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A. Besteuerung bei Kapitalgesellschaften - …

KURZ BERSICHT Besteuerung IN ITALIEN (Stand: Januar 2014) A. Besteuerung bei Kapitalgesellschaften 1. Steuerjahr Entspricht in der Regel dem Kalenderjahr (ein davon abweichendes Gesch ftsjahr ist m glich) 2. Sitz der Gesellschaft Aktiengesellschaften ( Spa ) oder GmbH s ( Srl ) mit Produktionsst tten / Sitz oder Ort der Gesch ftsleitung in Italien unterliegen der Besteuerung in Italien. 3. K rperschaftsteuer ( IRES ) Steuersatz: 27,5% auf den steuerlichen Gewinn. Die Belastung mit der K rperschaftsteuer ist endg ltig.

www.bureauplattner.com KURZÜBERSICHT – BESTEUERUNG IN ITALIEN (Stand: Januar 2014) A. Besteuerung bei Kapitalgesellschaften 1. Steuerjahr Entspricht in der Regel dem Kalenderjahr (ein davon abweichendes Geschäftsjahr ist möglich)

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1 KURZ BERSICHT Besteuerung IN ITALIEN (Stand: Januar 2014) A. Besteuerung bei Kapitalgesellschaften 1. Steuerjahr Entspricht in der Regel dem Kalenderjahr (ein davon abweichendes Gesch ftsjahr ist m glich) 2. Sitz der Gesellschaft Aktiengesellschaften ( Spa ) oder GmbH s ( Srl ) mit Produktionsst tten / Sitz oder Ort der Gesch ftsleitung in Italien unterliegen der Besteuerung in Italien. 3. K rperschaftsteuer ( IRES ) Steuersatz: 27,5% auf den steuerlichen Gewinn. Die Belastung mit der K rperschaftsteuer ist endg ltig.

2 Es erfolgt keine Anrechnung auf der Ebene der Gesellschafter. 4. Regionale Wertsch pfungssteuer ( IRAP ) Steuersatz: 3,9% auf das Betriebsergebnis aus der gew hnlichen Gesch ftst tigkeit ohne Personalkosten (wobei die Regionen den Steuersatz um 0,5% senken k nnen); in S dtirol findet im im Allgemeinen der Steuersatz von 2,98% Anwendung, wobei neugegr ndete Unternehmen in S dtirol in den ersten 5 Steuerjahren von der IRAP befreit sind. 5. Besteuerung der Ertr ge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Inl ndische Gesellschaften: Steuergrundlage 5% der Aussch ttung; M glichkeit der Durchgriffsbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen; Ausl ndische Gesellschaften: bei Aussch ttung Quellensteuer von 20% bzw.

3 Reduzierter Satz aufgrund Anwendung des jeweiligen DBA s; Quellensteuerbefreiung bei Anwendbarkeit EU Mutter-Tochter-Richtlinie. 6. Besteuerung der Ver u erungsgewinne aus Verk ufen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ( capital gains ) Inl ndische Gesellschaften: Steuergrundlage 5% des Ver u erungsgewinnes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ( participation exemption ), ansonsten ordentliche Besteuerung ; Ausl ndische Gesellschaften: bei Ver u erungsgewinne in der Regel keine Besteuerung in Italien aufgrund Anwendung des jeweiligen DBA s.

4 7. Verluste inl ndischer Kapitalgesellschaften Verlustvortrag: Verluste der ersten drei Steuerjahre sind zeitlich unbegrenzt vortragbar und k nnen in voller H he mit der Steuerbemessungsgrundlage eines jeweiligen Jahres verrechnet werden; Verluste der nachfolgenden Steuerjahre sind zeitlich unbegrenzt vortragbar und k nnen in H he von maximal 80% der Steuerbemessungsgrundlage eines jeweiligen Jahres verrechnet werden; Bei Steuerkonsolidierung: M glichkeit der Konsolidierung der Steuerbemessungsgrundlagen mehrerer Gesellschaften innerhalb eines Konzerns; demzufolge k nnen Verluste von einer Gesellschaft mit Gewinne anderer Gesellschaften im Konzern verrechnet werden.

5 8. Abschreibungen Lineare Abschreibung auf Anschaffungs- bzw. Herstellkosten; keine vorzeitige Abschreibung m glich Geb ude: 3%; Grundst cke werden nicht abgeschrieben; Technische Anlagen und Maschinen: 6-17,5%; Betriebs- und Gesch ftsausstattung: 12-40%; Gesch ftwert und Marken: 5,55%; Software: 50%; PKW: 25%; LKW: 20%. 9. Zinsschranke Passivzinsen sind im Ausma von 30% des EBITDA (=Betriebsergebnis aus der gew hnlichen Gesch ftst tigkeit vor Abschreibung und Leasingaufwendungen) absetzbar. Ausnahmen f r Banken, Versicherungen, Finanzierungs- und Immobilienverwaltungsgesellschaften.

6 10. Mehrwertsteuer ( IVA ) Ordentlicher : 22%; erm igte tze: 4% u. 10%. 11. Immobilien bertragungen (gewerbliche Einheiten) In der Regel MwSt. von 22% plus Registergeb hr von Euro 200, Hypothekargeb hr von 3% und Katastergeb hr von 1%. 12. Lokale Einheitssteuer ( IMU ) Auf s mtliche Geb ude bzw. teilweise auch Anlagen, welche fest am Boden verankert sind (so z. B. Windkraft- u. PV-Anlagen), sowie auf Baugrundst cke und landwirtschaftliche Grundst cke ist eine j hrliche lokale Einheitssteuer in H he von 0,76% (Regelsatz) zu entrichten.

7 Die Steuerbemessungsgrundlage entspricht einem konventionellen Marktwert, der anhand eine fiktiven Mietertrages (dem so genannten Katasterertrag ) ermittelt wird. B. Besteuerung bei Personengesellschaften 1. Durchgriffsbesteuerung Mit Ausnahme der regionalen Wertsch pfungssteuer erfolgt die Besteuerung der Gewinne auf der Ebene der Gesellschafter (Durchgriffsbesteuerung) mit Einkommensteuer (Gesellschafter = nat rliche Person) bzw. K rperschaftsteuer (Gesellschafter = juristische Person). 2. Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage Gewinnermittlungsvorschriften vergleichbar mit jenen f r Kapitalgesellschaften ; Zinsschranke findet nicht Anwendung.

8 3. Besteuerung der Ertr ge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Steuergrundlage betr gt 49,72% der Aussch ttung. 4. Besteuerung der Ver u erungsgewinne aus Verk ufen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ( capital gains ) Steuergrundlage betr gt 49,72% des Ver u erungsgewinnes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ( participation exemption ), ansonsten ordentliche Besteuerung . C. Besteuerung bei nat rlichen Personen 1. Unbeschr nkte Steuerpflicht Unbeschr nkt steuerpflichtig sind nat rliche Personen, die einen Wohnsitz oder einen gew hnlichen Aufenthalt (> 183 Tage) im Inland haben.

9 Besteuerung aufgrund des Welteinkommensprinzips. 2. Beschr nkte Steuerpflicht Beschr nkt steuerpflichtig sind nat rliche Personen ohne einen Wohnsitz oder gew hnlichen Aufenthalt im Inland, wenn sie bestimmte inl ndische Eink nfte erzielen. 3. Staatsangeh rigkeit Die Staatsangeh rigkeit ist grunds tzlich kein Kriterium f r die Bestimmung der Steuerpflicht. 4. Besteuerung der Ertr ge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Bei einer nicht wesentlichen Beteiligung (Stimmrechte von unter 20% oder Beteiligung am Kapital von unter 25% bei nicht b rsennotierten Gesellschaften, bzw.)

10 Von 2% oder von 5% bei b rsennotierten Gesellschaften): definitiver Steuereinbehalt von 20%; Bei einer wesentlichen Beteiligung (bei berschreiten der Grenzen einer nicht wesentlichen Beteiligung): Steuergrundlage 49,72% der Aussch ttung; Durchgriffsbesteuerung bei Beteiligung an GmbH: diese erm glicht unter bestimmten Voraussetzungen die direkte Besteuerung der Gewinne auf Ebene der Gesellschafter (die Gesellschaft selbst zahlt somit keine K rperschaftssteuer). 5. Besteuerung der Ver u erungsgewinne aus Verk ufen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ( capital gains ) Bei einer nicht wesentlichen Beteiligung (Definition siehe oben): definitiver Steuereinbehalt von 20%; Bei einer wesentlichen Beteiligung (Definition siehe oben): Steuergrundlage 49,72% des Ver u erungsgewinnes.


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