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Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT …

AGB der SIK Ausgabe Januar 2015 Schweizerische Informatikkonferenz Allgemeine Gesch ftsbedingungen f r IKT- leistungen Ausgabe Januar 2015 A Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich und Geltung Diese Allgemeinen Gesch ftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Vertr gen f r werkver-tragliche, auftragsrechtliche sowie kauf- und mietrechtliche leistungen (einschliesslich der Softwarelizenzierung) im Be-reich der Informationstechnologie und Telekommunikation (IKT) zwischen den Parteien Leistungsbez gerin und Leis-tungserbringerin.

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1 AGB der SIK Ausgabe Januar 2015 Schweizerische Informatikkonferenz Allgemeine Gesch ftsbedingungen f r IKT- leistungen Ausgabe Januar 2015 A Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich und Geltung Diese Allgemeinen Gesch ftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Vertr gen f r werkver-tragliche, auftragsrechtliche sowie kauf- und mietrechtliche leistungen (einschliesslich der Softwarelizenzierung) im Be-reich der Informationstechnologie und Telekommunikation (IKT) zwischen den Parteien Leistungsbez gerin und Leis-tungserbringerin.

2 Diese werden im Folgenden als Vertr ags-partner bezeichnet. Die Leistungsbez gerin weist in der Offertanfrage auf diese AGB hin. Mit der Einreichung eines schriftlichen Ange-botes oder fall s dies fehlt, sp testens bei Annahme einer Bestellung, anerkennt die Leistungserbringerin die Anwend-barkeit dieser AGB. Allgemeine Gesch fts- oder Lieferbedin-gungen der Leistungserbringerin finden keine Anwendung, auch wenn in deren Angebot oder dazugeh rigen weiteren Unterlagen darauf verwiesen wird. Abweichungen von diesen AGB sind in der Offertan-frage bzw.

3 Im Angebot ausdr cklich als solche zu bezeichnen. Sie bed rfen zu ihrer G ltigkeit der Erw hnung in der Ver-tragsurkunde. 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge Bei W idersp r chen zwischen den Bedingungen der Ver-tragsbestandteil e hat die Vertr agsurkunde Vorrang vor den Bedingungen dieser AGB. Diese AGB haben Vorrang vor dem Angebot und das Angebot hat Vorrang vor dem Pflichtenheft. Abweichende Vereinbarungen der Vertragspartner in der Vertragsurkunde bleiben vorbehalten. 3 Angebot Das Angebot, einschliesslich Pr sentationen, erfolgt unentgeltlich.

4 Weicht das Angebot von der Offertanfrage der Leis-tungsbez gerin ab, so weist die Leistungserbringerin aus-dr cklich darauf hin. Soweit in der Offertanfrage nichts anderes festgelegt wird, bleibt die Leistungserbringerin vom Datum der Einrei-chung des Angebotes an w hrend dreier Monate gebunden. Bis zur Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder der schriftlichen Annahme des Angebots (Bestellung) durch die Leistungsbez gerin k nnen sich die Parteien ohne finanzielle Folgen von den Vertragsverhandlungen zur ckziehen.

5 Vorbe-halten bleibt die Bindung der Leistungserbringerin an ihr Angebot gem ss Ziff. 4 Produkte und leistungen , Lieferungen Art, Umfang und Eigenschaften der Produkte und Leistun-gen werden in der Vertragsurkunde geregelt. Darin kann auf weitere Dokumente verwiesen werden. Nutzen- und Gefahren bergang erfolgen mit Entgegen-nahme der Leistung oder der Lieferung durch die Leistungs-bez gerin am Erf llungsort (Ziff. 22). 5 Ausf hrung Die Vertragspartner zeigen sich gegenseitig so fort alle Umst nde aus ihren Bereichen an, welche die vertr agsge-m sse Erf llung gef hrden oder gef hrden k nnten.

6 Die Ausf hrung von leistungen erfolgt unter Anwendung anerkannter Methoden und aktuellen Standards und unter Beachtung der von der Leistungsbez gerin vertragsgem ss erteilten Weisungen. Die Leistungserbringerin informiert die Leistungs-bez gerin regelm ssig ber den Fortschritt der Arbeiten und holt bei Unklarheiten erforderliche Vorgaben der Leistungs-bez gerin ein. 6 Beizug von Subunternehmern Die Leistungserbringerin zieht Subunternehmer nur mit schriftlicher Genehmigung der Leistungsbez gerin bei. Die Leistungsbez gerin darf die Genehmigung nicht ohne begr n-deten Anlass verweigern, wobei unter dem Amtsgeheimnis stehende Gr nde nicht offen gelegt werden.

7 Die Leistungser-bringerin bleibt gegen ber der Leistungsbez gerin f r das Erbringen der leistungen verantwortlich. 7 Dokumentation Die Leistungserbringerin lie fert der Leistungsbez gerin sofern eine gemeinsame Pr fung vertraglich vorgesehen ist, vor derselben die im Rahmen der Erf llung des Vertrags resp. die f r den Betrieb notwendigen, kopierbaren Installati-ons- und Bedienungsanleitung/en in einer f r die Leistungs-bez gerin lesbaren sowie editierbaren Form. Die Leistungsbe-z gerin kann in der Offertanfrage die Lieferung einer Doku-mentation f r den technischen Unterhalt verlangen.

8 Die Do-kumentation wird, vorbeh ltlich abweichender Regelungen in der Vertragsurkunde, in der Vertr agssprache bzw. in Englisch geliefert. F r Anwendungen, die das Rechnungswesen betreffen oder aus anderen Gr nden revisionssicher sein m ssen, ist den Revisionsorganen der Leistungsbez gerin Einsicht in die Systemdokumentation zu gew hren. Die Leistungsbez gerin darf die Dokumentation f r den vertragsgem ssen Gebrauch kopieren und verwenden. Hat die Leistungserbringerin M ngel zu beheben, f hrt si e die Dokumentation ohne zus tzliche Kostenfolge so weit erforderlic h nach.

9 8 Instruktion Die Leistungserbringerin bernimmt die Instruktion des Personals der Leistungsbez gerin im vereinbarten Umfang. Die Leistungserbringerin stell t die gem ss Ziff. ver-einbarte Instruktion ohne zus tzliche Kostenfolge auch im Rahmen der Gew hrleistung sicher. 9 Mitwirkung der Leistungsbez gerin Die Leistungsbez gerin bergibt der Leistungser-bringerin rechtzeitig all e f r die Vertragserf llung erfor-derlichen Vorgaben aus ihrem Bereich. Die Leistungsbez gerin gew hrt der Leistungser-bringerin den notwendigen Zugang zu ihren R umlichkeiten AGB der SIK Seite 2/6 AGB der SIK Ausgabe Januar 2015 Schweizerische Informatikkonferenz und so rgt bei entsp rechender Vereinbarung f r die notwendige Infrastruktur zur Leistungserf llung.

10 Allf llige weitere Mitwirkungshandlungen der Leistungs-bez gerin werden im Einzelfall in der Vertragsurkunde verein-bart. 10 Verg tung Die Leistungserbringerin erbringt die leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand mit oberer Begrenzung der Verg tung (Kostendach). Sie gibt in ihrem Angebot die Kos-tenarten und Kostens tze bekannt. Erbringt die Leistungserbringerin leistungen nach Auf-wand, so liefert sie zusammen mit der Rechnung einen durch die zust ndige Person der Leistungsbez gerin visierten Rap-port.


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