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449. Newsletter Allgemeine Informationen zur ...

Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: Internet: Adresse: Winzererstra e 9, 80797 M nchen 23. November 2021 449. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) 3G-Regel in Kindertageseinrichtungen und Heilp dagogischen Tagesst tten Um den Schutz f r Kinder, Besch ftigte und Familien in der Kindertagesbetreuung beim aktuellen Anstieg des Infektionsgeschehens weiter zu gew hrleisten, ist eine Ausweitung der Ma nahmen auch in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Bislang galt die 3G-Regel grunds tzlich nur bei Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen und Heilp dagogischen Tagesst tten bzw.

449. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) 3G-Regel in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten Um den Schutz für Kinder, Beschäftigte und Familien in …

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1 Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: Internet: Adresse: Winzererstra e 9, 80797 M nchen 23. November 2021 449. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2) 3G-Regel in Kindertageseinrichtungen und Heilp dagogischen Tagesst tten Um den Schutz f r Kinder, Besch ftigte und Familien in der Kindertagesbetreuung beim aktuellen Anstieg des Infektionsgeschehens weiter zu gew hrleisten, ist eine Ausweitung der Ma nahmen auch in der Kindertagesbetreuung erforderlich. Bislang galt die 3G-Regel grunds tzlich nur bei Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen und Heilp dagogischen Tagesst tten bzw.

2 Auf Basis des Hausrechts. Ab dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regel fl chendeckend. Das hei t: Eltern und sonstige Dritte d rfen das Gel nde von Kindertageseinrichtungen und Heilp dagogischen Tagesst tten nur dann betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch f r die Begleitung des Kindes w hrend der Eingew hnungsphase. Beim blo en Abgeben und Abholen der Kinder findet die 3G-Regel dagegen keine Anwendung, da hier der Aufenthalt nur f r einen sehr kurzen Zeitraum erfolgt. Diese Regelung wird in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzma nahmenverordnung verankert und gilt ab dem 24.

3 November 2021. Ausweitung der Testnachweispflicht f r Besch ftigte Auf Bundesebene ist au erdem ab dem 24. November 2021 eine Ausweitung der Testnachweispflicht f r alle Arbeitgeber und Besch ftigten durch das Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Ab dem 24. November 2021 d rfen ungeimpfte und nicht genesene Besch ftigte die Arbeitsst tte nur betreten, wenn sie grunds tzlich t glich einen Telefon Vermittlung: 089 1261-01 E-Mail: Internet: Adresse: Winzererstra e 9, 80797 M nchen Testnachweis erbringen. Nur wenn der Testnachweis durch PCR-Test erbracht wird, gilt das Testergebnis f r einen Zeitraum von maximal 48 Stunden.

4 Die Ausweitung der Testnachweispflicht durch den Bundesgesetzgeber betrifft auch die Kinderbetreuung. Der Freistaat Bayern stellt allen Besch ftigten in der Kindertagesbetreuung auch weiterhin Antigen-Schnelltests zur dreimal w chentlichen Selbsttestung zur Verf gung. Die f r nicht geimpfte / nicht genesene Besch ftigte weiteren zwei erforderlichen Tests pro Woche werden vom Freistaat nicht zur Verf gung gestellt. Sie m ssen durch die Besch ftigten selbst beschafft werden, so sie nicht vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis bereitgestellt werden. Die Selbsttests zur Erf llung von 3G am Arbeitsplatz m ssen unter Aufsicht in der Kita durchgef hrt werden, ein Selbsttest zuhause gen gt nach den Regelungen des Bundes nicht.

5 Weitere kostenfreie Testm glichkeiten bestehen dar ber hinaus auch durch die sogenannten B rgertests an den vielf ltigen Teststationen ( Testzentren, Apotheken etc.). Gerne k nnen Sie sich ber die aktuell g ltigen Regelungen in der Kindertagesbetreuung auch auf unserer Homepage informieren. Dort finden Sie auch Antworten zu h ufig gestellten Fragen. Mit freundlichen Gr en Ihr Referat V 3 Kindertagesbetreuung


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