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ASR A1.3 'Sicherheits- und …

- Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Ausgabe: April 2007 Technische Regeln f r Arbeitsst tten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR Diese Technische Regel f r Arbeitsst tten (ASR ) gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse f r das Einrichten und Betreiben von Arbeitsst tten wieder. Sie wird vom Ausschuss f r Arbeitsst tten ermittelt und vom Bundesministerium f r Arbeit und Soziales nach 7 der Arbeitsst ttenverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Diese ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsst ttenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gef hrdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzma nahmen.

5 - Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de - Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die

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1 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Ausgabe: April 2007 Technische Regeln f r Arbeitsst tten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR Diese Technische Regel f r Arbeitsst tten (ASR ) gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse f r das Einrichten und Betreiben von Arbeitsst tten wieder. Sie wird vom Ausschuss f r Arbeitsst tten ermittelt und vom Bundesministerium f r Arbeit und Soziales nach 7 der Arbeitsst ttenverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht. Diese ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsst ttenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gef hrdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzma nahmen.

2 Bei Anwendung der beispielhaft genannten Ma nahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsst ttenverordnung f r sich geltend machen. W hlt der Arbeitgeber eine andere L sung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz f r die Besch ftigten erreichen. Grundlage hierf r ist die Gef hrdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verpflichtung zur Dokumentation der umgesetzten Ma nahmen ergibt sich aus 6 Arbeitsschutzgesetz. Die vorliegende Arbeitsst ttenregel wurde in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) erarbeitet und bernimmt die grundlegenden Inhalte der BGV A 8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz des Fachausschusses Sicherheitskennzeichnung des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

3 Inhalt 1 Zielstellung 2 Anwendungsbereich 3 Begriffsbestimmungen 4 Allgemeines 5 kennzeichnung 6 Gestaltung von Flucht- und Rettungspl nen 7 kennzeichnung von Beh ltern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen Anlagen 1 - 4 2 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - 1 Zielstellung Diese ASR konkretisiert die Anforderungen f r die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsst tten. Nach 3a der Arbeitsst ttenverordnung in Verbindung mit Ziffer des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken f r Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden sind. Diese ASR konkretisiert auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungspl nen gem 4 Abs.

4 4 Arbeitsst ttenverordnung. 2 Anwendungsbereich Mit Inkrafttreten der Arbeitsst ttenverordnung wird die Richtlinie 92/58/EWG1 ber Mindestvorschriften f r die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ber einen gleitenden Verweis f r den Geltungsbereich der Arbeitsst ttenverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Anwendung dieser ASR erf llt die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/58/EWG. F r den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/58/EWG, der nicht durch die Arbeitsst ttenverordnung abgedeckt wird, wie z. B. Transportmittel im ffentlichen Verkehr, erfolgt die nationale Umsetzung weiterhin durch die Unfallverh tungsvorschrift BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkenn-zeichnung am Arbeitsplatz.

5 Die Gestaltung von Flucht- und Rettungspl nen wird in dieser ASR geregelt. Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung einschlie lich Sicherheitsleitsysteme ist im Rahmen der Gef hrdungsbeurteilung zu pr fen. 3 Begriffsbestimmungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist eine kennzeichnung , die - bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte T tigkeit oder eine bestimmte Situation - jeweils mittels eines Sicherheitszeichens, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, verbaler Kommunikation oder eines Handzeichens eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage (Sicherheitsaussage) erm glicht. 1 Richtlinie 92/58/EWG des Rates ber Mindestvorschriften f r die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) vom 24.

6 Juni 1992 (ABl. EU Nr. L 245 S. 23) 3 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Sicherheitszeichen ist ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie graphischem Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage erm glicht. Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt. Warnzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt. Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt. Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet. Brandschutzzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermelde- und Feuerl scheinrichtungen kennzeichnet.

7 Zusatzzeichen ist ein Zeichen, das zusammen mit einem der unter Nummer beschriebenen Sicherheitszeichen verwendet wird und zus tzliche Hinweise liefert. Kombinationszeichen ist ein Zeichen, bei dem Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen auf einem Tr ger aufgebracht sind. Graphisches Symbol ist eine Darstellung, die eine Situation beschreibt oder ein Verhalten vorschreibt und auf einem Sicherheitszeichen oder einer Leuchtfl che angeordnet ist. Sicherheitsfarbe ist eine Farbe, der eine bestimmte, auf die Sicherheit bezogene Bedeutung zugeordnet ist. Leuchtzeichen ist ein Zeichen, das von einer Einrichtung mit durchsichtiger oder durchscheinender Oberfl che erzeugt wird, die von hinten erleuchtet wird und dadurch als Leuchtfl che erscheint oder selbst leuchtet. 4 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Schallzeichen ist ein kodiertes akustisches Signal ohne Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme, z.

8 B. Hupen, Sirenen oder Klingeln. Verbale Kommunikation ist eine Verst ndigung mit festgelegten Worten unter Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme. Handzeichen ist eine kodierte Bewegung und Stellung von Armen und H nden zur Anweisung von Personen, die T tigkeiten ausf hren, die ein Risiko oder eine Gef hrdung darstellen k nnen. Erkennungsweite ist der gr tm gliche Abstand zu einem Sicherheitszeichen, bei dem dieses noch lesbar und hinsichtlich Form und Farbe erkennbar ist. Lang nachleuchtendes Sicherheitszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine bestimmte Zeit nachleuchtet. Obwohl die Sicherheitsfarben Rot und Gr n im nachleuchtenden Zustand nicht dargestellt werden k nnen, bleiben graphisches Symbol und geometrische Form erhalten und es besteht ein Sicherheitsgewinn gegen ber den nicht langnachleuchtenden Sicherheitszeichen.

9 4 Allgemeines (1) Schon bei der Planung von Arbeitsst tten ist eine erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (z. B. in Form von Flucht- und Rettungspl nen) so weit als m glich zu ber cksichtigen. (2) Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung darf nur f r Hinweise im Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheitsschutz verwendet werden. (3) Die Kennzeichnungsarten (z. B. Leuchtzeichen, Handzeichen, Sicherheitszeichen) sind entsprechend der betrieblichen Erfordernisse auszuw hlen. (4) F r st ndige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen zu verwenden. Sicherheitszeichen k nnen als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte 5 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - kennzeichnung ausgef hrt werden.

10 Diese sind dauerhaft auszuf hren (z. B. f r die Standorte von Feuerl schern). (5) Hinweise auf zeitlich begrenzte Risiken oder Gefahren sowie Notrufe zur Ausf hrung bestimmter Handlungen (z. B. Brandalarm) sind durch Leucht-, Schallzeichen oder verbale Kommunikation zu bermitteln. (6) Wenn zeitlich begrenzte risikoreiche T tigkeiten (z. B. Anschlagen von Lasten im Kranbetrieb, R ckw rtsfahren von Fahrzeugen mit Personengef hrdung) ausgef hrt werden, sind Anweisungen mittels Handzeichen oder verbaler Kommunikation vorzunehmen. (7) Verschiedene Kennzeichnungsarten d rfen gemeinsam verwendet werden, wenn auf Grund betrieblicher Gegebenheiten das Risiko besteht, dass eine Kennzeichnungsart alleine zur Vermittlung der Sicherheitsaussage nicht ausreicht.


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