten geringen Umfangs undmit geringer Gef hrdung handelt, ist neben der Dauer und dem Schwierigkeits-grad der Arbeit sowie dem einzusetzenden k rperlichen Aufwand auch derUmfang des auf der Leiter mitzuf hrenden Werkzeugs und Materials zuber hierf r sind wenn der Standplatz auf der Leiter nicht h her als 7,00 m ber der Aufstellfl cheliegt, bei einem Standplatz von mehr als 2,00 m H he die von der Leiter auszu -f hrenden objektbezogene Arbeiten nicht mehr als zwei Stunden umfassen, das Gewicht des mitzuf hrenden Werkzeuges und Materials 10 kg nicht berschreitet.

7 Keine Gegenst nde mit einer Windangriffsfl che ber 1 m2mitgef hrt werden, keine Stoffe oder Ger te benutzt werden, von denen f r den Besch ftigtenzus tzliche Gefahren ausgehen, Arbeiten ausgef hrt werden, die einen geringeren Kraftaufwand erfordern, als den, der zum Kippen der Leiter ausreicht,und der Besch ftigte mit beiden F en auf einer Sprosse/Stufe Arbeiten geringen Umfangs k nnen beispielsweise bei folgendenT tigkeiten gegeben sein: Wartungs- und Inspektionsarbeiten, Mess-, Richt- und Lotarbeiten, Lampenwechsel in Leuchten, Anstricharbeiten und Reinigen von Dachrinnen und Dachabl ufen, An- und Abschlagen von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb, D belsetzen, Spannen und L sen von Verankerungen,7 Schlie en von Ankerl chern, Geringf giges Nacharbeiten von Betonfl chen, Auswechseln von kleinformatigen Platten in Bekleidungen, Unterf gen, Verlegen von H henausgleich- und Auflagerst cken f r Fertigteile, Ausrichten und Verschrauben von Montageteilen, Anbringen von kleinen Reklame-, Preisschildern oder Lichterketten, Reparaturen an Markisen und Vord chern, Montage- und Instandhaltungsarbeiten an L ftungs-, Klima- und Heizungs -anlagen, Montage von B hnen und kleinen nnen als Ergebnis der Gef hrdungsbeurteilung Leitern und Tritte benutztwerden, ergeben sich f r den Unternehmer folgende Pflichten.

8 - Nur Leitern und Tritte zur Verf gung stellen, oder selbst benutzen, die den in Anhang 1 aufgef hrten Regeln der Technik entsprechen und nach ihrerBauart f r die jeweils auszuf hrende Arbeit geeignet sind (siehe Abschnitt 3).Bei Leitern und Tritten, die das GS-Zeichen ( Gepr fte Sicherheit ) tragen, hat sich der Hersteller durch eine zugelassene Pr fstelle be -st tigen lassen, dass die anerkannten Regeln der Technik Sich ber die Gef hrdungen beim Umgang mit Leitern und Tritten informierenund die Besch ftigten angemessen unterweisen (siehe Abschnitte 4 und 5),- Sicherstellen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsge-m en Zustand berpr ft werden (siehe Abschnitt 6).8 Was sollte der Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einschlie lich des Zubeh rs ber ck -sichtigen?Nach welchen Kriterien sind Leitern und Tritte auszuw hlen?Bei der Auswahl hinsichtlich Bauart, Zubeh r, Gr e und Werkstoff von Leiternund Tritten sind insbesondere folgende Kriterien zu ber cksichtigen: Arbeitsaufgabe, Arbeitsweise auf Leitern ( bersteigeverbot von Stehleitern), ergonomische Bedingungen ( berkopfarbeiten), Wahl, ob Sprossen- oder Stufenleitern in Abh ngigkeit von der Benutzungsdauer, zul ssige Traglast der Leitern und Tritte, Bodenbeschaffenheit ( glatt, nachgiebig, uneben).

9 Zus tzliche Gefahren k nnen ausgehen von: innerbetrieblichem Verkehr elektrischen Anlagen, Anlagen mit Explosionsgefahr, Rohrleitungen und Beh ltern, Sch chten und Kan len, maschinellen Anlagen und Einrichtungen ( durch Aufstellung der Leiter inder N he von beweglichen Anlagenteilen), Kran- und F rderanlagen, Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubeh r sind gebr uchlich?In Abh ngigkeit von der Arbeitsaufgabe und den Arbeitsbedingungen kann eserforderlich sein, die sichere Benutzung insbesondere von Leitern durch geeig-netes Zubeh r 1 zeigt die gebr uchliche Zuordnung von bew hrtem Zubeh r zu ein-zelnen Leiterbauarten in der mit Zubeh bis Schiebeleiter ohne Seilzug bis Schiebeleiter mit SeilzugRollleiter , Glasreinigerleiter / Etageleiter Glasreinigerleiter / Tourenleiter 2-/3-teilige Mehrzweckleiter bis Mehrzweckleiter mit Gelenken , ggf. , Stehleiter mit Plattform Beidseitig besteigbare Stehleiter Fahrbare Stehleiter (beidseitig) , Saal- / Montageleiter H henverstellbare Stehleiter Treppenleiter , Zubeh r Wandabst tzung Leitertraverse,gerade oder gebogen Aufsetz-/Einhak-/ Einh nge -vorrichtung Leitergurt Schwenkbare F e Stahlspitzen Holmverl ngerung(en) H henausgleich f r gerade Leitertraversen Seitengel nder/ Halteb gel Einh ngepodestTabelle 1:Leiterbauarten und Zubeh rWelches Zubeh r kann zur jeweiligen Leiterbauart verwendet werden?

10 Die Bauarten von Leitern und Trittensowie g ngiges Zubeh r werden im Folgenden vor sind einteilige Leitern mit Stufen oder Sprossen, die zu ihrerBenutzung angelegt sind in Sprossenabst nden h henverstellbare zwei- oder drei-teilige Leitern mit oder ohne Seilzug, die zu ihrer Benutzung angelegt die Gef hrdung durch Umkippen beim Aufrichten gr erer Schiebe leitern zu vermeiden, sollten hier Schiebeleitern mit Seilzug (Seilzug leitern) ausgew hlt sind Stufenanlegeleitern, die am Kopfende mit Rollen auf ortsfestenSchienen verfahrbar sind. Der Einsatz dieses Leitertyps empfiehlt sich, Kleinteilregale h ufig be- und entladen r Rollleitern ist auch die Bezeichnung Verfahrbare Regalleiter gebr gegen berliegenden Regalreihen haben sich zwischen den Regal -reihen angebrachte und quer zur Laufrichtung verschiebbare Rollleiternbew sind Sprossenanlege-leitern, die aus mehreren Leiterelemen-ten mit Hilfe von Einsteckvorrichtungenzu sam mengesetzt werden k die kurze Baul nge der einzelnenLeiterelemente l sst sich eine hierauszusammengesetzte Leiter leicht trans-portieren.


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