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Antrag auf Einrichtung ... - eiblverlag.de

Nachdruck, Nachahmung, Kopieren undelektronische Speicherung verboten!Bestell-Nr.: 15 015 (12/15)PLZ, Ort, DatumAntrag auf Einrichtungvon bermittlungs- 9 Abs. 1 Nr. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)Das Widerspruchsrecht bei Ehejubil umsdaten ( 50 Abs. 2 und 5 BMG) kann nur gemeinsam ausge bt werden. F r die Einrichtung einer bermittlungs-sperre dieser Daten ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich, das gilt auch bei minderj hrigen Kindern f r 42 Abs. 3 Satz 2 , DatumUnterschriftEntgegengenommenBitte Erl uterungen auf der R ckseite beachten!Eine Ausfertigung dieser Erkl rung habe ich des Erkl rendenUnterschrift des Ehegatten bzw. SorgeberechtigtenAbsender Antragsteller/inIch beantrage die Einrichtung folgender bermittlungs- bzw. Auskunftssperren:Antragsteller/in (Name, Vorname, Doktorgrad)GeburtsnameName bermittlungssperre an ffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ( 42 Abs.)

Erläuterungen zum Antrag auf Einrichtung von Übermittlungs- bzw. Auskunftssperren Zu Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 …

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  Garant, Antrag auf einrichtung, Einrichtung, Eiblverlag

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1 Nachdruck, Nachahmung, Kopieren undelektronische Speicherung verboten!Bestell-Nr.: 15 015 (12/15)PLZ, Ort, DatumAntrag auf Einrichtungvon bermittlungs- 9 Abs. 1 Nr. 5 Bundesmeldegesetz (BMG)Das Widerspruchsrecht bei Ehejubil umsdaten ( 50 Abs. 2 und 5 BMG) kann nur gemeinsam ausge bt werden. F r die Einrichtung einer bermittlungs-sperre dieser Daten ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich, das gilt auch bei minderj hrigen Kindern f r 42 Abs. 3 Satz 2 , DatumUnterschriftEntgegengenommenBitte Erl uterungen auf der R ckseite beachten!Eine Ausfertigung dieser Erkl rung habe ich des Erkl rendenUnterschrift des Ehegatten bzw. SorgeberechtigtenAbsender Antragsteller/inIch beantrage die Einrichtung folgender bermittlungs- bzw. Auskunftssperren:Antragsteller/in (Name, Vorname, Doktorgrad)GeburtsnameName bermittlungssperre an ffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ( 42 Abs.)

2 3 Satz 2 BMG)Vorname(n)GeburtsdatumParteien, W hlergruppen und anderen Tr gern von Wahlvorschl gen d rfen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen meinepers nlichen Daten nicht mitgeteilt werden ( 50 Abs. 1 und 5 BMG).Im Falle eines Altersjubil ums oder Ehejubil ums (z. B. 75. Geburtstag oder Goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung ber dieses Ereignisnicht weitergegeben werden ( 50 Abs. 2 und 5 BMG).Anschrift (Stra e, Haus-Nr., PLZ, Ort)Geburtsdatum1. bermittlungssperren, f r die keine Begr ndung erforderlich ist:Diese Erkl rung gilt auch f r meine/unsere minderj hrigen Kinder, soweit sie ebenfalls nicht meiner Religionsgesellschaft angeh ren.(Das Einverst ndnis aller Sorgeberechtigten ist erforderlich)Der Weitergabe meiner Daten an Adressbuchverlage widerspreche ich ( 50 Abs. 3 und 5 BMG).2. Auskunftssperren, f r die eine Anh rung/Begr ndung der betroffenen Person erforderlich ist: Auskunftssperre, da durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr f r Leben, Gesundheit, pers nliche Freiheit oder hnliche schutzw rdigeInteressen f r mich oder eine andere Person entstehen kann ( 51 BMG).

3 Anh rung/Begr ndung: (Warum ist es erforderlich, eine Auskunftssperre in das Melderegister der oben genannten Beh rde einzutragen? Durch welche Tatsachen/Umst nde wurde die konkrete Gefahr ausgel st? Welche Person bedroht mein Leben oder meine Gesundheit? Was habe ich bisher unternommen, um meine neue Wohnungsanschrift geheim zu halten?)Nach Fristablauf ist ein erneuter Antrag zu Auskunftssperre ist auf 2 Jahre befristetDatum FristablaufHiermit widerspreche ich der Weitergabe meiner Daten an das Bundesamt f r das Personalmanagement der Bundeswehr f r Zwecke der bersendung von Informationsmaterial ber den freiwilligen Wehrdienst ( 58 c Abs. 1 Soldatengesetz i. V. m. 36 Abs. 2 BMG).Ich beantrage, dass meine Daten nicht an die Religionsgesellschaft meines Ehegatten, Lebenspartner oder meiner Eltern (nur bei minderj hrigen Antragstellern) bermittelt Wiesau-Einwohnermeldeamt-Marktplatz 195676 Wiesau Erl uterungen zum Antrag auf Einrichtung von bermittlungs- bzw.

4 AuskunftssperrenZu bermittlungssperre an ffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften ( 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)Das Bundesmeldegesetz (BMG) sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangeh rigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner ffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an-geh ren, bermittelt werden d rfen. Der betroffene Familienangeh rige - nicht das Kirchenmitglied selbst - kann nach 42 Abs. 3 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes die Einrichtung einer bermittlungssperre verlangen. Eine Begr ndung ist nicht erforderlich. Diese bermittlungssperre gilt nicht, soweit Daten f r Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen ffentlich-recht-lichen Religionsgesellschaften bermittelt bermittlungssperre an Parteien und W hlergruppen und anderen Tr gern von Wahlvorschl gen ( 50 Abs.)

5 1 und 5 BMG)Im Zusammenhang mit Wahlen und mit Abstimmungen d rfen Parteien, W hlergruppen und anderen Tr gern von Wahl-vorschl gen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft ber Familienname, Vornamen, derzeitige Anschrift, Doktorgrad von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, f r deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten d rfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Emp-f nger hat die Daten sp testens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu l schen oder zu vernichten. Er darf diese nur f r die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Eine Begr ndung ist nicht bermittlungssperre im Falle eines Alters- oder Ehejubil ums ( 50 Abs. 2 und 5 BMG)Die Meldebeh rde darf auf Verlangen Mandatstr gern, Presse oder Rundfunk eine Melderegisterauskunft ber Alter- oder Ehejubil um von Einwohnern erteilen.

6 Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten ber Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Tag und Art des Jubil ums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Einer Begr ndung bedarf es bermittlungssperre an Adressbuchverlage ( 50 Abs. 3 und 5 BMG)Das Bundesmeldegesetz (BMG) erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage ber Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Auskunftserteilung k nnen Sie widersprechen. Eine Begr ndung ist nicht bermittlungssperre an das Bundesamt f r das Personalmanagement der Bundeswehr ( 58 c Abs. 1 Soldaten- gesetz i. V. m. 36 Abs. 2 BMG)Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst bergeleitet worden.

7 Frauen und M nner, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, k nnen sich nach 58 b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu das Bundesamt f r das Personalmanagement der Bundeswehr die M glichkeit hat, ber den freiwilligen Wehr-dienst zu informieren, bermittelt die Meldebeh rde Familienname, Vornamen und derzeitige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangeh rigkeit, die im n chsten Jahr vollj hrig werden, an das Bundesamt f r Personalmanagement der haben das Recht, der Daten bermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung ge-bunden und braucht nicht begr ndet zu Auskunftssperre bei Gefahr f r Leben und Gesundheit, pers nliche Freiheit oder hnliche schutzw rdige Belange (51 BMG)Bevor ber Ihren Antrag entschieden werden kann, m ssen Sie Gr nde glaubhaft machen (sogenannte Anh rung), war-um es erforderlich ist eine Auskunftssperre in das Melderegister der Beh rde einzutragen.

8 Es m ssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie als Betroffener durch eine Melderegisteraus-kunft eine Gefahr f r Leben, Gesundheit, pers nliche Freiheit oder hnliche schutzw rdige Interessen erwachsen kann. Die Fragen sollten detailliert beantwortet (ggf. Beiblatt verwenden) und das Meldeamt kann die Vorlage weiterer Nach-weise eine Auskunftssperre eingerichtet wird eine Auskunft aus dem Melderegister nur erteilt, wenn eine Beeintr chtigung schutzw rdiger Interessen ausgeschlossen werden kann. Die betroffene Person wird vor Erteilung einer Auskunft durch die Meldebeh rde angeh Auskunftssperre wird im Melderegister im Datensatz zur eigenen Person eingetragen. Sie wird auch im Datensatz von Ehegatten oder Lebenspartnern, beim gesetzlichen Vertreter oder minderj hrigen Kindern als sogenannte beigeschriebene Daten ber Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet und kann auf Antrag verl ngert :Ihre Daten sind m glicherweise auch bei anderen ffentlichen Stellen wie z.

9 B. dem Finanzamt, dem Jugendamt und bei Gerichten gespeichert die von Dritten ausgeforscht werden k nnen. Sie haben gegebenenfalls die M glichkeit die Sperrung von Daten in anderen ffentlichen Registern wie z. B. dem Ausl nderzentralregister oder dem zentralen Fahr-zeugregister zu Anhaltspunkte f r die Gef hrdung einer Frau bestehen, zum Beispiel durch h usliche Gewalt, Zwangsprostitution oder Gewalt in Namen der Ehre wird auf das bundesweite Hilfstelefon Gewalt gegen Frauen des Bundesamtes f r Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hingewiesen (Tel.: 08000116016 und Internet: ).