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Anlage 6 (zu §§12, 48 Abs. 4 und 5) - …

Anlage 6 (zu 12, 48 Abs. 4 und 5) (BGBl. I 2010, 2034-2044) Anforderungen an das Sehverm gen 1 Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T Sehtest ( 12 Abs. 2) Der Sehtest ( 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehsch rfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens betr gt: 0,7/0,7. ber den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach 12 Abs. 3 zu erstellen. Augen rztliche Untersuchung ( 12 Abs. 5) Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augen rztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehsch rfe, Gesichtsfeld, D mmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere St rungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen k nnen. Es m ssen folgende Mindestanforderungen erf llt sein. Zentrale Tagessehsch rfe: Fehlsichtigkeiten m ssen - soweit m glich und vertr glich - korrigiert werden.

Mindestanforderungen für die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5. 2 Bei zulässiger Einäugigkeit: keine Anforderungen. 2.2.3.2.2 Wenn wegen Zweifeln an ausreichendem Sehvermögen eine augenärztliche

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1 Anlage 6 (zu 12, 48 Abs. 4 und 5) (BGBl. I 2010, 2034-2044) Anforderungen an das Sehverm gen 1 Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T Sehtest ( 12 Abs. 2) Der Sehtest ( 12 Abs. 2) ist bestanden, wenn die zentrale Tagessehsch rfe mit oder ohne Sehhilfen mindestens betr gt: 0,7/0,7. ber den Sehtest ist eine Sehtestbescheinigung nach 12 Abs. 3 zu erstellen. Augen rztliche Untersuchung ( 12 Abs. 5) Besteht der Bewerber den Sehtest nicht, ist eine augen rztliche Untersuchung erforderlich. Bei dieser Untersuchung ist unter anderem auf Sehsch rfe, Gesichtsfeld, D mmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit, Diplopie sowie andere St rungen der Sehfunktion zu achten, die ein sicheres Fahren in Frage stellen k nnen. Es m ssen folgende Mindestanforderungen erf llt sein. Zentrale Tagessehsch rfe: Fehlsichtigkeiten m ssen - soweit m glich und vertr glich - korrigiert werden.

2 Dabei d rfen folgende Sehsch rfenwerte nicht unterschritten werden: Sehsch rfe des besseren Auges oder beid ugige Sehsch rfe: 0,5. brige Sehfunktionen Gesichtsfeld: Normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beid ugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 20 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten gepr ft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erf llt werden, so hat eine Nachpr fung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke MlII/4 zu erfolgen. Beweglichkeit: Bei Beid ugigkeit sind Augenzittern sowie Schielen ohne Doppeltsehen in zentralem Blickfeld bei ausreichender Kopfhaltung zul ssig. Doppeltsehen, au erhalb eines zentralen Blickfeldbereichs von 20 Grad im Durchmesser ist zul ssig.

3 Bei Ein ugigkeit normale Beweglichkeit des funktionst chtigen Auges. Die Erteilung der Fahrerlaubnis darf in Ausnahmef llen in Betracht gezogen werden, wenn die Anforderungen an das Gesichtsfeld oder die Sehsch rfe nicht erf llt werden. In diesen F llen muss der Fahrzeugf hrer einer augen rztlichen Begutachtung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine anderen St rungen von Sehfunktionen vorliegen. Dabei m ssen auch Kontrastsehen oder D mmerungssehen und Blendempfindlichkeit gepr ft und ber cksichtigt werden. Daneben sollte der Fahrzeugf hrer oder Bewerber eine praktische Fahrprobe erfolgreich absolvieren. Nach dem Verlust des Sehverm gens auf einem Auge oder bei neu aufgetretener Diplopie muss ein geeigneter Zeitraum (mindestens drei Monate) eingehalten werden, w hrend dessen das F hren von Kraftfahrzeugen nicht erlaubt ist. Danach darf erst nach augen rztlicher Untersuchung und Beratung wieder ein Kraftfahrzeug gef hrt werden.

4 Besteht eine fortschreitende Augenkrankheit, ist eine regelm ige augen rztliche Untersuchung und Beratung erforderlich. 2 Klassen C, C 1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbef rderung ( 12 Abs. 6, 48 Abs. 4 Nr. 4, und Abs. 5 Nr. 2) Bewerber um die Erteilung oder Verl ngerung der Fahrerlaubnis m ssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an das Sehverm gen erf llen: Untersuchung durch einen Augenarzt, einen Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin", einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einen Arzt bei einer Begutachtungsstelle f r Fahreignung, einen Arzt des Gesundheitsamtes oder einen anderen Arzt der ffentlichen Verwaltung ber die Untersuchung ist eine Bescheinigung gem dem Muster dieser Anlage zu erstellen. Zentrale Tagessehsch rfe: Feststellung unter Einhaltung der DIN 58220, Ausgabe Januar 1997. Fehlsichtigkeiten m ssen - soweit m glich und vertr glich - korrigiert werden.

5 Dabei d rfen folgende Sehsch rfenwerte nicht unterschritten werden: Sehsch rfe auf jedem Auge 0,8 und beid ugig 1,0. Die Korrektur mit Gl sern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sph risches quivalent) ist nicht zul ssig; dies gilt nicht f r intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen. brige Sehfunktionen Normales Farbensehen: (gepr ft mit einem geeigneten Test, beispielsweise Tafeln nach Ishihara oder Velhagen). Normales Gesichtsfeld: gepr ft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer berschwelligen Pr fmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten gepr ft werden. Alternativ kann eine Pr fung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens vier Pr fmarken ( IIl/4, I/4, I/2, und 1/1) an jeweils mindestens 12 Orten pro Pr fmarke erfolgen.

6 Stereosehen: gepr ft mit einem geeigneten Test ( Random-Dot-Teste). Ausreichendes Kontrast- oder D mmerungssehen, gepr ft mit einem standardisierten anerkannten Pr fverfahren. Augen rztliche Untersuchung K nnen die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Nr. nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zus tzlich eine augen rztliche Untersuchung erforderlich. Sind nur die Anforderungen an das normale Farbsehen nicht erf llt, ist eine zus tzliche augen rztliche Untersuchung entbehrlich, wenn das Farbesehen bereits Gegenstand einer fr heren augen rztlichen Untersuchung war und hierbei die Anforderungen bei nicht normalem Farbsehen nach den Ziffern und erf llt wurden. ber die nach Satz 1 erforderliche Untersuchung ist ein Zeugnis gem dem Muster dieser Anlage zu erstellen. Es m ssen folgende Mindestanforderungen erf llt sein: Zentrale Tagessehsch rfe: Fehlsichtigkeiten m ssen - soweit m glich und vertr glich - korrigiert werden.

7 Dabei d rfen folgende Sehsch rfenwerte nicht unterschritten werden: Sehsch rfe des besseren Auges oder beid ugige Sehsch rfe: 0,8, Sehsch rfe des schlechteren Auges: 0,5. Werden diese Werte nur mit Korrektur erreicht, soll die Sehsch rfe ohne Korrektur auf keinem Auge weniger als 0,05 betragen. Die Korrektur mit Gl sern von mehr als plus 8,0 Dioptrien (sph risches quivalent) ist nicht zul ssig; dies gilt nicht f r intraokulare Linsen oder Kontaktlinsen. In Einzelf llen kann unter Ber cksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges f r die Klassen C,CE,C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augen rztliches Gutachten ist in diesen F llen erforderlich. brige Sehfunktionen: Gesichtsfeld: Normales Gesichtsfeld beider Augen, wenigstens normales binokulares Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 140 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein.

8 Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten gepr ft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erf llt werden, so hat eine Nachpr fung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke IIl/4 zu erfolgen. Beweglichkeit und Stereosehen: Ausschluss bei Doppeltsehen im Gebrauchsblickfeld ( 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick). Ausschluss bei Schielen ohne konstantes binokulares Einfachsehen. Farbensehen: Bei Rotblindheit oder Rotschw che mit einem Anomalquotienten unter 0,5 ist eine Aufkl rung des Betroffenen ber die m glichen Gef hrdungen erforderlich. Kontrast- oder D mmerungssehen, Blendempfindlichkeit: Ausreichendes Kontrast- oder D mmerungssehen gepr ft mit einem standardisierten anerkannten Pr fverfahren einschlie lich Pr fung der Blendempfindlichkeit. Sonderregelung f r Inhaber einer bis zum 31.

9 Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis Hinsichtlich des Sehverm gens gelten f r Inhaber einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis folgende Anforderungen (in dieser Gliederungsnummer sind alle Paragraphen ohne Gesetzesangaben solche der Stra enverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung): i Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehsch rfe und die brigen Sehfunktionen ( 9a ) Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehsch rfe Liegt die zentrale Tagessehsch rfe unterhalb von 1,0/1,0, so muss sie durch Sehhilfen so weit wie m glich dem Sehverm gen des Normalsichtigen angen hert werden. F r Inhaber einer Fahrerlaubnis reichen folgende Mindestwerte f r die zentrale Tagessehsch rfe aus, wenn feststeht, dass das Wahrnehmungsverm gen des Betroffenen trotz verminderten Sehverm gens zum sicheren F hren eines Kraftfahrzeugs der Klasse/Art noch ausreicht: Bei Fahrerlaubnisinhabern der Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 52) Klasse 2 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbef rderung Bei Beid ugigkeit 0,4/0,2 0,7/0,22 07,053 Bei Ein ugigkeit1) 0,6 0,7 0,73 1) Als ein ugig gilt auch, wer auf einem Auge eine Sehsch rfe von weniger als 0,2 besitzt.

10 2) Nachweis ausreichenden Wahrnehmungsverm gens bereits bei Sehsch rfe unter 0,5 auf dem schlechteren Auge erforderlich. 3) Sehsch rfe unter 0,5 auf dem schlechteren Auge oder Ein ugigkeit nur zul ssig bei Beschr nkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbef rderung auf Taxen und Mietwagen. Mindestanforderungen an die brigen Sehfunktionen Bei Inhabern der Klassen 1,1a,1b,3,4,5 Klasse 2, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbef rderung Gesichtsfeld normales Gesichtsfeld eines Auges oder gleichwertiges beid ugiges Gesichtsfeld normale Gesichtsfelder beider Augen1 Beweglichkeit Bei Beid ugigkeit: Augenzittern sowie Begleit- und L hmungsschielen ohne Doppeltsehen im zentralen Blickfeld bei Kopfgeradehaltung zul ssig. Bei Augenzittern darf die Erkennungszeit f r die einzelnen Sehzeichen nicht mehr als eine Sekunde betragen. Bei Ein ugigkeit: Normale Augenbeweglichkeit, kein Augenzittern. Normale Beweglichkeit beider Augen1; zeitweises Schielen unzul ssig Stereosehen keine Anforderungen normales Stereosehen2 Farbensehen keine Anforderungen Rotblindheit oder Rotschw che mit einem Anomalquotienten unter 0,5 bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbef rderung: unzul ssig bei Klasse 2: Aufkl rung des Betroffenen ber die durch die St rung des Farbensehens m gliche Gef hrdung ausreichend 1 Bei zul ssiger Ein ugigkeit gelten die Mindestanforderungen f r die Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4, 5.


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