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Beihilfen und EU-Recht - repetitorium-hemmer.de

Ffentliches Recht verwaltungsrecht AT bersicht Nr. 14_____ Seite 1 von 2 _____ Juristisches Repetitorium Hemmer RA Dr. Uwe Schl mer --- Oktober 13 Beihilfen und EU-Recht I. Gew hrung der Beihilfe durch Verwaltungsakt (1) Ausgangssituation Mittlerweile haben sich die F lle geh uft, in denen Beihilfen /Subventionen an Private gew hrt worden sind, ohne dass diese nach Art. 108 III AEUV bei der EU-Kommission angemeldet worden sind. Solche nationale Subventionen egal, ob aus Mitteln des Bundes, der L nder oder Gemeinden, sind dann europarechtswidrig (vgl.)

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1 Ffentliches Recht verwaltungsrecht AT bersicht Nr. 14_____ Seite 1 von 2 _____ Juristisches Repetitorium Hemmer RA Dr. Uwe Schl mer --- Oktober 13 Beihilfen und EU-Recht I. Gew hrung der Beihilfe durch Verwaltungsakt (1) Ausgangssituation Mittlerweile haben sich die F lle geh uft, in denen Beihilfen /Subventionen an Private gew hrt worden sind, ohne dass diese nach Art. 108 III AEUV bei der EU-Kommission angemeldet worden sind. Solche nationale Subventionen egal, ob aus Mitteln des Bundes, der L nder oder Gemeinden, sind dann europarechtswidrig (vgl.)

2 Dazu auch von Carnap-Bornheim JuS 2013, 215). Da die Leistungen aufgrund eines rechtswidrigen VA s erfolgen ist 48 VwVfG anwendbar. (2) R cknahme von Subventionen RGL f r die R cknahme w re 48 I 1, 2, II VwVfG. Nach S. 2 des Abs. 2 ist das Vertrauen in der Regel schutzw rdig, wenn die Leistung verbraucht ist, sie darf dann nur unter den Voraussetzungen des S. 3 zur ckgenommen werden. (3) Vertrauensschutz <=> Unionsinteresse Nach der Rspr. des EuGH muss das nationale Recht so zur Anwendung gelangen, dass das Unionsinteresse voll ber cksichtigt werden kann.

3 Bei europarechtswidrigen Subventionen ist dann grunds tzlich von einem gesteigerten, ffentlichen R cknahmeinteresse auszugehen. W rde die Subvention nicht zur ckgenommen, w re die Durchsetzung der unionsrechtlichen Wettbewerbsordnung gef hrdet ((S) effet utile). In der Regel wird man daher bei gr eren Wirtschaftsunternehmen eine grobe Fahrl ssigkeit iSd 48 II S. 3 Nr. 3 VwVfG annehmen m ssen, da erwartet werden kann, dass sich dieses Unternehmen kundig macht. Vertrauensschutz muss in der Regel angesichts dieses besonderen R cknahmeinteresses zur cktreten.

4 Vgl. zum Ganzen, Hemmer/W st Europarecht; Hemmer/W st Basics ffentliches Recht Rn. 436. (4) Frist des 48 IV VwVfG Eine streitige Frage war dar ber hinaus auch, ob auch nach Fristablauf im Sinne des 48 IV im Interesse des Unionsrechts zur ckgenommen werden kann. Der EuGH hat jetzt jedoch entschieden, dass die Jahresfrist bei unionsrechtswidrigen Beihilfen vom vorrangigen Interesse an einer Durchsetzung des Unionsrechts berwunden werden kann. EuGH EuZW 1997, 276; EuGH NJW 1998, S.

5 47 (5) Ermessensentscheidung W hrend 48 VwVfG der Beh rde bei der R cknahmeentscheidung grds. Ermessen einr umt, geht die ganz davon aus, dass die R cknahme unbedingt erfolgen muss, wenn die Kommission die Unionsrechtswidrigkeit festgestellt hat. ffentliches Recht verwaltungsrecht AT bersicht Nr. 14_____ Seite 2 von 2 _____ Juristisches Repetitorium Hemmer RA Dr. Uwe Schl mer --- Oktober 13 (6) R ckforderung der Beihilfe Aufgrund des o. a. Unionsrechtsinteresse hat die Beh rde nicht nur den Zuwendungsbescheid zur ckzunehmen, sondern im Regelfall auch die bereits erfolgte Subvention zur ckzufordern.

6 Im Regelfall ist der R ckforderungs-VA mangels spezieller Rechtsgrundlagen auf 49 a VwVfG zu st tzen. Der Entreicherungseinwand gem. 49 a II 1 VwVfG ist im Regelfall ausgeschlossen, sonst k nnte auf diese Weise der unionsrechtswidrige Zustand fortbestehen. Auch hier f hrt eine unionsrechtskonforme Auslegung dazu, dass es auf Kenntnis oder grobfahrl ssige Unkenntnis nicht ankommen kann (Kopp/Ramsauer 49 a VwVfG Rn. 18) (7) Schadenersatzanspruch Auch ein Schadenersatzanspruch aus 839 BGB Art.

7 34 GG darf nicht gew hrt werden, wenn dies dazu f hren w rde, dass der unionsrechtswidrige Zustand ber einen solchen Umweg dann doch hergestellt w rde. II. Gew hrung der Beihilfe durch Vertrag (1) Nichtigkeit des Vertrages Bislang noch nicht abschlie end gekl rt ist die Frage, inwieweit Vertr ge, die eine unionsrechtswidrige Beihilfe beinhalten unwirksam sind. Hierzu werden in der Literatur verschiedene L sungsans tze vertreten, die entsprechende Anwendung des 58 I VwVfG (Erfordernis der Zustimmung des Drittbetroffenen), des 58 II VwVfG (Erfordernis der Mitwirkung von Beh rden) oder aber Nichtigkeit wegen Versto es gegen ein Verbotsgesetz, 59 I VwVfG 134 BGB, wobei die Art.

8 107 und 108 AEUV als Verbotsgesetze in Betracht gezogen werden (vgl. dazu Ehlers, GewArch 1999, 305 (318 f.); Oldiges, NVwZ 2001, 626 (634 f.). (2) Anspruchsgrundlage f r die R ckforderung und Durchsetzung der R ckforderung Anspruchsgrundlage f r das R ckgew hrbegehren der ffentlichen Hand ist im Falle der Nichtigkeit oder K ndigung des Vertragsverh ltnisses der allgemeine Erstattungsanspruch, da 49 a VwVfG mangels Verwaltungsakt nicht anzuwenden ist. Fraglich ist aber, ob die Beh rde die Beihilfe mittels Verwaltungsakt zur ckfordern darf oder sie eine allgemeine Leistungsklage erheben muss (vgl.))

9 Auch Ehlers, GewArch 1999, 305 (319)). Das OVG Berlin meint, die Verwaltung k nne einen VA erlassen (Beschl. vom , Az. 8 S = L&L 06, 409). Zwar fehle es an einer erforderlichen nationalen Rechtsgrundlage f r den Erlass des VA, dieser k nne jedoch auf Art. 14 III der Beihilfeverfahrensordnung (BVVO) gest tzt werden, die als EU-Verordnung innerstaatlich unmittelbar gilt. Das OVG Th ringen (DVBl. 2011, 242) hingegen h lt diese Norm nicht f r ausreichend und verlangt eine (nationale) Rechtsgrundlage f r einen derartigen R ckforderungs-VA.

10 Da eine solche derzeit nicht existiert, darf nach dieser Ansicht auch nicht per VA zur ckgefordert werden.


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