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Überwachungen und Begehungen von Arztpraxen …

Berwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch beh rdenInformatIonen zu gesetzlIchen grundlagen und checklIsten ausgabe 11/20162 / KBV / BEGEHUNG VON Arztpraxen / INHALTV orwort 3 1. einf hrung 42. prAxisbeispiel hygienepr fungen 83. gesetze unD VerorDnungen 12 Infektionsschutzgesetz / IfSG 13 IfSG-Meldepfl icht-Anpassungsverordnung / IfSGMeldAnpV 19 Hygieneverordnungen der Bundesl nder 20 Medizinproduktegesetz / MPG 22 Medizinprodukte-Betreiberverordnung / MPBetreibV 24 Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnun g / MPSV 28 Mess- und Eichgesetz / MessEG 29 Mess- und Eichverordnung / MessEV 31 Trinkwasserverordnung / TrinkwV 2001 33 Biostoffverordnung / BioStoffV 34 Gefahrstoffverordnung / GefStoffV 39 Kreislaufwirtschaftsgesetz / KrWG 47 Nachweisverordnung / NachwV 49 R ntgenverordnung / R V 51 Strahlenschutzverordnung / StrlSchV 56 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen / NiSG 60 Transfusionsgesetz / TFG 62sonderthema.

2 / KBV / BEGEHUNG VON ARZTPRAXEN / INHALT Vorwort 3 1. einführung 4 2. prAxisbeispiel hygieneprüfungen 8 3. gesetze unD VerorDnungen 12 Infektionsschutzgesetz / IfSG 13

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1 Berwachungen und Begehungen von Arztpraxen durch beh rdenInformatIonen zu gesetzlIchen grundlagen und checklIsten ausgabe 11/20162 / KBV / BEGEHUNG VON Arztpraxen / INHALTV orwort 3 1. einf hrung 42. prAxisbeispiel hygienepr fungen 83. gesetze unD VerorDnungen 12 Infektionsschutzgesetz / IfSG 13 IfSG-Meldepfl icht-Anpassungsverordnung / IfSGMeldAnpV 19 Hygieneverordnungen der Bundesl nder 20 Medizinproduktegesetz / MPG 22 Medizinprodukte-Betreiberverordnung / MPBetreibV 24 Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnun g / MPSV 28 Mess- und Eichgesetz / MessEG 29 Mess- und Eichverordnung / MessEV 31 Trinkwasserverordnung / TrinkwV 2001 33 Biostoffverordnung / BioStoffV 34 Gefahrstoffverordnung / GefStoffV 39 Kreislaufwirtschaftsgesetz / KrWG 47 Nachweisverordnung / NachwV 49 R ntgenverordnung / R V 51 Strahlenschutzverordnung / StrlSchV 56 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen / NiSG 60 Transfusionsgesetz / TFG 62sonderthema.

2 Der arzt als arbeitgeber 64 Arbeitsschutzgesetz / ArbSchG 64 Arbeitsschutzverordnung zu k nstlicher optischer Strahlung / OStrV 65 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge / ArbMedVV 67 Betriebssicherheitsverordnung / BetrSichV Verordnung ber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln 68 Gesetz ber Betriebs rzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkr fte f r Arbeitssicherheit / ASiG 69 Arbeitszeitgesetz / ArbZG 70 Mutterschutzgesetz / MuSchG 70 Jugendarbeitsschutzgesetz / JArbSchG 71sonderthema: gesetzliche unfallversicherung 724. Begehungen Von ArtzprAxen nAch Den VorgAben Der gemeinsAmen selbstVerwAltung 745. serVice 78 Quellenangaben und Literaturverzeichnis 79 Internetadressen 80 Abk rzungsverzeichnis 83 AnhAng 84 Anhang 1: Fragebogen Hygiene und Medizinprodukte in der Artzpraxis Status Quo 85 Anhang 2: Auswahl von Checklisten zur Begehung von Arztpraxen 102 Anhang 3: Ansprechpartner zum Thema Hygiene und Medizinprodukte in den Kassen rztlichen Vereinigungen 103 Anhang 4: Zust ndigkeiten in den Bundesl ndern 104inhAltVORWORT Arztpraxen und Krankenh user werden immer h u ger mit berwachungen und Inspektionen durch staatliche Beh rden konfrontiert.

3 Im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen durch Gesundheits- mter oder andere zust ndige Beh rden wird das Hygienemanagement oder die Au ereitung von Instrumenten berpr . Werden dabei M ngel festgestellt, kann dies zu erheblichen Konsequenzen f r die Praxis f hren: Das Spektrum der Ma nahmen reicht hierbei von Au agen und Ordnungsgeldern bis zur unmittelbaren Einschr nkung der Praxist tigkeit oder gar Schlie ung der Praxis. In den vergangenen Jahren haben die zust ndigen Beh rden zumindest in einigen Bundesl ndern erhebliche Kapazit ten zur berwachung und Begehung von Praxen und Krankenh usern aufgebaut. Grundlage sind eine Vielzahl von Bundes- und Landesgesetzen, Verordnungen, beh rdliche Empfehlun-gen, Normen und sogenannte Technische Regeln. Sie de nieren unter anderem Anforderungen an den Infektionsschutz, den Umgang mit Medizinprodukten, aber auch mit Abf llen in der Praxis.

4 Dar ber hinaus sind, je nach Fachrichtung des Arztes, weitere Regelungen zu beachten, zum Beispiel zum Umgang mit R ntgenstrahlung. Zudem hat der Arzt als Praxisinhaber und Arbeitgeber umfangreiche P ichten hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes seiner Mitarbeiter zu erf llen. Leider sind die Anforderungen in den einzelnen Bundesl ndern o unterschiedlich geregelt und lassen Spielraum f r eine individuelle Auslegung. Erschwerend kommt f r den Arzt und seine Praxis hinzu, dass unterschiedliche Beh rden zust ndig sind und eine Abstimmung zwischen den Verantwortlichen o nicht im gew nschten Ma e statt ndet. Wir ho en, dass diese Brosch re der KBV Ihnen als Arzt und Praxisinhaber dabei hil , einen berblick ber die Vielzahl der gesetze , Verordnungen und daraus resultierender Anforderungen und P ichten zu behalten. Sie kann Ihnen und Ihren Mitarbeitern aber auch als Nachschlagewerk dienen, um einschl gi-ge Regelungen nachzulesen und Ansprechpartner oder n tzliche Internetadressen aufzu nden zum Beispiel, wenn Sie sich auf eine angek ndigte Praxisbegehung vorbereiten m chten.

5 Eine Auswahl an Checklisten zur Begehung von Arztpraxen ist in der Brosch re ebenfalls enthalten. Dar ber hinaus k nnen Sie anhand eines Fragebogens den Ist-Zustand der eigenen Praxis bewerten. Mit freundlichen Gr enDr. Andreas GassenVorsitzender des Vorstands der KBV 3 KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / BERWACHUNGEN UND Begehungen VON Arztpraxen DURCH BEH RDEN Einf hrung1 Diese Brosch re hat das Ziel, nieder-gelassene rzte auf bestehende ge-setzliche Verpfl ichtungen hinzuweisen und sie bei der Erf llung der Anforde-rungen, insbesondere bei den Themen Hygiene und Medizinprodukte zu unterst tzen. In den Kapiteln werden die f r rzte jeweils wichtigsten Paragrafen der einschl gigen gesetze und Verordnungen erl utert und in Ausz gen dargestellt. Die vollst n-digen Gesetzestexte in der aktuellen Fassung sind im Internet unter , Service des Bundesministeriums der Justiz, einsehbar (siehe Kapitel 5 Service).

6 Da gesetze und Verordnungen regel-m ig aktualisiert beziehungsweise neu gefasst werden, stellen wir diese Brosch re in elektronischer Form zur Verf gung, so dass Anpassungen relativ unkompliziert erfolgen k nnen. So ist zum Beispiel geplant, die Medi-zinprodukte-Betreiberverordnung und die Medizinprodukte-Sicherheitsplan-verordnu ng anzupassen. Ab Januar 2017 wird ein neues Mutterschutz-gesetz Kapitel 3 gesetze und Verordnun-gen werden die f r Arztpraxen relevan-ten gesetze und Verordnungen kurz vorgestellt, auf deren Grundlage Beh rden wie Gesundheits mter, Gewerbeaufsichts mter, Eich mter oder Regierungspr sidien beispiels-weise Arztpraxen begehen oder Informationen anfordern k nnen. Dar ber hinaus wird auf Meldepfl ich-ten seitens des Arztes als Praxisinha-ber verwiesen. Hierunter fallen das Infektionsschutzgesetz, die Hygiene-verordnungen der Bundesl nder, die Trinkwasserverordnung, das Medizin-produktegesetz sowie das Mess- und Eichgesetz mit seinen Verordnungen.

7 Dar ber hinaus werden auch gesetze und Verordnungen, die die Beseiti-gung von Abf llen, den Schutz vor ionisierender und nichtionisierender Strahlung sowie das Meldewesen in Rahmen des Transfusionsgesetzes regeln, vorgestellt. Im Sonderthema: Der Arzt als Arbeit-geber werden gesetze und Verordnun-gen zum Schutz der Besch ftigten bei der Arbeit aufgef hrt, die der Arzt in seiner Rolle als Arbeitgeber zu beachten hat. Thematisch fallen die Biostoff- und die Gefahrstoffver-ordnung unter diesen Abschnitt, da jedoch diese beiden Verordnungen besonders relevant f r die Arztpraxis sind, wurden sie in den Hauptteil der Brosch re aufgenommen. Das Sonderthema: Gesetzliche Unfallversicherung stellt die berwa-chung seitens der Berufsgenossen-schaft durch Aufsichtspersonen vor. Im Kapitel 4 Begehungen von Arzt-praxen nach den Vorgaben der Gemeinsamen Selbstverwaltung werden die M glichkeiten der Bege-hung durch die Kassen rztlichen Vereinigungen Anhang 1 beinhaltet den Frage-bogen Hygiene und Medizinproduk-te in der Arztpraxis Status Quo.

8 Mit Hilfe des Fragebogens kann der Ist-Zustand der eigenen Praxis bewer-tet und gegebenenfalls vorhandenes Verbesserungspotenzial aufgedeckt werden. Im Anhang 2 ist eine Auswahl von Checklisten zur Begehung von Arztpraxen aufgef hrt, die von Beh r-den im Rahmen ihrer Begehung ver-wendet werden. Im Anhang 3 werden die Ansprechpartner zum Thema Hygiene und Medizinprodukte in den Kassen rztlichen Vereinigungen auf-gelistet. Der Anhang 4 umfasst eine Aufstellung der Zust ndigkeiten in den Bundesl ndern zur berwachung der einzelnen gesetze und Verordnungen. BERBLICK BEHALTEN IM VORSCHRIFTEN-DSCHUNGELN iedergelassene rzte stehen bei der Praxisf hrung st ndig vor neuen Herausforderungen, da es eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und Regeln zu beachten gilt. Zudem hat der Arzt als Arbeitgeber gegen ber seinen Mitarbeitern umfangreiche P ichten hinsicht-lich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

9 Diese Brosch re hil niedergelassenen rzten dabei, im Vorschri en-Dschungel nicht den berblick zu verlieren. Sie nden auf den folgenden Seiten Hinweise auf bestehende gesetzliche Verp ichtungen und Unterst tzung bei der Erf llung der Anforderungen insbesondere bei den Themen Hygiene und Krankenhaus ist f r diese Vorgaben spezialisiertes Personal zust ndig. So kann ein Arzt im Kran-kenhaus beispielsweise darauf vertrauen, dass ein Hygieneplan verf gbar ist. Auch die Instandhaltung sowie die mess- und sicherheitstechnischen Kontrollen von Medizinprodukten wie Reinigungs- und Desinfektionsger ten, Sterilisatoren oder auch von Ultraschall- und R ntgenger ten sind fast aus-nahmslos zentral niedergelassene Arzt hingegen ist f r das Erstellen und Einhalten des Hygieneplans und die Instandhaltung seiner Medizinprodukte in der Praxis selbst verantwortlich. Zudem muss er unter anderem aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrsto - und Biosto verordnung eine Gef hrdungsbeurteilung erstellen, entsprechende Schutzma nahmen festsetzen und die Besch igten demgem unterweisen.

10 Um zu berpr fen, ob die Vorschri en eingehalten werden, nden Praxisbegehungen zur Qualit tssicherung KBV PRAXISWISSEN SPEZIAL / BERWACHUNGEN UND Begehungen VON Arztpraxen DURCH BEH RDEN SO L UFT EINE BEGEHUNG ABPraxisbegehungen k nnen auf Grundlage verschiedener gesetze erfolgen dem Infektionsschutzgesetz, demMedizinproduktegesetz, dem Mess- und Eichgesetz sowie dem Arbeitsschutzgesetz. F r die Umsetzung dieser gesetze sind unterschiedliche Beh rden zust ndig: Das Gesundheitsamt oder das Regierungspr sidium beziehungsweise das Gewerbeaufsichtsamt oder das Eichamt (siehe Anhang 4). TERMINANK NDIGUNG UND ANFORDERUNG VON UNTERLAGENPr fungen ohne besonderen Anlass werden vorher immer telefonisch und/oder schriftlich angek ndigt beziehungs-weise es wird ein Termin vereinbart. Im Vorfeld der Begehung erfolgt durch das Gesundheitsamt die schriftliche Termin-ank ndigung mit Versenden eines Selbstauskunftsbogens.


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