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Allgemeine Gesch ftsbedingungen Fassung: M rz 2018. Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. angeschlossen. Grundregeln f r die Beziehung zwischen 3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden Kunde und Bank (1) Haftungsgrunds tze 1 Geltungsbereich und nderungen dieser Gesch fts- Die Bank haftet bei der Erf llung ihrer Verpflichtungen f r jedes Ver- schulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erf llung ihrer bedingungen und der Sonderbedingungen f r ein- Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen f r einzel- zelne Gesch ftsbeziehungen ne Gesch ftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas (1) Geltungsbereich Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.

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1 Allgemeine Gesch ftsbedingungen Fassung: M rz 2018. Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban- ken e. V. angeschlossen. Grundregeln f r die Beziehung zwischen 3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden Kunde und Bank (1) Haftungsgrunds tze 1 Geltungsbereich und nderungen dieser Gesch fts- Die Bank haftet bei der Erf llung ihrer Verpflichtungen f r jedes Ver- schulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erf llung ihrer bedingungen und der Sonderbedingungen f r ein- Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen f r einzel- zelne Gesch ftsbeziehungen ne Gesch ftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas (1) Geltungsbereich Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor.

2 Hat der Kunde Die Allgemeinen Gesch ftsbedingungen gelten f r die gesamte durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Gesch ftsverbindung zwischen dem Kunden und den inl ndischen Nummer 11 dieser Gesch ftsbedingungen aufgef hrten Mitwirkungs- Gesch ftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben pflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich gelten f r einzelne Gesch ftsbeziehungen (zum Beispiel f r das Wertpa- nach den Grunds tzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank piergesch ft, den Zahlungsverkehr und f r den Sparverkehr) Sonderbe- und Kunde den Schaden zu tragen haben. dingungen, die Abweichungen oder Erg nzungen zu diesen Allgemeinen (2) Weitergeleitete Auftr ge Gesch ftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoer ffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden vereinbart.

3 Unterh lt Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausge- der Kunde auch Gesch ftsverbindungen zu ausl ndischen Gesch ftsstel- f hrt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung be- len, sichert das Pfandrecht der Bank (Nummer 14 dieser Gesch ftsbedin- traut, erf llt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Na- gungen) auch die Anspr che dieser ausl ndischen Gesch ftsstellen. men an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankausk nften bei anderen Kreditinsti- (2) nderungen tuten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Aus- nderungen dieser Gesch ftsbedingungen und der Sonderbedingun- land. In diesen F llen beschr nkt sich die Haftung der Bank auf die sorg- gen werden dem Kunden sp testens zwei Monate vor dem vorgeschla- f ltige Auswahl und Unterweisung des Dritten.

4 Genen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Gesch ftsbeziehung einen elek- (3) St rung des Betriebs tronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Die Bank haftet nicht f r Sch den, die durch h here Gewalt, Aufruhr, Banking), k nnen die nderungen auch auf diesem Wege angeboten Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertre- werden. Der Kunde kann den nderungen vor dem vorgeschlagenen tende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsst - Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ableh- rung, Verf gungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. nen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- 4 Entf llt.

5 Dens der nderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. 5 Verf gungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Werden dem Kunden nderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel berweisungsbedingungen) angeboten, kann er Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegen ber der Bank den von der nderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtli- dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der nderungen che Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank auch fristlos und kostenfrei k ndigen. Auf dieses K ndigungsrecht wird eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

6 Verf gung (Testament, Erbvertrag) nebst zugeh riger Er ffnungsnie- derschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder 2 Bankgeheimnis und Bankauskunft Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn ver- (1) Bankgeheimnis f gen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Die Bank ist zur Verschwiegenheit ber alle kundenbezogenen Tatsachen Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankge- Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht heimnis). Informationen ber den Kunden darf die Bank nur weiterge- verf gungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrl ssigkeit nicht ben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde ein- bekannt geworden ist.

7 Gewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. (2) Bankauskunft 6 Ma gebliches Recht und Gerichtsstand bei kauf- Eine Bankauskunft enth lt allgemein gehaltene Feststellungen und Be- m nnischen und ffentlich-rechtlichen Kunden merkungen ber die wirtschaftlichen Verh ltnisse des Kunden, seine (1) Geltung deutschen Rechts Kreditw rdigkeit und Zahlungsf higkeit; betragsm ige Angaben ber Kontost nde, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertrau- F r die Gesch ftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt te Verm genswerte sowie Angaben ber die H he von Kreditinan- deutsches Recht. spruchnahmen werden nicht gemacht. (2) Gerichtsstand f r Inlandskunden (3) Voraussetzungen f r die Erteilung einer Bankauskunft Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Gesch ftsbeziehung Die Bank ist befugt, ber juristische Personen und im Handelsregister dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank eingetragene Kaufleute Bankausk nfte zu erteilen, sofern sich die An- diesen Kunden an dem f r die kontof hrende Stelle zust ndigen Ge- frage auf ihre gesch ftliche T tigkeit bezieht.

8 Die Bank erteilt jedoch richt oder bei einem anderen zust ndigen Gericht verklagen; dasselbe keine Ausk nfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden gilt f r eine juristische Person des ffentlichen Rechts und f r ffentlich- vorliegt. Bankausk nfte ber andere Personen, insbesondere ber Pri- rechtliche Sonderverm gen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden vatkunden und Vereinigungen erteilt die Bank nur dann, wenn diese ge- nur an dem f r die kontof hrende Stelle zust ndigen Gericht verklagt nerell oder im Einzelfall ausdr cklich zugestimmt haben. Eine Bankaus- werden. kunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gew nschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund (3) Gerichtsstand f r Auslandskunden zu der Annahme besteht, dass schutzw rdige Belange des Kunden der Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch f r Kunden, die im Ausland Auskunftserteilung entgegenstehen.

9 Eine vergleichbare gewerbliche T tigkeit aus ben, sowie f r ausl ndi- (4) Empf nger von Bankausk nften sche Institutionen, die mit inl ndischen juristischen Personen des ffent- Bankausk nfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kre- lichen Rechts oder mit einem inl ndischen ffentlich-rechtlichen Son- ditinstituten f r deren Zwecke oder die ihrer Kunden. derverm gen vergleichbar sind. 130 240 Seite 1. Kontof hrung W hrung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollst ndig innerhalb des eigenen Hauses ausf hrt. 7 Rechnungsabschl sse bei Kontokorrentkonten (Kon- (2) Gutschriften bei Fremdw hrungsgesch ften mit dem Kunden ten in laufender Rechnung) Schlie t die Bank mit dem Kunden ein Gesch ft (zum Beispiel ein De- (1) Erteilung der Rechnungsabschl sse visentermingesch ft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas ande- fremder W hrung schuldet, wird sie ihre Fremdw hrungsverbind- res vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rech- lichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser W hrung nungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen erf llen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

10 Beiderseitigen Anspr che (einschlie lich der Zinsen und Entgelte der (3) Vor bergehende Beschr nkung der Leistung durch die Bank Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrech- Die Verpflichtung der Bank zur Ausf hrung einer Verf gung zulasten ei- nung ergibt, nach Nummer 12 dieser Gesch ftsbedingungen oder nach nes Fremdw hrungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erf llung einer der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen be- Fremdw hrungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so rechnen. lange ausgesetzt, wie die Bank in der W hrung, auf die das Fremd- (2) Frist f r Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen w hrungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch be- Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollst ndigkeit eines Rech- dingter Ma nahmen oder Ereignisse im Lande dieser W hrung nicht nungsabschlusses hat der Kunde sp testens vor Ablauf von sechs Wo- oder nur eingeschr nkt verf gen kann.