Transcription of Abgrenzungskriterien der Geriatrie
1 * Korrespondenzadresse: Dr. med. M. Borchelt, Forschungsgruppe Geriatrie am EGZB, Charit Campus Virchow-Klinikum, Reinickendorfer Str. 61, 13347 Berlin, Abgrenzungskriterien der Geriatrie VERSION Erarbeitet von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen , der Deutschen Gesellschaft f r Geriatrie und der Deutschen Gesellschaft f r Gerontologie und Geriatrie Basierend auf den Ergebnissen der Essener Konsensus-Konferenz vom in Essen und der Folgekonferenz vom in Hannover M. Borchelt G. Kolb N. L bke D. L ttje Meyer T. Nikolaus L. Pientka W. von Renteln-Kruse A. Schramm Siegel E. Steinhagen-Thiessen W. Vogel J. Wehmeyer N. Wrobel Red.: M. Borchelt*, L. Pientka, N. Wrobel Stand: (Red.: ) BAG KGE VERSION Abgrenzungskriterien der Geriatrie Essener Konsensus-Konferenz 2 Red.: Borchelt/Pientka/Wrobel (Druck: ) Vorbemerkung zur Version (Februar 2003) Die gemeinsame Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtun-gen (BAG), der Deutschen Gesellschaft f r Geriatrie (DGG) und der Deutschen Gesellschaft f r Gerontologie und Geriatrie (DGGG) legt mit diesem Arbeitspapier die 1.
2 Entwurfsversion der " Abgrenzungskriterien der Geriatrie " vor, und l dt insbesondere alle Fachkollegen ein, an der weiteren Verbesserung, Pr zisierung und Ausgestaltung mitzuwirken. Der in dieser Entwurfsversion erstmalig mit operationalisierbaren Kriterien formulierte L sungsansatz bezieht sich auf eine langj hrige Aufgaben- und Problemstellung in der Geriatrie n mlich die der fachinternen (begrifflichen, inhaltlichen) Abgrenzung geriatrischer Leistungsbereiche untereinander und zugleich gegen ber unmittelbar angrenzenden Leistungsbereichen anderer Fachgebiete. Der L -sungsansatz integriert und erweitert teils wissenschaftlich, teils pragmatisch begr ndete Kriterien, um das gesamte Spektrum der geriatrischen Versorgungsbereiche in Krankenh usern und Rehabilitations-einrichtungen abzubilden. Ausgangspunkt waren Vorarbeiten zur Fr hrehabilitation von Stucki et al. ("Konzept zur indikations bergreifenden Fr hrehabilitation im Akutkrankenhaus", Phys Med Rehab Kuror 2002; 12: 134-145) sowie Vorarbeiten des Medizinischen Dienstes der Spitzenverb nde der Krankenkassen (Leistner et al.)
3 , Begutachtungshilfe "Geriatrische Rehabilitation", 12/2002). Die Teilnehmer der Essener Konsensus-Konferenz hatten sich zwei vorrangige Aufgaben gestellt : (i) eine erste Festlegung operationalisierbarer Kriterien zur Beschreibung des geriatrischen Patienten, sowie (ii) eine erste Festlegung operationalisierbarer Kriterien zur Beschreibung der Zuordnung geriat-rischer Behandlungsformen zu bestimmten geriatrischen Patientengruppen sowie ihrer Abgrenzung gegen ber den angrenzenden Rehabilitations- und Akutbereichen. Die Ergebnisse der Konsensus-Konferenz werden in bersicht 1 zusammengefasst und in den Abschnitten A-C beschrieben. Aufsetzend auf diesen konsentierten Kriterien wurde damit begonnen, die Kriterien insbesondere die zur Beschreibung der geriatrietypischen Multimorbidit t mit entsprechenden Kodierungen aus der ICD-10-SGB V, Version , zu hinterlegen. Die Zuordnungen erheben dabei noch nicht den Anspruch auf Vollst ndigkeit oder Korrektheit.
4 Bei einigen Zuordnungen wird es im weiteren Verlauf auch noch darauf ankommen, ob nderungsvorschl ge zur ICD bzw. zu den DKR (Deutsche Kodierrichtlinien) erfolgreich in das Anpassungsverfahren eingebracht werden k nnen ( f r "St rze", ), damit die hier vorgeschlagenen Kodierungen auch vollst ndig konform sind mit den offiziell g ltigen Kodier-richtlinien. Insofern ist die Entwurfsversion der Abgrenzungskriterien f r Pr fzwecke grunds tzlich ungeeignet. Sie soll und muss zun chst dem Fach als Diskussionsgrundlage dienen und ben tigt sicher auch noch erg nzenden Fach- und Sachverstand zur weiteren Anpassung, Verbesserung und Konkretisierung. Andererseits werden im Zuge der DRG-Einf hrung jedoch Abgrenzungskriterien dringend ben tigt, um die den Forderungen des Faches gegen berstehenden Anforderungen erf llen zu k nnen. Auf der Grundlage dieser Entwurfsversion werden im n chsten Schritt (i) die Optionen und Perspektiven zur Abbildung des Fachs im DRG-System diskutiert werden, und (ii) die resultierenden fachspezifischen Vorschl ge zur Anpassung des DRG-Systems an deutsche Versorgungsverh ltnisse erarbeitet.
5 Jede konstruktive Kritik ist willkommen umso mehr, je kurzfristiger diese die Autoren erreicht. VERSION Abgrenzungskriterien der Geriatrie Essener Konsensus-Konferenz 3 Red.: Borchelt/Pientka/Wrobel (Druck: ) Kommentare und Hinweise zur Version (Mai 2003) Aus Sicht der geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen in Bayern und Baden-W rttemberg wurde darauf hingewiesen, dass die Kriterien der Rehabilitationsf higkeit (vgl. B-8) m glicherweise zu eng gefasst seien, sodass bei strikter Auslegung durchaus Gefahr bestehe, dass eine gr ere Zahl rehabili-tationsbed rftiger geriatrischer Patienten vielfach nicht (mehr) die notwendige und indizierte geriatri-sche Rehabilitationsbehandlung erhielte. In diesem Zusammenhang wurde spezifisch zum Einschluss-kriterium der Version ("Bestehende Begleiterkrankungen, Sch digungen und Komplikationen be-d rfen keiner Krankenhausbehandlung mehr") darauf hingewiesen, dass aufgrund der Begleiterkran-kungen und Komplikationen bzw.
6 Komplikationsrisiken der behandelten Patienten auch in geriatri-schen Rehabilitationseinrichtungen grunds tzlich die Notwendigkeit einer dauernden, 24-st ndigen medizinisch-pflegerischen Behandlung oder berwachung bestehe. Eine Anpassung der Definition der Rehabilitationsf higkeit, die diese grunds tzlich berechtigten Hin-weise reflektieren w rde, konnte trotz eingehender Pr fung nicht erfolgen, und zwar aus folgenden Gr nden: solange Krankenhausbehandlungsbedarf besteht, hat ein Versicherter grunds tzlich Anspruch auf Behandlung im Krankenhaus nichts anderes kommt zun chst in Satz bezogen auf geriatri-sche Patienten zum Ausdruck; die akutstation re Behandlung im Krankenhaus umfasst dabei auch die im Einzelfall erforderlichen und zum fr hestm glichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Fr hrehabilitation ( 39 Abs. 1 SGB V); ein gleichzeitiger Bedarf an rehabilitativen Ma nahmen und einer 24-st ndigen rztlichen Pr senz deutet darauf hin, dass die berwiegende Zahl der behandelten Patienten die Kriterien der geriat-rischen Fr hrehabilitation erf llt, woraus grunds tzlich zun chst ein Krankenhausbehandlungsbe-darf abzuleiten w re selbstverst ndlich im Sinne einer Krankenhausbehandlung, die dem beson-deren akutmedizinischen und fr hrehabilitativen Behandlungsbedarf von geriatrischen Patienten auch gerecht wird; landesspezifische Regelungen, die Ma nahmen der geriatrischen Fr hrehabilitation bislang nicht im Leistungsverzeichnis der Krankenh user des Landes auff hren (vgl.)
7 39 Abs. 3 SGB V) und es stattdessen erlauben oder vorschreiben, dass geriatrische Fr hrehabilitation an Rehabilitationsein-richtungen mit Versorgungsvertrag nach 111 SGB V durchzuf hren sei, m ssen demnach zugleich gew hrleisten, (i) dass die hierf r zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen ber eine entsprechende akut-medizinische Infrastruktur mit rztlichem Bereitschaftsdienst verf gen, (ii) dass die im Vergleich zur indikationsspezifischen Rehabilitation deutlich komplexere Leistung der indikations bergreifenden geriatrischen Fr hrehabilitation sachgerecht und l nder ber-greifend vergleichbar (gem. 39 Abs. 3 SGB V) verg tet wird, und (iii) dass der im Grundsatz auf 39 Abs. 1 SGB V beruhende Anspruch der Versicherten auf Leis-tungen der geriatrischen Fr hrehabilitation auch in diesem Sinne erf llt wird, selbst wenn die Leistung nicht von einem zugelassenen Krankenhaus ( 108 SGB V) erbracht wird. Die Definitionen der Abgrenzungskriterien der Geriatrie ergeben sich aus fachlich-inhaltlichen berle-gungen, sie sollten und konnten sich nicht prim r an den vorhandenen Strukturen orientieren, gerade weil diese zwischen den Bundesl ndern erheblich variieren.
8 Die Anwendung der Kriterien muss jedoch sehr wohl die landesspezifisch definierten Geriatriepl ne mit den daraus resultierenden und vielfach nachweislich effektiven und effizienten Strukturen ber cksichtigen. Nichts anderes kommt in Satz C-2 (institutionelle Zuordnungen) zum Ausdruck. Die inhaltlich abgrenzbare geriatrische Fr hrehabilitation erfolgt auf Basis von 39 SGB V an Kran-kenh usern. Die inhaltlich ebenso abgrenzbare geriatrische Rehabilitation erfolgt auf Basis von 40 SGB V an Rehabilitationseinrichtungen. Bundesl nder ohne etablierte geriatrische Fr hrehabilitation an Krankenh usern sowie Bundesl nder ohne etablierte geriatrische Rehabilitationsstrukturen ben tigen entweder verbindliche ordnungspolitische Regelungen zur leistungsrechtlich tragf higen Umsetzung ihres jeweiligen Geriatrieplans, oder aber einen neuen Geriatrieplan, der den beiden leistungsrechtlich abgrenzbaren Anspr chen der Versicherten auch strukturell gerecht wird.
9 VERSION Abgrenzungskriterien der Geriatrie Essener Konsensus-Konferenz 4 Red.: Borchelt/Pientka/Wrobel (Druck: ) Beispielf lle (Oktober 2003) Es ist zu ber cksichtigen, dass die hier definierten Abgrenzungskriterien kein Phasenmodell implizie-ren. Es ist nicht der Regelfall, dass ein geriatrischer Patient zun chst zur Akutbehandlung aufgenom-men wird, dann Ma nahmen der geriatrischen Fr hrehabilitation erh lt, um schlie lich in die geriatri-sche Rehabilitation weiterverlegt zu werden. Typischere Verl ufe sind beispielhaft eher die folgenden: (i) Eine 95j hrige Heimbewohnerin wird mit schwerem Verwirrtheitszustand akutgeriatrisch aufge-nommen; urs chlich werden eine Pneumonie und Exsikkose festgestellt, die Patientin erh lt eine Infusions- und Antibiotikatherapie und kann nach kurzer Zeit wieder entlassen werden. (ii) Ein schwer betroffener 64j hriger Schlaganfallpatient mit ausgepr gter geriatrietypischer Multi-morbidit t (Harninkontinenz, Sturzneigung, kognitive Defizite) wird von der Stroke Unit ber-nommen und vom ersten Tag an intensiv fr hrehabilitativ behandelt; nach bis zuletzt komplizier-tem Verlauf mit rezidivierenden Aspirationspneumonien, Harnwegsinfekten, St rzen etc.
10 Kann der Patient nach erfolgreicher geriatrischer Rehabilitation nach Hause zur Ehefrau entlassen werden. (iii) Eine 75j hrige Sturzpatientin wird nach unkomplizierter operativer Versorgung einer Schenkel-halsfraktur bei Zustand nach Sturz auf Glatteis direkt von der Traumatologie zur geriatrischen Rehabilitation verlegt; die Patientin erh lt bei ausgepr gter Sturzangst ein geriatrisches Assess-ment, Neuropsychologie, Physio- und Ergotherapie mit Gangschule und ADL-Training, sowie eine Hilfsmittelversorgung und wird nach erfolgreicher geriatrischer Rehabilitation nach Hause entlas-sen. (iv) Ein 85j hriger, alleinstehender, bislang selbst ndiger Patient mit rezidivierenden St rzen wird nach osteosynthetischer Versorgung einer Humerusfraktur bei postoperativem Durchgangssyn-drom in die Geriatrie verlegt; das Basisassessment ergibt den Verdacht auf eine leicht- bis mit-telgradige Demenz, der sich in der weiterf hrenden Diagnostik einschlie lich CCT und Fremdanamnese erh rtet; der Patient wird auf ein Antidementivum eingestellt und erh lt Physio-, Ergo- und neuropsychologische Therapie mit insgesamt m igem Erfolg; im Verlauf treten rezidivierend insbesondere nachts delirante Zust nde auf; begleitendes aggressives Verhalten macht eine vor bergehende neuroleptische Therapie erforderlich; es wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet und ein Heimplatz organisiert; nach Stabilisierung der Begleitsymptome kann der Patient schlie lich in ein Pflegeheim entlassen werden.