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ARBEITNEHMER, DIE EINE TÄTIGKEIT ... - …

1 STEUERN 2016 ARBEITNEHMER, DIE EINE T TIGKEIT AUSSERHALB FRANKREICHS AUS BEN Sie verlassen Frankreich Sie sind au erhalb Frankreichs ans ssig Sie kehren nach Frankreich zur ck Besteuerungs- und Zahlungsmodalit ten 2 Wenn Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2014 mehr als Euro betr gt und Ihr Hauptwohnsitz ber einen Internetanschluss verf gt, haben Sie Ihre Einkommenssteuererkl rung online abzugeben. Sind Sie jedoch der Meinung, dass Ihnen dies nicht m glich ist, k nnen Sie weiterhin die Erkl rung in Papierform nutzen.

3 Die folgenden Informationen betreffen Arbeitnehmer , die eine Tätigkeit im Ausland ausüben. Sie gelten als Arbeitnehmer, der eine Tätigkeit im Ausland ausübt, wenn Sie

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1 1 STEUERN 2016 ARBEITNEHMER, DIE EINE T TIGKEIT AUSSERHALB FRANKREICHS AUS BEN Sie verlassen Frankreich Sie sind au erhalb Frankreichs ans ssig Sie kehren nach Frankreich zur ck Besteuerungs- und Zahlungsmodalit ten 2 Wenn Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2014 mehr als Euro betr gt und Ihr Hauptwohnsitz ber einen Internetanschluss verf gt, haben Sie Ihre Einkommenssteuererkl rung online abzugeben. Sind Sie jedoch der Meinung, dass Ihnen dies nicht m glich ist, k nnen Sie weiterhin die Erkl rung in Papierform nutzen.

2 MACHEN SIE ES SICH LEICHTER GEBEN SIE IHRE STEUERERKL RUNG ONLINE AB Machen Sie es wie die anderen im Ausland ans ssigen Nutzer, die ihre Einkommensteuer 2015 online abgegeben haben, und die Steuerpflichtigen, die zur Bezahlung ihrer Steuern elektronische Zahlungswege (Lastschriftverfahren mit monatlicher Ratenabbuchung oder Abbuchung bei F lligkeit, Online-Zahlung usw.) genutzt haben. Gut zu wissen Angesichts Ihrer r umlichen Entfernung und der Sachzw nge, die der Postweg mit sich bringt, erleichtert die Website den Austausch zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung.

3 Mit Ihrer Steuernummer (num ro fiscal) und einem von Ihnen selbst gew hlten oder nach den Hinweisen auf der Website zu w hlenden Passwort gelangen Sie in Ihren Bereich Particulier (Privatperson). Sie k nnen auch nach den gleichen Modalit ten von der Seite aus in diesen Bereich gelangen. Dort erhalten Sie Zugang zu den Online-Diensten wie beispielsweise der Einkommensteuererkl rung, dem Zahlungssystem f r Ihre Steuern oder der M glichkeit, einen Einspruch einzulegen sowie zu Ihren pers nlichen Steuerdaten der letzten Jahre.

4 Zur Verwaltung Ihrer jeweiligen Angelegenheiten k nnen Sie von Ihrem Bereich Particulier (Privatperson) aus zahlreiche Standardaufgaben durchf hren (Korrektur von Fehlern, Nachtrag fehlender Informationen, Einlegung von Einspr chen, Beantragung von Zahlungsaufsch ben, Mitteilung von Adress nderungen oder nderung pers nlicher Angaben usw.). Damit Sie diese Dienste st ndig nutzen k nnen, m ssen Sie vor Ihrem Wegzug unbedingt ein Passwort ausw hlen.

5 Wenn Ihr steuerliches Referenzeinkommen von 2014 mehr als betr gt und Ihr Hauptwohnsitz ber einen Internetanschluss verf gt, haben Sie Ihre Einkommenssteuererkl rung in diesem Jahr online einzureichen. Sind Sie der Meinung, dass Ihnen dies nicht m glich ist, reichen Sie eine Erkl rung in Papierform ein. Ab 2016 ist es ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Steuerbescheid ber einen Betrag von mehr als (einschlie lich Vorauszahlung) durch monatliche Abbuchung oder Abbuchung bei F lligkeit oder per Online-Zahlung ber oder per Smartphone zu zahlen ist.

6 Die H he des Betrags, ab dem die elektronische Zahlung vorgeschrieben ist, wird anschlie end nach und nach herabgesetzt, und zwar auf im Jahr 2017, auf im Jahr 2018 und auf 300 im Jahr 2019. Eine bersicht in franz sischer Sprache ber alle Online-Dienste der Generaldirektion ffentliche Finanzen (Direction g n rale des Finances publiques) finden Sie im Faltblatt , das Sie auf unserer Website unter Documentation > Documentation fiscale > Les d pliants d information abrufen k nnen.

7 3 Die folgenden Informationen betreffen Arbeitnehmer, die eine T tigkeit im Ausland aus ben. Sie gelten als Arbeitnehmer, der eine T tigkeit im Ausland aus bt, wenn Sie au erhalb der folgenden Gebiete arbeiten: - Kontinentalfrankreich, K steninseln und Korsika - berseedepartements (Guadeloupe, Martinique, Franz sisch-Guayana, R union und Mayotte). Verbleibt Ihr steuerlicher Wohnsitz in Frankreich? Vorbehaltlich der Bestimmungen bestehender internationaler Doppelbesteuerungsabkommen gelten Sie als steuerlich in Frankreich ans ssig, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien auf Sie zutreffen: Ihr Haushalt (Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner [partenaire d un pacte civil de solidarit (PACS)] und Kinder) bleibt in Frankreich, auch wenn Sie selbst sich aus beruflichen Gr nden vor bergehend oder den gr ten Teil des Jahres ber in einem anderen Land aufhalten.

8 Wenn Sie keinen Haushalt haben, gilt Ihr Hauptaufenthaltsort als steuerlicher Wohnsitz. Sie ben in Frankreich eine selbst ndige oder nichtselbst ndige T tigkeit aus, es sei denn, es handelt sich um eine Nebenbesch ftigung. Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt liegt in Frankreich. Gemeint ist der Ort, an dem sich Ihre wichtigsten Investitionen, Ihr Gesch ftssitz, der Mittelpunkt Ihrer beruflichen T tigkeiten befindet, oder der Ort, an dem Sie den gr ten Teil Ihrer Eink nfte erzielen.

9 Falls Ihr steuerlicher Wohnsitz au erhalb Frankreichs gelegen ist, sind Sie in Frankreich nur dann steuerpflichtig, wenn Sie Eink nfte aus franz sischen Quellen beziehen oder wenn Sie dort eine Wohnung haben. Falls Ihr steuerlicher Wohnsitz in Frankreich bleibt, unterliegen Sie mit allen Ihren Eink nften einschlie lich der Verg tung f r Ihre T tigkeit im Ausland der Steuer in Frankreich. In diesem Fall haben Sie Ihre Einkommensteuererkl rung bei der Steuerbeh rde Ihres Hauptwohnsitzes einzureichen.

10 Im brigen sind Sie verpflichtet, die Daten Ihrer im Ausland er ffneten Bankkonten (ob weiterhin genutzt oder geschlossen) mitzuteilen. (Vordruck Nr. 3916, online verf gbar, oder auf einfachem Papier. Die Angaben sind Ihrer Einkommensteuererkl rung Nr. 2042 beizuf gen.) WENN IHR STEUERLICHER WOHNSITZ NICHT IN FRANKREICH VERBLIEBEN IST: WELCHE FORMALIT TEN SIND ZU ERLEDIGEN? Was ist in dem Jahr zu erledigen, in dem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen?


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