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Besprechung der Klausur des Moduls 55106 …

Besprechung der Klausur des Moduls 55106 (B rgerliches Recht II/2)aus dem Wintersemester 2015/2016RA Alexander Brockmann, :DerfrischpensionierteRolfRuhelos(R)hats ichentschlossen,derStadtHagen,in dererjahrzehntelanggearbeitetundgewohnth at,denR ckenzukehrenundseinRentnerlebenaufdemLan dzugenie en. Ererhofftsichdortvorallemdien tigeRuhe, rfchenD haterbereitsgefunden,sodasser mitgro erZuversichtundFreudedemUmzugin seinneuesLeben VW ,Modell Crafter ,f hrtR amUmzugstag, , Hauptstra e in en Hauptstra e und Grafweg gelangt,setztRrechtzeitigdenrechtenBlink er,umanzuzeigen,dassernachrechtsin den Grafweg abbiegenm chte. ZudemstoppterdasFahrzeug,umsichzuversich ern,dasser chlichkommtvonlinkseinweiteresFahrzeug. Eshandeltsichumeinen Mercedes ,Modell S-KlasseLimousine ,dasimEigentumdesBodoBonze(B)stehtundvon diesemauchgesteuertwird. B leitetdaraufhindenAbbiegevorgangein. ImgleichenMomentwirdB ohnm chtig,kipptnachvorne,f lltmitdemKopfaufdasLenkradunddr cktmitdemrechtenFu dasGaspedaldurch.

Anspruchsgrundlagen - Vertragliche Anspruchsgrundlagen sind nicht ersichtlich; R und B haben keinen Vertrag geschlossen! - Gleiches gilt für quasivertragliche Ansprüche, wie solchen aus c.i.c.

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1 Besprechung der Klausur des Moduls 55106 (B rgerliches Recht II/2)aus dem Wintersemester 2015/2016RA Alexander Brockmann, :DerfrischpensionierteRolfRuhelos(R)hats ichentschlossen,derStadtHagen,in dererjahrzehntelanggearbeitetundgewohnth at,denR ckenzukehrenundseinRentnerlebenaufdemLan dzugenie en. Ererhofftsichdortvorallemdien tigeRuhe, rfchenD haterbereitsgefunden,sodasser mitgro erZuversichtundFreudedemUmzugin seinneuesLeben VW ,Modell Crafter ,f hrtR amUmzugstag, , Hauptstra e in en Hauptstra e und Grafweg gelangt,setztRrechtzeitigdenrechtenBlink er,umanzuzeigen,dassernachrechtsin den Grafweg abbiegenm chte. ZudemstoppterdasFahrzeug,umsichzuversich ern,dasser chlichkommtvonlinkseinweiteresFahrzeug. Eshandeltsichumeinen Mercedes ,Modell S-KlasseLimousine ,dasimEigentumdesBodoBonze(B)stehtundvon diesemauchgesteuertwird. B leitetdaraufhindenAbbiegevorgangein. ImgleichenMomentwirdB ohnm chtig,kipptnachvorne,f lltmitdemKopfaufdasLenkradunddr cktmitdemrechtenFu dasGaspedaldurch.

2 ImNachhineinstelltsichheraus,dassB untereinerseltenen,bisdatounerkanntenKra nkheitleidet,beidereszuspontanenOhnmacht sanf ,dassder Mercedes desB indenvorderenlinkenKotfl geldesvonR gesteuerten VWCrafter kracht. EsentstehteinSachschadenamVWinH hevon5000 Euro. ZudembrichtR sichdurchdenAufpralldierechteHand,wasBeh andlungskostenin H tendsteigtR ,schildertR denBeamtendasGeschehenundwirftdemB v o r,ihmdieVorfahrtgenommenzuhaben. B,dermittlerweileausseinerOhnmachtwieder erwachtist,zeigtsichindesv lliguneinsichtig. Erseiohnm chtiggeworden,daherseiderUnfallf rihnunabwendbargewesen. MitdieserOhnmachthabemanauchnichtrechnen k ,derdurchdenUmzugsstressnervlichohnehins chonangeschlagenw a r,ger t berdiesen f rihnungeheuerlichen- VorwurfderartinRage,dassereinenHerzinfar kterleidetundnot rztlichinsKrankenhausgebrachtwerdenmuss. MitGl ck berlebte r,mussallerdingsdreiWochenstation rin derKlinikverbringenundBehandlungskosteni n H sichdenStartin seineRentnerzeitnunwirklichnichtvorgeste llt!

3 ErwillsichdieDreistigkeitenvonB,derihnno chnichteinmalimKrankenhausbesuchthat,nat rlichnichtbietenlassen. W hrenderdieSchadensregulierungf rdasgemieteteFahrzeugderM-GmbH berl sst,willerselberdieBehandlungskostenf rdieHandverletzungunddenHerzinfarktvonBe infordern,denndieserseidochjedenfallsgan z berwiegendf rdenUnfallverantwortlich. DieOhnmachtdesB nderen mlichnichtsanseinemVorfahrtsversto . B siehtdasnachwievoranders. Wedertrageer f rdenUnfalldieAlleinschuld,nochst ndederHerzinfarktdesR in :HatRgegenBeinenAnspruchaufErsatzderBeha ndlungskostenf rdieHandverletzungunddenHerzinfarkt?Wenn ja,in welcherH he?(100 Punkte)Bearbeitervermerk:Zuallenaufgewor fenenFragenundRechtsproblemenistgutachte rlich,notfallshilfsgutachterlichStellung zunehmen. Hauptstra e und Grafweg wareinebesondereVorfahrtsregelung( 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StVO) erf lltdenTatbestanddes 827S. 1 BGB,sodassAnspr chedesR ausden 823,826 BGBausscheiden. 829 BGBistnichtzupr : 1, 7 -18 StVG 8, 9 StVOWichtig:DiefolgendeBesprechungerhebt keinenAnspruchaufVollst ndigkeitundRichtigkeit!

4 Siesollnurverdeutlichen,welchePunkteimRa hmenderPr funganzusprechenwaren!Vor berlegungen1. Was ist die konkrete Aufgabenstellung? Was muss ich tun?GutachterlichePr fung,obR gegenB einenAnspruchaufErsatzderBehandlungskost enf rdieHandverletzungunddenHerzinfarkthat. DieSchadensregulierungf rdenMietwagenwillRnichtselberin ,mussauchdieH hederErsatzplichtgepr ,musshilfsgutachterlichweitergepr ftwerden!2. Gibt es Vorschriften, die ich nicht pr fen muss?Bearbeitervermerkbeachten!!!Anspr cheaus 823,826 BGBscheidenhinsichtlichdesUnfallgeschehe nsaus,dadieOhnmachtdesB denTatbestanddes llt!Zudemist 829 BGBnichtzupr fen!3. Wo k nnten Schwerpunkte und/oder Probleme des Falles liegen?-Richtige Anspruchsgrundlage(n) finden-Kausalit t der Verletzungen, insbesondere des Herzinfarkts (siehe Hinweise im SV)-Haftungsausschluss bei B wegen der Ohnmacht? (siehe Hinweise im SV)-Mitverschulden des R? => H he der Ersatzpflicht? (siehe Hinweise im SV) anspruchsgrundlagen -VertraglicheAnspr uchsgrundlagensindnichtersichtlich; R undB habenkeinenVertraggeschlossen!

5 -Gleichesgiltf rquasivertraglicheAnspr che, . cheausGoAsindfernliegend,dahierwederB nochR einfremdesGesch ftbesorgt-DinglicheAnspr chekommenschondeshalbnichtinBetracht,wei lsienichtGegenstandderVorlesungsind-Ansp r cheausungerechtfertigterBereicherungsche iterndaran,dassB nichts erlangt hatDarausfolgt:InBetrachtkommenhierallen fallsAnspr cheausden 823ff. BGBoderausVorschriftenau erhalbdesBGB!AberBearbeitervermerkbeacht en: erf llt,daherk nnenalleHandlungendesBw hrendderOhnmachtkeineAnspr chedesR aus 823,826 BGBbegr nden!Diesnochausf hrlichzupr fen,istdeshalb berfl ssig!Gleichesgiltf r 829 BGB,derausdr cklichvonderPr fungausgeschlossenist!M glichistesaber, 823 Abs. 1 BGBzupr fenundnichtaufHandlungenw hrendderOhnmachtdesB abzustellen,wiezumBeispielaufdensp terge u ertenSchuldvorwurf. EsbleibenansonstennurVorschriftenau erhalbdesBGB brig!InBetrachtkommenhierNormenausdemStV G, fungsvorrangvorAnspruchsgrundlagenausdem BGB!Haftungs- und anspruchsbegr ndende Vorschriften im StVG sind:1.

6 7 Abs. 1 StVG(vorrangigzupr fen,daleichterzubejahen Gef hrdungshaftung)2. 18 Abs. 1 S. 1 StVGGutachtenI. Anspruch des R gegen B auf Ersatz der Behandlungskosten f r die Handverletzung und den Herzinfarkt aus 7 Abs. 1 StVGHandverletzung und Herzinfarkt werden hier zusammen gepr ft, da die zu pr fenden Tatbestands-voraussetzungen gleich sind und auf diese Weise (auch in der Klausur ) Zeit gespart werden : Pr fungsschema von 7 Abs. 1 BGB-Kraftfahrzeug ( 1 Abs. 2 StVG)-Betrieb des Kraftfahrzeuges-Verletzungserfolg (und Aktivlegitimation)-Verletzungserfolg beim Betriebdes Fahrzeuges (Kausalit t)-Haltereigenschaft des Anspruchsgegners (Passivlegitimation)-Schaden-Kein Haftungsausschluss ( 7 Abs. 2 StVG)-H he/Umfang der ErsatzpflichtACHTUNG: Nicht zu pr fen ist Verschulden ( 7 StVG statuiert Gef hrdungshaftung!) 7 Haftungdes Halters,Schwarzfahrt(warabgedruckt!)(1) WirdbeidemBetriebeinesKraftfahrzeugsoder einesAnh ngers,derdazubestimmtist,voneinemKraftfa hrzeugmitgef hrtzuwerden,einMenschget tet,derK rperoderdieGesundheiteinesMenschenverlet ztodereineSachebesch digt,soistderHalterverpflichtet,demVerle tztendendarausentstehendenSchadenzuerset zen.

7 (2) DieErsatzpflichtistausgeschlossen,wennde rUnfalldurchh Kraftfahrzeug (auf Seiten des B = Anspruchsgegner, ) 1 StVGZulassung(warabgedruckt)(1) [..](2) AlsKraftfahrzeugeimSinnediesesGesetzesge ltenLandfahrzeuge,diedurchMaschinenkraft bewegtwerden,ohneanBahngleisegebundenzus ein.(3) [..] bertragung auf den Fall:Mercedes des B ist ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird und nicht an Bahngleise gebunden ist und folglich ein KFZ im Sinne von 1 Abs. 2 StVG2. Betrieb des KraftfahrzeugesACHTUNG!Hier geht es nicht um die Kausalit t (= beim Betrieb ), sondern nur um die Frage, ob das KFZ berhaupt in Betriebist im Sinne der Vorschrift!Heute : sog. verkehrstechnische Auffassung KFZ ist in Betrieb, solange es sich im ffentlichen Verkehrsbereich bewegt oder in verkehrs-Beeinflussender Weise : sog. maschinentechnische Auffassung, die aber hier zum gleichen Ergebnis kommt bertragung auf den Fall: Mercedes bewegte sich im ffentlichen Verkehrsbereich und war mithin in Betrieb!

8 3. Haltereigenschaft des B (Passivlegitimation)Definition:Halter ist, wer das Fahrzeug f r eigene Rechnung gebraucht und die Verf gungsgewalt dar ber :-Tats chliches Herrschaftsverh ltnis relevant, nicht das rechtliche!-Daher auch Eigentumsverh ltnisse nicht zwingend relevant, aber Indiz! bertragung auf den Fall:B ist Eigent mer, hat die Verf gungsgewalt ber das Fahrzeug und gebraucht es offenbar auch f r eigene Rechnung => B ist Halter(Sachverhalt gibt an dieser Stelle nicht viel her, daher kann Haltereigenschaft mit diesen Argu-mentenvertretbar bejaht werden)4. Verletzungserfolg (und Aktivlegitimation)Erforderlichistgem 7 Abs. 1 StVGdieT tungeinesMenschenoderdieVerletzungdesK rpersoderderGesundheit; AnspruchsinhaberistderVerletzte(=Aktivle gitimation)! bertragungaufdenFall:R hateinenHandbruchundeinenHerzinfarkterli tten; beidessindpathologischeZust ndeundfolglichGesundheitsverletzungen!(u ndauchK rperverletzungen; Unterscheidunghiernichtrelevant)=> Verletzungserfolg ist bei R eingetreten; R ist aktivlegitimiert!

9 5. Verletzungserfolg beim Betrieb des Kraftfahrzeuges (= Kausalit t)ErsterSchwerpunktderKlausur!Einschub: Wie ist die Kausalit t bei 7 Abs. 1 StVG zu pr fen?-Zun chstistvonderschonvon 823 BGBbekannten quivalenztheorieauszugehen:Kausalit tgegeben,wennderBetriebdesFahrzeugesnich thinweggedachtwerdenkann,ohnedassderVerl etzungs-erfolgin 7 StVG(wichtig!):Esmusssichdiebetriebsspez ifischeGefahr,dievomKFZausgeht,in demVerletzungserfolgverwirklichthaben!-I deedahinter: 7 Abs. 1 StVGisteinTatbestandderGef hrungshaftung= HaftungohneVerschulden,sondernalleindesw egen,weilBetriebdesKFZimStra enverkehreineGefahrenquelledarstellt,f rdiederHaltergrunds tzlichverantwortlichist(=SchutzzweckderN orm; kennenSievonderKausalit tbei 823 BGB)-IstnuneinVerletzungserfolgdenGefahr en,dietypischerweisevomBetriebeinesKFZau sgehen(undvordenen 7 StVGsch tzenwill),nichtmehrzuzurechnen,sofehltes anderRealisierungdesbetriebsspezifischen Gefahr!DerBetriebdesKFZmussalsodenVerlet zungserfolgzumindestmitgepr gthaben!

10 AndersherumfehltesanderRealisierungderBe triebsgefahr,wennsicheing nzlicheigenst ndigerGefahrenkreisverwirklichthat!-Wich tigesIndizdaf r: R umlicherund/oderzeitlicherZusammenhangmi tBetriebdesKFZH inweis im Sachverhalt:B sagt, der Herzinfarkt steht in keinem Zusammenhang mit dem Unfall! bertragung auf den Fall:ACHTUNG:HiermussnundasersteMalzwisc henderHandverletzungunddemHerzinfarktdif ferenziertwerden!a) Handverletzung- quivalenztheorie: BetriebdesFahrzeugeskannnichthinweggedac htwerden,ohnedassHandverletzungentfiele= >(+)- RealisierungderBetriebsgefahr: BetriebdesFahrzeugesstehtinengemzeitlich enundr umlichemZusammenhangzumVerletzungserfolg ;Handverletzungresultiereunmittelbarausd emAufprallderbeidenFahrzeuge=>Betriebdes hatVerletzungserfolgmitgepr gt;RealisierungderBetriebsgefahr(+)Ergeb nis: Handverletzung erfolgte beim Betrieb des KFZ von B!b) Herzinfarkt- quivalenztheorie: BetriebdesFahrzeugeskannnichthinweggedac htwerden,ohnedassHerzinfarktentfiele=>(+ )- Realisierung der Betriebsgefahr?