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Bekanntmachung - fib-bund.de

Bundesministeriumf r Wirtschaft und EnergieBekanntmachungder Verfahrensordnung f r die Vergabe ffentlicher Liefer- und Dienstleistungsauftr geunterhalbder EU-Schwellenwerte(Unterschwellenvergabeo rdnung UVgO) Ausgabe 2017 Vom 2. Februar 2017 Nachstehend wird dieunter Einbeziehung der L nder zwischen den Bundesressortsabgestimmte Verfahrensordnung f r die Vergabe ffentlicher Liefer- undDienst-leistungsauftr ge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) ver ersetzt die Bekanntmachungder Vergabe- und Vertragsordnung f r Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 vom 20. November 2009 (BAnz.)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge

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1 Bundesministeriumf r Wirtschaft und EnergieBekanntmachungder Verfahrensordnung f r die Vergabe ffentlicher Liefer- und Dienstleistungsauftr geunterhalbder EU-Schwellenwerte(Unterschwellenvergabeo rdnung UVgO) Ausgabe 2017 Vom 2. Februar 2017 Nachstehend wird dieunter Einbeziehung der L nder zwischen den Bundesressortsabgestimmte Verfahrensordnung f r die Vergabe ffentlicher Liefer- undDienst-leistungsauftr ge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) ver ersetzt die Bekanntmachungder Vergabe- und Vertragsordnung f r Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 vom 20. November 2009 (BAnz.)

2 Nr. 196a,BAnz. 2010S. 755). Die UVgO tritt nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bun-desanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Neufassung der Allgemeinen Ver-waltungsvorschriften zu 55 der Bundeshaushaltsordnung r die L nderdurch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt. Nach ih-rer Inkraftsetzung gelten die Vorschriften der UVgOf r die Vergabe von Liefer- undDienstleistungsauftr gen unterhalb derSchwellenwerte gem 106 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschr nkungen (EU-Schwellenwerte).Die UVgO orientiert sich strukturell an der f r ffentliche Auftr ge oberhalb derEU-Schwellenwerte geltenden Vergabeverordnung von April , den 2.

3 Februar 2017I B 6 - 26 19 02 Bundesministeriumf r Wirtschaft und EnergieIm AuftragDr. ffentlicht am Dienstag, 7. Februar 2017 BAnz AT B1 Seite 1 von 18 Verfahrensordnung f r die Vergabe ffentlicher Liefer- und Dienstleistungsauftr geunterhalbder EU-Schwellenwerte(Unterschwellenvergabeo rdnung UVgO) Ausgabe 2017 Inhalts bersichtAbschnitt1 Allgemeine Bestimmungen undKommunikationUnterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 2 Grunds tze der Vergabe 3 Wahrungder Vertraulichkeit 4 Vermeidung von Interessenkonflikten 5 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens 6 DokumentationUnterabschnitt 2 Kommunikation 7 Grunds tze der KommunikationAbschnitt2 VergabeverfahrenUnterabschnitt 1 Verfahrensarten 8 Wahl derVerfahrensart 9 ffentliche Ausschreibung 10 Beschr nkte Ausschreibungmit Teilnahmewettbewerb 11 Beschr nkte Ausschreibungohne

4 Teilnahmewettbewerb 12 Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb 13 Angemessene Fristsetzung;Pflicht zur Fristverl ngerung 14 DirektauftragUnterabschnitt 2 Besondere Methoden undInstrumente in Vergabeverfahren 15 Rahmenvereinbarungen 16 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung 17 Dynamische Beschaffungssysteme 18 Elektronische Auktionen 19 Elektronische KatalogeUnterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens 20 Markterkundung 21 Vergabeunterlagen 22 Aufteilung nach Losen 23 Leistungsbeschreibung 24 Nachweisf hrungdurch G tezeichen 25 Nebenangebote 26 Unterauftr geUnterabschnitt 4 Ver ffentlichungen; Transparenz 27 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil 28 Ver ffentlichung von Auftragsbekanntmachungen 29 Bereitstellung der Vergabeunterlagen 30 VergabebekanntmachungUnterabschnitt 5 Anforderungen an Unternehmen.

5 Eignung 31 Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss vonBewerbernund Bietern 32 Rechtsform von Unternehmenund Bietergemeinschaften 33 Eignungskriterien 34 Eignungsleihe 35 Beleg der Eignungund des Nichtvorliegens von Ausschlussgr nden 36 Begrenzung der Anzahl der BewerberUnterabschnitt 6 Einreichung, Form und Umgang mit Teilnahmeantr gen und Angeboten 37 Aufforderung zurAngebotsabgabe oderzur Verhandlung nachTeilnahmewettbewerb 38 Form und bermittlung der Teilnahmeantr ge und Angebote 39 Aufbewahrung unge ffneterTeilnahmeantr ge und Angebote 40 ffnung der Teilnahmeantr ge und AngeboteUnterabschnitt 7 Pr fung und Wertung derTeilnahmeantr ge und Angebote; Zuschlag 41 Pr fung der Teilnahmeantr ge und Angebote; Nachforderungvon Unterlagen 42 Ausschluss von Teilnahmeantr gen ffentlicht am Dienstag, 7.

6 Februar 2017 BAnz AT B1 Seite 2 von 18 43 Zuschlag und Zuschlagskriterien 44 Ungew hnlich niedrige Angebote 45 Auftragsausf hrung 46 Unterrichtung der Bewerberund Bieter 47 Auftrags nderung 48 Aufhebung von VergabeverfahrenAbschnitt3 Vergabevon Auftr gen f r besondere Leistungen; Planungswettbewerbe 49 Vergabe von ffentlichen Auftr gen ber sozialeund anderebesondereDienstleistungen 50 Sonderregelung zur Vergabevon freiberuflichenLeistungen 51 Vergabe von verteidigungs-oder sicherheitsspezifischen ffentlichen Auftr gen 52 Durchf hrung vonPlanungswettbewerbenAbschnitt4 Schlussbestimmungen 53 Vergabe im Ausland 54 Fristenbestimmung und -berechnungAbschnitt1 Allgemeine Bestimmungen und KommunikationUnterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Gegenstand und Anwendungsbereich(1)

7 Diese Verfahrensordnung trifft n here Bestimmungen ber das einzuhaltende Verfahren beider Vergabe von ffent-lichen Liefer- und Dienstleistungsauftr gen und Rahmenvereinbarungen, die nichtdem Teil 4 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschr nkungen unterliegen, weil ihr gesch tzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwertegem 106des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr nkungen unterschreitet.(2) Diese Verfahrensordnung ist ungeachtet des Erreichens desjeweiligen Schwellenwerts gem 106 desGesetzesgegen Wettbewerbsbeschr nkungen fernernicht auf Sachverhalte anzuwenden, f r die das Gesetz gegen Wett-bewerbsbeschr nkungen in den 107, 108,109, 116, 117 oder 145 Ausnahmenvon der Anwendbarkeit des Teils4des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr nkungen vorsieht.

8 (3) Die Regelung zu vorbehaltenen Auftr gen nach 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr nkungen istauchim Geltungsbereich dieser Verfahrensordnung entsprechend anzuwenden. 2 Grunds tze der Vergabe(1) ffentliche Auftr ge werden im Wettbewerb und imWege transparenter Verfahren vergeben. Dabei werden dieGrunds tze der Wirtschaftlichkeit und der Verh ltnism igkeit gewahrt.(2) Die Teilnehmer aneinem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, essei denn, eine Ungleichbehandlung istaufgrund dieser Verfahrensordnung oder anderer Vorschriftenausdr cklich geboten oder gestattet.(3) Bei derVergabe werden Aspekte der Qualit t und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nachMa gabe dieser Verfahrensordnung ber cksichtigt.

9 (4) Mittelst ndische Interessen sind beider Vergabe ffentlicher Auftr ge vornehmlich zu ber cksichtigen.(5) Die Vorschriften ber die Preise bei ffentlichen Auftr gen bleiben unber hrt. 3 Wahrung der Vertraulichkeit(1) Sofernin dieser Verfahrensordnung oder anderenRechtsvorschriftennichts anderes bestimmt ist, darf der Auftrag-geber keine von den Unternehmen bermittelten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationenweitergeben. Dazu geh ren insbesondere Betriebs- und Gesch ftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte derAngebote einschlie lich ihrerAnlagen.(2) Bei dergesamten Kommunikation sowie beim Austausch und derSpeicherung von Informationenmuss derAuftraggeber die Integrit t der Daten unddie Vertraulichkeitder Teilnahmeantr ge und Angebote einschlie lich ihrerAnlagen gew hrleisten.

10 Die Teilnahmeantr ge und Angebote einschlie lich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation ber ffnung und Wertung der Teilnahmeantr ge und Angebote sind auch nachAbschlussdes Vergabeverfahrensvertraulich zu behandeln.(3) Der Auftraggeberkann Unternehmen Anforderungen vorschreiben, die auf den Schutz der Vertraulichkeit der Infor-mationen im Rahmen des geh rt insbesondere dieAbgabe einer Verschwiegen-heitserkl ffentlicht am Dienstag, 7. Februar 2017 BAnz AT B1 Seite 3 von 18 4 Vermeidung von Interessenkonflikten(1) Organmitgliederoder Mitarbeiter desAuftraggebers oder eines im Namen des Auftraggebershandelnden Beschaf-fungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, d rfenin einem Vergabeverfahren nicht mitwirken.


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