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Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen …

103-011 DGUV Regel 103-011 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und BetriebsmittelnJanuar 2006(bisher BGR A3)2 BGR A3 ImpressumHerausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)Mittelstra e 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: Internet: Elektrotechnik und Feinmechanik , Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse der : Januar 2006 DGUV Regel 103-011 (bisher BGR A3) zu beziehen bei Ihrem zust ndigen Unfallversicherungstr ger oder unter .. 51 Anwendungsbereich .. 62 Begriff sbestimmungen .. 83 Ma nahmen zur Verh tung von Gefahren f r Leben und Gesundheit beiArbeiten unter Spannung .. Organisatorische Voraussetzungen .. Auswahl der Arbeiten .. Arbeitsanweisung .. Auswahl der Ausf hrenden .. Berechtigung zur Anweisung von Arbeiten unter Bereitstellung der Werkzeuge, Ausr stung, Schutz- und Hilfsmittel.

103-011 DGUV Regel 103-011 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Januar 2006 (bisher BGR A3)

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1 103-011 DGUV Regel 103-011 Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und BetriebsmittelnJanuar 2006(bisher BGR A3)2 BGR A3 ImpressumHerausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)Mittelstra e 51 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: Internet: Elektrotechnik und Feinmechanik , Fachbereich Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse der : Januar 2006 DGUV Regel 103-011 (bisher BGR A3) zu beziehen bei Ihrem zust ndigen Unfallversicherungstr ger oder unter .. 51 Anwendungsbereich .. 62 Begriff sbestimmungen .. 83 Ma nahmen zur Verh tung von Gefahren f r Leben und Gesundheit beiArbeiten unter Spannung .. Organisatorische Voraussetzungen .. Auswahl der Arbeiten .. Arbeitsanweisung .. Auswahl der Ausf hrenden .. Berechtigung zur Anweisung von Arbeiten unter Bereitstellung der Werkzeuge, Ausr stung, Schutz- und Hilfsmittel.

2 Erste Hilfe .. Ausbildung .. Voraussetzung .. Erlangen der Bef higung zum Arbeiten unter Spannung .. Bef higung zu hinzukommenden Arbeitverfahren .. Erhalt der Bef higung zum Arbeiten unter Spannung .. Durchf hrung von Arbeiten unter Spannung .. Vergabe von Auft r gen .. 17 Anhang 1: Beispiel einer Anweisung Grunds tze f r Arbeiten unter Spannung .. 18 Anhang 2: Beispiel einer Arbeitsanweisung f r Arbeiten unter Spannung .. 25 Anhang 3: Beispiel f r einen Pass Arbeiten unter Spannung .. 27 Anhang 4: Informationen zu Werkzeugen, Ausr stungen, Schutz- und Hilfsmitteln f r Arbeiten unter Spannung .. 29 Anhang 5: Vorschrift en und Regeln .. 35 BGR A34 Berufsgenossenschaft liche Regeln f r Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschrift en (Gesetze, Verordnungen) und/oder berufsgenossenschaft lichen Vorschrift en (Unfallverh tungsvorschrift en)

3 Und/oder technischen Spezifi kationen und/oder den Erfahrungen berufsgenossenschaft licher Pr richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschrift en oder Unfall-verh tungsvorschrift en geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunf lle, Berufskrank-heiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden k Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaft en L sungsm glichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Ma nahmen zur Verh tung von Arbeitsunf llen, Berufskrankheiten und ar-beitsbedingten Gesundheitsgefahren getroff en hat. Andere L sungen sind m glich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gew hrleistet sind. Sind zur Konkre-tisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschrift en von den daf r eingerichteten Aussch ssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschrift en oder aus Unfallver-h tungsvorschrift en wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt.

4 Erl uterungen, insbesondere beispielhaft e L sungsm glich-keiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift Fachausschuss Elektrotechnik hat sich entschlossen, die Erarbeitung einer neuen Unfallverh tungsvorschrift Elektrische Gef hrdungen vorerst nicht weiter zu verfolgen. Um jedoch den Betrieben praxisnahe Regelungen zum Arbeiten unter Spannung anbieten zu k nnen, hat der Fachausschuss Elektrotechnik die BG-Regel Arbeiten unter Spannung unter Ber cksichtigung der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) Betrieb von elektrischen Anla-gen; Teil 100: Allgemeine Anforderungen erstellt. Damit soll der Rahmen f r nationale Rege-lungen zur Durchf hrung der Arbeiten beschrieben werden, die prinzipiell auf alle Span-nungsebenen anwendbar der Basis einer Gef hrdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer ber die Anwen-dung der Arbeitsmethode Arbeiten unter Spannung .

5 Als oberster Grundsatz gilt, dass diese Arbeiten nur dann durchgef hrt werden d rfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheits-schutz aller an den Arbeiten beteiligten Personen sichergestellt werden kann. Nur durch Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren und gut ausgebildetes und ausger stetes Personal kann die sichere Ausf hrung der Arbeiten erreicht werden. 61 Diese BG-Regel konkretisiert die Forderungen des 8 der Unfallverh tungsvor-schrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BGV A3) hinsichtlich der Schutz-ma nahmen gegen die Gef hrdungen durch K rperdurchstr mung und Lichtb gen bei Arbeiten an aktiven Teilen aller Spannungsebenen, deren spannungsfreier Zu-stand nicht sichergestellt ist. Sie werden im Folgenden als Arbeiten unter Spannung (AuS) unter Spannung im Sinne dieser BG-Regel sind T tigkeiten wie Ver-binden, Montieren, Ein- und Ausbauen, G ngigmachen und Fetten, Abdecken oder Reinigen, in Niederspannungsanlagen (UN < 1000 V): Montieren einer Abzweigmuff e f r einen Hausanschluss; auch mittels Klemmring mit Ber hrungsschutz, Montage/Demontage von einzelnen Sicherungsleisten und Sicherungs-lastschaltleisten in Kabelverteilerschr nken, Auswechseln von Z hlern und Schaltuhren und das Sperren von Kunden- Anlagen , Montagearbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen, berbr cken von Teilstromkreisen, Wartungsarbeiten in Anlagen .

6 In Hochspannungsanlagen (UN > 1 kV): Austausch von Holzmasten einer Mittelspannungsfreileitung, Auswechseln von Isolatoren an Hochspannungsfreileitungen, Anbringen von Kurzschlussanzeigern oder Vogelschutzeinrichtungen, Wartungsarbeiten in Anlagen , Abdecken von unisolierten cksichtigt werden nicht von solchen Arbeiten ausgehende weitere m gliche Gef hrdungen, Explosionsgefahr, unerwarteter Anlauf von Diese BG-Regel fi ndet keine Anwendung auf folgende T tigkeiten: Arbeiten an Anlagen , wenn sowohl die Spannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht h her als 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung ist (SELV oder PELV), der Kurzschlussstrom an der Arbeitsstelle h chstens 3 mA Wechselstrom (Eff ektivwert) oder 12 mA Gleichstrom, oder die Energie nicht mehr als 350 mJ betr gt oder die Stromkreise nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) und DIN EN 61241-14 (VDE 0165-2)

7 Eigensicher errichtet sind, Heranf hren von Spannungspr fern und Phasenvergleichern , Abklopfen von Raureif mit isolierenden Stangen, Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbek mpfung, Abspritzen von Isolatoren in Freiluft Anlagen , Heranf hren von Pr f-, Mess- und Justiereinrichtungen bei Nennspannun-gen bis 1000 V, Herausnehmen oder Einsetzen von nicht gegen direktes Ber hren gesch tz-ten Sicherungseins tzen, Arbeiten in Pr fanlagen, Pr farbeiten bei der Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen, Funktionspr fungen an Ger ten und Schaltungen, Inbetriebnahme und Erprobung, Arbeiten an unter Spannung stehenden Fahrleitungen bis AC 1000V / DC 1500V, wenn die Arbeiten nach DIN VDE 105-103 (VDE 0105-3) Zusatzfest-legungen f r Bahnen durchgef hrt werden, Arbeiten zum Abdecken entsprechend der f nft en Sicherheitsregel, soweit nicht Gef hrdungen wie bei den in Abschnitt aufgef hrten Arbeiten unter Spannung Begriff sbestimmungenIm Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriff e bestimmt:1.

8 Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Arbeit, bei der eine Person mit K rper-teilen oder Gegenst nden (Werkzeuge, Ger te, Ausr stungen oder Vorrichtun-gen) unter Spannung stehende Teile ber hrt oder in die Gefahrenzone gelangt. 2. Arbeitsanweisung ist ein betriebliches Dokument, das die Verhaltensma regeln f r die Arbeit Gefahrenzone ist ein Bereich um unter Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzma nahme der zur Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt Anlagenverantwortlicher ist eine Person, die beauft ragt ist, die unmittelbare Verantwortung f r den Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen. Erforderlichen-falls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen bertragen Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauft ragt ist, die unmittelbare Ver-antwortung f r die Durchf hrung der Arbeiten zu tragen.

9 Erforderlichenfalls kann diese Verantwortung teilweise auf andere Personen bertragen Elektrofachkraft ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschl gigen Bestimmungen die ihm bertrage-nen Arbeiten beurteilen und m gliche Gefahren erkennen Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft ber die ihr bertragenen Aufgaben und die m glichen Gefahren bei unsachgem em Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie ber die notwendi-gen Schutzeinrichtungen und Schutzma nahmen belehrt Ausf hrender der Arbeiten unter Spannung ist eine Person, die berechtigt ist, Arbeiten unter Spannung auszuf Ma nahmen zur Verh tung von Gefahren f r Leben und Gesund-heit bei Arbeiten unter Organisatorische VoraussetzungenVom Unternehmer, der eine elektrische Anlage betreibt, ist zu entscheiden, ob und welche Arbeiten unter Spannung an dieser Anlage durchgef hrt werden.

10 Sollen diese Arbeiten von eigenen Besch ft igten durchgef hrt werden, muss der unter -nehmer Grund s tze f r Arbeiten unter Spannung in einer Anweisung fest schreiben (siehe Anhang 1). Dabei hat der Unternehmer sich bei Erfordernis fachlich beraten zu lassen. Er legt grunds tzlich fest, f r welche Arbeiten die Auft ragserteilung schrift lich erfolgen muss und zu dokumentieren ist. Bei der Auft ragsvergabe von Arbeiten unter Spannung ist Abschnitt zu beachten. Auswahl der ArbeitenDer Unternehmer hat f r seine Besch ft igten festzulegen, welche Arbeiten unter Spannung sie ausf hren sollen. Hierbei hat er zu ber cksichtigen, ob es f r diese Arbeiten geeignete Verfahren gibt oder diese entwickelt werden k nnen. Es muss sich dabei um Verfahren handeln, die auf Grund einer umfassenden Gef hrdungser-mittlung nach 5 Arbeitsschutzgesetz, die nicht nur die elektrischen Gef hrdungen ber cksichtigt, als sicher beurteilt werden k nnen.


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