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Öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein ...

Ffentliche Wohnraumf rderung des Landes Nordrhein -Westfalen 2018 - 2022 Wohnraumf rderungsbestimmungen 2021 F rderjahr 2021 ffentliche Wohnraumf rderung des Landes Nordrhein -Westfalen 2018 2022 Wohnraumf rderungsbestimmungen 2021 erstellt durch das Ministerium f r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen Februar 2021 Die Landesregierung verfolgt mit dem mehrj hrigen Wohnraumf r-derungsprogramm (WoFP 2018 2022) und einem j hrlich bis 2022 garantierten Finanzrahmen von 1,1 Milliarden Euro das Ziel, mehr Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Familien in all ihrer Vielfalt sind die Grundlage f r ein funktionierendes Sozialgef ge in je-der Stadt. Die ffentliche Wohnraumf rderung verbessert die Wohn- und Wohnumfeldbedin-gungen und schafft mit vitalen Wohnvierteln eine lebenswerte Heimat f r menschen mit klei-nem Geldbeutel f r Familien bzw.

Haushalte mit Kindern, für Alleinstehende, für Menschen mit und ohne Behinderung. Mit dem Förderjahr 2021 sind die Gebietskulissen für die öffentliche Wohnraumförderung zu-sammen mit den wesentlichen Akteurinnen und Akteuren in einem transparenten Verfahren neu gefasst worden. Dabei wird die im vergangenen Jahr getroffene Entscheidung ...

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  Menschen, Menschen mit, Behinderung

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1 Ffentliche Wohnraumf rderung des Landes Nordrhein -Westfalen 2018 - 2022 Wohnraumf rderungsbestimmungen 2021 F rderjahr 2021 ffentliche Wohnraumf rderung des Landes Nordrhein -Westfalen 2018 2022 Wohnraumf rderungsbestimmungen 2021 erstellt durch das Ministerium f r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen Februar 2021 Die Landesregierung verfolgt mit dem mehrj hrigen Wohnraumf r-derungsprogramm (WoFP 2018 2022) und einem j hrlich bis 2022 garantierten Finanzrahmen von 1,1 Milliarden Euro das Ziel, mehr Wohnraum in allen Marktsegmenten zu schaffen. Familien in all ihrer Vielfalt sind die Grundlage f r ein funktionierendes Sozialgef ge in je-der Stadt. Die ffentliche Wohnraumf rderung verbessert die Wohn- und Wohnumfeldbedin-gungen und schafft mit vitalen Wohnvierteln eine lebenswerte Heimat f r menschen mit klei-nem Geldbeutel f r Familien bzw.

2 Haushalte mit Kindern, f r Alleinstehende, f r menschen mit und ohne behinderung . Mit dem F rderjahr 2021 sind die Gebietskulissen f r die ffentliche Wohnraumf rderung zu-sammen mit den wesentlichen Akteurinnen und Akteuren in einem transparenten Verfahren neu gefasst worden. Dabei wird die im vergangenen Jahr getroffene Entscheidung, dass die Mietniveaustufen 1 und 2 die F rderkonditionen der Mietniveaustufe 3 erhalten, beibehalten. Die ffentliche Wohnraumf rderung 2021 bietet erneut weitere Verbesserungen, um ein Mehr an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum f r menschen mit kleinem Geldbeutel zu schaffen: Neben der weiteren Vereinfachung der F rderung durch eine grundlegende berarbeitung und Neustrukturierung der Wohnraumf rderungsbestimmungen, h lt die Digi-talisierung auch in der ffentlichen Wohnraumf rderung Einzug. Zum 1. Februar 2021 startet das neue WohnWeb im ersten Schritt f r Antragsverfahren in der Eigentumsf rderung.

3 Mein herzlicher Dank geht in diesem Zusammenhang an all diejenigen, die sich mit viel Zeit und Engagement in dieses Projekt eingebracht haben. Des Weiteren danke ich unserer landeseigenen F rderbank, der , denn ab diesem F rderjahr gibt es eine entscheidende nderung bei der Erhebung des Verwaltungskosten-beitrages, der die Kreditkosten ber die gesamte Laufzeit gegen ber dem Status quo ver-g nstigen wird. Sie merken: Wir lassen nichts unversucht, um die ffentliche Wohnraumf rderung immer wei-ter zu attraktivieren. Die weiteren wesentlichen Neuerungen in diesem F rderjahr sind: Die Grunddarlehen in der ffentlichen Wohnraumf rderung werden erh ht. Vorwort Wir starten ein Modellprojekt zum Ankauf von Belegungsrechten sowie zu einem opti-mierten F rderangebot bei Bindungsverl ngerungen in den St dten Bonn, D sseldorf, K ln und M nster. Hierf r werden 10 Millionen Euro zur Verf gung gestellt.

4 Die Zusatzdarlehen werden vereinfacht und mit einem einheitlichen 50 %-igen Til-gungsnachlass verbessert. Zur F rderung des nat rlichen Bauens haben wir bereits in den vergangenen F rder-jahren neue F rderanreize f r das Bauen mit Holz, zur Verwendung von kologischen D mmstoffen, zur nachtr glichen Dach- und Fassadenbegr ndung sowie f r das Errei-chen besonderer energetischer Qualit ten gesetzt. In diesem Jahr erweitern wir das F rderportfolio um Photovoltaik-Anlagen f r Mieterstromangebote oder zur Deckung von Hausstrom. Die ffentliche Wohnraumf rderung schafft Werte: Mithilfe der ffentlichen Wohnraumf rde-rung wird CO2 eingespart und die Geb ude nat rlicher gebaut und modernisiert. Schon heute darf ich Sie einladen: Am Freitag, 13. August 2021, ist der n chste WOHNENRW-Tag der bundesweit einmalige Tag f r die ffentliche Wohnraumf rderung in Nordrhein -Westfalen.

5 Dieser Tag der ffentlichen Wohnraumf rderung zeigt die vielf ltigen Gestaltungsm glichkei-ten f r eine lokale Wohnungs- und Baupolitik auf, die die menschen in den Blick nimmt, die aus welchen Gr nden auch immer ber wenig Geld verf gen. Die ffentliche Wohnraum-f rderung ist damit zugleich Politik f r die Gestaltung einer Gesellschaft, in der die GEMEIN-SAMKEIT gro geschrieben wird. Wir freuen uns ber Ihr Mitmachen und Ihre Unterst tzung bei der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Nordrhein -Westfalen! Ina Scharrenbach Ministerin f r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen Die bisher getrennten Neubauf rderrichtlinien Wohnraumf rderungsbestimmungen (WFB 2020) , Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB 2020) und Bestimmungen zur F rderung von Wohnraum f r menschen mit behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (BWB 2020) werden 2021 zu einer neuen einheitlichen F rderrichtlinie Wohnraumf rderbestimmungen 2021 (WFB 2021) zusammengefasst.

6 Mit der neuen F rderrichtlinie soll das F rderverfahrens f r Kommunen und Wohnungswirtschaft erleichtert werden durch: eine einheitliche Systematik der neuen Richtlinien, die Harmonisierung und Vereinfachung vergleichbarer Regelungen in den F rderbausteinen der neuen Richtlinie und verst ndlichere Texte durch eine bessere Verortung von Inhalten dort, wo sie systematisch bzw. thematisch zu erwarten sind. Dazu geh rt auch, dass Verfahrensregeln und technischen Voraussetzungen, die bislang in Anlagen gefasst waren, nun in den Richtlinientext selbst integriert werden. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Grunds tze Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen, kein Rechtsanspruch Beg nstigter Personenkreis, Einkommensgrenze F rderf higer Wohnraum Vorzeitiger Vorhabenbeginn Voraussetzungen f r F rdermittelempfangende nach 9 WFNG NRW Finanzierungsgrunds tze 2 F rderung von Mietwohnraum F rdergegenst nde Zielgruppe Zweckbindung F rdervoraussetzungen Art und H he der F rderung Darlehensbedingungen Erwerb von zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen und Miet- einfamilienh usern durch Selbstnutzende 3 F rderung von Gruppenwohnungen F rdergegenst nde Zielgruppe Zweckbindung F rdervoraussetzungen Art und H he der F rderung Inhaltsverzeichnis Darlehensbedingungen 4 St dtebauliche und technische F rdervoraussetzungen f r Mietwohnraum St dtebauliche Qualit ten Barrierefreiheit Bauplanung Baurecht Denkmalschutz Bergbaugebiete 5 F rderung von selbstgenutztem Wohneigentum F rdergegenst nde

7 Zielgruppe Zweckbindung F rdervoraussetzungen Art und H he der F rderung Darlehensbedingungen Sonderregelungen f r den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Sonderregelungen f r den Erwerb bestehenden Wohnraums zur Selbstnutzung 6 F rderung von Wohnraum f r Auszubildende und Studierende F rdergegenst nde Zielgruppe Zweckbindung F rdervoraussetzungen Inhaltsverzeichnis Art und H he der F rderung Darlehensbedingungen 7 F rderung von Wohnraum f r menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot F rdergegenst nde Zielgruppe Zweckbindung F rdervoraussetzungen Art und H he der F rderung Darlehensbedingungen Sonderregelungen zum Antragsverfahren 8 Verfahren F rderantrag F rderzusage Verwaltungskostenbeitrag Auszahlung der F rderdarlehen Handlungspflichten der Bewilligungsbeh rde Baukontrolle, Bauausf hrung, Rohbaufertigstellung und Bezugsfertigkeit Vordrucke und Vertragsmuster, Ausnahmegenehmigungen der Dingliche Sicherung der F rdermittel und Darlehensverwaltung 9 Schlussbestimmungen Belege Beihilferechtliche Bewertung Inhaltsverzeichnis Ausnahmen Hinweisschild Inkrafttreten, Au erkrafttreten bergangsregelung Nachfolgenutzung von gef rdertem Wohnraum f r Fl chtlinge Anlage Zuordnung der Gemeinden zu den Kostenkategorien bei der F rderung von selbstgenutztem Wohneigentum und zu den Mietenniveaus bei der F rderung von Mietwohnraum Seite 1 F RDERJAHR 2021 Wohnraumf rderungsbestimmungen (WFB) Runderlass vom 2.

8 Februar 2021 (402-2010-81-20) 1 Allgemeine Grunds tze Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen, kein Rechtsanspruch Zuwendungszweck 1 Das Land Nordrhein -Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Wohnraum f r Haushalte zu schaffen und zu erhalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versor-gen k nnen und auf Unterst tzung angewiesen sind, bestehenden Wohnraum an die Erfordernisse des demographischen Wandels anzupassen und energetisch nachzur s-ten sowie die st dtebauliche Funktion von Wohnquartieren zu erhalten und zu st rken. 2 Bei der ffentlichen Wohnraumf rderung und der Sicherung der Zweckbestimmungen des gef rderten Wohnungsbestandes werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ltere menschen und menschen mit Behinderungen unterst tzt. Rechtsgrundlagen 1 Die F rdermittel werden auf der Grundlage des Gesetzes zur F rderung und Nutzung von Wohnraum f r das Land Nordrhein -Westfalen vom 8.

9 Dezember 2009 (GV. NRW. S. 772) in der jeweils geltenden Fassung (im Folgenden WFNG genannt) und dieser Best-immungen bewilligt. 2 Die Zuteilungskriterien f r die F rdermittel an die Bewilligungsbeh rden ergeben sich aus dem Runderlass des Ministeriums f r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Mehrj hriges Wohnraumf rderungsprogramm 2018-2022: F rderjahr 2021 , der in der jeweils geltenden Fassung auf der Internetseite des f r das Wohnungswesen zust ndi-gen Ministeriums ver ffentlicht wird (im Folgenden WoFP genannt). 3 Die Bewilligungsbeh rden und die werden j hrlich durch das f r das Woh- Seite 2 nungswesen zust ndige Ministerium unterrichtet, in welcher H he F rdermittel zur Ver-wendung nach Ma gabe der Zielsetzungen des WoFP und dieser Richtlinie zur Verf -gung stehen. 4 Die Wohnfl che ist nach Ma gabe der Wohnfl chenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl.)

10 I S. 2346) in der jeweils geltenden Fassung zu ermitteln. Kein Rechtsanspruch 1 Ein Anspruch auf die Bewilligung von F rdermitteln besteht nicht. 2 Vielmehr entschei-det die zust ndige Bewilligungsbeh rde nach pflichtgem en Ermessen im Rahmen der ihr zur Verf gung stehenden F rdermittel. Beg nstigter Personenkreis, Einkommensgrenze 1 Gef rdert wird Wohnraum f r a) Beg nstigte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze des 13 Absatz 1 WFNG NRW nicht bersteigt (Einkommensgruppe A) und b) Wirtschaftlich leistungsf higere Beg nstigte, deren anrechenbares Einkom-men die Einkommensgrenze des 13 Absatz 1 WFNG NRW um bis zu 40 Pro-zent bersteigt (Einkommensgruppe B). 2 Die f r die Wohnberechtigung und F rderberechtigung ma gebliche Einkommens-grenze nach 13 Absatz 1 WFNG NRW wird gem 13 Absatz 4 WFNG NRW fortlau-fend angepasst. 3 Gem dem Runderlass des Ministeriums f r Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Dynamisierung der Einkommensgrenzen gem 13 Absatz 4 des Gesetzes zur F rderung und Nutzung von Wohnraum f r das Land Nordrhein -West-falen vom 13.


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