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Ausbildung und Beruf - BMBF

Ausbildung & BerufRechte und Pflichten w hrend der Berufsausbildung1 InhaltsverzeichnisVorwort4I. Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung6II. Eignung von Ausbildungsst tte und tte ..112. Ausbildungspersonal ..113. berwachung der Eignung .. Vertragsparteien ..143. Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverh ltnisse .. und Pflichten im Ausbildungsverh ltnis161. Ziel der Ausbildung ..172. Ausbildungs- und Pr fungsmittel ..183. Berufsschulunterricht, berbetriebliche Ausbildung ..184. Ausbildungsgerechte und k rperlich angemessene Besch ftigung ..195. Schriftliche Ausbildungsnachweise ..216. Weisungen ..217. Ordnung in der Ausbildungsst Pflicht zur Verschwiegenheit.

1 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 I. Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung 6 II. Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal 10

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1 Ausbildung & BerufRechte und Pflichten w hrend der Berufsausbildung1 InhaltsverzeichnisVorwort4I. Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung6II. Eignung von Ausbildungsst tte und tte ..112. Ausbildungspersonal ..113. berwachung der Eignung .. Vertragsparteien ..143. Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverh ltnisse .. und Pflichten im Ausbildungsverh ltnis161. Ziel der Ausbildung ..172. Ausbildungs- und Pr fungsmittel ..183. Berufsschulunterricht, berbetriebliche Ausbildung ..184. Ausbildungsgerechte und k rperlich angemessene Besch ftigung ..195. Schriftliche Ausbildungsnachweise ..216. Weisungen ..217. Ordnung in der Ausbildungsst Pflicht zur Verschwiegenheit.

2 229. rztliche Untersuchungen ..222 V. Ausbildungszeit und Urlaub 231. Ausbildungsdauer ..242. Probezeit ..253. Aufteilung der Ausbildungszeit ..254. Urlaub ..26VI. Verg tung und sonstige Leistungen 27 VII. Pr fungen 301. Abschlusspr fung in anerkannten Ausbildungsberufen ..312. Zulassung zur Abschlusspr fung ..313. Pr Durchf hrung der Pr fung ..335. Pr fungszeugnis ..356. Zwischenpr fung ..35 VIII. K ndigung 36IX. Besondere Formen der Berufsausbildung 381. Verbundausbildung ..392. Teilzeitausbildung ..393. Berufsausbildung f r behinderte Menschen ..40X. Ausbildung im Ausland 42XI. Weiterbesch ftigung nach der Berufsausbildung 46 XII. Auskunfts-, Beschwerde- und Klagem glichkeiten 48 XIII.

3 Beruflicher Aufstieg, Begabtenf rderung 51 3 XIV. Lebensbegleitendes Lernen, Praktika 55XV. Organisation der beruflichen Bildung auf Landes- und Kammerebene 591. Die zust ndigen Stellen nach dem BBiG ..602. Die Landesaussch sse f r Berufsbildung ..60 XVI. Organisation der beruflichen Bildung auf Bundesebene 611. Bundesinstitut f r Berufsbildung (BIBB) ..622. Aufgaben des BIBB ..623. Organe des BIBB und ihre Funktionen ..634. Wissenschaftlicher Beirat ..63 Anhang A: Rechtsgrundlagen 651. Berufsbildungsgesetz ..662. Handwerksordnung (Auszug) ..1183. Jugendarbeitsschutzgesetz ..1874. Ausbilder-Eignungsverordnung ..220 Anhang B: Service 2271. Ausbildungsvertragsmuster.

4 2282. Musterpr fungsordnung f r die Durchf hrung von Abschluss- und Umschulungspr fungen ..2483. Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe ..2654. Serviceinformationen ..2805. Abk rzungsverzeichnis ..2836. Schlagwortregister ..284 Impressum 2894 VorwortDie Auswahl ist gro : Vom klassischen Uhrmacher ber die exotischere Bogenmacherin bis zum modernen mathe-matisch-technischen Softwareentwickler reicht die Band-breite. 327 Ausbildungsberufe stehen zur Wahl, und sie bieten gro artige Aussichten f r einen erfolgreichen Berufsweg. Mir ist wichtig, dass alle jungen Menschen in unserem Land die Chance haben, gut ins Berufsleben zu starten und ihre Talente zu entfalten.

5 Daf r gibt es viele M glichkeiten. Je nach Neigung und F higkeiten entscheiden sich junge Menschen f r ihren Weg. Ich m chte, dass ihnen dabei bewusst ist: Akademische und berufliche Bildungswege sind gleichwertige Bildungswege. Beide bieten sehr gute Perspektiven. Vom Azubi zur Meisterin, zur Technikerin oder zur Selbst ndigkeit die Aufstiegschancen sind unbegrenzt. Eine Berufsausbildung bietet jungen Menschen beste Zukunftschancen. Mit gro em Abstand zum Durchschnitt hatte Deutschland im M rz 2018 mit 6,1 Prozent die niedrigste Jugend-arbeitslosenquote in der Europ ischen Union. Einer der wichtigsten Gr nde daf r ist unser duales System, das weltweit anerkannt ist. Gerade in einer Zeit, in der sich unsere Arbeitswelten schnell ver ndern, ist die enge Verkn pfung von theoretischer und praktischer Bildung ein enormer Vorteil.

6 Wir machen daher die berufliche Bildung gerade auch f r Leistungsstarke hoch attraktiv und passen sie an die Geschwindigkeit des modernen Lebens und Arbeitens an. Dieses Nachschlagewerk wendet sich an Auszubildende und Ausbildende, Ausbildungsberater, Sch ler sowie Eltern und Lehrer. Es ist gedacht als Leitfaden und Orientierungshilfe. Allen jungen Menschen, die sich f r eine Berufsausbildung entscheiden, w nsche ich viel Erfolg! Anja KarliczekMitglied des Deutschen Bundestages Bundesministerin f r Bildung und Forschung 56 I. Ausbildungsberuf und Ausbildungsordnung berblick Als Grundlage f r eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung werden Ausbildungsberufe staatlich anerkannt und hierf r Ausbildungsordnungen erlassen.

7 Das vom Bundesinstitut f r Berufsbildung (BIBB) herausgegebene Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe macht die Entwicklung und Struktur in den einzelnen Ausbildungs berufen berschaubar. Jugendliche unter 18 Jahren d rfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberu fen ausgebildet werden. F r die Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung ma gebend. Erwachsene k nnen im Rahmen der Vertragsfreiheit auch in anderen Berufen ausgebildet werden. Wird jedoch ein Abschluss in einem staatlich anerkann ten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung angestrebt, so gilt auch hierf r wieder die dem Beruf zugrunde liegende Ausbildungs ordnung.

8 In der Ausbildungsordnung ist ein Ausbildungsrahmenplan enthalten, nach dem die Ausbildungsst tte einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen AUSBILDUNGSBERUF UND AUSBILDUNGSORDNUNG 7 Grundlage f r eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung sind die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe. F r jeden Ausbildungsberuf erl sst die Bundes-regierung eine Ausbildungsordnung ( 4, 5 Berufsbildungsgesetz BBiG; 25, 26 Handwerksordnung HwO), die den jeweiligen Ausbildungsberuf beschreibt und die hierf r zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und F higkeiten f r alle verbindlich nzend erlassen die Bundesl nder inhaltlich und zeitlich mit der Ausbildungs-ordnung abgestimmte Rahmenlehrpl ne f r den berblick ber die anerkannten Ausbildungsberufe vermittelt das Verzeich-nis der anerkannten Ausbildungsberufe , das vom Bundesinstitut f r Berufsbildung (BIBB) gef hrt und j hrlich ver ffentlicht wird.

9 Es kann bei der Berufsberatung der Agentur f r Arbeit oder bei der zust ndigen Stelle (siehe Kapitel ) eingesehen werden und steht auch als Download auf der Webseite des BIBB zur Verf gung (siehe auch Kurz bersicht zu den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen im An-hang ). Die Ausbildungsordnung sollten die Ausbildenden ihren Auszubildenden kostenlos aush unter 18 Jahren d rfen nur in staatlich anerkannten Ausbildungs- berufen ausgebildet werden ( 4 Abs. 3 BBiG; 25 Abs. 3 HwO). Um die Qualit t der dualen Berufsausbildung dauerhaft zu sichern, darf f r einen anerkannten Ausbil-dungsberuf nur nach der dazu erlassenen Ausbildungsordnung ausgebildet werden ( 4 Abs. 2 BBiG; 25 Abs.)

10 2 HwO). Die in ihr geregelten Ausbildungsinhalte sind f r alle ma geblich, damit auch f r Erwachsene in diesen Ausbildungsg Ausbildungsordnung legt dem gesetzlichen Grundauftrag in 1 Abs. 3 BBiG ent-sprechend f r die anerkannten Ausbildungsberufe konkret fest, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und F higkeiten zum Erwerb der vollen beruflichen Handlungs f higkeit vermittelt werden m enth lt mindestens ( 5 Abs. 1 BBiG; 26 Abs. 1 HwO):1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,2. die Ausbildungsdauer; diese soll zwischen zwei und drei Jahren liegen,3. die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und F higkeiten, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),4.


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