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ASR A1.3 'Sicherheits- und …

- Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Ausgabe: April 2007 Technische Regeln f r Arbeitsst tten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR Diese Technische Regel f r Arbeitsst tten (ASR ) gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse f r das Einrichten und Betreiben von Arbeitsst tten wieder. Sie wird vom Ausschuss f r Arbeitsst tten ermittelt und vom Bundesministerium f r Arbeit und Soziales nach 7 der Arbeitsst ttenverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

2 - Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA-Geschäftsführung - BAuA - www.baua.de - 1 Zielstellung Diese ASR konkretisiert die Anforderungen für die Sicherheits- und

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1 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Ausgabe: April 2007 Technische Regeln f r Arbeitsst tten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR Diese Technische Regel f r Arbeitsst tten (ASR ) gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse f r das Einrichten und Betreiben von Arbeitsst tten wieder. Sie wird vom Ausschuss f r Arbeitsst tten ermittelt und vom Bundesministerium f r Arbeit und Soziales nach 7 der Arbeitsst ttenverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.

2 Diese ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsst ttenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gef hrdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzma nahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Ma nahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitsst ttenverordnung f r sich geltend machen. W hlt der Arbeitgeber eine andere L sung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz f r die Besch ftigten erreichen.

3 Grundlage hierf r ist die Gef hrdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verpflichtung zur Dokumentation der umgesetzten Ma nahmen ergibt sich aus 6 Arbeitsschutzgesetz. Die vorliegende Arbeitsst ttenregel wurde in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003 S. 48) erarbeitet und bernimmt die grundlegenden Inhalte der BGV A 8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz des Fachausschusses Sicherheitskennzeichnung des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

4 Inhalt 1 Zielstellung 2 Anwendungsbereich 3 Begriffsbestimmungen 4 Allgemeines 5 Kennzeichnung 6 Gestaltung von Flucht- und Rettungspl nen 7 Kennzeichnung von Beh ltern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen Anlagen 1 - 4 2 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - 1 Zielstellung Diese ASR konkretisiert die Anforderungen f r die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsst tten. Nach 3a der Arbeitsst ttenverordnung in Verbindung mit Ziffer des Anhangs sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen dann einzusetzen, wenn die Risiken f r Sicherheit und Gesundheit anders nicht zu vermeiden sind.

5 Diese ASR konkretisiert auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungspl nen gem 4 Abs. 4 Arbeitsst ttenverordnung. 2 Anwendungsbereich Mit Inkrafttreten der Arbeitsst ttenverordnung wird die Richtlinie 92/58/EWG1 ber Mindestvorschriften f r die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz ber einen gleitenden Verweis f r den Geltungsbereich der Arbeitsst ttenverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Anwendung dieser ASR erf llt die Mindestanforderungen der Richtlinie 92/58/EWG.

6 F r den Anwendungsbereich der Richtlinie 92/58/EWG, der nicht durch die Arbeitsst ttenverordnung abgedeckt wird, wie z. B. Transportmittel im ffentlichen Verkehr, erfolgt die nationale Umsetzung weiterhin durch die Unfallverh tungsvorschrift BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkenn-zeichnung am Arbeitsplatz . Die Gestaltung von Flucht- und Rettungspl nen wird in dieser ASR geregelt. Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung einschlie lich Sicherheitsleitsysteme ist im Rahmen der Gef hrdungsbeurteilung zu pr fen.

7 3 Begriffsbestimmungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die - bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte T tigkeit oder eine bestimmte Situation - jeweils mittels eines Sicherheitszeichens, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, verbaler Kommunikation oder eines Handzeichens eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage (Sicherheitsaussage) erm glicht. 1 Richtlinie 92/58/EWG des Rates ber Mindestvorschriften f r die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) vom 24.

8 Juni 1992 (ABl. EU Nr. L 245 S. 23) 3 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Sicherheitszeichen ist ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie graphischem Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage erm glicht. Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt. Warnzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt. Gebotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein bestimmtes Verhalten vorschreibt.

9 Rettungszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das den Rettungsweg oder Notausgang, den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder diese Einrichtung selbst kennzeichnet. Brandschutzzeichen ist ein Sicherheitszeichen, das Standorte von Feuermelde- und Feuerl scheinrichtungen kennzeichnet. Zusatzzeichen ist ein Zeichen, das zusammen mit einem der unter Nummer beschriebenen Sicherheitszeichen verwendet wird und zus tzliche Hinweise liefert. Kombinationszeichen ist ein Zeichen, bei dem Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen auf einem Tr ger aufgebracht sind.

10 Graphisches Symbol ist eine Darstellung, die eine Situation beschreibt oder ein Verhalten vorschreibt und auf einem Sicherheitszeichen oder einer Leuchtfl che angeordnet ist. Sicherheitsfarbe ist eine Farbe, der eine bestimmte, auf die Sicherheit bezogene Bedeutung zugeordnet ist. Leuchtzeichen ist ein Zeichen, das von einer Einrichtung mit durchsichtiger oder durchscheinender Oberfl che erzeugt wird, die von hinten erleuchtet wird und dadurch als Leuchtfl che erscheint oder selbst leuchtet. 4 - Ausschuss f r Arbeitsst tten - ASTA-Gesch ftsf hrung - BAuA - - Schallzeichen ist ein kodiertes akustisches Signal ohne Verwendung einer menschlichen oder synthetischen Stimme, z.


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