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Überblick BTHG - Frühförderung

BerblickBTHG -Fr hf rderungbpa SeiffertAgendaDas Recht der Eingliederungshilfe -das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teil 1: Das BTHG im berblick1. Einf hrung2. Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(1) Der Begriff der Behinderung(2) Besonderheiten des neuen Rechts der Eingliederungshilfe 3. Das neue Recht der SGB XII (BTHG) < > Sozialhilferecht4. Eigenst ndiges Leistungserbringerrecht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)Teil 2:Fr hf rderung Neufassung im BTHG ab 46 SGB IX21. Einf Die Rechtsquellen der Eingliederungshilfe (bis )3 Eingliederungshilfe gem. SGB IXInsb. 2 BVG, f r Opferent-sch digung,ImpfschadenSGB VIIbei Arbeitsunf llen 53 ff SGB XIISGB IX Die Rechtsquellen der Eingliederungshilfe neu 4 Eingliederungshilfe gem. SGB IXinsb. 2 BVG, f r Opferent-sch digung,ImpfschadenSGB VIIbei Arbeitsunf llen 53 ff SGB XIISGB IX 14 ffBTHG (Artikelgesetz)Artikel 1 Sozialgesetzbuch Neuntes buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes buch Sozialgesetzbuch SGB IX)Artikel 2 nderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ( bergangsrecht zum Jahr 2017)Artikel 3 nderung des Ersten Buches SozialgesetzbuchArtikel 4 nderung des Zweiten Buches SozialgesetzbuchArtikel 5 nderung des Dritten Buches SozialgesetzbuchArtikel 6 nderung des F nften Buches SozialgesetzbuchArtikel 7 nderung des Sechsten Buches SozialgesetzbuchArtikel 8 nderung des Siebten Buches SozialgesetzbuchArtikel 9 nderung des A

BTHG (Artikelgesetz) Artikel 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX)

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1 BerblickBTHG -Fr hf rderungbpa SeiffertAgendaDas Recht der Eingliederungshilfe -das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Teil 1: Das BTHG im berblick1. Einf hrung2. Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(1) Der Begriff der Behinderung(2) Besonderheiten des neuen Rechts der Eingliederungshilfe 3. Das neue Recht der SGB XII (BTHG) < > Sozialhilferecht4. Eigenst ndiges Leistungserbringerrecht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)Teil 2:Fr hf rderung Neufassung im BTHG ab 46 SGB IX21. Einf Die Rechtsquellen der Eingliederungshilfe (bis )3 Eingliederungshilfe gem. SGB IXInsb. 2 BVG, f r Opferent-sch digung,ImpfschadenSGB VIIbei Arbeitsunf llen 53 ff SGB XIISGB IX Die Rechtsquellen der Eingliederungshilfe neu 4 Eingliederungshilfe gem. SGB IXinsb. 2 BVG, f r Opferent-sch digung,ImpfschadenSGB VIIbei Arbeitsunf llen 53 ff SGB XIISGB IX 14 ffBTHG (Artikelgesetz)Artikel 1 Sozialgesetzbuch Neuntes buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Neuntes buch Sozialgesetzbuch SGB IX)Artikel 2 nderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ( bergangsrecht zum Jahr 2017)Artikel 3 nderung des Ersten Buches SozialgesetzbuchArtikel 4 nderung des Zweiten Buches SozialgesetzbuchArtikel 5 nderung des Dritten Buches SozialgesetzbuchArtikel 6 nderung des F nften Buches SozialgesetzbuchArtikel 7 nderung des Sechsten Buches SozialgesetzbuchArtikel 8 nderung des Siebten Buches SozialgesetzbuchArtikel 9 nderung des Achten Buches SozialgesetzbuchArtikel 10 nderung des Elften Buches SozialgesetzbuchArtikel 11 nderung des Zw lften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

2 Artikel 12 nderung des Zw lften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2018 Artikel 13 nderung des Zw lften Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2020 Artikel 14 nderung des BundesversorgungsgesetzesArtikel 15 Weitere nderung des Bundesversorgungsgesetzes zum Jahr 2020 Artikel 16 nderung des Umsatzsteuergesetzes zum Jahr 2017 Artikel 17 nderung des Umsatzsteuergesetzes zum Jahr 2018 Artikel 18 nderungen weiterer Vorschriften in Zusammenhang mit Artikel 2 Artikel 19 Weitere nderungen zum Jahr 2018 Artikel 20 Weitere nderungen zum Jahr 2020 Artikel 21 nderung der Eingliederungshilfe-VerordnungArtikel 22 nderung der Werkst tten-MitwirkungsverordnungArtikel 23 nderung der Fr hf rderungsverordnungArtikel 24 nderung der Aufwendungserstattungs-VerordnungArtikel 25 Bekanntmachungserlaubnis und Umsetzungsunterst tzungArtikel 25a nderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2023 Artikel 26 Inkrafttreten, Au erkrafttreten zum Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) BTHG (Artikelgesetz)(2)Rechtslage mit Erlass BTHG = SGB IX (Art.)

3 1 BTHG) neu ab := Trennung von den existenzsichernden Leistungen-Teil 1: Allgemeine Vorschriften -> Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Kapitel 9 ( 42-48)-Teil 2: Eingliederungshilferecht (= Leistungs-und Leistungserbringerrecht, vorher SGB XII)-Allgemeine Vorschriften Kapitel 1 ( 90 98)-Leistungsrecht Kapitel 2 bis 7 ( 99 122) -Vertragsrecht = Leistungserbringerrecht Kapitel 8 ( 123 -134)-Teil 3: Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen-Schwerbehindertenrecht Kapitel 1 bis 11-Werkst ttenrechtKapitel Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) (1) Begriff der Behinderung 2 Abs. 1 SGB IX aF-Behinderung (Legaldefinition)Menschen sind behindert, wenn ihre k rperliche Funktion, geistige F higkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit l nger als sechs Monate von dem f r das Lebensalter typischen Zustand abweichen unddaher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr chtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeintr chtigung zu erwarten Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(1) Begriff der Behinderung (2)Bundesteilhabegesetz (BTHG-Entwurf)-Der Zugang wird an die Lebensbereiche der Internationalen Klassifikation der Funktionsf higkeit, Behinderung und Gesundheit der WHO angelehnt (International ClassificationofFunctioning, DisabilityandHealth, ICF).

4 Mit Hilfe der ICF kann die aktuelle Funktionsf higkeit jedes Menschen -oder ihre Beeintr chtigung -beschrieben und klassifiziert werden. -Berechtigt ist nach Gesetzentwurf, wem in mindestens f nf ICF-Lebensbereichen Aktivit ten nicht ohne personelle oder technische Unterst tzung m glich sind bzw. wem in mindestens drei Lebensbereichen die Ausf hrung von Aktivit ten selbst mit personeller oder technischer Unterst tzung nicht m glich ist. Diese Lebensbereiche sind:1. Lernen und Wissensanwendung,2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen,3. Kommunikation,4. Mobilit t,5. Selbstversorgung,6. H usliches Leben,7. Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen,8. Bedeutende Lebensbereiche,9. Gemeinschafts-, soziales und staatsb rgerliches f r Arbeit und soziales: H ufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) Stand: Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(1) Begriff der Behinderung (3)Bundesteilhabegesetz (BTHG-Entwurf)-Dar ber hinaus k nnen Leistungen der Eingliederungshilfe erbracht werden, wenn Personen die Schwelle von f nf bzw.

5 Drei Merkmalen nicht erf llen und doch einen wesentlichen ersichtlich Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Damit soll erreicht werden, dass sich -wie in der Begr ndung festgehalten -der Kreis der Leistungsberechtigten nicht ver f r Arbeit und soziales: H ufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) Stand: Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(1) Begriff der Behinderung (4)Bundesteilhabegesetz (BTHG-Endfassung)Gem. 2 Abs. 1 SGB IX bleibt der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe bis Ende 2022 unver ndert: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die k rperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeintr chtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs-und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit l nger als sechs Monate hindern k nnen. Eine Beeintr chtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der K rper-und Gesundheitszustand vondem f r das Lebensalter typischen Zustand sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeintr chtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.

6 -> Neuregelung hat sich an den ICF-Lebensbereichen 2022weitere Forschung und wissenschaftliche Auswertung von modelhaften Erprobungen, wie der k nftige Bereich der Leistungsberechtigten k nftig sinnvoll beschrieben werden kann. 112. Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(2) Besonderheiten des Rechts der Eingliederungshilfe SGB IX -LeistungsrechtRechtslage bis -> Das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe wird / wurde durch das SGB XII als Teilbereichder Sozialhilfe f r Erwerbsunf hige geregelt -> Abgrenzung zu SGB II1. Wunsch-und Wahlrecht des Leistungsempf ngers ( 9 SGB XII)-> Begrenzung in der AngemessenheitMehrkostenvorbehalt in 13 SGB XIID irektionsrecht des Kostentr gers <-> Leistungsberechtigung-> Funktion der Hilfeplankonferenzen2. Nachrangprinzip der Sozialhilfe ( 2 SGB XII) <-> origin rer Anspruch auf Eingliederungshilfe ( 53 ff SGB XII)122. Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)Rechtslage mit Erlass BTHG = SGB IX neu 1 . Wunsch-und Wahlrecht des Leistungsempf ngers 8 <-> 104 (Mehrkostenvorbehalt) SGB IX* Es muss W nschen des Leistungsberechtigten entsprochen werden, wenn diese angemessen sind.

7 Hierbei ist wie auch heute zun chst eine Zumutbarkeitspr fungvorzunehmen. Nur wenn die alternative Leistung zumutbar ist, ist zu pr fen, ob durch die gew nschte Leistung unverh ltnism ige Mehrkosten der Zumutbarkeitspr fung ist nun die Wohnformexplizit als zu ber cksichtigenderFaktor benannt. Danach hat das Wohnen au erhalb besonderer Wohnformen wie z. B. in der eigenen Wohnung oder in inklusiven Wohngemeinschaften auf Wunsch des Menschen mit Behinderung Vorrang vor dem Leben in einer Wohnst tte .-> anders als urspr nglich geplant, besteht kein Zwang zum Poolenvon Leistungen im Bereich der Gestaltung sozialer Beziehungen oder der pers nl. Lebensplanung ( 116 Abs. 2 SGB IX: es kommt auf die Zumutbarkeit im Einzelfall an).* Quelle: Lebenshilfe: Bundesteilhabegesetz und Co. was ver ndert sich 12/16132. Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(2) Besonderheiten des Rechts der Eingliederungshilfe SGB IX -Leistungsrecht Rechtslage mit Erlass BTHG = SGB IX neu 2.

8 Zust ndigkeitspr fung / Koordinierung der Leistungen 14, 15 SGB IX In Ankn pfung an die bereits bestehende Regelung zur Zust ndigkeitskl rung in 14 SGB IX werden die Regelungen zur Koordinierung gesetzlich ausf ist nun in 15 ff SGB IX detailliert gesetzlich geregelt, dass der nach 14 zust ndige Rehabilitationstr ger (dauerhaft) das Verfahren zur Feststellung der Rehabilitationsleistungen koordiniert, wenn mehrere Rehabilitationstr gerbeteiligt Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(2) Besonderheiten des Rechts der Eingliederungshilfe SGB IX -LeistungsrechtRechtslage mit Erlass BTHG = SGB IX neu 2. Zust ndigkeitspr fung / Koordinierung der Leistungen 14, 15 SGB IX Ausgangspunkt:Antrag auf Leistungen der Teilhabe / Kenntnis von Bedarfslage wegen Behinderung-Rehabilitationsleistung / Reha-Tr ger 14 nicht anwendbar im Verh ltnis zu einen Nicht-Rehabilitationstr ger , KK bei HKP-Leistungen, Pflegekasse-Pr fung innerhalb von zwei Wochen, ob der Tr ger nach dem jeweiligen Leistungsgesetz zust ndig ist ( 14 Abs.)

9 1)-Bei Verneinung Weiterleitung an zust ndigen Tr ger, dadurch ist dieser endg ltig zust ndig (keine R ckleitung, keine Zweitweiterleitung nur noch Ausgleich auf Erstattungsebene)-Zust ndigkeit erstreckt sich im Au enverh ltnis auf alle Rechtsgrundlagen ( 15 Abs. 2 S. 3)152. Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(2) Besonderheiten des Rechts der Eingliederungshilfe SGB IX -LeistungsrechtRechtslage mit Erlass BTHG = SGB IX neu 2. Zust ndigkeitspr fung / Koordinierung der Leistungen 14, 15 SGB IX -Unverz gliche Kl rung des Reha-Bedarfs 14 Abs. 2-Drei Wochen nach Antragstellung ohne Gutachten ( 14 Abs. 2 S 2),-Mit Gutachten zwei Wochennach Eingang der Gutachtens ( 14 Abs. 2 S 3);-Gutachten ist zwei Wochen nach Auftragserteilung zu erstatten ( 14 Abs. 5 S 5, ab : 17 Abs. 2)-> Wahlrecht zwischen drei m glichst wohnortnahmen barrierefrei zug nglichen Sachverst ndigen-> aber eingeschr nkt bei Beteiligung MDK, Gesundheitsamt, Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(2) Besonderheiten des Rechts der Eingliederungshilfe SGB IX -LeistungsrechtRechtslage mit Erlass BTHG = SGB IX neu 3.

10 Selbstbeschaffung und Genehmigungsfiktionab : 18-Frist berschreitung von zwei Monatenist unter Darlegung der Gr nde mitzuteilen-Rehatr germuss Gr nde und genaue Fristverl ngerung mitteilen ( 18 Abs. 2)-zwei Wochen bei beschr nkter Verf gbarkeit von Sachverst ndigen-Vier Wochen bei Notwendigkeit verl ngerter Begutachtung-Bei Fristverfehlung gilt der Antrag als genehmigt ( 18 Abs. 3)-Antragsteller darf sich Leistung selbst beschaffen und hat Erstattungsrecht, au er wenn kein Anspruch bestand und er dies grob fahrl ssig nicht wissen Das neue Recht der Eingliederungshilfe SGB IX (BTHG)(2) Besonderheiten des Rechts der Eingliederungshilfe SGB IX -LeistungsrechtRechtslage mit Erlass BTHG = SGB IX neu 4. Teilhabeplanung 19 SGB IX / Gesamtplanverfahren 117 ff SGB IXHierzu geh rt die Erstellung eines Teilhabeplans, wobei das Gesetz nun dezidiertvorgibt, was Inhalt dieses Plans sein muss ( 19 Abs. 2 SGB IX). Dieses Instrument dient der st rkeren Beteiligung des Leistungsberechtigten,weshalb sie nur mit seiner Zustimmung stattfinden darf.


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