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Amtsblatt für das Vermessungswesen - bev.gv.at

Amtsblatt f r das Vermessungswesen Herausgegeben vom BEV - Bundesamt f r Eich- und Vermessungswesen Jahrgang 2018 Wien, 1. Februar 2018 St ck 1. 4758. Erlass vom 24. J nner 2018. Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2017. 1*. Erlass vom 24. J nner 2018. 4758. Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2017. Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES ..4. EINLEITUNG ..4. BER CKSICHTIGUNG VON EUROP ISCHEN RICHTLINIEN ..4. INSPIRE-Richtlinie - Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG)..4. PSI-Richtlinie - Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) ..4. DAS PREISMODELL DES BEV.

5* 1.3 Das Preismodell des BEV Wesentliches Merkmal des BEV-Preismodells ist die Unterscheidung von internen („Nutzung der Daten im internen, technischen und administrativen Bereich des Kunden“) und externen Nutzungsrechten („Daten der Öffentlichkeit bzw. anderen als den internen Nutzungsberechtigten zur Verfügung stellen“) des Kunden.

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1 Amtsblatt f r das Vermessungswesen Herausgegeben vom BEV - Bundesamt f r Eich- und Vermessungswesen Jahrgang 2018 Wien, 1. Februar 2018 St ck 1. 4758. Erlass vom 24. J nner 2018. Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2017. 1*. Erlass vom 24. J nner 2018. 4758. Standardentgelte und Nutzungsbedingungen 2017. Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES ..4. EINLEITUNG ..4. BER CKSICHTIGUNG VON EUROP ISCHEN RICHTLINIEN ..4. INSPIRE-Richtlinie - Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG)..4. PSI-Richtlinie - Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) ..4. DAS PREISMODELL DES BEV.

2 5. WEITERE PREISBILDENDE FAKTOREN ..5. Umsatzsteuer ..5. Transferkosten ..5. Mittelwertbildung ..5. RABATTE F R UNTERRICHT UND ABGABE- UND NUTZUNGSVEREINBARUNG ..5. ANGEBOTE ..6. 2 NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND INTERNE NUTZUNG MEHRPLATZNUTZUNG ..7. EXTERNE Freie Werknutzungen ..7. Standardnutzung ..8. Analoge und digitale Folgeprodukte ..9. WEB-View ..10. WEB-Service ..10. Sonstige Nutzungsrechte: Recht auf Nutzungsentgelte zus tzliche Bestimmungen ..11. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ..11. Nutzungsrechte ..11. Schutzrechte ..11. Hinweispflicht auf die Schutzrechte (Urheberschaft) des BEV.

3 12. Nutzungsvereinbarung ..12. Dauer einer Informationspflichten des Kunden ..12. Weitergabe von Daten des BEV an Dritte ..13. Be- und Verarbeitung der Daten durch einen Auftragnehmer ..13. Kommerzielle Nutzung ..13. Kopien ..13. Haftung des Haftung des 3 PREISLISTE F R PRODUKTE DER VERMESSUNG ..15. GRUNDLAGENVERMESSUNG ..15. Festpunkte Gebrauchsnetz ..15. Transformationsparameter ..15. Grid-Produkte ..15. APOS Postprocessing (APOS-PP)..15. APOS Real Time (APOS-RTK, APOS-DGPS) ..15. APOS Rohdaten (APOS-RAW) ..16. Geophysikalische Daten (Schwerewerte, Geoidundulationen).

4 16. Schwerekarte, Geoidkarte ..16. Sonstige Produkte und Dienstleistungen der Grundlagenvermessung ..16. FERNERKUNDUNG ..16. Flugortungskarte ..16. Luftbild digital ..16. 2*. Luftbild analog ..16. Luftbild Photogrammetrische Grundlagen (bis Flugjahr 2009)..17. Orthophoto digital ..17. Orthophoto DIGITALES LANDSCHAFTSMODELL (DLM) ..18. DIGITALES GEL NDEH HENMODELL (DGM) ..19. DGM H henraster ..19. DGM H henschichtlinien ..19. DGM Struktur- und DIGITALES OBERFL CHENMODELL (DOM) ..19. KARTOGRAPHISCHE MODELLE (KM) ..19. Kartographisches Modell 1:50 000 Raster (KM50 R).

5 19. Kartographisches Modell 1:250 000 Raster (KM250 R) ..20. Kartographisches Modell 1:500 000 Raster (KM500 R) ..20. Kartographisches Modell 1:2 000 000 Raster (KM2000 R) ..20. Kartographisches Modell 1:50 000 Vektor (KM50 V)..20. Kartographisches Modell 1:250 000 Vektor (KM250 V)..20. Kartographisches Modell 1:500 000 Vektor (KM500 V)..21. Kartographisches Modell 1:1 000 000 Vektor (KM1000 V)..21. AUSTRIAN MAP MOBILE ..21. LANDKARTEN ..21. HISTORISCHE LANDKARTEN ..21. Historische Karte Historische Karte Historische Karte KATASTER ..22. Kataster analog ..22. Kataster Kataster Stichtagsdaten.

6 23. Auszug aus dem Historischer Kataster - Urmappe Reproduktion ..23. Historischer Kataster - Urmappe digital ..24. VERWALTUNGSEINHEITEN ..24. STAATSGRENZDOKUMENTATION ..24. DRUCKWERKE ..24. SONSTIGE REPRODUKTIONEN ..25. 4 GEOINFORMATIONSDIENSTE ..26. ALLGEMEINES ..26. GEOGRAPHISCHE INTERNET-APPLIKATIONEN ..26. GeoRef ..26. INSPIRE - GEODATENDIENSTE ..26. BEV PRODUKT-WEBSERVICE ..27. 5 STUNDENS TZE ..27. 3*. 1 Allgemeines Einleitung Das BEV - Bundesamt f r Eich- und Vermessungswesen gibt die im Rahmen der Aufgabenerf llung der Landesvermessung gem 1 Vermessungsgesetz (VermG) erstellten raumbezogenen Daten (Geobasisdaten).

7 Als Standardprodukte und nach Ma gabe der vorhandenen technischen M glichkeiten im Rahmen von Geoinformationsdiensten ab. Die vorliegenden Bestimmungen legen die Standardentgelte f r die Abgabe von Geobasisdaten (Standardprodukte), f r Geoinformationsdienste und f r die Verwertung von Geobasisdaten ( Externe Nutzungsrechte ) sowie Nutzungsbedingungen gem 48 VermG fest. Die Standardentgelte werden in Form von angemessenen Verg tungen nach dem gemeinen Wert gem 305. ABGB verrechnet. Sie haben grunds tzlich den zus tzlichen Aufwand f r die Reproduktion und Verbreitung der Geobasisdaten abzudecken und entsprechen den Grunds tzen zur Entgeltsbemessung gem 7.

8 Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Das Standardentgelt f r Standardprodukte wird in Punkt 3 und jenes f r Geoinformationsdienste in Punkt 4 geregelt. Das Standardentgelt f r die Verwertung (Nutzungsentgelt) ist f r alle analogen und digitalen Produkte von der Art der Nutzung abh ngig und wird gemeinsam mit den Nutzungsbedingungen in Punkt 2 geregelt. Die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen gelten nicht f r die in 47 VermG angef hrten Ausz ge und Amtshandlungen. Die Geb hren f r die Ausstellung von Ausz gen und f r Amtshandlungen gem. 47 VermG. werden in der jeweils geltenden Vermessungsgeb hrenverordnung geregelt.

9 Die Standardentgelte und Nutzungsbedingungen f r Daten des sterreichischen Adressregisters gem. 48. VermG werden in einem eigenen Erlass des BEV geregelt. Ber cksichtigung von europ ischen Richtlinien INSPIRE-Richtlinie - Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG). Die Richtlinie 2007/2/EG vom 14. M rz 2007 hat die Schaffung einer umweltrelevanten Geodateninfrastruktur in der Europ ischen Gemeinschaft zum Ziel. Sie wurde in sterreich auf Bundesebene durch das Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG), BGBl. I Nr. 14/2010 rechtlich umgesetzt. Die INSPIRE-Richtlinie stellt einen Rahmen f r die Gestaltung der nationalen Geodateninfrastrukturen in den Mitgliedstaaten dar, der durch mehrere verbindliche Durchf hrungsbestimmungen der Europ ischen Kommission detaillierter gestaltet wird.

10 Neben technischen Ma nahmen ( Metadaten, Interoperabilit t von Geodaten und diensten, Netzdienste). regelt INSPIRE die Zug nglichkeit von (umweltrelevanten) Geodaten und diensten f r die ffentlichkeit (Artikel 11) sowie die Nutzung von Geodaten durch in- und ausl ndische ffentliche Stellen (Artikel 17). Speziell f r die Nutzung von Daten und Diensten durch die Organe und Einrichtungen der Europ ischen Gemeinschaft wurde die Verordnung (EU) Nr. 268/2010 erlassen, zu der weiters, allerdings unverbindliche, Leitlinien existieren. Die vorliegenden Standardentgelte und Nutzungsbedingungen ber cksichtigen die genannten Vorgaben sowohl der Richtlinie als auch des GeoDIG in vollem Umfang und decken daher auch die Abwicklung von Gesch ftsf llen gem INSPIRE ab.


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