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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs …

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des StoffsEthanolArtikelnummerP075 Registrierungsnummer (REACH) identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, vondenen abgeraten wirdIdentifizierte Verwendungen:Labor- und AnalysezweckeLaborchemikalieindustrielle zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltCarl Roth GmbH + Co KGSchoemperlenstr. 3-5D-76185 KarlsruheDeutschlandTelefon: +49 (0) 721 - 56 06 0 Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149E-Mail: Person, die f r dasSicherheitsdatenblatt zust ndig ist:Abteilung ArbeitssicherheitEMail (sachkundige ePostleitzahl/OrtTelefonWebseiteCentre Antipoisonsc/o H pital MilitaireReine AstridRue Bruyn 11120 Bruxelles070 245 245 ABSCHNITT 2: M gliche des Stoffs oder GemischsEinstufung gem Verordnung (EG) Nr.)

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Anmerkungen Kontaminierte Kleidung ausziehen. Nach Inhalation

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1 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des StoffsEthanolArtikelnummerP075 Registrierungsnummer (REACH) identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, vondenen abgeraten wirdIdentifizierte Verwendungen:Labor- und AnalysezweckeLaborchemikalieindustrielle zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstelltCarl Roth GmbH + Co KGSchoemperlenstr. 3-5D-76185 KarlsruheDeutschlandTelefon: +49 (0) 721 - 56 06 0 Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149E-Mail: Person, die f r dasSicherheitsdatenblatt zust ndig ist:Abteilung ArbeitssicherheitEMail (sachkundige ePostleitzahl/OrtTelefonWebseiteCentre Antipoisonsc/o H pital MilitaireReine AstridRue Bruyn 11120 Bruxelles070 245 245 ABSCHNITT 2: M gliche des Stoffs oder GemischsEinstufung gem Verordnung (EG) Nr.)

2 1272/2008 (CLP)Sicherheitsdatenblattgem Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), ge ndert mit 2015/830/EUEthanol 96%, , reinstArtikelnummer: P075 Version: deErsetzt Fassung vom: : (4)Datum der Erstellung: berarbeitet am: (de)Seite 1 / 17 Einstufung gem. GHSAb-schnittGefahrenklasseGefahrenklass e und ndbare Fl ssigkeiten(Flam. Liq. 2) Augensch digung/Augenreizung(Eye Irrit. 2) gem Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)SignalwortGefahrPiktogrammeGHS02, GHS07 GefahrenhinweiseH225Fl ssigkeit und Dampf leicht entz ndbarH319 Verursacht schwere AugenreizungSicherheitshinweiseSicherhei tshinweise - Pr ventionP210 Von Hitze, hei en Oberfl chen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Z nd-quellenarten fernhalten. Nicht lter dicht verschlossen - ReaktionP305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser sp -len.

3 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach M glichkeit entfernen. Weitersp von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 mlSignalwort: GefahrGefahrensymbol(e) GefahrenEs liegen keine zus tzlichen Angaben Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), ge ndert mit 2015/830/EUEthanol 96%, , reinstArtikelnummer: P075 Belgien (de)Seite 2 / 17 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu (REACH)01-2119457610-43-xxxxEG-Nummer200 -578-6 CAS-Nummer64-17-5 SummenformelC H OMolmasse46,07 g/mol ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Ma der Erste-Hilfe-Ma nahmenAllgemeine AnmerkungenKontaminierte Kleidung InhalationF r Frischluft Kontakt mit der HautHaut mit Wasser Ber hrung mit den AugenAugenlider ge ffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, flie endemWasser sp len.

4 Bei Augenreizung einen Augenarzt Aufnahme durch VerschluckenMund aussp len. Bei Unwohlsein Arzt akute und verz gert auftretende Symptome und WirkungenReizung, Schwindel, Bauchschmerzen, belkeit, Erbrechen, Narkosewirkung, auf rztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungkeine ABSCHNITT 5: Ma nahmen zur Brandbek schmittelGeeignete L schmittelL schma nahmen auf die Umgebung abstimmenSpr hwasser, alkoholbest ndiger Schaum, Trockenl schpulver, Kohlendioxid (CO )Sicherheitsdatenblattgem Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), ge ndert mit 2015/830/EUEthanol 96%, , reinstArtikelnummer: P075 Belgien (de)Seite 3 / 17 Ungeeignete L schmittelWasser im vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenBrennbar. Bei unzureichender Bel ftung und/oder bei Gebrauch Bildung explosionsf higer/leichtent-z ndlicher Dampf-/Luft-Gemische m hrliche VerbrennungsprodukteIm Brandfall k nnen entstehen: Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO ) f r die Brandbek mpfungL semitteld mpfe sind schwerer als Luft und breiten sich ber dem Boden aus.

5 Auf R ckz ndungachten. Brandbek mpfung mit blichen Vorsichtsma nahmen aus angemessener Entfernung. Umge-bungsluftunabh ngiges Atemschutzger t tragen. ABSCHNITT 6: Ma nahmen bei unbeabsichtigter Vorsichtsma nahmen, Schutzausr stungen und in Notf llenanzuwendende VerfahrenNicht f r Notf lle geschultes PersonalDampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Entfernen vonZ nahmenDas Eindringen in die Kanalisation oder in Oberfl chen- und Grundwasser verhindern. und Material f r R ckhaltung und ReinigungHinweise wie versch ttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden k nnenAbdecken der wie die Reinigung im Fall von Versch tten erfolgen kannMit fl ssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, S urebinder, Universalbinder) Angaben betreffend Versch tten und FreisetzungIn geeigneten Beh ltern zur Entsorgung bringen.

6 Den betroffenen Bereich bel auf andere AbschnitteGef hrliche Verbrennungsprodukte: siehe ABSCHNITT 5. Pers nliche Schutzausr stung: siehe Ab-schnitt 8. Unvertr gliche Materialien: siehe ABSCHNITT 10. Angaben zur Entsorgung: siehe ABSCHNITT 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und nahmen zur sicheren HandhabungF r ausreichende Bel ftung und punktf rmige Absaugung an kritischen Punkten sorgen. Beh lterdicht verschlossen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), ge ndert mit 2015/830/EUEthanol 96%, , reinstArtikelnummer: P075 Belgien (de)Seite 4 / 17 Ma nahmen zur Verhinderung von Br nden sowie von Aerosol- und StaubbildungVon Z ndquellen fernhalten - Nicht nahmen gegen elektrostatische Entladungen zur allgemeinen Hygiene am ArbeitsplatzBei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.

7 Vor den Pausen und bei Arbeitsende H nde wa-schen. Hautschutzcreme zur sicheren Lagerung unter Ber cksichtigung von Unvertr glichkeitenAn einem gut bel fteten Ort aufbewahren. Beh lter dicht verschlossen halten. Vor Sonnenbestrah-lung sch gliche Stoffe oder GemischeZusammenlagerungshinweise von sonstigen InformationenBeh lter und zu bef llende Anlage erden. Anforderungen an die Bel ftungVerwendung einer rtlichen und generellen L ftung. Spezielle Anforderungen an Lagerr ume oder -beh lterEmpfohlene Lagerungstemperatur: 15 25 EndanwendungenEs liegen keine Informationen Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Beh ltern (TRGS 510) (Deutschland)Lagerklasse (LGK):3 (entz ndliche Fl ssigkeiten) ABSCHNITT 8: Begrenzung und berwachung der Exposition/pers nlicheSchutzausr berwachende ParameterNationale GrenzwerteGrenzwerte f r die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte) [ppm]SMW[mg/m ]KZW[ppm]KZW[mg/m ]Mow[ppm]Mow[mg/m ]QuelleBEEthylalkohol64-17-5 Bel-geHinweisKZWK urzzeitwert (Grenzwert f r Kurzzeitexposition).

8 Grenzwert der nicht berschritten werden soll, auf eine Dauervon 15 Minuten bezogen (soweit nicht anders angegeben)MowMomentanwert ist der Grenzwert, der nicht berschritten werden soll (ceiling value)SMWS chichtmittelwert (Grenzwert f r Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berechnetf r einen Bezugszeitraum von acht Stunden (soweit nicht anders angegeben)Sicherheitsdatenblattgem Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), ge ndert mit 2015/830/EUEthanol 96%, , reinstArtikelnummer: P075 Belgien (de)Seite 5 / 17 Relevante DNEL-/DMEL-/PNEC- und andere Schwellenwerte f r die menschliche Gesundheit ma gebliche WerteEndpunktSchwellen-wertSchutzziel, Exposi-tionswegVerwendung mg/m Mensch, inhalativArbeitnehmer (Industrie)akut - systemische Wirkun-genDNEL343 mg/kgMensch, dermalArbeitnehmer (Industrie)chronisch - systemische Wir-kungenDNEL950 mg/m Mensch, inhalativArbeitnehmer (Industrie)chronisch - systemische Wir-kungen f r die Umwelt ma gebliche WerteEndpunktSchwellenwertUmweltkomparti mentPNEC0,79 mg/cm MeerwasserPNEC2,75 mg/cm LuftPNEC3,6 mg/cm S wassersedimentPNEC580 mg/cm Kl ranlage (STP)PNEC0,63 mg/cm BodenPNEC0,96 mg/cm S und berwachung der ExpositionIndividuelle Schutzma nahmen (pers nliche Schutzausr stung)

9 Augen-/GesichtsschutzSchutzbrille mit Seitenschutz HandschutzGeeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 gepr fter Chemikalienschutz-handschuh. Es wird empfohlen, die Chemikalienbest ndigkeit der oben genannten Schutzhandschu-he f r spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzukl ren. Die Zeitangaben sind Richt-werte aus Messungen bei 22 C und dauerhaftem Kontakt. Erh hte Temperaturen durch erw rmteSubstanzen, K rperw rme etc. und eine Verminderung der effektiven Schichtst rke durch Dehnungk nnen zu einer erheblichen Verringerung der Durchbruchzeit f hren. Im Zweifelsfall Hersteller an-sprechen. Bei einer ca. 1,5-fach gr eren/kleineren Schichtdicke verdoppelt/halbiert sich die jeweili-ge Durchbruchzeit. Die Daten gelten nur f r den Reinstoff.

10 Bei bertragung auf Substanzgemisched rfen sie nur als Orientierungshilfe angesehen werden. Art des MaterialsButylkautschukSicherheitsdatenb lattgem Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), ge ndert mit 2015/830/EUEthanol 96%, , reinstArtikelnummer: P075 Belgien (de)Seite 6 / 17 Materialst rke 0,7mm. Durchbruchszeit des Handschuhmaterials>480 Minuten (Permeationslevel: 6) sonstige Schutzma nahmenErholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Sal-ben) wird ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung. Typ: A (gegen organische Gase undD mpfe mit Siedepunkt > 65 C, Kennfarbe: Braun).Begrenzung und berwachung der UmweltexpositionDas Eindringen in die Kanalisation oder in Oberfl chen- und Grundwasser verhindern.


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