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Baugesuch. Achtung ! Naturgefahren.

Baugesuch. Achtung ! Naturgefahren. Recherchen, Planung, Machbarkeitsstudien Begehung der Parzelle : Einsch tzung der topografischen Situation. Beurteilung der Exposition bez glich Gew sser, Hangwasser, Steinschlag, Rutschung und Lawinen Ist die Parzelle gem ss Nutzungsplan in der Gefahrenzone ? neinGefahren erkennen jaIst die Parzelle gem ss Gefahrenkarte im Gefahrengebiet ? Gibt es andere Hinweise? Aus Ereigniskataster, Beobachtungen Einheimischer etc. Baugesuch einreichen Spezifische Bestimmungen aus dem Baureglement in das Projekt bernehmen. Allenfalls Fachperson f r Naturgefahren beiziehen Ausf hrungen in technischem Bericht studieren und allf llige Empfehlungen von Fachpersonen im Projekt ber cksichtigen Parzelle mit Fachperson begehen und L sungsm glichkeiten vor Ort beurteilen erforderlich erforderlich, wenn angeordnet empfohlen Aktionen der Bauherrschaft Entscheide von Gemeinden und Kantonen Je nach Kanton k nnen die Verfahren von diesem allgemeinen Schema abweichen.

3 Mit Naturgefahren ist in allen Landesteilen zu rechnen. Bei jedem Bau- vorhaben muss deshalb die Situation bezüglich Naturgefahren früh- zeitig, d.h. bereits …

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1 Baugesuch. Achtung ! Naturgefahren. Recherchen, Planung, Machbarkeitsstudien Begehung der Parzelle : Einsch tzung der topografischen Situation. Beurteilung der Exposition bez glich Gew sser, Hangwasser, Steinschlag, Rutschung und Lawinen Ist die Parzelle gem ss Nutzungsplan in der Gefahrenzone ? neinGefahren erkennen jaIst die Parzelle gem ss Gefahrenkarte im Gefahrengebiet ? Gibt es andere Hinweise? Aus Ereigniskataster, Beobachtungen Einheimischer etc. Baugesuch einreichen Spezifische Bestimmungen aus dem Baureglement in das Projekt bernehmen. Allenfalls Fachperson f r Naturgefahren beiziehen Ausf hrungen in technischem Bericht studieren und allf llige Empfehlungen von Fachpersonen im Projekt ber cksichtigen Parzelle mit Fachperson begehen und L sungsm glichkeiten vor Ort beurteilen erforderlich erforderlich, wenn angeordnet empfohlen Aktionen der Bauherrschaft Entscheide von Gemeinden und Kantonen Je nach Kanton k nnen die Verfahren von diesem allgemeinen Schema abweichen.

2 NeinjaneinjaVorprojekt Voranfrage : Gefahrensituation abkl ren lassen Vorprojekt erstellen Ber cksichtigung der ( zu erwartenden ) Auflagen Abkl rung angepasste Anordnung des Geb udes Abkl rung m glicher Objektschutz- massnahmen Entwurf Nutzungsvereinbarung ausarbeiten Baubewilligungsbeh rde Fachgutachten einholen L sungen planenGeb udeversicherung konsultieren Fachgutachten einholen Vorentscheid /Vorabkl rung der kantonalen Naturgefahrenfachstelle Fachgutachten einholen Bauauflagen erf llen Projekt Realisierung L sungen umsetzen Projekt erstellen Ber cksichtigung der Auflagen angepasste Anordnung des Geb udes Objektschutzmassnahmen Baugesuch einreichen mit Formular Naturgefahren Nutzungsvereinbarung erstellen Projekt realisieren Baubewilligungsbeh rde Bauabnahmeverfahren Baubewilligungsbeh rde Entscheid / Stellungnahme der kantonalen Naturgefahrenfachstelle Fachgutachten einholen

3 Bauauflagen erf llen Impressum SIA Berufsgruppe Umwelt Fritz Zollinger Nik Sieber Thomas Noack Texte und Beratung : Hans Kienholz Gestaltung : Laszlo Horvath 3 Mit Naturgefahren ist in allen Landesteilen zu rechnen. Bei jedem Bau- vorhaben muss deshalb die Situation bez glich Naturgefahren fr h- zeitig, bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudien und Vorprojekte, abgekl rt werden. Neben eigenem Urteilsverm gen von Architekt und Bauherr geben Gefahrenkarten wichtige Informationen zum Ausmass m glicher berschwemmungen, Felsst rze, Rutschungen und Lawinen. Bei Bedarf m ssen fr hzeitig Fachpersonen f r Naturgefahren beigezogen werden. In dieser Brosch re wird das Vorgehen f r den naturgefahrengerechten Bau in Bezug auf die gravitativen Naturgefahren beschrieben. Hierzu geh ren folgende Prozesse : Hochwasser / Murgang Rutschungen / Bodenabsenkungen Sturzprozesse Lawinen Die folgenden Hinweise sind allgemein gehalten.

4 Die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Details bez glich Regelungen und Abl ufen sind hier nicht ber cksichtigt. Naturgefahrengerechtes Bauen in Bezug auf weitere Prozesse wie Erdbeben, Sturm, Hagel, Regen oder Schnee werden in dieser Brosch re nicht abgehandelt. Die aus diesen Prozessen resultierenden Gefahren werden in einschl gigen Normen und Regelungen abgehandelt, welche allen Architekten und Bauingenieuren bekannt sein m ssen. Die Brosch re zeigt anhand der Gliederung in die Phasen des Planungsprozesses, welche Massnahmen ergriffen werden m ssen, um ein naturgefahrengerechtes Bauwerk zu realisieren. Achtung ! Naturgefahren 4 Machbarkeits- studien Liegt die Parzelle in einem Gefahrengebiet ? Bereits bei den ersten Machbarkeits berlegungen zu einem Bauprojekt gilt es festzustellen, ob die Bauparzelle ganz oder teilweise in einem Gefahrengebiet liegt.

5 1. Begehung der Parzelle Selbstverst ndlich begehen der Architekt ( und die Bauherrschaft ) die Parzelle und deren Umgebung und machen sich selbst ein Bild ber die m glichen Gefahren. Dabei sind zum Beispiel folgende Fragen zu stellen : K nnte vom Fluss eine berschwemmungsgefahr ausgehen ? Ist das benachbarte B chlein so harmlos, wie es aussieht ? Rutscht der Baugrund wirklich nicht ? Wichtig dabei : Blick vom Geb udestandort zur Gefahrenquelle Blick von der Gefahrenquelle zum Geb udestandort 2. Konsultation des Nutzungsplans und der Gefahrenkarte Dann ist zu berpr fen, ob die Parzelle im Nutzungsplan der Gemeinde in einer Gefahrenzone liegt. Falls hier keine Gefahrenzonen ausgewiesen sind, muss/m ssen die Gefahrenkarte( n ) der Gemeinde konsultiert werden. Dies empfiehlt sich auch sonst in jedem Fall, weil sie bez glich Gefahren mehr Informationen enthalten als der Nutzungsplan.

6 Der Nutzungsplan und die Gefahrenkarten k nnen auf der Gemeinde- verwaltung eingesehen werden. Meist sind sie auch ber die GIS-Portale der Kantone oder der Gemeinden einsehbar. 3. Konsultation weiterer Unterlagen und Fachpersonen Wenn die Begehung Hinweise auf eine Gef hrdung ergibt und trotzdem weder im Nutzungsplan noch in der Gefahrenkarte Hinweise zu Gef hr- dungen verzeichnet sind, gilt es, weitere Informationsm glichkeiten zu nutzen. Es sind dies insbesondere : Gefahren- bzw. Ereigniskataster Gefahrenhinweiskarten Diese werden durch die kantonalen Fachstellen gef hrt und sind teilweise im Internet publiziert. Die Befragung von Ortskundigen, der Beizug einer Fachperson f r Naturgefahren sowie eigene Beobachtungen geben weitere Hinweise. Massnahmen : Begehung der Parzelle mit Blick auf m gliche Naturgefahren Beschaffung und Studium der relevanten Unterlagen wie Nutzungsplan und Gefahrenkarte 5 Machbarkeits- studien Gefahrenstufen, Gefahrenkarten Mit welchen Naturgefahren ist auf der Parzelle zu rechnen ?

7 1. Gefahrenstufen Die Gef hrdung durch gravitative Naturgefahren an einem bestimmten Ort wird durch unterschiedliche Gefahrenstufen gekennzeichnet. Massgebend f r die Einteilung sind die H ufigkeit eines m glichen Ereignisses und die m gliche Intensit t des Ereignisses an einem bestimmten Ort. Gefahrenstufen Erhebliche Gef hrdung Mittlere Gef hrdung Geringe Gef hrdung Personen Sachwerte Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Geb uden gef hrdet. Mit pl tzlicher Zerst rung von Geb uden ist zu rechnen. Oder : Ereignisse treten in schw cherem Ausmass, daf r mit grosser Wahrscheinlichkeit bzw. H ufigkeit auf. Personen sind innerhalb von Geb uden kaum gef hrdet, jedoch ausserhalb davon. Mit Sch den an und in Geb uden ist zu rechnen, jedoch sind rasche Geb ude- zerst rungen nicht zu ufige Ereignisse mit geringer Intensit t k nnen zu hohen Sachsch den f hren.

8 Oder : Ereignisse treten in schw cherem Ausmass, daf r mit grosser Wahrscheinlichkeit bzw. H ufigkeit ein. Personen sind kaum gef hrdet. Geringe H ufigkeit, jedoch je nach Situation und Prozess auch grosse Intensit ten m glich Nach derzeitigem Kenntnisstand keine oder vernachl ssigbare Gef hrdung Mit Sch den an Geb uden und in Geb uden ( hier vor allem Wassersch den ) ist zu rechnen. Restgef hrdung Keine Gef hrdung 62. GefahrenkarteIn Gefahrenkarten sind die m glichen Wirkungsr ume und die Gefahren-stufen von gravitativen Naturgefahren dargestellt. Jeweils die gef hrlichste Gefahrenart ist massgeblich f r die Zuweisung zu einer Gefahrenstufe und die Einf rbung in rote, blaue und gelbe Gebiete. Im Beispiel sind die blauen und gelben Bereiche durch berflutung ( ) oder Hangmuren ( HM ) gef hrdet. Achtung : Die detaillierten Gefahrenkarten werden in den meisten Gemein- den nur f r das Baugebiet erstellt.

9 F r Bauten ausserhalb des Baugebietes ist die Konsultation der Gefahrenhinweiskarte oder eine gesonderte Beurteilung durch eine Fachperson vor Ort erforderlich. F r Bauten ausserhalb des Baugebietes ist in jedem Fall die kantonale Naturgefahrenfachstelle via die Baubewilligungsbeh rde zu konsultieren. Gefahrenkarten f r die Bauzonen liegen in fast allen Gemeinden der Schweiz vor. Sie sind auf den Gemeindeverwaltungen einsehbar. In den meisten Kantonen sind sie auch im Internet publiziert. Die Zug nge sind auf der Internetseite das Bundesamts f r Umwelt ( BAFU ) aufgef hrt : Gefahrenkarten sind die wichtigste Grundlage f r die Festlegung der Gefahrenzonen in den Nutzungspl nen. 7 Machbarkeits- studien Auflagen und Vorschriften Gibt es konkrete Auflagen und Vorschriften im Baureglement der Gemeinde, die einzuhalten sind ?

10 Nutzungsplan / Zonenplan / Gefahrenzonenplan Die Gemeinden m ssen die Gefahrengebiete im Nutzungsplan bezeichnen und im Baureglement die entsprechenden Vorschriften erlassen. Diese k nnen Bauverbote ( rote Zone ), spezielle Auflagen ( blaue Zone ) und Hinweise ( gelbe Zone ) enthalten. Es gibt unterschiedliche Arten der eigent merverbindlichen Umsetzung in den Nutzungsplan : als berlagernde Zonen im Zonenplan oder als separater Gefahrenzonenplan, wie im nebenstehenden Beispiel, wo die Gemeinde die Gefahrenzonen in blauer und gelber Farbe in einem separaten Gefahrenzonenplan eingetragen hat. Gefahrenzonen basieren auf den in den Gefahrenkarten dargestellten Gefahrengebieten und Gefahrenstufen. Achtung : Weil lange Fristen f r die Umsetzung der Gefahrenkarten in die Nutzungsplanung bestehen, haben l ngst nicht alle Gemeinden die Gefahrenkarten in die verbindlichen Nutzungspl ne ber- nommen.


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