Transcription of 5. Explosionsschutz - Explosionsschutzdokument
1 Initiative Gesunde Arbeitswelt M nsterland - INGA INGA-Projekt: Arbeitsschutz im Tischlerhandwerk 5. Explosionsschutz - Explosionsschutzdokument Die Betriebssicherheitsverordnung legt f r den Explosionsschutz fest, dass unabh ngig von der Anzahl der Besch ftigten jeder Betrieb die Bereiche schriftlich dokumentieren muss, in denen Explosionsgefahren auftreten k nnen und mit welchen Ma nahmen ein geeigneter Explosionsschutz gew hrleistet wird. Eine Explosion entsteht durch das zeitliche und rtliche Zusammentreffen einer explosionsf higen Atmosph re und einer Z ndquelle. Ein Explosionsschutzkonzept muss daher vorsehen: 1. die Vermeidung oder Einschr nkung der Bildung eines Gemisches aus Luft und brennbaren Gasen, D mpfen, Nebeln oder St uben unter atmosph rischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Z ndung auf das gesamte unverbrannte Gemisch bertr gt, 2.
2 Die Vermeidung wirksamer Z ndquellen wie Funken (elektrisch oder mechanisch erzeugt), hei e Oberfl chen, elektrostatische Aufladungen und Flammen, 3. die Beschr nkung der Auswirkung einer eventuellen Explosion auf ein unbedenkliches Ma . Die erforderliche Sicherheit ist h ufig erst durch die sinnvolle Kombination aller Schutzma -nahmen zu erreichen. Die Ma nahmen m ssen sich nach dem augenblicklichen Stand der Technik richten. Dokumentiert wird der Stand der Technik in den Berufsgenossenschaftlichen -Regeln (fr her Explosionsschutz -Regeln - BGR 104, jetzt TRBS - Technischen Regeln f r Betriebssicherheit) und den BG-Informationsschriften (BGI 739 und BGI 740). Im Rahmen einer Gef hrdungsbeurteilung (s. Kapitel 9 BGI 725), die alle Aspekte des Arbeitsschutzgesetzes, der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung ber cksichtigt, ist festzustellen, wo im Betrieb eine explosionsgef hrliche Atmosph re entstehen kann.
3 In der Regel sind dieses f r Tischlereibetriebe folgende Bereiche: Absauganlage f r Holzstaub Beurteilung nach BGI 739 Silo/Lagerbeh lter f r Holzstaub Beurteilung nach BGI 739 Lackierraum bzw. Lackiereinrichtungen Beurteilung nach BGI 740 Lacklager, Misch- und Bereitstellungsr ume Beurteilung nach BGI 740 Batterieladestationen f r Gabelstapler Beurteilung nach BGI 5017 Diese explosionsgef hrdeten Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens gef hrlicher explosionsf higer Atmosph ren in Zonen eingeteilt. Diese Einteilung dient als Grundlage f r die Festlegung von Ma nahmen insbesondere zur Vermeidung der Entz ndung gef hrlicher explosionsf higer Atmosph re. Zoneneinteilung f r Bereiche, die durch Gase, D mpfe oder Nebel explosionsgef hrdet sind: Zone 0: Bereich, in dem explosionsf hige Atmosph re als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft st ndig oder langzeitig vorhanden ist.
4 Zone 1: Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass explosionsf hige Atmosph re als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft bei Normalbetrieb gelegentlich auftritt. Zone 2: Bereich, in dem bei Normalbetrieb nicht damit zu rechnen ist, dass ex-plosionsf hige Atmosph re als Mischung brennbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftritt, wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur kurzfristig. 2 Hinweis: Verarbeitungsbeispiele mit Angabe der explosionsgef hrdeten Bereiche bei Lackierarbeiten k nnen der BGI 740 entnommen werden. Zoneneinteilung f r Bereiche, die durch St ube explosionsgef hrdet sind: Zone 20: Bereich, in dem gef hrliche explosionsf hige Atmosph re in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub st ndig oder langzeitig vorhanden ist.
5 Zone 21: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich gef hrliche explosionsf hige Atmosph re in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. Zone 22: Bereich, in dem bei Normalbetrieb gef hrliche explosionsf hige Atmosph re in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder nur kurzfristig auftritt. Hinweis: Eine Beispielsammlung zur Zoneneinteilung von explosionsgef hrdeten Bereichen zum Erfassen, Abscheiden und Lagern von Holzstaub und -sp nen enth lt die BGI 739. Das zu erstellende Explosionsschutzdokument muss gem 6 der BetrSichV mindestens folgenden Inhalt aufweisen: - die Ermittlung der Explosionsgef hrdungen und deren Bewertung mit einer Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten und Angaben zum eingesetzten Beschichtungsstoff, - die Benennung, in welchen Bereichen (Zonen) eine Explosionsgef hrdung auftreten kann, - mit welchen Ma nahmen Gef hrdungen vermieden bzw.
6 Begegnet wird, - nach welchen Kriterien Arbeitsmittel f r explosionsgef hrdete Bereiche auszuw hlen sind, - welche organisatorischen Ma nahmen getroffen wurden. F r den Brand- und Explosionsschutz in Tischlereibetrieben wurden auch von der Holz-BG eine Reihe von Informationsschriften, Arbeitshilfen und Handlungshilfen erarbeitet. Die unten auf der Seite aufgef hrten Quellen enthalten h ufig Musterformulare f r Explosionsschutz -dokumente mit Erl uterungen. Es ist auch zu pr fen, ob batteriebetriebene Flurf rderzeuge im Betrieb eingesetzt werden. Hier ist dann der Explosionsschutz an der Ladestation zu untersuchen, weil beim Laden von Bleiakkus Wasserstoff entsteht, der mit Luft explosionsgef hrliche Atmosph re bilden kann.
7 Dies ist zu verhindern, wenn die L ftung (nat rliche oder technische L ftung) ausreichend dimensioniert ist. Wasserstoff ist leichter als Luft und steigt deshalb nach oben, dies ist bei der Lage der L ftungs ffnungen zu beachten. Bei der L sung besonders schwieriger Probleme, insbesondere bei Brand- und Explosions-schutzma nahmen in Silos und Lackierr umen, unterst tzt die sicherheitstechnische Beratung der Holz-BG ihre Mitgliedsbetriebe . Quellen: 1 BGR 104 Explosionsschutzregeln 2 BGI 739 Holzstaub - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Erfassen, Absaugen und Lagern 3 BGI 740 Lackierr ume und Lackiereinrichtungen 4 BGI 5017 Sicherheit beim Einrichten und Betreiben von Batterieladeanlagen Stand.